{"id":2697,"date":"2010-10-28T11:00:08","date_gmt":"2010-10-28T09:00:08","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=2697"},"modified":"2010-10-28T13:28:55","modified_gmt":"2010-10-28T11:28:55","slug":"bundesverwaltungsgericht-definiert-computer-zum-rundfunkempfangsgerat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/bundesverwaltungsgericht-definiert-computer-zum-rundfunkempfangsgerat\/","title":{"rendered":"Bundesverwaltungsgericht definiert Computer zum Rundfunkempfangsger\u00e4t"},"content":{"rendered":"<p>Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wolle am 20. Oktober dar\u00fcber entscheiden, ob f\u00fcr die Nutzung eines Internet-PCs Rundfunkgeb\u00fchren zu bezahlen sind, meldete die <em><a href=\"http:\/\/funkkorrespondenz.kim-info.de\/artikel.php?pos=Politik&amp;nr=8058\">FUNKKORRESPONDENZ<\/a><\/em> vor 11 Wochen. F\u00fcr den 20. Oktober sei die m\u00fcndliche Verhandlung angesetzt, ein Urteil solle <span style=\"text-decoration: underline;\">im<\/span> Anschluss gesprochen werden.<\/p>\n<p>Am 21. Oktober trafen sich jedoch die Ministerpr\u00e4sidenten in Magdeburg, um das neue Geb\u00fchrenmodell zu diskutieren und zu entscheiden. Und so zog das Gericht es vor, die Urteilsverk\u00fcndung um eine Woche <a href=\"http:\/\/www.digitalfernsehen.de\/Entscheidung-zu-TV-Gebuehren-fuer-Internet-PCs-vertagt.41001.0.html\">zu verschieben<\/a>.<!--more--><\/p>\n<blockquote><p>\u201eComputer sind weiterhin rundfunkgeb\u00fchrenpflichtig, unabh\u00e4ngig von Verwendungs- und Nutzungsabsicht ihrer Besitzer\u201c, schreibt<em> <a href=\"http:\/\/www.welt.de\/wirtschaft\/webwelt\/article10575177\/Richter-bestaetigen-Rundfunkgebuehr-fuer-Computer.html\">DIE WELT<\/a><\/em>. Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zu Leipzig \u201ehat die Revisionen von drei Kl\u00e4gern, einem Anwalt und zwei Studenten gegen abschl\u00e4gige Urteile der Vorinstanzen zur\u00fcckgewiesen\u201c, schildert <em><a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/netzwelt\/netzpolitik\/0,1518,725554,00.html\">Spiegel Online<\/a><\/em>.<\/p>\n<p>\u201eDie Rundfunkanstalten halten die Besitzer von internetf\u00e4higen PC f\u00fcr geb\u00fchrenpflichtig, weil sich mit diesen Ger\u00e4ten Sendungen empfangen lassen, die mit sog. Livestream in das Internet eingespeist werden\u201c, <a href=\"http:\/\/www.bverwg.de\/enid\/4c9288c0918e00449c4142265195f396,8d6f537365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133333630093a095f7472636964092d09353737\/Pressemitteilungen\/Pressemitteilungen_9d.html\">stellt<\/a> der Senat fest.<\/p><\/blockquote>\n<p>Allerdings wird dieser Livestream von den Sendern eingestellt und unverschl\u00fcsselt angeboten, so dass ein Zugriff f\u00fcr jeden Besitzer eines internettauglichen PC erst m\u00f6glich ist. Darauf gehen die Richter jedoch nicht ein. Stattdessen definieren sie den internetf\u00e4higen PC zum Rundfunkempfangsger\u00e4t im Sinne des Rundfunkgeb\u00fchrenstaatsvertrages. Damit gilt f\u00fcr den PC das, was auch f\u00fcr einen Fernseher gilt.<\/p>\n<blockquote><p>\u201eBei internetf\u00e4higen PC handelt es sich um Rundfunkempfangsger\u00e4te i.S.d. Rundfunkgeb\u00fchrenstaatsvertrags. F\u00fcr die Geb\u00fchrenpflicht kommt es nach dessen Regelungen lediglich darauf an, ob die Ger\u00e4te zum Empfang bereit gehalten werden, nicht aber darauf, ob der Inhaber tats\u00e4chlich Radio- bzw. Fernsehsendungen mit dem Rechner empf\u00e4ngt. Ebenso wenig ist es erheblich, ob der PC mit dem Internet verbunden ist, wenn er technisch nur \u00fcberhaupt dazu in der Lage ist.