{"id":2592,"date":"2010-10-14T12:54:16","date_gmt":"2010-10-14T10:54:16","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=2592"},"modified":"2010-10-14T14:12:26","modified_gmt":"2010-10-14T12:12:26","slug":"enteignungsphantasien-verwaiste-werke","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/enteignungsphantasien-verwaiste-werke\/","title":{"rendered":"Enteignungsphantasien: Verwaiste Werke"},"content":{"rendered":"<p>Bei Anh\u00f6rungen zum Urheberrecht wundert man sich oft, warum sich so wenige Urheber blicken lassen. Au\u00dfer es geht, wie gestern beim Bundesjustizministerium, um das Thema \u201eVerwaiste Werke\u201c. Dann liegt es in der Natur der Sache, dass die Hauptbetroffenen nicht auftauchen.<\/p>\n<p>Verwaiste Werke sind solche Texte, Bilder, Musikst\u00fccke oder Filme, die zwar noch vom Urheberrecht gesch\u00fctzt sind, bei denen man jedoch nicht wei\u00df, wer eigentlich die Rechte daran h\u00e4lt. Weil die Schutzfristen noch lange nicht abgelaufen sind, w\u00e4hrend die Werke selbst schon l\u00e4ngst nicht mehr auf dem Markt sind, verliert sich mit der Zeit die Kette der Erben. Die Folge: Niemand traut sich, solche Werke wieder zug\u00e4nglich zu machen, auch wenn das im Digitalzeitalter weit einfacher w\u00e4re als noch zu fr\u00fcheren Zeiten. Denn wenn doch ein Erbe wieder auftaucht und Schadensersatzanspr\u00fcche geltend macht, kann es richtig \u00c4rger geben.<\/p>\n<p><!--more--> Deshalb schlummern zahllose Fotos, Filme und B\u00fccher ungenutzt in den Archiven. Die deutschen Bibliotheken und sonstigen Kultureinrichtungen w\u00fcrden aber gern ihre Best\u00e4nde digitalisieren und in die <a href=\"http:\/\/www.europeana.eu\/portal\/\" target=\"_blank\">Europeana<\/a> einspeisen, eine Art digitales Kulturmuseum, das seit Jahren vor sich hind\u00fcmpelt. Auch die Deutsche Digitale Bibliothek, geplanter Ableger der Europeana, kommt nicht in Gang (<a href=\"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/deutsche-digitale-bibliothek-nur-eine-leere-hulle\/\" target=\"_blank\">wir berichteten<\/a>).\u00a0Warum, dazu gibt es verschiedene Meinungen. Weil nicht gen\u00fcgend Geld zur Verf\u00fcgung steht, sagen die einen. Weil die Bibliotheken es organisatorisch nicht auf die Reihe bekommen, zu digitalisieren und die Dateien\u00a0auch tats\u00e4chlich zur Verf\u00fcgung zu stellen, sagen die anderen. Weil die rechtliche Lage ungekl\u00e4rt ist, sagen der <a href=\"http:\/\/www.boersenverein.de\/de\/portal\/index.html\" target=\"_blank\">B\u00f6rsenverein des Deutschen Buchhandels<\/a> und die <a href=\"http:\/\/www.vgwort.de\/\" target=\"_blank\">Verwertungsgesellschaft WORT<\/a>.<\/p>\n<p>Robert Staats von der VG WORT und\u00a0Christian Sprang vom B\u00f6rsenverein stehen deshalb<a href=\"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/googlebooksettlement-jetzt-auch-in-deutschland\/\" target=\"_blank\"> seit geraumer Zeit <\/a>beim Gesetzgeber auf der Matte, um eine gesetzliche Regelung f\u00fcr verwaiste Werke durchzudr\u00fccken. Eine, die ihnen in den Kram passt. Daf\u00fcr haben sie zun\u00e4chst die sogenannte <a href=\"http:\/\/www.literaturkonferenz.de\/home.html\" target=\"_blank\">Literaturkonferenz<\/a> vorgeschickt, eine Art Lobbyabteilung der VG Wort, die gegen\u00fcber der Politik stets jene Interessen vertritt, die der B\u00f6rsenverein aus taktischen Gr\u00fcnden nicht auf seine alleinige Kappe nehmen mag. Zwei konkrete <a href=\"http:\/\/www.literaturkonferenz.de\/20091019.html\" target=\"_blank\">Formulierungsvorschl\u00e4ge<\/a> f\u00fcr neue Paragraphen im Gesetz hat diese Konferenz, die unter derselben Adresse firmiert wie die VG WORT, bereits im Oktober 2009 vorgelegt. Weil das Justizministerium darauf nicht sofort reagiert, sprich noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt hat, ist mittlerweile der Druck verst\u00e4rkt worden: \u201eDie Politik muss jetzt handeln!