{"id":5142,"date":"2012-05-26T08:52:55","date_gmt":"2012-05-26T07:52:55","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=5142"},"modified":"2012-05-26T08:55:20","modified_gmt":"2012-05-26T07:55:20","slug":"das-netz-die-eigentumsfrage-und-die-freiheit-der-kommunikation-teil-iii","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/das-netz-die-eigentumsfrage-und-die-freiheit-der-kommunikation-teil-iii\/","title":{"rendered":"Das Netz, die Eigentumsfrage und die Freiheit der Kommunikation (Teil III)"},"content":{"rendered":"<p><strong>Offenheit als Kontingenz<\/strong><\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich muss die praktizierte und noch bestehende Offenheit des Netzes als <em>\u201ekontingent\u201c<\/em> (ebd.) angesehen werden. Umgekehrt allerdings gilt das ebenso f\u00fcr seinen prognostizierten Zerfall in Territorien. Beide Szenarien verweisen in ihren grundlegenden Implikationen zur\u00fcck auf zu f\u00fchrende politische Auseinandersetzungen. Denn folgendes ist zu proklamieren: Obgleich die Offenheit des Netzes nicht als Wesensnotwendigkeit zu begr\u00fcnden ist, so bleibt sie doch politisch m\u00f6glich. Darauf reflektiert in besonderer Dringlichkeit ebenfalls ein j\u00fcngerer Mahnruf von Tim Berners-Lee.<\/p>\n<p>Die konkreten Bedrohungen auflistend \u2013 Einz\u00e4unung und Abschottung von Informationen in Sozialen Netzwerken, Smartphones und Pads; Drosselung und Unterbindung des Zugangs zu rivalisierenden Diensten im mobilen Internet; fortschreitende \u00dcberwachungszugriffe auf die Informationsinfrastruktur durch autorit\u00e4re ebenso wie durch demokratische Regierungen \u2013, konstatiert er: \u201e<em>Sollten wir, die Nutzer des Netzes [im Orig.: Web], diese und andere Tendenzen weiterhin ungehindert an uns vorbeiziehen lassen, zerbricht das Netz in fragmentierte Inseln. Wir verl\u00f6ren die Freiheit zur Vernetzung mit den Webseiten unserer Wahl.<\/em>\u201c (Berners-Lee 2010)<\/p>\n<p><!--more-->Auf die Frage, warum das die Nutzerinnen und Nutzer tangieren sollte, antwortet der Begr\u00fcnder des World Wide Web: \u201e<em>Weil<\/em><em> <\/em><em>das<\/em><em> <\/em><em>Netz euch geh\u00f6rt<\/em><em>.<\/em><em> Es ist eine \u00f6ffentliche Ressource, auf die ihr, eure Wirtschaft, euer Gemeinwesen und eure Regierung angewiesen seid. Das Netz ist ebenso unverzichtbar f\u00fcr die Demokratie \u2013 ein Kommunikationskanal, der ein kontinuierliches weltweites Gespr\u00e4ch erm\u00f6glicht.<\/em>\u201c (ebd.) Bereinigt vom emphatischen \u00dcberhang und idealistischen Impetus verbleibt in Berners-Lees Aussagen der Hinweis auf das Netz als \u00f6ffentliche Ressource, die implizite Aufforderung zur Revitalisierung und Zur\u00fcckgewinnung des \u00f6ffentlichen Raums Internet.<\/p>\n<p>Nicht grundlos scheint an dieser Stelle die Eigentumsfrage auf. Netzf\u00f6rmige Infrastrukturen und immaterielle Informationen gelten der neoklassischen \u00f6konomischen Theorie als \u00f6ffentliche G\u00fcter (Kollektivg\u00fcter). Im Unterschied zu privaten G\u00fctern, die als uneingeschr\u00e4nkt marktf\u00e4hig bewertet werden, wird die Inanspruchnahme von Kollektivg\u00fctern nicht durch einen Knappheitspreis gesteuert. Mit Hilfe der Klassifikationskriterien Ausschlie\u00dfbarkeit vom Konsum<em> <\/em>und Rivalit\u00e4t<em> <\/em>im Konsum ist es in Fortschreibung dieses