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Auch wenn damit in die Grundrechte der Kl\u00e4ger eingegriffen wird, die den PC nur aus beruflichen bzw. informatorischen Gr\u00fcnden nutzen, sei dies statthaft. \u201eDieser Eingriff ist jedoch gerechtfertigt durch die &#8211; ebenfalls verfassungsrechtlich begr\u00fcndete &#8211; Finanzierungsfunktion der Rundfunkgeb\u00fchren f\u00fcr die \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.\u201c Allerdings ist die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio garantiert. W\u00e4hrend im privaten Bereich ca. 150.000 \u201ePC-Zahler\u201c angemeldet sind, kommt man auf fast 33 Mio. Rundfunkgeb\u00fchrenzahler, die die volle Geb\u00fchr von 17,98 Euro im Monat zahlen. Aus finanzieller Sicht macht es also keinen Sinn, die wenigen PC-Nutzer, die keinen Rundfunk empfangen wollen, zur Geb\u00fchrenkasse zu bitten. Bisher war auch kein Trend zu erkennen, dass Geb\u00fchrenzahler \u00fcber den Verweis auf ihren PC versucht haben, ihre Geb\u00fchrenzahlungen zu reduzieren. Denn schlie\u00dflich h\u00e4tte man in den letzten Jahren so seine monatlichen Zahlungen von 17,98 Euro auf 5,76 Euro reduzieren k\u00f6nnen. Dies ist anscheinend nicht massenhaft geschehen.<\/p>\n<p>Sicher kann man auf die Geb\u00fchrengerechtigkeit verweisen:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDer Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verlangt f\u00fcr das Abgabenrecht, dass die Geb\u00fchrenpflichtigen durch ein Geb\u00fchrengesetz rechtlich und tats\u00e4chlich gleich belastet werden. Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Geb\u00fchrengrundlage nach sich ziehen.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Allerdings ist es im Internet ein leichtes, seine Angebote nur denjenigen zur Verf\u00fcgung zu stellen, die daf\u00fcr auch bezahlen bzw. bezahlt haben. Doch diesen Weg wollen ARD und ZDF nicht gehen. Sie wollen so wie auch auf anderen Verbreitungswegen frei empfangbar sein. Schlie\u00dflich garantiert ihnen dies, dass in Zukunft alle bezahlen m\u00fcssen. Damit k\u00f6nnen sie letztmalig den Geb\u00fchrenzahlerkreis erweitern. Die entscheidenden Schritte daf\u00fcr sind sie in der Vergangenheit gegangen. Zum einen bieten sie \u00fcber viele der neuen Verbreitungswege ihre Programme an, wodurch zum anderen viele Ger\u00e4te \u2013 unabh\u00e4ngig von deren Nutzung &#8211; zu Rundfunkempfangsger\u00e4ten definiert werden k\u00f6nnen. Sie bieten sich frei feil, sie bieten sie frei an und pr\u00e4sentieren die Rechnung im Nachhinein. Schlie\u00dflich konnten sie davon ausgehen, dass ihnen die obersten deutsche Gerichte im Nachhinein beispringen. Das liest sich dann so:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDer Gleichbehandlungsgrundsatz wird vom Rundfunkgeb\u00fchrenstaatsvertrag ebenfalls nicht verletzt. Zwar werden insofern ungleiche Sachverhalte gleich behandelt, als die herk\u00f6mmlichen monofunktionalen Rundfunkempfangsger\u00e4te mit den multifunktionalen internetf\u00e4higen PC geb\u00fchrenrechtlich gleich behandelt werden. Entscheidend f\u00fcr die Geb\u00fchrenerhebung ist jedoch nicht die technische Unterschiedlichkeit der Empfangsger\u00e4te, sondern die gleiche M\u00f6glichkeit zum Empfang von Rundfunksendungen durch diese verschiedenartigen Ger\u00e4te.