{"id":3639,"date":"2011-07-20T09:33:05","date_gmt":"2011-07-20T08:33:05","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=3639"},"modified":"2011-07-20T09:33:53","modified_gmt":"2011-07-20T08:33:53","slug":"linke-gegen-abmahnwahn","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/linke-gegen-abmahnwahn\/","title":{"rendered":"LINKE gegen Abmahnwahn"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/pdfcast.org\/pdf\/digiprotect-turn-piracy-into-profit-praesentation\" target=\"_blank\">Turn Piracy into profit<\/a> \u2013 mit diesem Slogan hat die ber\u00fchmt-ber\u00fcchtigte Firma <a href=\"http:\/\/www.digiprotect.org\/\" target=\"_blank\">Digiprotect<\/a> vor einiger Zeit um Kunden geworben. Und vorgerechnet, dass es f\u00fcr Inhaber von Urheberrechten viel lukrativer ist, Verbraucher mit Abmahnungen zu verfolgen als sich funktionierende Gesch\u00e4ftsmodelle f\u00fcr die Online-Vermarktung von Musik im Netz auszudenken. Die Beispielrechnungen von Digiprotect sind mittlerweile aus dem Netz verschwunden, aber die Abmahnindustrie bl\u00fcht nach wie vor. Wer gesch\u00fctzte Musik widerrechtlich in Tauschb\u00f6rsen anbietet, ger\u00e4t leicht ins Visier von Anw\u00e4lten, die die Unterzeichnung einer sogenannten \u201estrafbew\u00e4hrten Unterlassungserkl\u00e4rung\u201c verlangen. Mit der Androhung eines Gerichtsprozesses werden Verbraucher eingesch\u00fcchtert und zahlen bereitwillig Schadensersatz im drei- bis vierstelligen Bereich, um die Sache wieder loszuwerden. Dieser Abzocke will die LINKE mit einem <a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/17\/064\/1706483.pdf\" target=\"_blank\">Gesetzentwurf<\/a> Einhalt gebieten.<!--more--><\/p>\n<p>Dabei w\u00e4hlt sie einen Ansatz, der neu ist, aber l\u00e4ngst \u00fcberf\u00e4llig: Sie f\u00fchrt eine Differenzierung zwischen privater und kommerzieller Rechtsverletzung ein. Bislang kennt das Urheberrecht nur Unterschiede zwischen privat und \u00f6ffentlich, nicht jedoch zwischen privat und kommerziell. W\u00e4hrend die private Nutzung urheberrechtlich gesch\u00fctzter Werke durch sogenannte Schrankenregelungen privilegiert ist, also ganz legal m\u00f6glich, kommt in der \u00d6ffentlichkeit immer sofort das Urheberrecht ins Spiel. Was im Internet passiert, ist grunds\u00e4tzlich \u00f6ffentlich. Und wenn im Internet etwas Verbotenes passiert, wird es behandelt wie eine kommerzielle Urheberrechtsverletzung. Auch wenn es um rein privates Handeln geht, die Betroffenen also zwar das Recht verletzt, jedoch keinerlei kommerziellen Gewinn gemacht haben. Tauschb\u00f6rsen sind daf\u00fcr ein gutes Beispiel, aber nat\u00fcrlich nicht das einzige.<\/p>\n<p>Problematisch ist im Zusammenhang\u00a0 mit Tauschb\u00f6rsen vor allem der urheberrechtliche Unterlassungsanspruch. Zwar ist ein Unterlassungsanspruch, wie der Name schon sagt, eigentlich blo\u00df ein Anspruch darauf, dass die Rechtsverletzung in Zukunft unterlassen wird, der betreffende Song also zuk\u00fcnftig nicht mehr in der Tauschb\u00f6rse angeboten wird. In der Praxis muss f\u00fcr einen solchen Anspruch jedoch ein bestimmter Streitwert benannt werden. Ma\u00dfgeblich ist daf\u00fcr der wirtschaftliche Schaden, der dem Urheber entstehen w\u00fcrde, sollte der Song weiterhin in der Tauschb\u00f6rse angeboten werden. Dieser wirtschaftliche Schaden l\u00e4sst sich jedoch seri\u00f6s nicht berechnen. Also lassen die Anw\u00e4lte der Musikindustrie sich nicht lumpen und setzen einfach mal aus dem hohlen Bauch heraus besonders hohe Streitwerte an. Mit gutem Grund: Aus der H\u00f6he des Streitwerts berechnen sich die Anwaltsgeb\u00fchren. Leider bekommen sie dabei h\u00e4ufig R\u00fcckendeckung durch die Gerichte, die Sinn und Zweck der Streitwertfestsetzung ad absurdum f\u00fchren. Anw\u00e4lte k\u00f6nnen also ganz unabh\u00e4ngig vom konkreten Schaden auf leichte Weise gutes Geld mit Abmahnungen verdienen.