Ansatzes m\u00f6glich, unterschiedliche Arten von Kollektivg\u00fctern zu unterscheiden und gegen\u00fcber privaten G\u00fctern abzugrenzen (Hess\/Ostrom 2007). W\u00e4hrend die Netzinfrastruktur ein <em>unreines<\/em> \u00f6ffentliches Gut darstellt \u2013 sprich: das Ausschlie\u00dfen eines Nutzers vom Konsum ist nicht oder nur schwer m\u00f6glich, gleichwohl wird der Nutzen des Gutes (zumindest ab einer kritischen Gr\u00f6\u00dfe) durch weitere Nutzer eingeschr\u00e4nkt \u2013, handelt es sich im Falle von digitalen Informationen um <em>reine<\/em> \u00f6ffentliche G\u00fcter.<\/p>\n<p>Sie besitzen im Konsum die Prinzipien Nicht-Ausschlie\u00dfbarkeit und Nicht-Rivalit\u00e4t. In Differenz zum Konsum eines privaten Gutes, f\u00fcr das der Merksatz gilt: <em>Ein Apfel kann nur einmal gegessen werden<\/em>, werden zus\u00e4tzliche Nutzer weder ausgeschlossen, noch wird der Konsum eines solchen Gutes durch weitere Konsumenten desselben Gutes beschr\u00e4nkt. Aus diesen Gr\u00fcnden betragen die Grenzkosten des Konsums reiner \u00f6ffentlicher G\u00fcter ebenso wie deren Marktpreis Null (Boyle 2003; Benkler 2006). Kosten fallen lediglich f\u00fcr das Erstellen der ersten Kopie (First Copy) an. Im Falle unreiner \u00f6ffentlicher G\u00fcter ist es \u00e4hnlich, hier sind die Grenzkosten niedrig, die Fixkosten zur Erstellung der Infrastruktur enorm. Markt- oder Wettbewerbsversagen ergibt sich zudem aus den Eigenschaften eines nat\u00fcrlichen Monopols. Das Verlegen paralleler Netze f\u00fchrte in der Regel dazu, dass die relevante Nachfragemenge zu volkswirtschaftlich h\u00f6heren Kosten produziert w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Folglich k\u00f6nnen M\u00e4rkte \u00f6ffentliche G\u00fcter nicht effizient bereitstellen. Es bedarf daher einerseits einer F\u00fclle von Regulierungsma\u00dfnahmen, um f\u00fcr den privaten Betrieb von Netzinfrastrukturen wettbewerbliche Marktbedingungen zu schaffen (Fischbach 2009a), andererseits Strategien des Ausschlusses vom Konsum (Kopplung an stoffliche Tr\u00e4ger, Verschl\u00fcsselung) in Verbund mit der Errichtung ausschlie\u00dflicher Nutzungsm\u00f6glichkeiten durch geistige Eigentumsrechte oder der Finanzierung auf Umwegen (Datenhandel, Werbung), um Informationsg\u00fcter marktf\u00e4hig zu machen (Goldhammer 2006). In der Vergangenheit waren solche informationellen Verwertungsstrategien durchaus erfolgreich. In Form von \u2013 um nur einige zu nennen \u2013 Print-Medien, CDs, DVDs (Kopplung an stoffliche Tr\u00e4ger), Pay-TV (Verschl\u00fcsselung) sowie Privat-TV (Werbung) gelang es der Medien- und Unterhaltungsindustrie, f\u00fcr sie praktikable Gesch\u00e4ftsmodelle zu etablieren.<\/p>\n<p>Unter den Bedingungen einer netzwerkbasierten Informations\u00f6konomie allerdings stellt sich die Frage nach Gesch\u00e4ftsmodellen neu: Einerseits bestehen Verschl\u00fcsselung, Datenhandel und Werbung als Strategien zur Kommodifizierung reiner \u00f6ffentlicher G\u00fcter fort, andererseits bereitet die Bindung von Informationen an das materielle Tr\u00e4germedium fortgesetzte Schwierigkeiten. Propriet\u00e4re Hard- und Software, Clouds und andere <em>Walled Garden<\/em>-Gesch\u00e4ftsmodelle bilden hier den Pol zur Inwertsetzung auf der einen, der Zugriff bis hinein in die Kommunikationsprotokolle und die Ebene des Datentransports jenen auf der anderen.