{"id":2788,"date":"2010-11-10T12:29:28","date_gmt":"2010-11-10T10:29:28","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=2788"},"modified":"2010-11-10T12:30:30","modified_gmt":"2010-11-10T10:30:30","slug":"zugangserschwerungsgesetz-die-stellungnahmen-zur-anhorung-im-rechtsausschuss","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/zugangserschwerungsgesetz-die-stellungnahmen-zur-anhorung-im-rechtsausschuss\/","title":{"rendered":"Zugangserschwerungsgesetz: Die Stellungnahmen zur Anh\u00f6rung im Rechtsausschuss"},"content":{"rendered":"<p>Heute findet die \u00f6ffentliche <a href=\"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/zugangserschwerungsgesetz-anhorung-im-rechtsausschuss\/\">Anh\u00f6rung im Rechtsausschuss<\/a> zum Zugangserschwerungsgesetz statt. Die schriftlichen Stellungnahmen der geladenen Sachverst\u00e4ndigen liegen inzwischen vor. Nachfolgend wird ein \u00dcberblick zu den darin enthaltenen Kernaussagen gegeben:<!--more--><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.jura.uni-passau.de\/371.html\">Prof. Dr. Dirk Heckmann<\/a>, Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichts und Inhaber des Lehrstuhls f\u00fcr \u00d6ffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht, sieht \u201eerhebliche verfassungsrechtliche Bedenken\u201c:<\/p>\n<blockquote><p>[\u2026] Der sehr geringen Zwecktauglichkeit des Mittels stehen erhebliche Risiken und Nebenwirkungen von Netzsperren gegen\u00fcber. Durch solche Sperren k\u00f6nnen, wie technische Expertisen gezeigt haben, z.B. auch legale Inhalte erfasst werden (sog. Over-Blocking), so dass Grundrechte Dritter verletzt werden. Au\u00dferdem kann sich die Sperrinfrastruktur kontraproduktiv f\u00fcr den Opferschutz auswirken.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus bestehen rechtsstaatliche Bedenken<strong> <\/strong>im Hinblick auf die hinreichende Bestimmtheit des Gesetzes, den Parlamentsvorbehalt f\u00fcr wesentliche Entscheidungen, das Fehlen eines Richtervorbehalts, die Rechtsschutzgarantie und die Verwaltungskompetenzen des Bundes.<\/p>\n<p>Die vorgenannten Bedenken werden durch den \u201eNichtanwendungserlass\u201c des BMI nicht beseitigt. [\u2026]<\/p>\n<p>Aus diesen Gr\u00fcnden kann empfohlen werden, den vorliegenden Gesetzentw\u00fcrfen folgend das ZugErschwG ersatzlos aufzuheben. Es bleibt aber eine bedeutende, vorrangige Aufgabe von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, wirksamere Wege zur effizienten Bek\u00e4mpfung des Kindesmissbrauchs<strong> <\/strong>zu suchen und zu beschreiten.<\/p><\/blockquote>\n<p><a href=\"http:\/\/www.jura.fu-berlin.de\/einrichtungen\/we2\/professoren\/ls_hoffmannholland\/mitarbeiter\/hoffmann-holland_klaus\/index.html\">Prof. Dr. Klaus Hoffmann-Holland<\/a>, Inhaber des Lehrstuhls f\u00fcr Kriminologie und Strafrecht an der FU Berlin, konstatiert ebenfalls \u201eerhebliche verfassungsrechtliche Bedenken\u201c:<\/p>\n<blockquote><p>Gegen das am 23. Februar 2010 in Kraft getretene ZugErschwG bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Der notwendige Rechtsg\u00fcterschutz wird durch das ZugErschwG nicht wirksam gew\u00e4hrleistet, sondern teilweise erschwert. Eine Aussetzung der Sperrvariante durch blo\u00dfe Nichtanwendung steht mit Art. 20 Abs. 3 Hs. 2 GG nicht in Einklang. Vielmehr bedarf es einer Aufhebung des ZugErschwG.