{"id":4160,"date":"2012-01-18T13:52:29","date_gmt":"2012-01-18T12:52:29","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=4160"},"modified":"2012-01-20T22:51:42","modified_gmt":"2012-01-20T21:51:42","slug":"zweite-chance-fur-peter-tauber","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/zweite-chance-fur-peter-tauber\/","title":{"rendered":"Linker Gesetzentwurf: Dateien gebraucht weiterverkaufen"},"content":{"rendered":"<p>Auch als CDU-Politiker kann man sich manchen, besonders naheliegenden Einsichten offenbar nicht verschlie\u00dfen. Zugegeben, es gibt Gegenbeispiele, aber Peter Tauber geh\u00f6rt nicht zu jenen, sondern eher zu den progressiven Vertretern seiner Fraktion. So <a href=\"http:\/\/petertauber.wordpress.com\/2012\/01\/17\/was-ich-unter-einem-%e2%80%9efairen-urheberrecht-verstehe\/\" target=\"_blank\">schreibt<\/a> er auf seinem Blog &#8222;Schwarzer Peter&#8220;: &#8222;Das Urheberrecht ist in Deutschland bisher nicht in der digitalen Zeit angekommen. Es ist f\u00fcr den Nutzer weder verst\u00e4ndlich, noch f\u00fcr den Juristen nachvollziehbar&#8220;. <!--more-->Er z\u00e4hlt dann etliche Beispiele f\u00fcr diesen Missstand auf. Unter anderem fragt er:<\/p>\n<blockquote><p>Oder wie ist das mit E-books? Das normale Buch kann ich bei Ebay weiterverkaufen oder an Freunde verleihen. Warum kann ich das nicht auch mit einem E-book ohne Probleme tun? Ich h\u00f6re schon den Aufschrei der Verlage. Das auch das echte Buch nach der dritten Ausleihe nicht appetitlicher aussieht ist klar. Der Endlosschleife bei der Weiterver\u00e4u\u00dferung von E-books k\u00f6nnte man den Riegel vorschieben, in dem jedes Buch nicht beliebig weiter verkauft werden kann. Entsprechend w\u00fcrde der Wert des \u201egebrauchten\u201c E-books sinken. \u00c4hnliches gilt f\u00fcr den Verleih. Es w\u00e4re technisch v\u00f6llig unproblematisch mit dem Kauf des E-books auch die M\u00f6glichkeit zu verkn\u00fcpfen, das Buch zehnmal zu verleihen. Und w\u00e4hrend der Verleihzeit ist es dann nat\u00fcrlich auf dem eigenen Reader nicht lesbar. Der Nutzer profitiert von einer solchen Regelung, die eine Ann\u00e4herung der digitalen an die analogen Regelungen bedeuten w\u00fcrde. Dass die Verlage dabei Schaden nehmen w\u00fcrden, kann ich nicht recht glauben.<\/p><\/blockquote>\n<p>Nun, Peter Tauber h\u00e4tte freilich in der &#8222;Projektgruppe Urheberrecht&#8220; der Enquetekommission &#8222;Internet und digitale Gesellschaft&#8220;\u00a0der Forderung der LINKEN nach &#8222;Schaffung der M\u00f6glichkeit eines Weiterverkaufs von legal erworbenen, immateriellen\u00a0Werkst\u00fccken (Musik-, Film- und sonstigen Mediendateien sowie Computerprogramme)&#8220; zustimmen k\u00f6nnen. Vielleicht h\u00e4tte sie dann eine Mehrheit gefunden. Jetzt ist sie leider nur als Sondervotum in den\u00a0<a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/internetenquete\/dokumentation\/2010\/Sitzungen\/20110704\/11-06-27_PG_Urheberrecht_Weitere_Handlungsempfehlungen_Stand_11-06-24_12_Uhr.pdf\" target=\"_blank\">Bericht<\/a> eingegangen. Schade.