<\/p>\n<p><strong>Wissen\u2013Information\u2013Daten<\/strong><\/p>\n<p>Wie tiefgreifend der Kontrollzugriff aus der Perspektive gesellschaftlicher Organisation und Teilhabe tats\u00e4chlich ist, wird deutlich unter Betrachtung des zugrundeliegenden Systems in dem Verh\u00e4ltnis von Wissen, Information und Daten. In ihm bezeichnen Daten kodierte Informationen in Form roher Bits (Einsen und Nullen), Informationen die strukturierte Anordnung von Daten in einem Kontext sowie Wissen \u2013 verstanden als Ensemble aller intelligiblen Aktivit\u00e4ten \u2013 die Aufnahme und das Verstehen von Informationen (Hess\/Ostrom 2007). Entsprechend gilt die Korrelation: \u201e<em>Wissen entstammt Information, ebenso wie Information Daten entstammt.<\/em>\u201c (Davenport\/Prusak 1998) Aus der wechselseitigen Beziehung Wissen\u2013Information\u2013Daten resultiert im digitalen Umfeld unmittelbar zweierlei:<\/p>\n<p>Erstens erfolgt der Kontrollzugriff nicht allein zur Unterbindung der Zirkulation des noch letzten <em>freigesetzten<\/em> Werkes, sondern auch im Wettbewerb und Konkurrenzkampf um erweiterte Akkumulationsressourcen. Zu benennen sind Bestrebungen zur Patentierung von Datenanordnungen etwa im Falle von Gensequenzen oder des Schutzes in der Zusammenstellung von ausgestalteten Bit-Folgen zur Kontrolle noch kleinster, verwertbarer Informationseinheiten (Boyle 2003). Zweitens ist der Kontrollzugriff auf der Ebene der Daten\u00fcbertragung unabdingbar verbunden mit einem Eingriff in die Freiheit von Kommunikation selbst. Denn: <em>\u201eKommunikation ist der Austausch von Bedeutungsgehalten durch den Austausch von Informationen.\u201c<\/em> (Castells 2009) Die Prozesse der Kommunikation werden entsprechend durch die Technologie der Kommunikation und ihrer Einbettung in den Kontext der sozialen Beziehungen definiert. Aus diesen Gr\u00fcnden k\u00f6nnen im digitalen Zeitalter die Protokolle der Kommunikation nicht l\u00e4nger zu den Prozessen kommunikativen Handelns ausgelagert begriffen werden (ebd.).<\/p>\n<p>Die ausgreifende Landnahme auf dem Gebiet der Kommunikations- und k\u00fcnftigen Akkumulationsressource Wissen\u2013Information\u2013Daten wird von den Vertretern des aus dem kritischen Teil eines grundlegend offeneren US-Wissenschaftsmilieus entstammenden, in Europa weitgehend noch randst\u00e4ndigen Diskurses \u00fcber <em>Digital Commons<\/em> (Digitale Gemeing\u00fcter) als <em>\u201ezweite Einhegungsbewegung\u201c<\/em> (Boyle 2003) benannt. Nach der Einhegung und gewaltsamen Umwandlung von Gemeindeland in Privateigentum zu Beginn der industriellen Revolution erfolgt diesem Befund zufolge heute die <em>\u201eEinhegung der <\/em><em>immateriellen Gemeing\u00fcter des Geistes\u201c<\/em> (ebd.). Die Gemeing\u00fcter der Kommunikationsrevolution des Netzes werden zur erweiterten Profitgenerierung und zur Verwandlung pers\u00f6nlicher Freiheiten in Waren durch die Unterhaltungsindustrie angeeignet, die sozialen Subjekte gleichsam <em>\u201eexpropriiert\u201c<\/em> (Castells 2009), hei\u00dft es an anderer Stelle.