{"id":3679,"date":"2011-07-22T16:35:24","date_gmt":"2011-07-22T15:35:24","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=3679"},"modified":"2011-07-25T11:18:21","modified_gmt":"2011-07-25T10:18:21","slug":"volker-hort-die-signale-online-content-grenzuberschreitend","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/volker-hort-die-signale-online-content-grenzuberschreitend\/","title":{"rendered":"V\u00f6lker h\u00f6rt die Signale: Online-Content, grenz\u00fcberschreitend"},"content":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat ein neues <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/internal_market\/consultations\/docs\/2011\/audiovisual\/green_paper_COM2011_427_de.pdf\" target=\"_blank\">Gr\u00fcnbuch<\/a> herausgegeben, in dem sie die urheberrechtlichen Probleme mit der europaweiten Lizenzierung von audiovisuellem Content aufrei\u00dft. Bis zum 18. November 2011 k\u00f6nnen Fachleute und sonstige Interessierte der Kommission Tipps geben, wie sie ihre Probleme am besten l\u00f6sen kann.<!--more--><\/p>\n<p>Ganz neu sind die allerdings nicht: Online-Dienste, die europaweit agieren m\u00f6chten, sto\u00dfen auf die typischen Probleme, die ein territoriales Rechtssystem mit sich bringt. Bekanntlich gibt es kein europ\u00e4isches, geschweige denn ein weltweites Urheberrecht, sondern jeweils nationale Urheberrechtsgesetze, die nur unvollst\u00e4ndig aufeinander abgestimmt sind. Wer beispielsweise einen Film in verschiedenen L\u00e4ndern streamen will, muss die entsprechenden Lizenzen f\u00fcr jedes Land einzeln erwerben. Das wird umso schwieriger, als die Rechte nicht in allen L\u00e4ndern gleich definiert sind bzw. die Urheber- und Leistungsschutzberechtigten in unterschiedlichen L\u00e4ndern jeweils unterschiedliche Rechte haben, die zudem noch von unterschiedlichen Organisationen verwaltet werden. In der Praxis erweist sich die Rechtekl\u00e4rung als so kompliziert, dass die meisten Angebote national bleiben.<\/p>\n<p>Das wiederum wurmt die \u00a0EU, die gern einen grenz\u00fcberschreitenden Markt h\u00e4tte, die daf\u00fcr n\u00f6tige Harmonisierung aber nicht hinbekommt, weil es zu viele widerstreitende Interessen gibt. In zahlreichen L\u00e4ndern halten beispielsweise nationale Verwertungsgesellschaften Monopole an bestimmten Rechten und wehren sich gegen eine europ\u00e4ische Vereinheitlichung. Zugleich stehen gro\u00dfe Medienkonzerne auf dem Plan, die sich gut vorstellen k\u00f6nnten, die Rechteverwertung rein marktwirtschaftlich zu organisieren \u2013 im Zweifelsfall auch ohne eine angemessene Verg\u00fctung der Urheber. Gleichzeitig w\u00e4chst der Druck seitens der privaten Nutzer, die es nicht mehr einsehen, warum sie zum Beispiel Fu\u00dfballspiele nicht auch im Urlaub im Netz anschauen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Das Gr\u00fcnbuch ruft nun einige Fragen in diesem Zusammenhang neu in Erinnerung. So wird etwa die Kabelweitersendung thematisiert. Sollen die Regeln, die f\u00fcr die \u00dcbernahme von Rundfunkprogrammen ins Kabel gelten, auch auf IPTV, DSL und digitale Plattformen angewendet werden? Und falls ja, soll dann f\u00fcr jedes Internetvideo an eine Verwertungsgesellschaft gezahlt werden? Oder wie sonst sollen die Urheber an ihr Geld kommen? Was soll aus der Verwertungskaskade beim Filmvertrieb werden?<\/p>\n<p>Bislang verlassen sich die Produzenten darauf, dass sie einen Film jeweils zeitversetzt im Kino, auf DVD und als Download verwerten k\u00f6nnen. Immer h\u00e4ufiger kommen ihnen jedoch Raubkopierer in die Quere, was darauf schlie\u00dfen l\u00e4sst, dass die Nutzer gern alle Angebote auf einmal h\u00e4tten, nicht nacheinander. Und schon gar nicht wollen sie darauf warten, dass bestimmte TV-Serien wom\u00f6glich in ein paar Jahren auch nach Deutschland kommen. Die territorialen Verwertungsbeschr\u00e4nkungen f\u00fchren hier zu immer mehr Unmut.<\/p>\n<p>Was tun? Eine M\u00f6glichkeit w\u00e4re die St\u00e4rkung des Prinzips \u201eUrsprungsland\u201c. Es sollte dann f\u00fcr einen Abruf nur das Recht jenes Staates gelten, aus dem das Angebot stammt. Aber wie will man das festlegen im Internet? Und wie will man verhindern, dass dieser Ansatz &#8222;zu Willk\u00fcr bei der Wahl des Niederlassungslandes des Dienstleisters&#8220; f\u00fchrt, dass dieser sich also dort ansiedelt, wo er am wenigsten an die Urheber zahlen muss? Vielleicht br\u00e4uchte man doch eher ein EU-weites Urheberrecht. Oder zumindest einen EU-Urheberrechtstitel, den man durch eine freiwillige Registrierung erwerben k\u00f6nnte. Aber mit einer solchen Registrierung w\u00e4re ein erheblicher Verwaltungsaufwand verbunden. Also vielleicht doch lieber eine Notl\u00f6sung? Kann man vielleicht Zugangscodes an B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger verteilen, mit denen sie im Urlaub an den Content herankommen, den sie eigentlich nur in ihrem Heimatland abrufen d\u00fcrfen? Und \u00fcbrigens, wie soll das alles gehen, wenn sich Cloud Computing durchsetzt?