{"id":5115,"date":"2012-05-24T09:32:55","date_gmt":"2012-05-24T08:32:55","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=5115"},"modified":"2012-05-24T09:33:34","modified_gmt":"2012-05-24T08:33:34","slug":"das-netz-die-eigentumsfrage-und-die-freiheit-der-kommunikation-teil-i","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/das-netz-die-eigentumsfrage-und-die-freiheit-der-kommunikation-teil-i\/","title":{"rendered":"Das Netz, die Eigentumsfrage und die Freiheit der Kommunikation (Teil I)"},"content":{"rendered":"<p><em>Die Zeiten, in denen sich die Kulturschaffenden in ihrem Gro\u00dfteil auf der linken Seite des politischen Spektrums verorteten, sind seit langem vorbei. Tempi passati \u2013 heute versammeln sie sich hinter ihren Verwertern. Mit ihnen fordern sie immer lauter sch\u00e4rfere Sanktionen gegen Urheberrechtsverletzungen im Netz. Die Grundlagen digitaler Kommunikation kaum durchschauend, sind sie gar bereit, die Total\u00fcberwachung des Austausches von Informationen in Kauf zu nehmen. Zeit also, die Verh\u00e4ltnisse einmal genauer zu reflektieren. Unter obengenanntem Titel dokumentieren wir in einer dreiteiligen Vorabversion Ausz\u00fcge eines l\u00e4ngeren Textes von Lothar Bisky und Juergen Scheele. Sobald die vollst\u00e4ndige Printversion vorliegt, werden wir darauf verweisen. [Red.]<\/em><\/p>\n<p><strong>Delikt Kopie<\/strong><strong><\/strong><\/p>\n<p>Das von der Rechteindustrie zur Verhandlung gebrachte Delikt <em>Kopie<\/em> erweist sich bis in die Begrifflichkeiten und die Bewertung des Schadensausma\u00dfes hinein als vermint. Verbreitete Terminologien wie Internetpiraterie und Raubkopie sind als \u201eirref\u00fchrend\u201c (Brodowski\/Freiling 2011) einzustufen, schlie\u00dflich bezeichnet Raub die Wegnahme einer Sache unter Gewalt oder unter Bedrohung f\u00fcr Leib und Leben (\u00a7\u00a0249 StGB), z\u00e4hlt entsprechend zu mittelschwerer und schwerster Kriminalit\u00e4t, ebenso wie Piraterie juristisch besehen f\u00fcr schwerste Gewaltkriminalit\u00e4t auf Hoher See steht. An einer Dekomposition solcher in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegangenen Begriffssemantiken muss sich gleichwohl nicht versucht werden, zumal urheberrechtskritische \u00d6konomen umgekehrt dazu \u00fcbergegangen sind, das Verhalten der Unterhaltungsindustrie als Raubrittertum zu brandmarken.<!--more--><\/p>\n<p>Wie ehedem die \u201eRaubritter\u201c (Grossmann\/Kirsch 2012) gegen\u00fcber Bauern und St\u00e4dtern im Sp\u00e4tmittelalter erziele die Content-Industrie heute ein leistungsloses Einkommen in Form einer von Urhebern und Nutzern abgepressten Rente. Insbesondere die K\u00fcnstler und Autoren, gleichsam von ihren industriellen Verwertern als \u201emenschliche Schutzschilde\u201c (ebd.) eingesetzt, seien die Verlierer in einer Machtdisposition, die im vordigitalen Zeitalter erworben wurde und unter g\u00e4nzlich anderen Produktionsbedingungen fortgeschrieben werden solle. Tats\u00e4chlich, darin ist dem Befund generell zu folgen, haben die Kreativen im Regelfall ihre Urheberrechte an die Industrie abgetreten und erhalten \u2013 von wenigen Stars und Starlets abgesehen \u2013 im Gegenzug wenig bis nichts.