\u201c dr\u00e4ngelt der <a href=\"http:\/\/www.kulturrat.de\/\" target=\"_blank\">Deutsche Kulturrat<\/a> in einer <a href=\"http:\/\/www.kulturrat.de\/detail.php?detail=1873&amp;rubrik=2\" target=\"_blank\">Resolution vom 4. Oktober<\/a> und legt mit einem dritten Paragraphen nach. Der Deutsche Kulturrat ist weniger vom B\u00f6rsenverein des Deutschen Buchhandels abh\u00e4ngig als die VG WORT, vertritt jedoch in aller Regel keine Positionen, die von jenen abweichen w\u00fcrden, auf die sich Verleger- und Gewerkschaftsvertreter in den Verwertungsgesellschaften im Vorhinein geeinigt haben. Eine Stellungnahme des Kulturrats ist immer ein klares Signal an die Politik, dass es gegen die politische Durchsetzung der entsprechenden Partikularinteressen keine Einw\u00e4nde geben wird.<\/p>\n<p>Was spricht gegen eine gesetzliche Regelung f\u00fcr verwaiste Werke? Nichts.\u00a0Im Gegenteil.\u00a0Man br\u00e4uchte den Bibliotheken und Archiven blo\u00df zu erlauben, Werke, deren Urheber oder Rechteinhaber mit vertretbarem Aufwand nicht zu ermitteln sind, im Rahmen ihres Kultur- und Bildungsauftrags dennoch der \u00d6ffentlichkeit in digitalisierter Form zur Verf\u00fcgung zu stellen. Urheberrechtlich w\u00e4re das auf europ\u00e4ischer Ebene \u00fcber eine Schrankenregelung m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Aber daran w\u00fcrde niemand etwas verdienen. Das wiederum schmeckt jenen,\u00a0die derzeit dem Bundesjustizministerium die Gesetze in die Feder diktieren, \u00fcberhaupt nicht. Wenn es nach Staats und Sprang geht, sollen demn\u00e4chst die Verwertungsgesellschaften das Recht zugesprochen bekommen, f\u00fcr digitale Nutzungen von verwaisten Werken Lizenzgeb\u00fchren zu kassieren. Aufgebracht werden muss dieses Geld vornehmlich von den Archiven und Bibliotheken, also jenen Einrichtungen, die durch ihre T\u00e4tigkeit \u00fcberhaupt erst daf\u00fcr sorgen, dass die Werke nur verwaist und nicht glatt verschollen sind. Einrichtungen, die von der \u00f6ffentlichen Hand finanziert werden. Warum auch der <a href=\"http:\/\/www.bibliotheksverband.de\/\" target=\"_blank\">Deutsche Bibliotheksverband <\/a>den Plan unterst\u00fctzt, ist deshalb schlichtweg unverst\u00e4ndlich.<\/p>\n<p>Spannend wird die Frage, wie das Geld verteilt werden soll. B\u00f6rsenvereins-Justitiar Sprang legte in der gestrigen Anh\u00f6rung noch einmal besonderen Wert auf die Feststellung, dass im Buchbereich nur ein sehr geringer Teil der Werke tats\u00e4chlich verwaist sei. Denn selbst wenn die Autoren oder ihre Erben nicht mehr auffindbar seien, gebe es doch noch die Verlage. Was dahinter steckt, ist klar: Die Verleger m\u00f6chten \u00fcber die VG Wort Geld kassieren f\u00fcr Rechte, \u00fcber die sie gar nicht verf\u00fcgen. Denn das Recht zu digitalen Ver\u00f6ffentlichungen ist ein anderes als das Druckrecht und kommt in jahrzehntealten Verlagsvertr\u00e4gen gar nicht vor. Entsprechend d\u00fcrfte die VG WORT den Verlagen f\u00fcr solche Nutzungen auch kein Geld zahlen. Trotzdem soll ein Gro\u00dfteil des Geldes in ihre Taschen flie\u00dfen, w\u00e4hrend die Autoren und ihre Erben in aller Regel leer ausgehen werden, weil sie nicht auffindbar sind.