{"id":4812,"date":"2012-04-03T17:16:37","date_gmt":"2012-04-03T16:16:37","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=4812"},"modified":"2012-04-03T18:45:23","modified_gmt":"2012-04-03T17:45:23","slug":"libri-zitieren-verboten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/libri-zitieren-verboten\/","title":{"rendered":"Libri: Zitieren verboten"},"content":{"rendered":"<p>\u201eEin grandioser Roman\u201c, \u201eThomas Mann h\u00e4tte es nicht besser sagen k\u00f6nnen\u201c, \u201eSuper Lesefutter\u201c \u2013 Jahrzehnte lang schm\u00fcckten Buchverlage gern ihre Werbetexte mit Zitaten aus der Presse. Jetzt wird das schwierig, n\u00e4mlich wegen des Urheberrechts. Das meint zumindest der <a href=\"http:\/\/www.libri.de\/shop\/action\/\" target=\"_blank\">Online-Buchh\u00e4ndler und Grossist Libri<\/a>. In einer Rundmail, die wir unten dokumentieren, warnt Libri die Buchverlage: \u201eWenn Sie weiterhin von Zitaten aus Ver\u00f6ffentlichungen anderer Rechteinhaber in Ihren werbenden Texten Gebrauch machen m\u00f6chten, sollten Sie mit dem jeweiligen Rechteinhaber die \u00dcbernahme des Zitates im Vorfeld rechtssicher abkl\u00e4ren.\u201c Libri selbst will in seiner Produktdatenbank alle Bez\u00fcge auf Rezensionen von FAZ und SZ l\u00f6schen.<!--more--><\/p>\n<p>Hintergrund ist ein f\u00fcnfj\u00e4hriger Rechtsstreit mit dem Online-Magazin <a href=\"http:\/\/www.perlentaucher.de\/\" target=\"_blank\">Perlentaucher<\/a>. Die S\u00fcddeutsche Zeitung und die FAZ wollten dem Perlentaucher untersagen, Literaturrezensionen aus diesen Zeitungen zusammenzufassen und an Online-Buchh\u00e4ndler zu verkaufen. Der Perlentaucher beharrte darauf, das Zusammenfassen der Rezensionen sei kein Diebstahl geistigen Eigentums, sondern eine eigene Redaktionsleistung.<\/p>\n<p>Der Bundesgerichtshof gab dem Perlentaucher letztlich weitgehend recht: Lediglich 20 Buchnotizen des Perlentauchers musste schlie\u00dflich das OLG Frankfurt erneut \u00fcberpr\u00fcfen. Bei 13 davon stellten die Richter fest, dass die Zusammenfasssung sich zu sehr an das Original anlehne. Formulierungen wie \u201elangatmige Ausbreitung von Altbekanntem\u201c seien besonders \u201eoriginell\u201c, \u201eeinpr\u00e4gsam\u201c oder \u201ek\u00fcnstlerisch\u201c und d\u00fcrften nicht einfach so \u00fcbernommen werden. (Der Perlentaucher berichtete <a href=\"http:\/\/www.perlentaucher.de\/artikel\/7212.html\" target=\"_blank\">hier<\/a>.)<\/p>\n<p>Nun sind 13 von etwa 60.000 Rezensionsnotizen nicht gerade viele, und au\u00dferdem ist Libri gar kein Kunde des Perlentauchers. Trotzdem sind die Libri-Anw\u00e4lte offenbar zu dem Schluss gekommen, dass sie in den sich versch\u00e4rfenden Konflikten ums Urheberrecht besser auf Nummer Sicher gehen. Man will sich selbst und seine Partner also vor eventuellen Schadensanspr\u00fcchen der Rechteinhaber sch\u00fctzen. Denn grunds\u00e4tzlich kann der Online-H\u00e4ndler nach dem Urteil des OLG Frankfurt nicht ausschlie\u00dfen, dass im Einzelfall doch einmal ein Text, der aus einer Rezension zitiert, gegen Rechte der Autoren verst\u00f6\u00dft. Gerade Werbetexte (sog. Blurbs) erf\u00fcllen n\u00e4mlich h\u00e4ufig nicht die hohen Anforderungen, die das <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/urhg\/__51.html\" target=\"_blank\">Zitatrecht<\/a> stellt.<\/p>\n<p>Ob die Buchverleger wohl fortan darauf verzichten, FAZ und SZ Rezensionsexemplare zur Verf\u00fcgung zu stellen? Einstweilen ist die Sache ein sch\u00f6ner Vorgeschmack auf das schwarz-gelbe Leistungsschutzrecht f\u00fcr Presseverleger.