<\/p>\n<p>Ebenso unklar ist derzeit, was aus den Rechten der Urheber werden soll. Da diese Rechte in aller Regel \u00fcbertragbar sind, landen sie bei den unterschiedlichsten Stellen \u2013 kaum einer blickt da mehr durch. In den Worten der Kommission: \u201eDer Flickenteppich unterschiedlicher Konzepte in der EU wird von einigen als Hindernis f\u00fcr die Lizenzierung audiovisueller Werke in der Europ\u00e4ischen Union betrachtet, das sie komplexer und zeitaufw\u00e4ndiger macht.\u201c Auch \u00fcber den Modus der Verg\u00fctung herrscht keine Einigkeit. In Frankreich, Belgien oder Bulgarien werden Fernsehrechte \u00fcber Verwertungsgesellschaften verg\u00fctet. In Spanien, Italien oder Polen m\u00fcssen die Sender pro Nutzung an die Filmemacher zahlen. Wie kriegt man das zusammen?<\/p>\n<p>Was die Zukunft der Verg\u00fctung Kreativschaffender angeht, hat die EU-Kommission einerseits die sogenannte kollektive Rechtewahrnehmung auf dem Schirm. Man k\u00f6nnte ein Recht auf \u201eZug\u00e4nglichmachung\u201c schaffen und es von einer Verwertungsgesellschaft wahrnehmen lassen, die dann Aussch\u00fcttungen durchf\u00fchrt. Also keine Verbotsrechte mehr, sondern lieber Verg\u00fctungsanspr\u00fcche. Das w\u00fcrde aber nur funktionieren, wenn diese Verg\u00fctungsanspr\u00fcche tats\u00e4chlich unabdingbar w\u00e4ren, also nicht von den Urhebern an Konzerne abgetreten werden k\u00f6nnten. Andererseits w\u00e4re es denkbar, auf eine St\u00e4rkung der Urheber im Vertragsrecht zu bauen. Wenn die \u201eVertragsfreiheit\u201c der Urheber nicht mehr nur darin bestehen w\u00fcrde, Total-Buyout-Vertr\u00e4ge zu unterzeichnen, sondern man sich auf \u201edie Einf\u00fchrung rechtsverbindlicher Bestimmungen zu Transparenz und Verg\u00fctung in den Vertr\u00e4gen\u201c einigen k\u00f6nnte, w\u00fcrde das unter Umst\u00e4nden schon gen\u00fcgen, um den Markt f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Lizenzen anzukurbeln.<\/p>\n<p>Last, not least wirft das Gr\u00fcnbuch vorsichtig die Frage auf, was eigentlich aus der <a href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=CELEX:32001L0029:DE:NOT\" target=\"_blank\">Infosoc-Richtlinie <\/a>werden soll, in der die Schranken und Ausnahmen des Urheberrechts aufgelistet sind. Eigentlich h\u00e4tte diese Richtlinie zu einer Harmonisierung des Binnenmarkts f\u00fchren sollen. Tats\u00e4chlich wurde daraus eine Pick-and-choose-Liste, die sich jeder nationale Gesetzgeber nach eigenem Gutd\u00fcnken zusammenstellen konnte. Folglich gelten nun etwa f\u00fcr Bibliotheken und Archive in den unterschiedlichen Mitgliedsstaaten jeweils unterschiedliche Regelungen. Diese Einrichtungen haben deshalb gegen\u00fcber der EU \u201eihre Besorgnis dar\u00fcber zum Ausdruck gebracht, dass die Kl\u00e4rung der Rechte f\u00fcr die von ihnen verwahrten Werke zeitaufwendig und teuer sein k\u00f6nnte.\u201c Wenn ein Filmarchiv einen Film digitalisieren m\u00f6chte, entsteht zum Beispiel eine Kopie. Schon ist das Urheberrecht im Spiel. Und bis die Rechte gekl\u00e4rt sind, ist das Zelluloid l\u00e4ngst zerfallen.<\/p>\n<p>Die EU hat einiges vor sich. Wer ihr helfen will, schreibt an: <a href=\"mailto:markt-d1@ec.europa.eu\"><span style=\"font-family: Calibri; color: #0000ff; font-size: small;\">markt-d1@ec.europa.eu<\/span><\/a>. Die \u00a0eingegangenen Beitr\u00e4ge werden ver\u00f6ffentlicht, sofern der Einreicher keine Einw\u00e4nde dagegen erhebt.<\/p>\n<div>\n<hr align=\"left\" size=\"1\" width=\"33%\" \/>\n<\/div>\n<div id=\"tweetbutton3679\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fvolker-hort-die-signale-online-content-grenzuberschreitend%2F&amp;text=V%C3%B6lker%20h%C3%B6rt%20die%20Signale%3A%20Online-Content%2C%20grenz%C3%BCberschreitend&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fvolker-hort-die-signale-online-content-grenzuberschreitend%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat ein neues Gr\u00fcnbuch herausgegeben, in dem sie die urheberrechtlichen Probleme mit der europaweiten Lizenzierung von audiovisuellem Content aufrei\u00dft. 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