<\/p>\n<p>\u00c4hnliches gilt f\u00fcr das Ausma\u00df der von der Content-Industrie reklamierten Sch\u00e4den. Verl\u00e4ssliche oder gar statistisch robuste Zahlen \u00fcber die Auswirkungen von Piraterie auf das wirtschaftliche Wachstum liegen nicht vor, lautet das Diktum des Berichts einer unabh\u00e4ngigen Kommission zum Zustand des Urheberrechts in Gro\u00dfbritannien (Hargreaves 2011a). Der von der britischen Regierung unter David Cameron in Auftrag gegebene Pr\u00fcfreport kommt unter Auswertung zahlreicher, auch internationaler Untersuchungen zum Ausma\u00df von Urheberrechtsverletzungen im Netz zu dem Ergebnis, diesen keine validen Angaben zur Gr\u00f6\u00dfenordnung und zu den Folgewirkungen illegaler Nutzungshandlungen entnehmen zu k\u00f6nnen \u2013 weder im Vereinigten K\u00f6nigreich noch weltweit.<\/p>\n<p>Ohne die Evidenz von illegalem Filesharing selbst zu negieren, verweist der Bericht auf erhebliche methodologische M\u00e4ngel in nahezu all diesen Studien. Exemplarisch und in besonderem Ma\u00dfe gilt das f\u00fcr die sogenannte TERA-Studie, die am 17.\u00a0M\u00e4rz 2010 in Br\u00fcssel der Presse pr\u00e4sentiert und anschlie\u00dfend Mitgliedern des Europ\u00e4ischen Parlaments und der Europ\u00e4ischen Kommission vorgestellt wurde. Erstellt von einer Unternehmensberatung im Auftrag der von der Internationalen Handelskammer (ICC) betriebenen Anti-Piraterie-Lobbyinitiative Business Action to Stop Counterfeiting and Piracy (BASCAP), erschien sie zeitgleich in f\u00fcnf Sprachen \u2013 Englisch, Franz\u00f6sisch, Italienisch, Spanisch, Deutsch. F\u00fcr die 27 Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union (EU) wird darin f\u00fcr die Branchen Film, TV, Musik und Software ein auf Piraterie zur\u00fcckzuf\u00fchrender Umsatzverlust von 10\u00a0Mrd. Euro sowie ein Besch\u00e4ftigungsabbau von mehr als 185.000 Arbeitspl\u00e4tzen in 2008 behauptet. Gleichzeitig werden bis 2015 kumulierte Umsatz- und Jobverluste in H\u00f6he von 240\u00a0Mrd. Euro bzw. 1,2\u00a0Mio. Arbeitspl\u00e4tzen vorhergesagt (TERA Consultants 2010).<\/p>\n<p>Die adaptierte Untersuchungsmethode \u2013 zuvor bereits in mehreren \u00e4hnlichen Studien im Auftrag der US-amerikanischen Musik-, Film- und Software-Industrie zur Anwendung gelangt \u2013 berechnet Umsatzverluste, indem die Anzahl von Urheberrechtsverletzungen zum Ausgangsjahr auf Basis einer angenommenen Substitutionsrate entgangener K\u00e4ufe zun\u00e4chst in Volumenverluste, sodann durch Multiplikation zu Ladenst\u00fcckpreisen in entgangene Ums\u00e4tze und schlie\u00dflich mit einem linearen Piraterieanstieg nach Ma\u00dfgabe eines prognostizierten Wachstums des globalen Internet-Traffic zeitlich bis zum Prognosejahr 2015 fortgeschrieben wird. Besch\u00e4ftigungsverluste ergeben sich, indem die entgangenen Ums\u00e4tze durch die durchschnittlichen Umsatzerl\u00f6se pro Besch\u00e4ftigten dividiert und sodann unter Ber\u00fccksichtung der Zulieferindustrie mit dem hypothetischen Faktor zwei multipliziert werden (ebd.).<\/p>\n<p>Obgleich die TERA-Studie medial breit rezipiert und insbesondere von den Unternehmens- und Arbeitgeberverb\u00e4nden der europ\u00e4ischen Kreativwirtschaft nahezu einhellig als Negativausweis f\u00fcr Ausma\u00df und Folgewirkungen von Piraterie propagiert wurde, halten die dort pr\u00e4sentieren Zahlen n\u00fcchterner wissenschaftlicher Pr\u00fcfung nicht stand. Die erw\u00e4hnte Hargreaves-Kommission f\u00e4llte geradeheraus ein vernichtendes Urteil (Hargreaves 2011b). Sie sprach von <em>\u201esehr frustrierenden\u201c<\/em> Einlassungen, die politischen Entscheidungstr\u00e4gern zur Bewertung des tats\u00e4chlichen Piraterieausma\u00dfes vorgelegt werden.