<\/p><\/blockquote>\n<p>Erg\u00e4nzend verweist er darauf,<\/p>\n<blockquote><p>[\u2026], dass das ZugErschwG problematische Aspekte zeigt, die mitunter als \u201esymbolische Gesetzgebung\u201c bezeichnet werden. Die Ressourcenbindung durch ein ineffizientes Gesetz vermag die Wirksamkeit bestehender Alternativen zu schw\u00e4chen.<\/p>\n<p>Der Begriff der \u201esymbolischen Gesetzgebung\u201c charakterisiert eine Methode legislativen T\u00e4tigwerdens, die sich im Bekenntnis zu bestimmten Werten bzw. in der aktionistischen Reaktion auf gesellschaftliche Erwartungen ersch\u00f6pft, hierbei aber den postulierten Rechtsg\u00fcterschutz nicht oder allenfalls geringf\u00fcgig zu erreichen vermag.<\/p><\/blockquote>\n<p><a href=\"http:\/\/cms.uni-kassel.de\/unicms\/index.php?id=26448\">Dr. Christoph Schnabel<\/a>, Rechtswissenschaftler und Mitarbeiter beim Hamburgischen Beauftragten f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit, h\u00e4lt fest:<\/p>\n<blockquote><p>Soweit in der Diskussion um das Zugangserschwerungsgesetz auf dessen Symbolgehalt verwiesen wurde, geht dies daher aus zwei Gr\u00fcnden fehl: Zum einen besteht keine Notwendigkeit, einen gesellschaftlichen Konsens der Verurteilung des Kindesmissbrauchs herzustellen, da dieser l\u00e4ngst existiert. Zum anderen besteht die Gefahr, dass sich die T\u00e4tigkeit des Gesetzgebers im Zugangserschwerungsgesetz ersch\u00f6pft. Gegen das Problem, dass Bilder und Videos im Internet verf\u00fcgbar sind, die den realen Missbrauch Kinder und Jugendlicher zeigen, ist damit jedoch nichts getan.<\/p>\n<p>Der wesentliche und qualitative Unterschied zwischen dem Zugangserschwerungsgesetz und den bisherigen gescheiterten Sperrversuchen ist darin zu sehen, dass der Irrtum nun in ein Spezialgesetz gegossen wurde. Dadurch wird eine Infrastruktur aufgebaut, Technik angeschafft und Zust\u00e4ndigkeiten geschaffen, deren weitere Nutzung bereits jetzt begehrt wird, bevor das Gesetz auch nur einen einzigen Tag f\u00fcr seinen eigentlichen Zweck, der Sperre von kinderpornographischen Internetinhalten, angewendet wurde.<\/p><\/blockquote>\n<p>Und:<\/p>\n<blockquote><p>Die Sperrmechanismen, derer wir uns bedienen und die das Zugangserschwerungsgesetz als technische Ma\u00dfnahmen vorsieht, sind nichts weiter als Kr\u00fccken. Sie simulieren technische Fehler, um die Erreichbarkeit der Inhalte zu unterbinden. Wenn der Einbau technischer Fehler zur Regel wird, wenn dies nicht nur totalit\u00e4re Staaten tun, sondern Deutschland und weitere demokratische Staaten, wenn das Internet so territorialisiert und aus technischer Sicht ein uneinheitlicher Flickenteppich wird, dann wird dies nicht ohne Folgen f\u00fcr die Funktionsf\u00e4higkeit des Internet bleiben. Auf lange Sicht kann dies negative Folgen f\u00fcr das Internet haben, dessen bisheriger Erfolg vor allem auf seiner Offenheit f\u00fcr Inhalte, Formate und Transportwege bestand.<\/p>\n<p>Im Interesse aller Beteiligten sollte das Zugangserschwerungsgesetz daher so schnell wie m\u00f6glich aufgehoben werden und seinen Status einnehmen als Fu\u00dfnote im Kapitel \u201eFehlentwicklungen\u201c in der Geschichte der Entwicklung des Internet in Deutschland.