{"id":3646,"date":"2011-07-20T09:59:50","date_gmt":"2011-07-20T08:59:50","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=3646"},"modified":"2011-08-03T08:53:25","modified_gmt":"2011-08-03T07:53:25","slug":"verwaiste-werke-richtlinienvorschlag-der-eu-kommission","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/verwaiste-werke-richtlinienvorschlag-der-eu-kommission\/","title":{"rendered":"Verwaiste Werke: Richtlinienvorschlag der EU-Kommission st\u00fctzt Schrankenregelung"},"content":{"rendered":"<p>Seit Langem wird in Deutschland und Europa dar\u00fcber diskutiert, wie das Problem der sogenannten verwaisten Werke gel\u00f6st werden soll. Verwaiste Werke sind B\u00fccher, Filme oder Fotos, die zwar noch dem Urheberrechtsschutz unterliegen, deren Urheber jedoch nicht auffindbar sind. Weil das Urheberrecht bis 70 Jahre nach dem Tod gilt, kommt so etwas h\u00e4ufig vor. Bibliotheken, Museen und Archive w\u00fcrden trotzdem gern die Sch\u00e4tze, die in ihren Kellern lagern, im Internet zug\u00e4nglich machen. Doch das d\u00fcrfen sie nicht, denn dann w\u00fcrden sie ja gegen das Urheberrecht versto\u00dfen.<!--more--><\/p>\n<p>Das Missliche daran: Wenn der Rechteinhaber nicht auffindbar ist, kann man ihn auch nicht nach seinem Einverst\u00e4ndnis fragen. Gro\u00dfe Teile des kulturellen Erbes liegen also brach. Aus verschiedenen Richtungen hat es inzwischen Vorst\u00f6\u00dfe gegeben, daran etwas zu \u00e4ndern. So haben beispielsweise der <a href=\"http:\/\/www.boersenverein.de\/de\/portal\/index.html\" target=\"_blank\">B\u00f6rsenverein des Deutschen Buchhandels<\/a>, der <a href=\"http:\/\/www.bibliotheksverband.de\/\" target=\"_blank\">Deutsche Bibliotheksverband<\/a> und die <a href=\"http:\/\/www.vgwort.de\/\" target=\"_blank\">Verwertungsgesellschaft WORT<\/a> einen gemeinsamen <a href=\"http:\/\/www.kulturrat.de\/detail.php?detail=1872&amp;rubrik=4\" target=\"_blank\">Vorschlag<\/a> erarbeitet, den die SPD als <a href=\"http:\/\/dipbt.bundestag.de\/dip21\/btd\/17\/039\/1703991.pdf\" target=\"_blank\">Gesetzentwurf<\/a> in den Bundestag eingebracht hat (mehr dazu<a href=\"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/verwaiste-werke-und-digitalisierung-bremse-urheberrecht\/\" target=\"_blank\"> hier<\/a>). Der Vorschlag sieht im Wesentlichen vor, dass die Bibliotheken, wenn sie B\u00fccher digitalisieren und ins Internet stellen, Geld an die Verwertungsgesellschaft zahlen, welche damit eine Kriegskasse bildet. Sollten nachtr\u00e4glich Urheber auftauchen und sich beschweren, k\u00f6nnten sie aus dieser Kasse eine Kompensationsleistung erhalten. Problematisch ist an diesem Vorschlag vor allem, dass die Bibliotheken eine Rechtsunsicherheit bez\u00fcglich\u00a0der strafrechtlichen Haftung f\u00fcr die vors\u00e4tzliche Urheberrechtsverletzung erdulden m\u00fcssen und vorab trotzdem Freistellungsgeb\u00fchren an die Verwertungsgesellschaften \u00fcberweisen sollen. Die LINKE hatte hingegen eine Schrankenregelung <a href=\"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/uploads\/17046611.pdf\" target=\"_blank\">vorgeschlagen<\/a>\u00a0(mehr dazu <a href=\"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/linke-legt-alternativen-gesetzentwurf-zu-verwaisten-werken-vor\/\" target=\"_blank\">hier<\/a>). Bibliotheken und andere gemeinn\u00fctzige Organisationen h\u00e4tten demnach f\u00fcr die Online-Zug\u00e4nglichmachung von Werken, deren Rechteinhaber nicht aufgefunden werden konnten oder die vergriffen sind, eine Ausnahmegenehmigung erhalten.