{"id":3758,"date":"2011-08-31T13:05:41","date_gmt":"2011-08-31T12:05:41","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=3758"},"modified":"2011-08-31T13:05:41","modified_gmt":"2011-08-31T12:05:41","slug":"bundesrat-mehr-datenschutz-fur-social-networks","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/bundesrat-mehr-datenschutz-fur-social-networks\/","title":{"rendered":"Bundesrat: Mehr Datenschutz f\u00fcr Social Networks"},"content":{"rendered":"<p>\u201ePrivacy by default\u201c gilt Datensch\u00fctzern seit L\u00e4ngerem als neue Devise f\u00fcr den Privatsph\u00e4renschutz im Internetzeitalter. Anbieter von Diensten mit nutzergenerierten Inhalten, etwa soziale Netzwerke, sollten demnach verpflichtet werden, standardm\u00e4\u00dfig m\u00f6glichst datenschutzfreundliche Voreinstellungen anzubieten. Personenbezogene Daten sollten nur dann erhoben werden d\u00fcrfen, wenn der Nutzer diese Voreinstellungen aktiv ge\u00e4ndert hat.<\/p>\n<p>In eine \u00e4hnliche Richtung geht auch der <a href=\"http:\/\/dip.bundestag.de\/btd\/17\/067\/1706765.pdf\" target=\"_blank\">Entwurf eines Gesetzes zur \u00c4nderung des Telemediengesetzes<\/a>, den der Bundesrat Anfang August vorgelegt hat. Diensteanbieter von sozialen Netzwerken sollen demnach standardm\u00e4\u00dfig \u201edie h\u00f6chste Sicherheitsstufe gem\u00e4\u00df dem Stand der Technik\u201c voreinstellen. Der Nutzer selbst soll dies zwar \u00e4ndern k\u00f6nnen, aber nur aktiv und im vollen Bewusstsein der Konsequenzen, wozu auch erweiterte Informationspflichten der Anbieter beitragen sollen.<!--more--><\/p>\n<p>Besonderes Gewicht wird in dem Entwurf darauf gelegt, inwiefern von Nutzern in einem Profil eingestellte Inhalte au\u00dferhalb des jeweiligen Netzwerks auffindbar sind. Nach dem Willen der Autoren sollen Suchmaschinen solche Postings standardm\u00e4\u00dfig nicht auffinden k\u00f6nnen. Man sollte also beispielsweise bei Facebook eingeloggt sein m\u00fcssen, um Daten aus anderen Facebook-Profilen finden zu k\u00f6nnen \u2013 es sei denn, der Nutzer hat dies ausdr\u00fccklich autorisiert, wof\u00fcr er allerdings \u00e4lter sein soll als 16 Jahre. Die entsprechende Vorschrift soll nicht f\u00fcr Twitter oder Blogs gelten, sondern nur f\u00fcr geschlossene Netzwerke, bei denen die Nutzer normalerweise nicht beabsichtigen, dass ihre Beitr\u00e4ge von einer m\u00f6glichst gro\u00dfen \u00d6ffentlichkeit wahrgenommen werden.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem enth\u00e4lt der Entwurf eine Art digitales Radiergummi: Anbieter sollen verpflichtet werden, einen \u201eL\u00f6schknopf\u201c anzubieten, dessen Bet\u00e4tigung eine sofortige L\u00f6schung des Profils und s\u00e4mtlicher damit verbundener Daten zur Folge haben soll. Technisch soll die L\u00f6schung allerdings vom Anbieter vorgenommen werden, der \u201eL\u00f6schknopf\u201c ist also in Wirklichkeit nur ein Benachrichtigungsknopf. Loggt ein Nutzer sich zwei Jahre lang nicht ein, sollen ebenfalls alle Daten automatisch verschwinden. Differenziert wird dabei zwischen Profilinhalten und solchen Beitr\u00e4gen, die Nutzer auf Pinnw\u00e4nden Dritter oder in Form von Kommentaren in Foren vorgenommen haben. Sofern Ver\u00f6ffentlichungen eines Nutzers \u201ein Zusammenhang mit den Ver\u00f6ffentlichungen anderer Nutzer\u201c stehen, soll es gen\u00fcgen, wenn die betreffenden Eintr\u00e4ge fortan anonymisiert erscheinen. So soll gew\u00e4hrleistet sein, dass beispielsweise der Diskussionsverlauf in einer Kommentarspalte nachvollziehbar bleibt, auch wenn einzelne Autoren sich von dem entsprechenden Dienst abgemeldet haben.