{"id":4331,"date":"2012-02-03T18:27:48","date_gmt":"2012-02-03T17:27:48","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=4331"},"modified":"2012-02-03T18:27:48","modified_gmt":"2012-02-03T17:27:48","slug":"bundesregierung-veroffentlicht-warnhinweis-studie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/bundesregierung-veroffentlicht-warnhinweis-studie\/","title":{"rendered":"Bundesregierung ver\u00f6ffentlicht Warnhinweis-Studie"},"content":{"rendered":"<p>Das Bundeswirtschaftsministerium hat seine <a href=\"http:\/\/bmwi.de\/BMWi\/Navigation\/Service\/publikationen,did=474202.html\" target=\"_blank\">Studie<\/a> zu Warnhinweisen bei Urheberrrechtsverletzungen vorgelegt, und Thomas Stadler hat sie auch schon <a href=\"http:\/\/www.internet-law.de\/2012\/02\/gutachten-des-bmwi-schlagt-three-strikes-modell-nach-britischem-vorbild-vor.html\" target=\"_blank\">kommentiert<\/a>. Kurz gesagt, schl\u00e4gt Autor <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Rolf_Schwartmann\" target=\"_blank\">Rolf Schwartmann<\/a> vor, in Deutschland ein Modell einzuf\u00fchren, wie es in Gro\u00dfbritannien diskutiert wird, aber aufgrund von Klagen der Provider bislang noch nicht umgesetzt werden konnte. Wer p2p-Netzwerke nutzt, um urheberrechtlich gesch\u00fctzte Werke illegal zu tauschen, soll zuk\u00fcnftig von seinem Provider einen Warnhinweis zugestellt bekommen. Bei Wiederholungst\u00e4tern sollen sogar Listen \u00fcber die Rechtsverletzungen gef\u00fchrt werden, die am Ende den Rechteinhabern \u00fcbermittelt werden sollen. Diese k\u00f6nnen dann weitere juristische Schritte einleiten.<!--more--><\/p>\n<p>Es kann also immer noch schlimmer kommen, als man dachte: Das britische Modell ist noch uns\u00e4glicher als das franz\u00f6sische Loi Hadopi, weil es mit einer Vorratsdatenspeicherung einhergeht, die es schwer haben d\u00fcrfte, die in Deutschland daf\u00fcr vom Bundesverfasssungsgericht aufgestellten H\u00fcrden zu passieren. In den n\u00e4chsten Tagen d\u00fcrfte der Vorschlag noch f\u00fcr einige Diskussionen sorgen.<\/p>\n<p>Interessant wird dabei vor allem, wie sich die Urheberverb\u00e4nde dazu verhalten werden. Die Gewerkschaft ver.di hatte noch vor Kurzem nicht einmal gegen Netzsperren etwas einzuwenden. Wird sie den Mut aufbringen, sich nun gegen Warnhinweismodelle auszusprechen? Zu raten w\u00e4re es ihr ebenso wie den anderen Urheberverb\u00e4nden, auf deren Reaktion man nun gespannt sein darf. Bei Urheberverb\u00e4nden wei\u00df man derzeit leider nie, ob sie ihre eigenen Interessen am Ende nicht doch mit denen der Verwerter verwechseln.<\/p>\n<p>Fest steht: Mit rechtsstaatlichen Prinzipien sind solche Warnhinweise unvereinbar. Denn dabei findet nichts Geringeres als eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung statt. Rechteinhaber verf\u00fcgen in Deutschland schon heute \u00fcber einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch. Sie k\u00f6nnen also jederzeit die IP-Adressen der Kommunikationsteilhaber herausfinden, um Rechtsverletzungen juristisch zu verfolgen. Statt aber den ordentlichen Weg \u00fcber Anw\u00e4lte und Gerichte zu gehen, wird versucht, Druck auf die Provider auszu\u00fcben, die zu Hilfspolizisten der Rechteinhaber gemacht werden sollen. W\u00e4hrend man sich juristische Konsequenzen nat\u00fcrlich weiterhin vorbeh\u00e4lt.