{"id":3963,"date":"2011-11-01T20:47:37","date_gmt":"2011-11-01T19:47:37","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=3963"},"modified":"2011-11-02T09:57:15","modified_gmt":"2011-11-02T08:57:15","slug":"schultrojaner-die-urheberrechtliche-seite","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/schultrojaner-die-urheberrechtliche-seite\/","title":{"rendered":"Schultrojaner: die urheberrechtliche Seite"},"content":{"rendered":"<p>Unter dem Schlagwort \u201e<a href=\"http:\/\/netzpolitik.org\/2011\/der-schultrojaner-eine-neue-innovation-der-verlage\/#more-25979\" target=\"_blank\">Schultrojaner<\/a>\u201c geistert seit ein paar Tagen eine Debatte durchs Netz, die sich um die \u00dcberwachung von Schulcomputern durch eine Sp\u00e4hsoftware dreht, mit der Schulbuchverlage Urheberrechtsverletzungen aufsp\u00fcren wollen. Nach aller Aufregung \u00fcber den <a href=\"http:\/\/www.stern.de\/politik\/deutschland\/ccc-bemaengelt-aktuellen-staatstrojaner-gravierende-sicherheitsluecken-auch-in-version-20-1743893.html\" target=\"_blank\">Staatstrojaner<\/a> ist es kein Wunder, dass zun\u00e4chst die datenschutzrechtliche Seite dieses Vorhabens in den Blick ger\u00e4t. Der zugrundeliegende Konflikt ist aber eher ein urheberrechtlicher. Er geht zur\u00fcck auf den sogenannten \u201eZweiten Korb\u201c, also auf die letzte, 2008 in Kraft getretene Urheberrechtsreform.<!--more--><br \/>\nDamals wurde unter anderem verboten, aus Schulb\u00fcchern f\u00fcr den Schulunterricht zu kopieren. Bislang war daf\u00fcr eine pauschale Verg\u00fctung an die VG WORT geflossen, also eine Kopierabgabe. Der Erl\u00f6s war nach dem Verteilungsschl\u00fcssel der Verwertungsgesellschaft zwischen Autoren und Verlegern verteilt worden. Jetzt sollte das gut funktionierende System pl\u00f6tzlich nicht mehr m\u00f6glich sein: \u201eDie Vervielf\u00e4ltigung eines Werkes, das f\u00fcr den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt ist, ist stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zul\u00e4ssig\u201c, hie\u00df es pl\u00f6tzlich im Gesetzentwurf.<\/p>\n<p>Den Verlegern war ein Lobbycoup gelungen. Sie hatten die Formulierung eingeschmuggelt, ohne dass die Urhebervertreter dazu auch nur angeh\u00f6rt worden w\u00e4ren. In einem <a href=\"http:\/\/vs.verdi.de\/urheberrecht\/aktuelles\/archiv\/ver.di_zu_korb_2\" target=\"_blank\">Brief an alle Bundestagsabgeordneten<\/a> protestierte damals vor allem die Gewerkschaft ver.di gegen die geplante Regelung, die aus ihrer Sicht \u201czu einer massiven Schm\u00e4lerung der Eink\u00fcnfte von Urheberinnen und Urhebern f\u00fchren wird: 1. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Autorinnen und Autoren von Schulb\u00fcchern nach den vertraglichen Beteiligungsschl\u00fcsseln \u2013 wenn \u00fcberhaupt! \u2013 in geringerem Umfang an der Verg\u00fctung f\u00fcr das Kopieren beteiligt werden als bei einer Abrechnung \u00fcber die VG Wort. Zudem ist zu bef\u00fcrchten, dass das jetzt vorgesehene Kopierverbot \u2013 wie schon bei Noten \u2013 nicht durchsetzbar sein wird und somit nur die Einnahmen der VG Wort geschm\u00e4lert werden.