<\/p>\n<p>Weder seien die Anzahl der zugrundegelegten Urheberrechtsverst\u00f6\u00dfe, die gew\u00e4hlten Substitutionsraten und weitere zahlenm\u00e4\u00dfige Angaben explizit verifizierbar, noch stimmten in mehreren F\u00e4llen die Berechnungen aufgrund der eigenen Zahlenangaben selbst. Allein f\u00fcr das Vereinigte K\u00f6nigreich erg\u00e4ben sich auf Basis selbstgesetzter Zahlen weniger als die H\u00e4lfte der errechneten Verluste, auch k\u00f6nnten die kumulierten Hochrechnungen auf die Gesamtheit der EU-27 nicht nachvollzogen werden. Schon aus diesen Gr\u00fcnden disqualifiziert sich die TERA-Studie als eine Untersuchung zur interessengeleiteten Lenkung von Politik. Sie ist Ausfluss einer Lobby der transnationalen Unterhaltungsindustrie, deren Projekt in der Dienstbarmachung von Nationalstaaten zur Verankerung eines global sanktionierten Urheberechtsregimes im Netz besteht.<\/p>\n<p><strong>Verankerung i<\/strong><strong>nformationeller Eigentumsrechte<\/strong><strong><\/strong><\/p>\n<p>Das internationale Handelsabkommen Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), \u00fcber das Australien, Japan, Kanada, die Republik Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, die Schweiz, die USA sowie die EU und ihre 27 Mitgliedstaaten von Juni 2008 bis November 2010 unter striktem Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit verhandelten, sollte dazu die Blaupause liefern. Ziel des \u00dcbereinkommens ist es, globale Standards f\u00fcr die Durchsetzung der Rechte am <em>geistigen Eigentum<\/em> und die effektive Bek\u00e4mpfung des Handels mit gef\u00e4lschten Waren und Raubkopien zu schaffen. Es war eine zunehmend postnational organisierte kritische \u00d6ffentlichkeit im Netz, die die Geheimverhandlungen durch das<em> Leaken<\/em><em> <\/em>von zugespielten Verhandlungsdokumenten durchbrach und das urspr\u00fcngliche Vorhaben einer \u201eKoalition multinationaler Unternehmen aus der Unterhaltungsindustrie, der Pharmaziebranche und der Luxusg\u00fcterindustrie\u201c (Mann 2010) vereitelte, Internet-Providern und Suchmaschinenbetreibern Kontroll- und Haftungsregeln f\u00fcr Verletzungen des <em>geistigen Eigentums<\/em> aufzuerlegen sowie eine Three-Strikes-Regelung gegen Urheberrechtsverletzer im Netz einzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Mussten konkretisierende Handlungsanweisungen dazu im Verlauf der Verhandlungen aus dem Abkommen herausgenommen werden, so blieb doch die elementare Vorgabe mit Artikel 27 bestehen (ACTA 2010), <em>\u201ewirksame\u201c<\/em> Ma\u00dfnahmen zur zivil- und strafrechtlichen Rechtsdurchsetzung vorzusehen und die Provider letztlich in die Rolle von Hilfssheriffs zur Ahndung von Urheberrechtsverletzungen zu dr\u00e4ngen. Faktisch r\u00fcckte mit einem Inkrafttreten von ACTA die Notwendigkeit zu einer grundlegenden Reform des Urheberrechts \u201ein weite Ferne\u201c (Grossmann\/Kirsch 2012). Mit dem \u00dcbereinkommen w\u00fcrden die Bedingungen eines im Digitalzeitalter aus den Fugen geratenen Urheberechts zementiert.