<\/p><\/blockquote>\n<p>Auch Rechtsanwalt <a href=\"http:\/\/www.greyhills.eu\/dominik_boecker.html\">Dominik Boecker<\/a>, Fachanwalt f\u00fcr Informationstechnologierecht, fordert die Aufhebung des ZugErschwG. Zusammenfassend stellt er fest:<\/p>\n<blockquote><p>1) Die derzeitige Handhabung des ZugErschwG ist verfassungswidrig. Die Weisung durch das Bundesministerium des Inneren ist ersichtlich rechtswidrig.<\/p>\n<p>2 ) Das ZugErschwG selbst ist formell und materiell ebenfalls verfassungswidrig. Das ZugErschwG ist formell verfassungswidrig wegen a) der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes und b) der fehlenden Verwaltungskompetenz des BKA. Materielle Verfassungswidrigkeit folgt aus dem Versto\u00df gegen diverse Grundrechte und der inhaltlicher Unbestimmtheit des Gesetzes.<\/p><\/blockquote>\n<p>Rechtsanwalt <a href=\"http:\/\/www.frey.tv\/inhalt\/dr-dieter-frey-ll-m.html\">Dr. Dieter Frey<\/a>, Fachanwalt f\u00fcr Urheber- und Medienrecht, empfiehlt aufgrund fehlender \u201everfassungsrechtlich gebotene[r] Normenklarheit und Normenbestimmtheit\u201c ebenfalls eine Aufhebung des Gesetzes. Ferner konstatiert er:<\/p>\n<blockquote><p>Das ZugErschwG birgt schlie\u00dflich die gro\u00dfe Gefahr, dass es zu einem \u201eDammbruch\u201c hin zu einem universellen Einsatz von Internetsperren im Internet kommt. Sperrungen werden mittlerweile in vielen Rechtsgebieten, insbesondere in den Bereichen des Online-Gl\u00fccksspielrechts, des Wettbewerbsrechts und der Immaterialg\u00fcterrechte, verlangt. Uns sind beispielsweise rechtliche Auseinandersetzungen bekannt, bei denen Internetsperren unter Hinweis auf das ZugErschwG im Bereich des Urheberrechts gerichtlich geltend gemacht wurden. Auch im Bereich des Gl\u00fccksspielrechts sind unter Berufung auf das ZugErschwG Sperranordnungen durch eine Verwaltungsbeh\u00f6rde gegen Access-Provider verf\u00fcgt worden, die gegenw\u00e4rtig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen sind. Die beschriebene Entwicklung stellt den verfassungsrechtlich gebotenen <em>ultima ratio<\/em>-Charakter von Internetsperren in Frage und f\u00fchrt zu dem Missverst\u00e4ndnis, es handele sich bei Internetsperren um ein beliebiges Mittel der Rechtsdurchsetzung.<\/p><\/blockquote>\n<p>Lediglich <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/w\/index.php?title=J%C3%BCrgen-Peter_Graf&amp;oldid=77971008\">Dr. J\u00fcrgen-Peter Graf<\/a>, Richter am Bundesgerichthof, erachtet es f\u00fcr \u201esinnvoll und notwendig, das Zugangserschwerungsgesetz unter Wegfall der rechtlich fragw\u00fcrdigen Einschr\u00e4nkungen k\u00fcnftig umfassend anzuwenden.\u201c Den Aufhebungsgesetzentw\u00fcrfen kann er nicht zustimmen,<\/p>\n<blockquote><p>[\u2026] weil mit der Abschaffung des gesamten Gesetzes auch die allgemein f\u00fcr erstrebenswert gehaltene Aufforderung zur L\u00f6schung von Seiten mit kinderpornographischem Inhalt nicht mehr als Verpflichtung staatlicher Beh\u00f6rden (insbesondere BKA) dargestellt wird. Wird aber die Verpflichtung zur L\u00f6schung solcher Seiten praktisch ins Belieben von Polizei und\/oder von Providern gestellt, bedeutet dies de facto eine Unterst\u00fctzung bei der Verbreitung kinderpornographischen Materials.