{"id":3153,"date":"2011-03-17T16:22:03","date_gmt":"2011-03-17T15:22:03","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=3153"},"modified":"2011-03-17T16:26:02","modified_gmt":"2011-03-17T15:26:02","slug":"piratensender-parlamentsfernsehen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/piratensender-parlamentsfernsehen\/","title":{"rendered":"Piratensender Parlamentsfernsehen"},"content":{"rendered":"<p>Gestern hat die Kommission f\u00fcr Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) per <a href=\"http:\/\/www.die-medienanstalten.de\/pressecenter\/pressemitteilungen\/detailansicht\/article\/zak-pressemitteilung-082011-derzeitige-rechtslage-laesst-parlamentsfernsehen-des-deutschen-bundest.html\" target=\"_blank\">Pressemitteilung<\/a> bekanntgegeben, das vom Bundestag veranstaltete <a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/bundestag\/parlamentsfernsehen\/parlamentstv\/index.html\" target=\"_blank\">Parlamentsfernsehen<\/a> sende im \u201erechtfreien Raum\u201c. Das TV-Angebot des Bundestages sei als Rundfunk zu bewerten und k\u00f6nne auf Basis der Regelungen des geltenden Rundfunkstaatsvertrags keine Zulassung erhalten, hei\u00dft es in der Mitteilung des seit dem 1. Januar 2011 amtierenden ZAK-Vorsitzenden Thomas Fuchs, in Personalunion zugleich Direktor der Medienanstalt Hamburg\/Schleswig-Holstein (MA HSH) und Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM):<!--more--><\/p>\n<blockquote><p>Das Fernsehen des Deutschen Bundestages ist in seiner aktuellen Form nach Auffassung der Kommission f\u00fcr Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) ein Rundfunkangebot. Damit bed\u00fcrfte es einer rundfunkrechtlichen Zulassung, die allerdings aus Sicht der ZAK nicht erteilt werden kann, da der Programmanbieter in diesem Fall ein Verfassungsorgan ist. Nach \u00a7 20a Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrags k\u00f6nnen juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts grunds\u00e4tzlich keine Rundfunkzulassung bekommen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Erstaunlich allerdings ist der Zeitpunkt, zu dem die Landesmedienanstalten zu diesem Pr\u00fcfergebnis gelangen. Die <a href=\"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/offentlich-rechtlicher-rundfunk-im-digitalzeitalter-teil-i-verfassungsrechtliche-rahmenbedingungen\/\" target=\"_blank\">verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen<\/a> der Staatsferne des Rundfunks bestehen \u2013 um es h\u00f6flich auszudr\u00fccken \u2013 schlie\u00dflich schon seit l\u00e4ngerem und die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) bewertete bereits im Jahr 2007 das Parlamentsfernsehen als \u201eunmittelbarsten Fall von staatlichem Fernsehen\u201c. In ihrem seinerzeitigen Jahresbericht differenzierte die KEK wie folgt:<\/p>\n<blockquote><p>Soweit das Parlamentsfernsehen live, unkommentiert und in voller L\u00e4nge Parlamentssitzungen, Ausschusssitzungen, \u00f6ffentliche Anh\u00f6rungen oder Anh\u00f6rungen von Enquetekommissionen \u00fcbertr\u00e4gt, handelt es sich um ein zul\u00e4ssiges Angebot im Rahmen der \u00d6ffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages. Es besteht bei dieser Herstellung von \u201aerweiterter \u00d6ffentlichkeit\u2019 nicht die Gefahr staatlicher Einflussnahme auf die Meinungsbildung. Anders verh\u00e4lt es sich dagegen bei eigenen Produktionen mit redaktionellen Komponenten, wie z. B. Streitgespr\u00e4chen und Diskussionen von Abgeordneten oder Hintergrundberichten zu ausgesuchten Pers\u00f6nlichkeiten. Hier findet eine Auswahl personeller, zeitlicher und thematischer Art statt, mit der die Meinungsbildung gezielt beeinflusst werden kann. Dies geht \u00fcber die mit einer neutralen \u00d6ffentlichkeitsarbeit des Bundestags zu vereinbarenden Schwelle des staatsfreien Rundfunks hinaus. (<a href=\"http:\/\/www.kek-online.de\/Inhalte\/jahresbericht_06-07.pdf\" target=\"_blank\">10. Jahresbericht<\/a>, 2007, S. 302f.)