<\/p>\n<p>\u00c4u\u00dferst problematisch sind auch die Rechtsfiktionen, die die Lobbyisten im Gesetz verankert sehen m\u00f6chten. Denn nat\u00fcrlich kann man keine echten \u201eLizenzen\u201c verkaufen, wenn man die Rechte vom Urheber gar nicht erworben hat. Wenn dieser oder seine Erben jedoch verschollen sind, woher dann nehmen und nicht stehlen? Die Antwort der Lobbyisten darauf lautet: stehlen, aber sich den Diebstahl gesetzlich absichern lassen. Sie wollen, dass bei nicht-auffindbaren Urhebern eine gesetzliche Rechte\u00fcbertragungsfiktion eintritt, dass also so getan wird, als h\u00e4tte der Urheber der Verwertungsgesellschaft seine Rechte \u00fcbertragen \u2013 ob er es nun tats\u00e4chlich getan hat oder nicht. Entsprechendes soll f\u00fcr vor 1966 erschienene Werke gelten, die zwar nicht verwaist, jedoch vergriffen sind. Zwar k\u00f6nnen die Betroffenen widersprechen, aber dazu m\u00fcssten sie erst einmal davon erfahren, dass die Verwertungsgesellschaft Geld mit ihren Arbeiten verdient. Es handelt sich also um eine gro\u00df angelegte Enteignung jener Urheber, die sich naturgem\u00e4\u00df nicht dagegen wehren k\u00f6nnen, weil sie nicht auffindbar sind.<\/p>\n<p>Es ist lange her, dass man derart erstaunliche Vorschl\u00e4ge vernehmen durfte. W\u00fcrden sie Realit\u00e4t, h\u00e4tten sie nicht zuletzt betr\u00e4chtliche Auswirkungen auf die gesamte Online-Welt. Denn die von Literaturkonferenz und Kulturrat vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen w\u00fcrden ihrem Wortlaut zufolge nicht nur f\u00fcr B\u00fccher gelten, sondern auch f\u00fcr Fotos, Texte oder Musikst\u00fccke, die im Internet ver\u00f6ffentlicht sind. Kommerzielle Unternehmen d\u00fcrften diese Werke ohne Genehmigung der K\u00fcnstler wirtschaftlich verwerten, beispielsweise in Form von Datenbanken oder kommerziellen Download-Portalen. Sie m\u00fcssten lediglich nachweisen, dass\u00a0sie die Urheber in drei, vier oder f\u00fcnf Verzeichnislisten der Verwertungsgesellschaften nicht finden konnten. \u00a0Und sie m\u00fcssten nat\u00fcrlich eine Abgabe an die Verwertungsgesellschaften zahlen.<\/p>\n<p>Je wichtiger digitale Verwertungsformen werden, desto begieriger werden die Blicke, die die traditionellen Verwertungsgesellschaften auf das Netz werfen. Wenn man sich vergegenw\u00e4rtigt, wie schnell es passieren kann, dass die Zuordnung eines im Internet ver\u00f6ffentlichten Textes, Fotos oder Musikst\u00fccks zu einem bestimmten Urheber nicht m\u00f6glich ist, wird deutlich, dass Zahl der &#8222;verwaisten Werke&#8220; sich in Zukunft rasant vervielf\u00e4ltigen wird. Die Frage wird sein: Sollen diese Werke dann allen &#8222;geh\u00f6ren&#8220;, sprich der Allgemeinheit zug\u00e4nglich sein? Oder sollen sie den traditionellen Verwertungsgesellschaften geh\u00f6ren?<\/p>\n<p>Eins muss man dem Deutschen Kulturrat lassen: Er hat sich klar positioniert.\u00a0Wer selber online ver\u00f6ffentlicht, wird sich in Zukunft aktiv wehren m\u00fcssen, um nicht als \u201everwaist\u201c kategorisiert zu werden und somit seine Online-Verwertungsrechte an VG WORT, GEMA oder VG BildKunst zu verlieren.<\/p>\n<div id=\"tweetbutton2592\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fenteignungsphantasien-verwaiste-werke%2F&amp;text=Enteignungsphantasien%3A%20Verwaiste%20Werke&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fenteignungsphantasien-verwaiste-werke%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei Anh\u00f6rungen zum Urheberrecht wundert man sich oft, warum sich so wenige Urheber blicken lassen. 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