<\/p>\n<p>Die Sto\u00dfrichtung ist klar: Es geht um mehr Transparenz und mehr Selbstbestimmung. Ob das wirklich mit Vorschriften f\u00fcr die Auffindbarkeit von Inhalten in Suchmaschinen erreicht werden kann, sei dahingestellt. Interessant ist der Entwurf trotzdem, nicht zuletzt, weil nicht mehr konsequent zwischen personenbezogenen Daten und sonstigen nutzergenerierten Inhalten unterschieden wird. Nach Ansicht des Bundesrats sollen Nutzer m\u00f6glichst weitgehend \u00fcber \u201eihre\u201c Daten und deren Verwendung selbst bestimmen k\u00f6nnen, seien es personenbezogene Daten oder nicht. Oder anders ausgedr\u00fcckt: Jeglicher user generated content wird behandelt wie ein personenbezogenes Datum, allein aufgrund der Tatsache, dass er mit einem Profil verkn\u00fcpft ist. Bei den meisten Inhalten wird es jedoch einzig und allein diese Verkn\u00fcpfung sein, die den Personenbezug erst ausmacht. Warum die L\u00f6schung des eigenen Profils also zu einer L\u00f6schung von s\u00e4mtlichen damit verbundenen nutzergenerierten Inhalte f\u00fchren soll, ist datenschutzrechtlich allein kaum zu begr\u00fcnden. Darauf deutet auch die Einschr\u00e4nkung der L\u00f6schungspflichten f\u00fcr Kommentare auf Pinnw\u00e4nden anderer Nutzer hin.<\/p>\n<p>Von dieser Frage aus gelangt man schnell zu einer \u00e4hnlichen: Ist \u00fcberhaupt die Sichtbarkeit der Inhalte f\u00fcr Dritte das Kernproblem? Oder doktert man nicht an Symptomen herum, wenn man Nutzer zwar bestimmen l\u00e4sst, welche Inhalte f\u00fcr wen sichtbar sind, ihnen jedoch kein Instrumentarium an die Hand gibt, um zu beeinflussen, welche Daten von den Diensteanbietern gespeichert und verwendet werden? Wenn ein Anbieter, sobald der Nutzer sich angemeldet hat, protokolliert, welche Seiten der Nutzer besucht hat, und diese Daten mit sonstigen Angaben verkn\u00fcpft, stellt dies schlie\u00dflich eine viel gr\u00f6\u00dfere Bedrohung f\u00fcr die informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen dar als die Sichtbarkeit geposteter Fotos in den Ergebnislisten einer Bildersuche. Anders ausgedr\u00fcckt: Das Hauptproblem des Datenschutzes ist wohl kaum der user generated content, also der Inhalt, den ein Nutzer freiwillig und absichtlich ver\u00f6ffentlicht. Sondern es sind die Daten, die \u00fcber das Nutzungsverhalten des Einzelnen gesammelt werden, ohne dass dieser es \u00fcberhaupt bemerkt.<\/p>\n<p>Der selbstverantwortliche user ist ein sch\u00f6nes Leitbild. Verantwortung \u00fcbernehmen kann jedoch nur, wer Verantwortung hat. Wer also die M\u00f6glichkeit hat, das, wof\u00fcr er verantwortlich ist, nach den eigenen Vorstellungen zu beeinflussen. So lange Diensteanbieter Daten \u00fcber das Nutzungsverhalten unbemerkt im Hintergrund erheben, n\u00fctzen auch die besten Privacy-Einstellungen wenig. Ein wirksamer Datenschutz darf nicht erst dort ansetzen, wo Daten f\u00fcr andere Nutzer sichtbar werden. Sondern er muss dort eingefordert werden, wo die Daten von den Anbietern erhoben werden.<\/p>\n<p>Dass der Vorschlag des Bundesrats umgesetzt wird, ist jedoch ohnehin nicht zu erwarten. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Stellungnahme wiederholt, dass sie die Vorschl\u00e4ge der Europ\u00e4ischen Kommission zur Neuregelung des europ\u00e4ischen Datenschutzrechts abwarten m\u00f6chte. Sie werde sich dann f\u00fcr ein vollst\u00e4ndiges L\u00f6schungsrecht auf EU-Ebene einsetzen.\u00a0 Nicht zuletzt, weil gerade Facebook bekanntlich in Irland sitze und das deutsche Datenschutzrecht deshalb wom\u00f6glich gar nicht anwendbar, mit Sicherheit aber nicht durchsetzbar sei.<\/p>\n<p>Wann der Bundestag \u00fcber diesen Gesetzentwurf diskutieren wird, ist derzeit noch nicht absehbar.<\/p>\n<div id=\"tweetbutton3758\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fbundesrat-mehr-datenschutz-fur-social-networks%2F&amp;text=Bundesrat%3A%20Mehr%20Datenschutz%20f%C3%BCr%20Social%20Networks&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fbundesrat-mehr-datenschutz-fur-social-networks%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201ePrivacy by default\u201c gilt Datensch\u00fctzern seit L\u00e4ngerem als neue Devise f\u00fcr den Privatsph\u00e4renschutz im Internetzeitalter. 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