\u201c<br \/>\nDie Bef\u00fcrchtung von ver.di war, dass die Verleger an der Verwertungsgesellschaft vorbei einen privatwirtschaftlichen Deal mit den Schulen schlie\u00dfen und die Urheber leer ausgehen w\u00fcrden. So \u00e4hnlich kam es dann auch. Zwar nicht ohne die VG WORT, sondern mit ihr. Aber ohne die Autoren. Die VG WORT \u00e4nderte ihren <a href=\"http:\/\/www.google.de\/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=vg%20wort%20verteilungsplan%20schulbuch&amp;source=web&amp;cd=1&amp;ved=0CB0QFjAA&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.vgwort.de%2Ffileadmin%2Fpdf%2Fverteilungsplan%2FVerteilungspl%25C3%25A4ne_Wissenschaft_2011.pdf&amp;ei=nCawTrmBD9HKtAaI2rE_&amp;usg=AFQjCNF9AOZVg9toMlghoqKOAjp07qJd4w\" target=\"_blank\">Verteilungsplan<\/a> (siehe \u00a719) und beschloss, dass k\u00fcnftig kein Geld mehr an Urheber, sondern nur noch an Verleger flie\u00dfen sollte. Was in gewisser Weise folgerichtig war: Wenn Kopien von Unterrichtsmaterialien f\u00fcr den Schulgebrauch nur mit Genehmigung des Rechteinhabers m\u00f6glich sind, dieser Rechteinhaber aufgrund von Buyout-Vertr\u00e4gen jedoch in der Regel der Verlag ist, muss logischerweise auch die Verg\u00fctung f\u00fcr die Nutzung an die Verlage flie\u00dfen, nicht an die Autoren. Au\u00dferdem richtete die Verwertungsgesellschaft ein Rechtelizenzierungsportal namens \u201eMadonna\u201c ein, um ihnen die Lizenzierung und das Inkasso abzunehmen, sodass sie seither einen Teil ihrer Gemeinkosten auf die Gemeinschaft der Urheber abw\u00e4lzen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Und die Verleger setzten sich mit den Kultusministern an einen Tisch, um auszuhandeln, unter welchen Bedingungen das Kopieren von Unterrichtsmaterialien nach \u00a753 UrhG, das ja nun verboten war, vielleicht doch wieder erlaubt sein k\u00f6nnte. Dabei waren die Kultusminister von vornherein in einer schlechten Verhandlungsposition. Denn da im Gesetz ein Verbot festgehalten war, konnten die Verleger die Bedingungen diktieren. Herausgekommen ist jene <a href=\"http:\/\/netzpolitik.org\/wp-upload\/20110615gesamtvertragtext.pdf\" target=\"_blank\">Rahmenvereinbarung<\/a>, die von <a href=\"http:\/\/www.netzpolitik.org\" target=\"_blank\">netzpolitik.org <\/a>haupts\u00e4chlich wegen der darin erw\u00e4hnten Spionagesoftware kritisiert wird. Sicher zu Recht, aber mindestens genauso interessant ist die Vereinbarung aus urheberrechtlicher Sicht. Denn die Verg\u00fctungen, die von den Bundesl\u00e4ndern an die Verlage flie\u00dfen sollen, beziehen sich ausschlie\u00dflich auf analoge Kopien. Vervielf\u00e4ltigungen von digitalen Lehrmedien sind ebenso verboten wie Digitalisierungen von analogen Materialien.<\/p>\n<p>Ausdr\u00fccklich hei\u00dft es in \u00a73(3): \u201eAn den Schulen d\u00fcrfen Werke \u00fcber den nach diesem Gesamtvertrag erlaubten Kopiervorgang hinaus nur digitalisiert werden, soweit die entsprechende Genehmigung des Rechteinhabers vorliegt oder die Digitalisierung auf einer gesonderten Rechtsgrundlage m\u00f6glich ist. Im Rahmen eines Kopiervorgangs ggf. entstehende Digitalisate sind umgehend zu l\u00f6schen und in keiner Weise digital zu nutzen oder weiterzuleiten.\u201c Und \u00a76(1) verpflichtet die L\u00e4nder, Richtlinien zu erlassen, die eine \u201eausdr\u00fcckliche Untersagung einer Digitalisierung analoger Unterrichtsmaterialien\u201c enthalten. Anders gesagt: Eine Seite einscannen und digital f\u00fcr die Klasse vervielf\u00e4ltigen, ist von vornherein nicht drin. Dass es auch tats\u00e4chlich nicht passiert, daf\u00fcr soll die Plagiatssoftware sorgen, die derzeit die Gem\u00fcter erhitzt.<\/p>\n<p>Zusammengefasst stellt sich die Sache wie folgt dar: 1. Die Verleger dr\u00e4ngen die Bundespolitik, ein Verbot des Kopierens aus Schulb\u00fcchern in \u00a753 UrhG hineinzuschreiben. 