<\/p>\n<p>Jetzt hat die Europ\u00e4ische Kommission den <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/internal_market\/copyright\/docs\/orphan-works\/proposal_de.pdf\" target=\"_blank\">Vorschlag f\u00fcr eine entsprechende Richtlinie <\/a>vorgelegt. Sollte dieser umgesetzt werden, w\u00fcrde sich die Lage grunds\u00e4tzlich \u00e4ndern. Der Entwurf der SPD und der Verb\u00e4nde w\u00e4re dann kaum noch diskutabel. Der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE m\u00fcsste zwar angepasst werden, ist jedoch nah an den Vorstellungen der Kommission. Von allen Details abgesehen, macht der Richtlinienvorschlag jedenfalls deutlich, dass die Kommission eine urheberrechtliche Schrankenl\u00f6sung f\u00fcr vorzugsw\u00fcrdig h\u00e4lt.<\/p>\n<p>Im Einzelnen sieht der Vorschlag zun\u00e4chst eine Privilegierung von Bibliotheken, Bildungseinrichtungen, Museen, Archiven und \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor. Der Kreis der Berechtigten ist also klar benannt: Nicht jeder darf verwaiste Werke zug\u00e4nglich machen, sondern nur bestimmte, gemeinn\u00fctzige Organisationen \u2013 die klassische Klientel also, die auch sonst von Schrankenregelungen beg\u00fcnstigt ist.<\/p>\n<p>Desweiteren wird klargestellt, welche Werkarten betroffen sind: B\u00fccher, Zeitschriften und Filme, sofern sie in den Best\u00e4nden der Bibliotheken vorhanden sind. Fotos nur, wenn es in Druckwerken ver\u00f6ffentlichte Fotos sind \u2013 was eine bedeutende Einschr\u00e4nkung ist. Vor allem aber: keine Tontr\u00e4ger. Gut denkbar, dass dies ein Lobbyerfolg der Musikindustrie ist.<\/p>\n<p>Grundvoraussetzung f\u00fcr eine \u00f6ffentliche Zug\u00e4nglichmachung ist nat\u00fcrlich, dass es sich tats\u00e4chlich um ein verwaistes Werk handelt. Um dies festzustellen, wird eine sogenannte \u201esorgf\u00e4ltige Suche\u201c in konkret benannten Quellen vorgeschrieben: Bibliothekskataloge, Datenbanken etc. Das Ergebnis der Suche soll in einer \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Datenbank ver\u00f6ffentlicht werden. Der auf diese Art festgestellte \u201eWaisenstatus\u201c soll in ganz Europa gelten und zwar so lange, bis ggf. doch noch ein Urheber auftaucht.<\/p>\n<p>Die gro\u00dfe \u00dcberraschung ist jedoch eine andere: Die Nutzung des Werks durch die Bibliotheken, Museen und Archive soll genehmigungs- und verg\u00fctungsfrei sein, sofern diese Einrichtungen lediglich ihre gesetzlichen Aufgaben erf\u00fcllen,\u00a0 also kulturelle und bildungspolitische Zwecke. Au\u00dferdem soll die Nutzung \u00fcber eine \u00f6ffentliche Zug\u00e4nglichmachung nicht hinausgehen.\u00a0 Lediglich wenn die Einrichtungen Werke auch kommerziell nutzen m\u00f6chten, sollen sie verpflichtet werden, Zahlungen f\u00fcr eventuell sp\u00e4ter auftauchende Rechteinhaber zu reservieren. Und auch dies nur f\u00fcr einen Zeitraum von f\u00fcnf Jahren. Danach k\u00f6nnen diese Ertr\u00e4ge anderweitig verwendet werden \u2013 wie auch immer der nationale Gesetzgeber es f\u00fcr richtig h\u00e4lt.