<\/p><\/blockquote>\n<p>Die KEK sah sich zu dem Hinweis veranlasst, weil das Programm des Parlamentsfernsehens bereits zu diesem Zeitpunkt unzweifelhaft <em>redaktionelle Komponenten<\/em> enthielt. Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) z\u00f6gerte jedoch und lie\u00df das Verfahren zum Parlamentsfernsehen zun\u00e4chst ruhen. Der Fall liege nicht in der Zust\u00e4ndigkeit der KEK, hie\u00df es seinerzeit. Zun\u00e4chst m\u00fcsse \u00fcber die in Sachen Parlamentsfernsehen federf\u00fchrende Medienanstalt Berlin Brandenburg (mabb) gepr\u00fcft werden, ob eine Rechtsgrundlage f\u00fcr den Parlamentskanal nicht durch den \u00d6ffentlichkeitsauftrag des Parlaments gegeben sei. (<a href=\"http:\/\/www.epd.de\/medien\/print\/medien_index_52169.html\" target=\"_blank\">epd medien<\/a>, 03.10.2007.)<\/p>\n<p>Das Verfahren blieb anh\u00e4ngig. Wie es weiterging, ist dem Folgebericht der KEK zu entnehmen. Dort hei\u00dft es:<\/p>\n<blockquote><p>Mit Schreiben an die mabb vom 10.08.2006 hat der Deutsche Bundestag einen Antrag auf Zulassung des bundesweiten Fernsehprogramms Parlamentsfernsehen gestellt (vgl. 10. Jahresbericht, 3.5.1.5). Der Deutsche Bundestag hat das Parlamentsfernsehen am 20.12.1990 zun\u00e4chst als bundestagsinternen Hauskanal gestartet. Seit 03.10.1999 wird das Programm auf der Grundlage einer am 03.08.1999 von der mabb erteilten Sendeerlaubnis auch digital im Berliner Kabelnetz verbreitet und ist zudem \u00fcber Internet als Web-TV zu empfangen. Zwar wird das Programm auch \u00fcber Satellit (Astra 3A) verbreitet, jedoch nur verschl\u00fcsselt im Multiplex mit anderen Signalen verschiedener oberster Bundesbeh\u00f6rden und der Bundespressekonferenz. Nunmehr wurde die Lizenz f\u00fcr die unverschl\u00fcsselte Verbreitung \u00fcber Satellit und Kabel beantragt. Wegen einer noch ausstehenden Antwort auf eine Anfrage der mabb an den Deutschen Bundestag bez\u00fcglich der Rechtsgrundlage f\u00fcr die Veranstaltung des Parlamentsfernsehens ruht das Verfahren derzeit.<\/p>\n<p>Einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestags vom 05.06.2008 ist zu entnehmen, dass aufgrund einer Ausdehnung der Berichterstattung \u00fcber die Arbeit des Bundestags im Programm von Phoenix auf eine eigene bundesweite Ausstrahlung des Parlamentsfernsehens verzichtet werden kann. Der Zulassungsantrag wurde nach Kenntnis der KEK bislang jedoch noch nicht zur\u00fcckgenommen. (<a href=\"http:\/\/www.kek-online.de\/Inhalte\/jahresbericht_07-08.pdf\" target=\"_blank\">11. Jahresbericht<\/a>, 2008, S. 61f.)<\/p><\/blockquote>\n<p>Tats\u00e4chlich hatte die Zusage von Phoenix, die Berichterstattung \u00fcber das Parlamentsgeschehen auszuweiten, den Bundestag dazu bewogen, seine insbesondere von Bundestagspr\u00e4sident Norbert Lammert (CDU) vorangetriebenen Pl\u00e4ne auf Rundfunkzulassung nicht weiter zu verfolgen. Weshalb aber begaben sich die Direktoren der Landesmedienanstalten nach vormaligem Zaudern und Z\u00f6gern jetzt selbstt\u00e4tig in einen erneuten Pr\u00fcfauftrag? Die Pressemitteilung der ZAK benennt zwei Entwicklungen als Anlass:<\/p>\n<blockquote><p>Seit Januar 2011 wird das Programm unverschl\u00fcsselt \u00fcber die bisherigen Wege sowie als Webstream verbreitet. Au\u00dferdem wird es inzwischen deutlich st\u00e4rker redaktionell gestaltet, so dass zu kl\u00e4ren war, ob das Parlamentsfernsehen bereits ein Rundfunkangebot darstellt und gegebenenfalls eine Lizenz braucht.