<\/p>\n<p>Das war der Grund, weshalb im Januar und Februar 2012 europaweit Proteste gegen das umstrittene Abkommen aufflammten. In zahlreichen Demonstrationen und Kundgebungen artikulierte sich eine netzbasierte \u00d6ffentlichkeit, die den globalen Urheberrechtsvorgaben dieser Form des Konzernkapitalismus im digitalen Umfeld entgegentrat. Sie bewogen schlie\u00dflich die EU-Kommission dazu, die Ratifizierung von ACTA bis auf weiteres auszusetzen und den Vertragstext dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof zur Pr\u00fcfung auf Vereinbarkeit mit den Europ\u00e4ischen Vertr\u00e4gen vorzulegen.<\/p>\n<p>Informationelle Eigentumsrechte abzusichern gelang der Medien- und Unterhaltungsindustrie hingegen zuvor in Frankreich und Gro\u00dfbritannien. Dort kam es zur rechtlichen Verankerung von Systemen der <em>abgestuften Erwiderung<\/em> (Graduated response). Nutzerinnen und Nutzer, die urheberrechtlich gesch\u00fctzte Inhalte \u00fcber Peer-to-Peer-Netze, tendenziell auch \u00fcber Sharehoster oder andere Online-Quellen herunterladen, erhalten demnach zun\u00e4chst eine Verwarnung, die bei wiederholtem Zuwiderhandeln in eine strafrechtliche Verfolgung bis hin zur Sperrung des Internetanschlusses \u00fcberf\u00fchrt werden kann. So trat in Frankreich zum 1.\u00a0Januar 2010 das <em>\u201eGesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet\u201c<\/em> in Kraft, das nach der neugeschaffenen Aufsichtsbeh\u00f6rde Haute Autorit\u00e9 pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur l&#8217;Internet (Hadopi)<em> <\/em>auch als Loi Hadopi bezeichnet wird.<\/p>\n<p>Erg\u00e4nzt um ein weiteres Gesetz in 2010 (Hadopi II) und pr\u00e4zisiert durch zehn Dekrete (Schwartmann 2012), sieht ein B\u00fcndel von Ma\u00dfnahmen die Ahndung von \u2013 realen, in der Praxis auch vermeintlichen \u2013 Urheberrechtsverletzungen in Form eines sogenannten Three-Strikes-Verfahren vor. Das der generellen US-amerikanischen Justizpraxis zur instrumentellen Handhabe wiederholter Gesetzesverst\u00f6\u00dfe entnommene Prinzip lautet: <em>Drei Urheberrechtsverst\u00f6\u00dfe, und du bist raus.<\/em> Urheberechtsverletzer werden den Bestimmungen zufolge zun\u00e4chst zweimal verwarnt \u2013 zuerst per E-Mail, im Wiederholungsfall per Einschreiben \u2013 und sodann in einem vereinfachten Gerichtsverfahren zu Geldstrafen verurteilt oder mit einer bis zu einj\u00e4hrigen Sperrung des Internetzugangs belegt (Haber 2011; Schwartmann 2012).<\/p>\n<p>In Gro\u00dfbritannien sieht der im April 2010 erlassene Digital Economy Act (DEA) ebenfalls ein System der <em>abgestuften Erwiderung<\/em> vor. Bei entsprechenden Urheberrechtsverletzungen verschicken die Provider auf Basis von Benachrichtigungen durch die Rechteinhaber zun\u00e4chst Warnhinweise. Zugleich \u00fcberwacht die Medienaufsichtsbeh\u00f6rde Office of Communications (OFCOM) die Effektivit\u00e4t dieser Ma\u00dfnahme. Sollte das Ausma\u00df an Internetpiraterie nicht abnehmen, kann sie technische Verpflichtungen anordnen, die von einer Drosselung der Zugangsgeschwindigkeit bis hin zu einer Sperrung des Netzzugangs reichen (DEA 2010).