<\/p>\n<p>Die gute Nachricht: DIE LINKE gibt Peter Tauber eine zweite Chance. Er kann einem neuen\u00a0<a href=\"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/uploads\/GE-Weiterver\u00e4u\u00dferung-Entwurf-final.pdf\">Gesetzentwurf<\/a> (Entwurf) zustimmen, den die Fraktion dieser Tage einbringen wird. Dabei geht es um die Schaffung einer eindeutigen Befugnis zum Weiterverkauf von unk\u00f6rperlichen Werkexemplaren, also Dateien. Zwar gibt es auch derzeit keine gesetzliche Bestimmung, die einen solchen Weiterverkauf verbieten w\u00fcrde. Allerdings enthalten die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von Download-Shops in aller Regel entsprechende Verbote. Verbraucher, die Mediendateien als \u201eGebrauchtware\u201c weiterverkaufen, riskieren deshalb, auf Unterlassung und Schadensersatz <a href=\"http:\/\/www.frag-einen-anwalt.de\/ebook-versteigert---Reaktion-auf-Abmahnung--__f10957.html\">verklagt zu werden<\/a>.<\/p>\n<p>Daraus folgt in der Praxis, dass Medienprodukte, die man per Download erwirbt, weniger wert sind als CDs oder gedruckte B\u00fccher. Schlie\u00dflich kann man letztere jederzeit weiterverscherbeln und dabei einen wirtschaftlichen Restwert realisieren. Aufgrund der unklaren Rechtslage lassen Online-Shops wie eBay einen entsprechenden Handel mit Dateien jedoch von vornherein nicht zu. (Bezeichnenderweise f\u00e4llt Dateihandel bei eBay von vornherein in die Kategorie \u201e<a href=\"http:\/\/pages.ebay.de\/help\/policies\/bootlegs.html\" target=\"_blank\">Bootlegs<\/a>\u201c.) W\u00e4hrend ein Musikfreund jederzeit seine CD-Sammlung, ein B\u00fccherliebhaber nach Gutd\u00fcnken seine Bibliothek gebraucht verkaufen darf, werden die Besitzer digitaler G\u00fcter daran gehindert.<\/p>\n<p>Dies ist erstaunlich, da es sich beim Verkauf von Medienprodukten auf dem Wege des Internet-Downloads lediglich um eine neue Vertriebsform handelt, die den Verkauf von k\u00f6rperlichen G\u00fctern in einem Laden zunehmend ersetzt. Warum sollte man also als Verbraucher \u00fcber das erworbene Eigentum an Dateien nicht genauso verf\u00fcgen k\u00f6nnen wie \u00fcber das Eigentum an k\u00f6rperlichen Werkexemplaren?<\/p>\n<p>Mit dem Gesetzentwurf soll eine unabdingbare Erlaubnis zum Weiterverkauf von Dateien ins Urheberrechtsgesetz hineingeschrieben werden . Die Ungleichbehandlung von K\u00e4ufern analoger und digitaler Medien soll damit ein f\u00fcr allemal aufgehoben werden. Anders als bisweilen bef\u00fcrchtet, werden die Rechte der Urheber dabei \u00fcbrigens nicht beeintr\u00e4chtigt. Weder das Verbreitungsrecht, also das Recht, Vervielf\u00e4ltigungsst\u00fccke eines Werks in Verkehr zu bringen, noch das Recht der \u00f6ffentlichen Zug\u00e4nglichmachung, also das Online-Recht, werden von der vorgeschlagenen Regelung tangiert.<\/p>\n<p>Die Idee dazu stammt \u00fcbrigens vom <a href=\"http:\/\/www.vzbv.de\/1820.htm\" target=\"_blank\">Verbraucherzentrale Bundesverband<\/a>, und die Formulierung geht im Kern zur\u00fcck auf einen Vorschlag von<a href=\"http:\/\/www.ie-online.de\/kreutzer.htm\" target=\"_blank\"> Till Kreutzer<\/a>. Peter Tauber ist schon mal daf\u00fcr. Jetzt muss er nur noch ein paar Kollegen \u00fcberzeugen.<\/p>\n<div id=\"tweetbutton4160\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fzweite-chance-fur-peter-tauber%2F&amp;text=Linker%20Gesetzentwurf%3A%20Dateien%20gebraucht%20weiterverkaufen&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fzweite-chance-fur-peter-tauber%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auch als CDU-Politiker kann man sich manchen, besonders naheliegenden Einsichten offenbar nicht verschlie\u00dfen. 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