<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich hat der Gesetzgeber dieses Problem bereits erkannt und versucht, dem Abmahnwahn einen Riegel vorzuschieben, n\u00e4mlich mit <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/urhg\/__97a.html\" target=\"_blank\">\u00a797a Urheberrechtsgesetz<\/a>. Dieser Paragraph enth\u00e4lt eine Deckelung der Abmahnkosten f\u00fcr \u201eeinfach gelagerte F\u00e4lle\u201c. Das Problem ist nur, dass er extrem viele Ausnahmen zul\u00e4sst, was dazu gef\u00fchrt hat, dass ihn kaum ein Gericht je angewandt hat. Im Gegenteil gehen viele Gerichte davon aus, dass alles, was mit Filesharing und Urheberrecht zu tun hat, von vornherein nicht \u201eeinfach gelagert\u201c sein kann. Folglich werden Rechtsverletzungen, die von ahnungslosen Privatleuten begangen werden, oft genauso beurteilt wie professionelles Raubkopieren mit krimineller Gewinnerzielungsabsicht. Dass der \u00a797a seine Wirkung verfehlt hat, ist inzwischen wohl allgemeiner Konsens.<\/p>\n<p>Genau hier setzt der Gesetzentwurf der Linksfraktion an. Kern dieses Entwurfs ist dabei nicht das Urheberrechtsgesetz, sondern das <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/gkg_2004\/\" target=\"_blank\">Gerichtskostengesetz<\/a>. Der Erkenntnis folgend, dass die Kostendeckelung f\u00fcr Abmahnungen in \u00a797a Urheberrechtsgesetz nicht richtig funktioniert, schl\u00e4gt die LINKE vor, lieber von vornherein die Streitwerte zu deckeln. Dies soll geschehen, indem f\u00fcr F\u00e4lle, in denen ein konkreter Schaden nicht benannt werden kann, im Gerichtskostengesetz ein sogenannter Auffangstreitwert von 1000 Euro festgesetzt wird. Berechnet man nach dieser Ma\u00dfgabe die Anwaltskosten, kommt man ungef\u00e4hr bei den 100 Euro heraus, die auch in der bisherigen Kostendeckelungsregelung f\u00fcr einfache F\u00e4lle vorgesehen sind. Der Unterschied: Die Regelung wird nicht durch unz\u00e4hlige Ausnahmen ausgeh\u00f6hlt und k\u00f6nnte deshalb in der Praxis auch tats\u00e4chlich angewandt werden. Damit unterscheidet der Vorschlag der LINKEN sich von der sonst h\u00e4ufig vorgebrachten Forderung nach einer Ausweitung des \u00a797a, die bislang stets schweren Bedenken begegnet ist \u2013 bis hin zum Verweis auf eine angebliche Unvereinbarkeit mit den Vorgaben der Verfassung. Ein solcher Vorwurf d\u00fcrfte einer Regelung zur Deckelung der Gerichtskosten nicht zu machen sein. Also dasselbe Ziel, aber ein anderer Weg.<\/p>\n<p>Parallel zu dieser \u00c4nderung im Gerichtskostengesetz f\u00fchrt der Gesetzentwurf im Urheberrechtsgesetz die bereits erw\u00e4hnte Unterscheidung zwischen kommerziellen und privaten Rechtsverletzungen ein. Dabei geht es allerdings nicht um den Unterlassungsanspruch, sondern um die Berechnung des Schadensersatzes nach Lizenzanalogie. Denn nicht nur die Abmahnung selbst kostet Geld, sondern auch der Schaden, der dem Rechteinhaber durch die Rechtsverletzung entstanden ist, muss ersetzt werden.<\/p>\n<p>Bekanntlich behauptet die Musikindustrie gern, durch Tauschb\u00f6rsen enorme Verluste zu erleiden. Eine Plattenfirma, so argumentieren Anw\u00e4lte, hat einen konkreten Schaden erlitten, wenn ein Song eine Weile lang in einer Tauschb\u00f6rse zur Verf\u00fcgung stand. F\u00fcr diesen Schaden kann sie Schadensersatz verlangen. Dieser ist von dem Geld, das der Rechtsverletzer f\u00fcr die Abmahnung bezahlen muss, zu unterscheiden. Der Schadensersatzanspruch bezieht sich ganz konkret auf den bereits eingetretenen Schaden. Eigentlich m\u00fcsste die Musikindustrie also nachweisen, dass sie in Folge eines Tauschb\u00f6rsenangebots soundsoviele CDs weniger verkauft hat. Sie k\u00f6nnte dann vom Rechtsverletzer verlangen, dass er die entsprechenden Kosten erstattet. Tats\u00e4chlich kann sie diesen Nachweis nat\u00fcrlich nicht f\u00fchren. Deshalb berechnet sie ihren Schaden nach der sogenannten \u201eLizenzanalogie\u201c.