<\/p>\n<p>Denn da bei\u00dft die Maus keinen Faden ab: Es gibt l\u00e4ngst ein Warnhinweis-System, und das ist die sogenannte &#8222;strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rung&#8220;, besser bekannt als Abmahnung. Sie hat genau den Zweck, der jetzt als gro\u00dfes Plus des Warnhinweis-Modells verkauft wird: Sie soll verhindern, dass in unz\u00e4hligen Bagatellf\u00e4llen Prozesse gef\u00fchrt werden m\u00fcssen. Sie ist eine vorgerichtliche Kl\u00e4rung. Das Problem ist nur: Sie wird von Rechteinhabern und Abmahnanw\u00e4lten als Gesch\u00e4ftsmodell missbraucht, getreu dem alten Motto &#8222;Turn privacy into profits&#8220;. Eine gesetzliche Regelung, die dem einen Riegel vorschieben wollte, indem sie die Kosten in einfach gelagerten F\u00e4llen auf 100 Euro begrenzte, hat sich als unwirksam erwiesen. Es liegen aber mehrere Vorschl\u00e4ge auf dem Tisch, wie man eine Deckelung der Abmahnkosten wirksam durchsetzen konnte. Nicht zuletzt ein <a href=\"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/linke-gegen-abmahnwahn\/\" target=\"_blank\">Gesetzentwurf<\/a> der Linksfraktion.<\/p>\n<p>Statt die handwerklichen Fehler zu korrigieren und die Bagatellregelung so zu gestalten, dass Abmahnungen tats\u00e4chlich wieder als &#8222;Warnhinweise&#8220; wirken und nicht als erpresserische Abzocke, m\u00f6chte die Bundesregierung offenbar den Rechteinhabern noch ein zus\u00e4tzliches Instrument in die Hand geben, um die Nutzer unter Druck zu setzen. Man braucht kein Hellseher zu sein um vorauszusehen, dass ihr das nicht mit Dank abgenommen werden wird. Den Nutzerinnen und Nutzer \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen im Interesse der Medienindustrie als kleineres \u00dcbel gegen\u00fcber der derzeitigen Abmahnpraxis zu verkaufen, ist ja vielleicht einen Versuch wert. Aber wird er gelingen?<\/p>\n<p>Am zweitunangenehmsten d\u00fcrfte die Sache f\u00fcr die Provider werden. Sie riskieren, sich bei ihren Kunden nachhaltig unbeliebt zu machen. Sie riskieren, dass Kosten auf sie zukommen. (Eine interessante Frage \u00fcbrigens: Wer bezahlt am Ende die zu schaffende Infrastruktur? Die Rechteinhaber? Der Staat? Oder die Nutzer?) Und sie riskieren nicht zuletzt, dass es mit ihrer privilegierten Stellung in Haftungsfragen demn\u00e4chst vorbei sein wird. Denn nat\u00fcrlich haften Access Provider nur deshalb nicht f\u00fcr die von ihnen transportierten Inhalte, weil man davon ausgeht, dass sie diese nicht kontrollieren. Auch\u00a0Host Provider haften nur dann nicht f\u00fcr Rechtsverletzungen, wenn sie keine Kenntnis von diesen haben. Andernfalls m\u00fcssen sie zum Beispiel illegale Inhalte unverz\u00fcglich l\u00f6schen. Wenn nun Provider in die Pflicht genommen werden, Hand in Hand mit Rechteinhabern gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen, wird diese Rechtfertigung auf die Dauer nicht mehr zu halten sein. Wer von Rechtsverletzungen Kenntnis hat, sie theoretisch verhindern k\u00f6nnte, aber nichts unternimmt als einen Warnhinweis zu verschicken, der riskiert am Ende wom\u00f6glich, im Rahmen der St\u00f6rerhaftung selbst\u00a0vor den Kadi gezerrt zu werden. Die &#8222;freiwillige Kooperation&#8220; im Rahmen des Warnhinweis-Modells w\u00e4re dann nur der erste Schritt gewesen.<\/p>\n<p>Vielleicht w\u00e4re es langfristig besser, daf\u00fcr zu sorgen, dass Verwerter Kreativschaffende angemessen verg\u00fcten, statt ihnen immer neue Waffen gegen die Nutzer an die Hand zu geben.<\/p>\n<div id=\"tweetbutton4331\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fbundesregierung-veroffentlicht-warnhinweis-studie%2F&amp;text=Bundesregierung%20ver%C3%B6ffentlicht%20Warnhinweis-Studie&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fbundesregierung-veroffentlicht-warnhinweis-studie%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundeswirtschaftsministerium hat seine Studie zu Warnhinweisen bei Urheberrrechtsverletzungen vorgelegt, und Thomas Stadler hat sie auch schon kommentiert. 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