<\/p><\/blockquote>\n<p>Auch BKA-Vizepr\u00e4sident <a href=\"http:\/\/www.bka.de\/profil\/amtsleitung\/vitavp.html\">J\u00fcrgen Maurer<\/a> sieht den \u201ekriminalpolizeilichen Bedarf des Zugangserschwerungsgesetzes\u201c f\u00fcr \u201eunver\u00e4ndert gegeben\u201c. Seine Begr\u00fcndung lautet:<\/p>\n<blockquote><p>Die intensiven Bem\u00fchungen zur L\u00f6schung kinderpornografischer Inhalte im WorldWideWeb im Ausland f\u00fchren zu keinen befriedigenden Ergebnissen. Die Inhalte sind weiterhin \u00fcber Tage verf\u00fcgbar. Mehr als 40 % der dem BKA im Ausland bekanntgewordenen Inhalte sind sogar nach einer Woche noch verf\u00fcgbar.<\/p>\n<p>Jede Zeitspanne einer weiteren Verf\u00fcgbarkeit ist aus den bereits genannten Gr\u00fcnden (gefahrenabwehr-)rechtlich inakzeptabel, so dass erg\u00e4nzende Ma\u00dfnahmen erforderlich sind.<\/p>\n<p>Die mit dem Zugangserschwerungsgesetz geschaffenen M\u00f6glichkeit, den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten im WorldWideWeb \u00fcber in Deutschland ans\u00e4ssige Internet Service Provider (ISP) deutlich zu erschweren, stellt eine geeignete erg\u00e4nzende Ma\u00dfnahme dar, um die Dauer der Verf\u00fcgbarkeit der Angebote zu reduzieren, bis diese gel\u00f6scht sind.<\/p><\/blockquote>\n<p><a href=\"http:\/\/dk.linkedin.com\/pub\/lars-underbjerg-msc\/a\/3bb\/378\">Lars Underbjerg<\/a>, Kriminalinspektor der D\u00e4nischen Nationalpolizei am National High Tech Crime Centre, verweist noch einmal auf die vermeintlich unzureichenden \u2013 siehe dazu auch die j\u00fcngste, diametral entgegengesetzte <a href=\"http:\/\/www.presseportal.de\/pm\/6699\/1712897\/eco_vb_d_dt_internetwirtschaft_e_v\">Mitteilung<\/a> des Verbands der Deutschen Internetwirtschaft eco \u2013 L\u00f6schanstrengungen in den USA und der Russischen F\u00f6deration. Erfahrungen mit einer sogenannten \u201eworst list\u201c ergaben denmnach:<\/p>\n<blockquote><p>Reporting 126 domains to US and 10 to RU for a \u201ctake down\u201d would have little or no effect since it has low or no priority in these countries.<\/p>\n<p>Therefore filtering these domains have the effect that Danish end users will not be exposed to child abuse material distributed from these domains. From a law enforcement perspective this is positive and taking part in the preventive policing of the Internet. Since Denmark started filtering child abuse websites less websites has been reported by the public to the police hotline.<\/p><\/blockquote>\n<p>Die Stellungnahmen \u2013 noch nicht alle sind zum jetzigen Zeitpunkt online gestellt \u2013 finden sich <a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/bundestag\/ausschuesse17\/a06\/anhoerungen\/03_Zugangserschwerung\/04_Stellungnahmen\/index.html\">hier<\/a>.<\/p>\n<div id=\"tweetbutton2788\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fzugangserschwerungsgesetz-die-stellungnahmen-zur-anhorung-im-rechtsausschuss%2F&amp;text=Zugangserschwerungsgesetz%3A%20Die%20Stellungnahmen%20zur%20Anh%C3%B6rung%20im%20Rechtsausschuss&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fzugangserschwerungsgesetz-die-stellungnahmen-zur-anhorung-im-rechtsausschuss%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Heute findet die \u00f6ffentliche Anh\u00f6rung im Rechtsausschuss zum Zugangserschwerungsgesetz statt. 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