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Libri-Mail im Original:<\/p>\n<blockquote><p>Sent: Tue, Apr 3, 2012 1:43 pm<br \/>\nSubject: Zitieren von Rezensionen<\/p>\n<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p>wie Sie m\u00f6glicherweise mit verfolgt haben, gab es bez\u00fcglich des Zitierens von Presse-Rezensionen einen lang andauernden Rechtsstreit zwischen zwei deutschen Tageszeitungen und einem Onlineportal. Im Ergebnis wurde durch das Oberlandesgericht Frankfurt festgestellt, dass auch die Verwendung von kurzen Zitaten aus Rezensionen finanzielle Forderungen des jeweiligen Medienkonzerns nach sich ziehen kann. (Weitere Informationen zum Rechtsstreit finden Sie unter folgendem Web-Eintrag: <a href=\"http:\/\/irights.info\/blog\/arbeit2.0\/2011\/11\/01\/nach-6-jahren-rechtsstreit-urteil-zu-faz-sz-gegen-perlentaucher\/\" target=\"_blank\">http:\/\/irights.info\/blog\/arbeit2.0\/2011\/11\/01\/nach-6-jahren-rechtsstreit-urteil-zu-faz-sz-gegen-perlentaucher\/<\/a> )<\/p>\n<p>Aus diesem Grund hat sich Libri entschlossen, bis auf Weiteres alle Produkt-Annotationen mit Bezug auf Presserezensionen aus den beiden klagenden Verlagsh\u00e4usern aus seiner Titeldatenbank zu l\u00f6schen. Parallel wurde die Neuaufnahme solcher Annotationstexte unterbunden. Die Verlagsprodukte selbst sind von dieser Ma\u00dfnahme nat\u00fcrlich nicht betroffen und werden weiter angeboten.<\/p>\n<p>Prinzipiell besteht die hier aufgezeigte Problematik m\u00f6glicher Rechtsverletzungen bei jedem Zitat aus Rezensionen jeglichen Rechteinhabers, also nach unserem Erachten auch im Zusammenhang mit allen anderen Medien und Medienh\u00e4usern, gleichg\u00fcltig ob aus Presse, H\u00f6rfunk, TV oder Internet.<\/p>\n<p>Die Kosten, die der Libri GmbH oder Libri-Kunden aus der Verfolgung von Rechtsanspr\u00fcchen eines Rechteinhabers entstehen k\u00f6nnen, werden wir oder die Libri-Kunden den Verlagen als den verantwortlichen Verwendern der jeweiligen urheberrechtlich gesch\u00fctzten Textpassagen durchreichen.<\/p>\n<p>Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen, die betroffenen Annotationen aus Ihren Produktbeschreibungen zu \u00fcberarbeiten und auf Zitate (insbesondere aus Publikationen der beiden Verlagsh\u00e4user) vollst\u00e4ndig zu verzichten. Wenn Sie weiterhin von Zitaten aus Ver\u00f6ffentlichungen anderer Rechteinhaber in Ihren werbenden Texten Gebrauch machen m\u00f6chten, sollten Sie mit dem jeweiligen Rechteinhaber die \u00dcbernahme des Zitates im Vorfeld rechtssicher abkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>F\u00fcr m\u00f6gliche R\u00fcckfragen steht Ihnen die Katalogredaktion in Hamburg unter <a href=\"mailto:novitaeten@libri.de\" target=\"_blank\"><span style=\"color: #0000ff;\">novitaeten@libri.de<\/span><\/a> zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p><\/blockquote>\n<div id=\"tweetbutton4812\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Flibri-zitieren-verboten%2F&amp;text=Libri%3A%20Zitieren%20verboten&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Flibri-zitieren-verboten%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eEin grandioser Roman\u201c, \u201eThomas Mann h\u00e4tte es nicht besser sagen k\u00f6nnen\u201c, \u201eSuper Lesefutter\u201c \u2013 Jahrzehnte lang schm\u00fcckten Buchverlage gern ihre Werbetexte mit Zitaten aus der Presse. 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