<\/p><\/blockquote>\n<p>Richtig daran ist, dass die Ausstrahlung via Satellit seit kurzem unverschl\u00fcsselt erfolgt. Redaktionelle Programmkomponenten und Webstream hingegen bestehen seit Jahren. Woher kommt also der Sinneswandel? Nehmen sich die Direktoren der Landesmedienanstalten jetzt endlich der grundlegenden \u201eProblematik der Fernsehveranstaltung unter Beteiligung des Staates\u201c (KEK) an? Haben die \u201eh\u00e4ufig zahmen Landesmedienanstalten\u201c \u2013 wie Robin Meyer-Lucht auf <a href=\"http:\/\/carta.info\/39170\/medienanstalten-der-bundestag-sendet-im-rechtsfreien-raum\/\" target=\"_blank\">Carta<\/a> kommentiert \u2013 mit ihrer j\u00fcngsten Entscheidung tats\u00e4chlich \u201eein erstaunlich deutliches Signal gegen die Ausweitung staatlicher Selbstberichterstattung in digitalen Medien\u201c gesetzt?<\/p>\n<p>Wohl kaum! W\u00e4hrend gegen einen privat betriebenen Piratensender \u2013 und um nichts anderes handelt es sich bei einem Rundfunksender ohne Lizenz \u2013 die Aufsichtsbeh\u00f6rden sogleich alle notwendigen Ma\u00dfnahmen zu dessen Abschaltung einleiten w\u00fcrden, ist das beim Parlamentsfernsehen nicht zu erwarten. J\u00f6rg-Olaf Sch\u00e4fers berichtet dementsprechend auf\u00a0<a href=\"http:\/\/www.netzpolitik.org\/2011\/medienwachter-bundestagsfernsehen-illegal\/\" target=\"_blank\">Netzpolitik<\/a> von einer R\u00fcckfrage bei der Pressestelle der Landesmedienanstalten. Die Antwort: Es sollen in den kommenden Wochen Gespr\u00e4che gef\u00fchrt werden, wie \u201edas \u201aBundestagsfernsehen\u2018 auf eine rechtlich saubere Basis\u201c gestellt werden kann.<\/p>\n<p>Die Bundestagsverwaltung allerdings sieht diese bereits jetzt als gegeben. Sie beruft sich auf ein von Bundestagspr\u00e4sident Lammert in Auftrag gegebenes und von <a href=\"http:\/\/www.gersdorf.uni-rostock.de\/\" target=\"_blank\">Hubertus Gersdorf<\/a>, Professor f\u00fcr Kommunikationsrecht an der Universit\u00e4t Rostock, im Juni 2007 erstelltes Rechtsgutachten. Demnach handelt es sich beim Parlamentsfernsehen nicht um Rundfunkt\u00e4tigkeit, sondern um <em>staatliche \u00d6ffentlichkeitsarbeit<\/em>. Eine rundfunkrechtliche Zulassung sei auch im Falle einer bundesweiten Ausweitung der Verbreitung und \u2013 insofern der Grundsatz der Chancengleichheit der Fraktionen gewahrt werde \u2013 einer Ausweitung von redaktionellen Programmkomponenten nicht erforderlich.<\/p>\n<p>Die Geschichte wird also weitergehen. M\u00f6glicherweise manifestieren sich in ihr erste gr\u00f6\u00dfere Risse in einer Medienregulierung, wie wir sie bisher kannten. Denn niemand wird ernsthaft bestreiten wollen, dass die Herstellung von \u00d6ffentlichkeit zu den Grundauftr\u00e4gen demokratischer Entscheidungsfindung z\u00e4hlt. Gleichzeitig werden unter den kostenminimierenden Bedingungen der Digitalisierung \u2013 auch das Parlamentsfernsehen ist letztendlich eine Folge des Preisverfalls in der Produktionstechnik \u2013 <em>rundfunk\u00e4hnliche Kommunikationsdienste<\/em> einer zunehmenden Zahl von Akteuren m\u00f6glich. Noch steht kein Regulierungsmuster f\u00fcr eine digitale Medienordnung bereit. Mit einer einfachen Umdefinition von Rundfunk in \u00d6ffentlichkeitsarbeit wird es dabei wohl nicht getan sein.<\/p>\n<div id=\"tweetbutton3153\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fpiratensender-parlamentsfernsehen%2F&amp;text=Piratensender%20Parlamentsfernsehen&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fpiratensender-parlamentsfernsehen%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gestern hat die Kommission f\u00fcr Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) per Pressemitteilung bekanntgegeben, das vom Bundestag veranstaltete Parlamentsfernsehen sende im \u201erechtfreien Raum\u201c. 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