<\/p>\n<p>Federf\u00fchrend beteiligt an den Gesetzesversch\u00e4rfungen waren in beiden L\u00e4ndern formelle und informelle B\u00fcndnisse aus Unterhaltungsindustrie und Kreativen. In Frankreich wurde die Einf\u00fchrung eines Systems der <em>abgestuften Erwiderung<\/em> von der Unterhaltungsindustrie seit langem gefordert und durch eine Petition von 10.000 \u2013 in gr\u00f6\u00dferer Anzahl auch fiktiven \u2013 Kulturschaffenden unterst\u00fctzt (Haber 2011). In Gro\u00dfbritannien bildete sich eine Creative Coalition Campaign. Sie setzte sich aus verschiedenen Gewerkschafts- und Unternehmensverb\u00e4nden der insbesondere unter der Blair-Administration ma\u00dfgeblich gef\u00f6rderten britischen Creative Industries zusammen und wurde im August 2009 der Regierung als <em>Pressure Group<\/em> zur Bek\u00e4mpfung von Copyright-Verletzungen im Netz zur Seite gestellt.<\/p>\n<p>In den USA blieben Initiativen zur gesetzlichen Verankerung eines versch\u00e4rften Urheberrechtsregimes im Netz bislang ohne Erfolg. Nachdem Ende 2010 der Combating Online Infringement and Counterfeits Act (COICA) im Senat scheiterte, liegen gegenw\u00e4rtig mit der Preventing Real Online Threats to Economic Creativity and Theft of Intellectual Property Act of 2011 (PROTECT IP) und der Stop Online Piracy Act (SOPA) zwei erneute Anl\u00e4ufe vor, Beh\u00f6rden und Rechteverwerter mit umfangreichen Mitteln im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen auszustatten.<\/p>\n<p>Passierten PROTECT IP oder SOPA beide H\u00e4user des Kongresses und erlangten Gesetzeskraft, w\u00e4ren Netzsperren gegen\u00fcber den US-Beh\u00f6rden entzogenen Inhalten und Diensten auf Ebene des Domain Name System (DNS) sowie die Zensur von Suchmaschinenergebnissen die unmittelbare Folge (PROTECT IP 2011; SOPA 2011). Im Falle von SOPA drohte zus\u00e4tzlich die Kodifizierung einer <em>universellen<\/em> Zust\u00e4ndigkeit US-amerikanischer Gerichte zur Urheberrechtsdurchsetzung im Internet. Der im Text des Gesetzentwurfs enthaltene Begriff der <em>personal jurisdiction<\/em><em> (<\/em>Bettinger 1998; SOPA 2011) erlaubte der US-Gerichtsbarkeit, eine personenbezogene Zust\u00e4ndigkeit zur Inregressnahme ausl\u00e4ndischer Anbieter zu begr\u00fcnden, deren Webseiten von den USA aus abrufbar sind.<\/p>\n<p>Angesichts der globalen Konnektivit\u00e4t des Netzes war mit diesen Bestrebungen unverhohlen ein staatlich induzierter Kontroll- und Zensurzugriff ausgesprochen. Entsprechend entfaltete sich gegen PROTECT IP und SOPA im Januar 2012 eine beispiellose Protestwelle, die im Netz rasch weltweite Ausma\u00dfe annahm und in den USA selbst Bef\u00fcrworter der Gesetzesentw\u00fcrfe vor ihren Ansinnen zur\u00fcckschrecken lie\u00df. Unabh\u00e4ngig davon allerdings wurde bereits im Juli 2011 hinter den Kulissen und von einer breiteren \u00d6ffentlichkeit unbemerkt ein privatwirtschaftliches \u00dcbereinkommen zwischen den einflu\u00dfreichen Verb\u00e4nden der Unterhaltungsindustrie Motion Picture Association of America (MPAA), Recording Industry Association of America (RIAA), Independent Film and Television Alliance (IFTA), American Association of Independent Music (A2IM) sowie namhaften Netzbetreibern, darunter AT&amp;T, Verizon, Comcast, Cablevision sowie Time Warner Cable, getroffen.<\/p>\n<p>Dieses sieht ein System der <em>abgestuften Erwiderung<\/em> in insgesamt sechs Schritten vor (CCI 2011). Bei Abruf von inkriminierten Inhalten werden Nutzerinnen und Nutzer zun\u00e4chst \u00fcber Sicherheitsma\u00dfnahmen ihres Netzanschlusses und legale Alternativen aufgekl\u00e4rt. Im Wiederholungsfall ist ein Warnhinweis mit ausdr\u00fccklich zu best\u00e4tigender Einwilligung in den Abruf solcher Inhalte verbunden. Beide Schritte k\u00f6nnen von den Providern wiederholt werden. In einem letzten Schritt schlie\u00dflich erfolgen die Drosselung der Verbindungsgeschwindigkeit auf Seiten des Anschlussinhabers oder die Sperrung von abgerufenen Internetdiensten.