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Wer so argumentiert, wer also auf die M\u00f6glichkeit des Empfangs abstellt, braucht sich mit den realen Problemen und Grenzen nicht zu besch\u00e4ftigen. Schlie\u00dflich halten die Sender weder genug Kapazit\u00e4ten vor, noch ist das \u201edeutsche\u201c Internet \u201ebreit\u201c genug, um allen Geb\u00fchrenzahlern gleichzeitig den Empfang eines Livestreams zu erm\u00f6glichen. Dies <a href=\"http:\/\/www.heiko-hilker.de\/index.php?option=com_content&amp;view=article&amp;id=634:keine-internet-versorgungssicherheit-deutschlandspiel-beim-zdf-bester-beweis&amp;catid=5:blog&amp;Itemid=4\">zeigte sich<\/a> nicht zuletzt zur Fu\u00dfball-WM. Im Internet gibt es eben noch keine Versorgungssicherheit. Um so mehr Leute die Angebote nutzen, um so unsicherer wird die Versorgung.<\/p>\n<p>Das Gericht verweist zudem auf den Gleichheitssatz aus dem Grundgesetz, aus dessen Art. 3 Abs. 1 f\u00fcr das Abgabenrecht abgeleitet werden kann,<\/p>\n<blockquote><p>\u201edass die Geb\u00fchrenpflichtigen durch ein Geb\u00fchrengesetz rechtlich und tats\u00e4chlich gleich belastet werden. Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Geb\u00fchrengrundlage nach sich ziehen.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Allerdings ist es nicht allein vom Erhebungsverfahren abh\u00e4ngig, ob die Gerechtigkeit durchgesetzt werden kann. Es ist auch eine Frage des Angebots. Schlie\u00dflich w\u00e4re im Falle einer Verschl\u00fcsselung weitestgehend garantiert, dass nur Geb\u00fchrenzahler die Angebote im Netz sowie auf mobilen Endger\u00e4ten auch nutzen k\u00f6nnen. (Dass es anders geht, zeigen andere Sender wie der ORF oder die SRG, die ihre Angebote auch verschl\u00fcsseln.) Der freie terrestrische Empfang sowie \u00fcber Kabel w\u00fcrde dadurch nicht eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Das Gericht stellt fest:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDie Rundfunkanstalten k\u00f6nnen an der Geb\u00fchrenpflichtigkeit von internetf\u00e4higen PC daher auf Dauer nur festhalten, wenn diese sich auch tats\u00e4chlich durchsetzen l\u00e4sst. Insoweit wird der Gesetzgeber die Entwicklung zu beobachten haben.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Nun, der Gesetzgeber hat nicht nur beobachtet, er hat auch schon die Schlussfolgerungen gezogen. In Zukunft m\u00fcssen alle bezahlen. Zugespitzt: Bisher musste man zahlen, wenn man ein Ger\u00e4t hatte, das Rundfunk empfangen konnte. Ab dem 1. Januar 2013 muss man zahlen, weil man existiert.<\/p>\n<p>Ulrich Clau\u00df schreibt in der <em><a href=\"http:\/\/www.welt.de\/debatte\/kommentare\/article10568709\/GEZ-Urteil-hebelt-die-deutsche-Medienordnung-aus.html\">WELT<\/a><\/em>:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDieses Urteil war allgemein erwartet worden, die Leipziger Richter konnten gar nicht anders. Alles andere h\u00e4tte das deutsche Rundfunkgeb\u00fchrenmodell in den Grundfesten ersch\u00fcttert.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Und Michael Hanfeld konstatiert in der <em><a href=\"http:\/\/www.faz.net\/s\/Rub510A2EDA82CA4A8482E6C38BC79C4911\/Doc%7EE07DFA420502E4D94BEB744E6F762591F%7EATpl%7EEcommon%7EScontent.html\">FAZ<\/a><\/em>:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eNiemals werden ARD und ZDF weniger haben denn jetzt, weil sie ihren \u201eFinanzbedarf\u201c nur anmelden m\u00fcssen, um an mehr Geld zu kommen. Diesen Bedarf pr\u00fcft eine unabh\u00e4ngige Kommission (Kef) zwar, doch ist in diesem System schlicht nicht vorgesehen, dass es Stagnation oder sogar einmal weniger geben k\u00f6nnte. Die Bev\u00f6lkerung mag schrumpfen, der Anteil der Erwerbst\u00e4tigen nicht weiter wachsen, der Beitrag f\u00fcr den \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk aber steigt und steigt.