\u00a0 Das funktioniert so, dass sie einen fiktiven Betrag ansetzt, den sie h\u00e4tte bekommen k\u00f6nnen, wenn sie das, was illegal geschehen ist, legal erlaubt h\u00e4tte. Der Rechtsverletzer soll also so viel Geld zahlen, wie er auch h\u00e4tte bezahlen m\u00fcssen, h\u00e4tte er von der Plattenfirma das Recht erworben, den Song legal in der Tauschb\u00f6rse anzubieten.<\/p>\n<p>Offenkundig ist das Bl\u00f6dsinn, denn ein entsprechender Markt existiert \u00fcberhaupt nicht. Plattenfirmen unterbreiten Verbrauchern solche legalen Angebote nicht. DIE LINKE schl\u00e4gt mit ihrem Gesetzentwurf deshalb eine Unterscheidung zwischen privaten und kommerziellen Rechtsverletzungen vor. Bei kommerziellen Rechtsverletzungen soll es auch weiterhin m\u00f6glich sein, den Schaden nach Lizenzanalogie zu berechnen. Wenn es jedoch private Verbraucher sind, die Songs in Tauschb\u00f6rsen ver\u00f6ffentlichen, also Leute, die keinerlei Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, soll der Rechteinhaber nicht einfach fiktive Lizenzgeb\u00fchren verlangen k\u00f6nnen, sondern stattdessen den entstandenen Schaden nachweisen.<\/p>\n<p>Ist das bauernschlau? Keineswegs. Ein konkreter Schaden kann auch auf der Grundlage von Sch\u00e4tzungen nachgewiesen werden \u2013 vor Gericht ein durchaus \u00fcbliches Verfahren. Allerdings muss dem Gericht glaubhaft dargelegt werden, dass tats\u00e4chlich ein Schaden entstanden ist. Fakt ist, dass die Musikindustrie ihren Schaden lieber nach Lizenzanalogie berechnet, weil sie meist gar keinen Schaden erlitten hat \u2013 was sie blo\u00df nicht zugeben will. Nach derzeitigem Recht wird also ein Schadensersatz in H\u00f6he von Geb\u00fchren f\u00fcr Lizenzen berechnet, die es in der Realit\u00e4t \u00fcberhaupt nicht gibt. Damit soll Schluss sein, findet DIE LINKE.<\/p>\n<p>Angesichts der Mehrheitsverh\u00e4ltnisse d\u00fcrfte der Entwurf, der \u00fcbrigens nicht nur das Thema Filesharing betrifft, sondern jede Art von Urheberrechtsverletzung, zwar wenig Chancen auf Umsetzung haben. Aber immerhin bringt er zwei bislang unterbelichtete Punkte in die Diskussion ein. N\u00e4mlich zum einen, dass eine Kostendeckelung auch au\u00dferhalb des \u00a797a denkbar ist. Und zum anderen, dass beim Thema Urheberrechtsverletzungen ganz generell eine Unterscheidung zwischen kommerziellen und privaten Rechtsverletzungen \u00fcberf\u00e4llig ist. Zwei Aspekte, die in den bisherigen Kommentaren zu dem Gesetzentwurf (<a href=\"http:\/\/www.ferner-alsdorf.de\/2011\/07\/filesharing-abmahnung-gesetzesentwurf-zur-begrenzung-der-abmahnkosten\/wettbewerbsrecht\/strafrecht\/rechtsanwalt\/verkehrsrecht\/?isalt=0\" target=\"_blank\">hier<\/a> und <a href=\"http:\/\/www.internet-law.de\/2011\/07\/gesetzesentwurf-zur-begrenzung-der-haftung-und-der-abmahnkosten-im-urheberrecht.html\" target=\"_blank\">hier<\/a>) leider nicht besonders viel Beachtung gefunden haben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"tweetbutton3639\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Flinke-gegen-abmahnwahn%2F&amp;text=LINKE%20gegen%20Abmahnwahn&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Flinke-gegen-abmahnwahn%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Turn Piracy into profit \u2013 mit diesem Slogan hat die ber\u00fchmt-ber\u00fcchtigte Firma Digiprotect vor einiger Zeit um Kunden geworben. 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