<\/p>\n<p>Die Tendenz, die Zugangsanbieter zu einer zivilrechtlichen Regelung zu dr\u00e4ngen, zeichnet sich auch in Deutschland ab. Hier fordern die Rechteinhaber \u2013 bestehend aus einer Phalanx von Allianz Deutscher Produzenten, B\u00f6rsenverein des Deutschen Buchhandels, Bundesverband Musikindustrie, Gesellschaft f\u00fcr musikalische Auff\u00fchrungs- und mechanische Vervielf\u00e4ltigungsrechte (GEMA), Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Markenverband, Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO), Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), Verband der unabh\u00e4ngigen Musikunternehmen (VUT) in Einklang mit den deutschen Repr\u00e4sentanzen der transnationalen Medienindustrie Motion Picture Association (MPA), NBC Universal, Sky Deutschland (i.e. News Corporation) und Universal Music Entertainment \u2013 ein \u201esanktioniertes Aufkl\u00e4rungs- und Warnhinweismodell\u201c (Schwartmann 2012).<\/p>\n<p>Nach diesem sollen die Provider auf Grundlage von zuvor durch die Rechteinhaber ermittelten Internet-Protokoll-Adressen Warnhinweise verschicken. Nutzerinnen und Nutzer illegaler Downloads droht im Wiederholungsfall eine \u201eernstzunehmende Sanktion\u201c \u2013 auch technischer Art. Die geforderte <em>Inpflichtnahme<\/em> der Zugangsanbieter wird sich, und das scheint durchaus Kalk\u00fcl hinter der Forderung, schon bald als nur ein erster Schritt in einem zu er\u00f6ffnenden Reigen weiterer Ma\u00dfnahmen zur Rechtsdurchsetzung erweisen. Schlie\u00dflich k\u00f6nnten die Rechteinhaber, so sie denn wollten, schon heute Warnhinweise selbstt\u00e4tig verschicken, anstatt die von ihnen durch beauftragte Dritte ermittelten IP-Adressen f\u00fcr kostenpflichtige Abmahnschreiben nutzen zu lassen.<\/p>\n<p>Auch ist das Modell ausschlie\u00dflich auf die Bek\u00e4mpfung von Peer-to-Peer-Filesharing beschr\u00e4nkt. Dessen Anteil an der Gesamtheit aller Rechtsverletzungen liegt in Deutschland nach Berechnungen auf Basis von Zahlen der Rechteverwerter bei etwa 20\u00a0% (ebd.). Naheliegend aus Sicht und Interessenkonstellation der Rechteinhaber w\u00e4re es daher, eine umfassendere L\u00f6sung anzustreben und nachfolgend die Ausweitung in der Bek\u00e4mpfung von Rechtsverletzungen im Internet auf die \u00fcbrigen 80\u00a0% \u2013 beispielsweise die Nutzung der Angebote von Sharehostern oder Streaming-Diensten \u2013 einzufordern.<\/p>\n<div id=\"tweetbutton5115\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fdas-netz-die-eigentumsfrage-und-die-freiheit-der-kommunikation-teil-i%2F&amp;text=Das%20Netz%2C%20die%20Eigentumsfrage%20und%20die%20Freiheit%20der%20Kommunikation%20%28Teil%20I%29&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fdas-netz-die-eigentumsfrage-und-die-freiheit-der-kommunikation-teil-i%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Zeiten, in denen sich die Kulturschaffenden in ihrem Gro\u00dfteil auf der linken Seite des politischen Spektrums verorteten, sind seit langem vorbei. 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