2. Mit Verweis auf dieses Gesetz dr\u00e4ngen die Verleger die VG WORT, einen Teil ihrer Aussch\u00fcttung von Urhebern (Schulbuchautoren) auf Verwerter (Schulbuchverleger) umzuverteilen und f\u00fcr sie die Lizenzierung und das Inkasso zu \u00fcbernehmen. 3. Die Verleger pressen den Kultusministern eine Vereinbarung ab, die ihnen gegen Zahlung einer Verg\u00fctung das wieder erlaubt, was ihnen gerade per Gesetz verboten wurde, n\u00e4mlich das Kopieren aus Schulb\u00fcchern f\u00fcr den Unterricht nach \u00a753 UrhG. Allerdings nur das analoge Kopieren, digitale Vervielf\u00e4ltigungen bleiben verboten. 4. In derselben Vereinbarung dr\u00e4ngen sie die Kultusminister dazu, Schulleitern und Lehrern f\u00fcr den Fall einer Missachtung dieser Vereinbarung Disziplinarma\u00dfnahmen anzudrohen und eine Sp\u00e4hsoftware einzusetzen.<\/p>\n<p>Man kann sich fragen, ob es wirklich klug ist, wenn auf Bundesebene immer wieder dem Dr\u00e4ngen der Verlegerlobby nachgegeben wird, wenn am Ende die L\u00e4nder die Zeche daf\u00fcr bezahlen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Eines allerdings muss ausdr\u00fccklich klargestellt werden: Die vielfach kritisierte Rahmenvereinbarung bezieht sich lediglich auf Kopien aus Schulb\u00fcchern und Unterrichtsmaterialien. Alle anderen urheberrechtlich gesch\u00fctzten Werke sind davon nicht betroffen. Hier gilt nach wie vor \u00a752a, der analoges wie digitales Kopieren f\u00fcr den Schulunterricht ganz ausdr\u00fccklich erlaubt. Gewarnt werden muss in diesem Zusammenhang vor dem Portal <a href=\"http:\/\/www.schulbuchkopie.de\" target=\"_blank\">www.schulbuchkopie.de<\/a>, das Lehrerinnen und Lehrer hier\u00fcber falsch informiert.<\/p>\n<div id=\"tweetbutton3963\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fschultrojaner-die-urheberrechtliche-seite%2F&amp;text=Schultrojaner%3A%20die%20urheberrechtliche%20Seite&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fschultrojaner-die-urheberrechtliche-seite%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unter dem Schlagwort \u201eSchultrojaner\u201c geistert seit ein paar Tagen eine Debatte durchs Netz, die sich um die \u00dcberwachung von Schulcomputern durch eine Sp\u00e4hsoftware dreht, mit der Schulbuchverlage Urheberrechtsverletzungen aufsp\u00fcren wollen. Nach aller Aufregung \u00fcber den Staatstrojaner ist es kein Wunder, dass zun\u00e4chst die datenschutzrechtliche Seite dieses Vorhabens in den Blick ger\u00e4t. Der zugrundeliegende Konflikt ist [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":16,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[67,118,1,66],"tags":[263,265,264,164,266,267],"class_list":["post-3963","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-kultur","category-open-access","category-sonstiges","category-urheberrecht","tag-borsenverein","tag-kopierverbot","tag-rahmenvertrag","tag-vg-wort","tag-52a","tag-53-urhg"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3963","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-json\/wp\/v2\/users\/16"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3963"}],"version-history":[{"count":21,"href":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3963\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3983,"href":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3963\/revisions\/3983"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3963"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3963"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3963"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}