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Und wie reagieren ARD und ZDF: Der Vorsitzende der ARD, SWR-Intendant Peter Boudgoust, <a href=\"http:\/\/www.ard.de\/intern\/presseservice\/-\/id=8058\/nid=8058\/did=1653370\/12zcfma\/index.html\">erkl\u00e4rte<\/a>:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDie Rundfunkanstalten sehen sich in ihrer Rechtsauffassung best\u00e4tigt, dass die derzeit bestehende gesetzliche Regelung rechtm\u00e4\u00dfig ist.\u201c ZDF-Intendant Markus Sch\u00e4chter <a href=\"http:\/\/www.unternehmen.zdf.de\/uploads\/media\/ARD_ZDF_Rundfunkgebuehrenpflicht_Urteil_-_2710.pdf\">fordert<\/a> mit Blick auf die Zukunft: \u201eUm Streitigkeiten dieser Art k\u00fcnftig aber ganz zu vermeiden, ist es wichtig, dass die von den Ministerpr\u00e4sidentinnen und Ministerpr\u00e4sidenten geplante Reform der Rundfunkfinanzierung ab Januar 2013 umgesetzt wird.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Das neue Modell wird rechtm\u00e4\u00dfig sein. Es wird daf\u00fcr sorgen, dass Streitigkeiten dieser Art weiterhin zu Gunsten von ARD und ZDF gel\u00f6st werden. Es wird aber auch die Legitimation von ARD und ZDF in Frage stellen: Wieso muss man f\u00fcr Rundfunk bezahlen, auch wenn man ihn nicht nutzt? Wieso sollen die Einnahmen von ARD und ZDF weiter steigen, obwohl immer weniger diese Programme nutzen? Insoweit sollten die Sender das Urteil nicht nur als Freibrief sehen und nehmen. Wenn sie von allen Geld wollen, m\u00fcssen sie auch allen etwas bieten. Doch wieso spielen der lange Dokumentarfilm, der Animationsfilm (f\u00fcr Erwachsene) sowie der Kurzfilm \u2013 um nur drei Beispiele zu nennen &#8211; in ihren Leitlinien keine Rolle?<\/p>\n<p>Das Bundesverwaltungsgericht hat drei F\u00e4lle entschieden. Es konnte sich auch nur zu den vorliegenden \u00e4u\u00dfern. Doch was wird im Falle eines Optikunternehmens, dass vor dem Gie\u00dfener Verwaltungsgericht <a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/digital\/weiteres-gez-urteil-keine-rundfunkgebuehren-fuer-computer-1.62676\">gegen die <\/a><a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/thema\/Geb%C3%BChr\">Geb\u00fchr<\/a> geklagt hatte? Das Unternehmen sollte daf\u00fcr, dass es, wie die <em><a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/digital\/rundfunkgebuehren-urteil-zur-pc-abgabe-computernutzer-muessen-weiter-blechen-1.1016651\">S\u00fcddeutsche Zeitung<\/a><\/em> schilderte, in bundesweit 650 Filialen Computer gesch\u00e4ftlich nutzt, j\u00e4hrlich fast 45.000 Euro bezahlen. Und dies f\u00fcr eine Leistung, die nach Angaben des Anwalts nicht in Anspruch genommen wurde. Das Gie\u00dfener Verwaltungsgericht gab dem Unternehmen damals\u00a0Recht.<\/p>\n<div id=\"tweetbutton2697\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fbundesverwaltungsgericht-definiert-computer-zum-rundfunkempfangsgerat%2F&amp;text=Bundesverwaltungsgericht%20definiert%20Computer%20zum%20Rundfunkempfangsger%C3%A4t&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fbundesverwaltungsgericht-definiert-computer-zum-rundfunkempfangsgerat%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wolle am 20. 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