<\/p>\n<p>Das ist ein nicht zu untersch\u00e4tzender Unterschied zu dem bislang von den deutschen Verb\u00e4nden favorisierten Modell. Insbesondere der B\u00f6rsenverein des Deutschen Buchhandels h\u00e4tte gern gesehen, dass die Bibliotheken f\u00fcr jedes digitalisierte Buch eine Abgabe an die Verwertungsgesellschaft zahlen. Sp\u00e4ter auftauchende Rechteinhaber h\u00e4tten aus deren Kasse bezahlt werden k\u00f6nnen. Ein Gro\u00dfteil des Geldes w\u00e4re aber aller Voraussicht nach nicht beansprucht worden. Dieses Geld h\u00e4tte dann nach Ablauf einer gewissen Frist in die Aussch\u00fcttung der Verwertungsgesellschaften einflie\u00dfen sollen und w\u00e4re damit wohl zu einem gro\u00dfen Teil in den Taschen der Verlage gelandet.<\/p>\n<p>Diesem Kalk\u00fcl macht die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag einen Strich durch die Rechnung. Demnach m\u00fcssen Einrichtungen nur dann zahlen, wenn sie Werke kommerziell nutzen. Wenn also beispielsweise eine Bibliothek ein verwaistes Buch nachdrucken und im Buchhandel vertreiben m\u00f6chte, m\u00fcsste sie f\u00fcr einen Zeitraum von f\u00fcnf Jahren Geld zur\u00fccklegen, das sie einem eventuell wieder auftauchenden Urheber auszuzahlen h\u00e4tte. Auf ihrer Homepage digital zug\u00e4nglich machen, d\u00fcrfte sie das Buch jedoch ohnehin. Dass Einrichtungen verpflichtet werden sollen, f\u00fcr jede Art der Nutzung eine Abgabe an eine Verwertungsgesellschaft zu zahlen, sieht die EU-Kommission offenbar nicht ein.<\/p>\n<p>Das Ansinnen der Verwerterverb\u00e4nde und Urheber, an der Zug\u00e4nglichmachung verwaister Werke auf Kosten der \u00f6ffentlichen Einrichtungen zu profitieren, bekommt durch den Vorsto\u00df der Kommission nun erheblichen Gegenwind. Es wird abzuwarten sein,\u00a0 wie sich die Bundesregierung in dieser Situation verh\u00e4lt. Wird sie auf europ\u00e4ischer Ebene eher f\u00fcr eine St\u00e4rkung der Gemeininteressen eintreten und den Entwurf der Kommission unterst\u00fctzen? Oder wird sie als Bremserin agieren und sich f\u00fcr eine nationalstaatliche L\u00f6sung auf Basis des Modells stark machen, das ihr von der VG WORT, dem Deutschen Kulturrat und anderen Verb\u00e4nden nahegelegt wird?<\/p>\n<p>Spannend ist aber auch die Frage, wie sich die Bibliotheken und Archive zu diesem Vorsto\u00df positionieren werden, der ihre Verhandlungsposition gegen\u00fcber den Rechteverwertern betr\u00e4chtlich st\u00e4rkt. In diesen Verhandlungen haben die Deutsche Nationalbibliothek oder der Bibliotheksverband bislang keine besondere Standfestigkeit bewiesen. Das k\u00f6nnte sich jetzt \u00e4ndern.<\/p>\n<p>Am 19. September wird der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags eine <a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/bundestag\/ausschuesse17\/a06\/anhoerungen\/13_Urheberrecht\/index.html\" target=\"_blank\">Anh\u00f6rung<\/a> zum Thema durchf\u00fchren. Offiziell stehen zum Thema Verwaiste Werke zwar nur die Gesetzentw\u00fcrfe und Antr\u00e4ge der deutschen Bundestagsfraktionen auf dem Programm, aber der Richtlinienvorschlag der Kommission wird in der Debatte sicher eine Rolle spielen<\/p>\n<div id=\"tweetbutton3646\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fverwaiste-werke-richtlinienvorschlag-der-eu-kommission%2F&amp;text=Verwaiste%20Werke%3A%20Richtlinienvorschlag%20der%20EU-Kommission%20st%C3%BCtzt%20Schrankenregelung&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fverwaiste-werke-richtlinienvorschlag-der-eu-kommission%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit Langem wird in Deutschland und Europa dar\u00fcber diskutiert, wie das Problem der sogenannten verwaisten Werke gel\u00f6st werden soll. 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