<\/p>\n<p>Auch wird aus dieser Denkrichtung darauf verwiesen, dass es aus wohlfahrts\u00f6konomischer Sicht effizienter w\u00e4re, digitale Informationen allen potenziellen Nutzerinnen und Nutzern unentgeltlich \u2013 oder allenfalls zu Kosten, die ihre Erstellung verursachen \u2013 zur Verf\u00fcgung zu stellen (Benkler 2006). Im Fokus des Commons-Diskurses stehen neue institutionelle Formen nicht-marktvermittelter Produktion und Distribution im digitalen Umfeld. Kontr\u00e4r zum Prozess der Privatisierung und Inwertsetzung von Gemeing\u00fctern werden das Recht auf Zugang, Nutzen und Teilen, die Bewahrung des Gemeinguts Wissen und der Erhalt des Gemeinguts Kommunikation proklamiert (Benkler 2006; Hess\/Ostrom 2007; Castells 2009).<\/p>\n<p>Das Netz im Sinne einer <em>Public Domain<\/em> (\u00d6ffentliche Dom\u00e4ne) oder einer <em>Common-Pool Resource<\/em> (Gemeinressource) als handlungs- und nutzungsoffenen Raum zu gestalten, bedarf neuer institutioneller Formen gesellschaftlicher Teilhabe. Forschungsarbeiten zu Regulationsmodellen von Gemeinressourcen jenseits von Markt und Staat liegen vor, konkretisierende \u00dcberlegungen zur institutionellen Gestaltung des komplexen Systems Internet allerdings befinden sich noch in den Anf\u00e4ngen. Andere Gestaltungsoptionen jenseits von \u00dcberwachung und Inwertsetzung bestehen nicht. Eine Revitalisierung und Zur\u00fcckgewinnung des Netzes als \u00f6ffentlicher Raum kann angesichts eines globalen Informationsraums nicht \u00fcber eine Wiederherstellung \u00fcberlieferter Formen von Staatseigentum bewerkstelligt werden.<\/p>\n<p>Neue institutionelle Formen von nicht-marktvermittelter Produktion und Distribution bed\u00fcrfen ferner neuer Verg\u00fctungsmodelle f\u00fcr Wissens-, Kultur- und Informationsproduzenten. Mit Konzepten wie der <em>Content-Flatrate<\/em> (Grassmuck 2008), auch unter den Bezeichnungen <em>Kulturflatrate<\/em> und <em>Tauschlizenz<\/em> bekannt, oder der <em>Kulturwertmark<\/em> (CCC 2011) liegen erste Vorschl\u00e4ge zu einer pauschalen Verg\u00fctung von Urheberinnen und Urhebern digitaler Werke vor. Trotz Unterschiede in Philosophie und Details: Gemeinsam ist ihnen, dass sie eine bessere Entlohnung von Kreativen sicherstellen und den Krieg gegen das Kopieren und das nicht-kommerzielle Filesharing beenden wollen. Es sind erste Hervorbringungen zur Ausgestaltung von sozialen \u00d6konomien im Digitalzeitalter, f\u00fcr dessen Gesellschaften gilt, dass die <em>\u201eProtokolle der Kommunikation nicht auf dem Teilen von Kultur, sondern auf der Kultur des Teilens\u201c<\/em> beruhen (Castells 2009).<\/p>\n<p>Es sind zugleich Gestaltungsentw\u00fcrfe in Form einer alternativen Eigentumspolitik. Diese steht kontr\u00e4r zu einem sich herausbildenden informationellen Akkumulationsregime des <em>\u201edigitalen Kapitalismus\u201c<\/em> (Schiller 2007), dessen Voraussetzungen auf der propriet\u00e4ren und verknappenden Aneignung von Gemeing\u00fctern sowie deren Verrechtlichung durch die Schaffung informationeller Eigentumsrechte beruhen. Die Auseinandersetzungen um digitale Commons und die K\u00e4mpfe gegen die \u00dcberwachung des Netzes sind, ob bewusst oder nicht, folglich zugleich globale Gegenbewegungen zu einer Politik der Privatisierung im Rahmen des sogenannten <em>Washington Consensus <\/em>(Boyle 2003; Castells 2009).<\/p>\n<p>Mit ihm wird seit den 1990er Jahren die neoliberale Globalisierung des Konzernkapitalismus betrieben und mit ihm werden die kulturellen und informationellen Ressourcen im Prozess fortschreitender Digitalisierung zu gewichtigen Sektoren der Kapitalakkumulation. Daher stellt sich die Frage: Kann dieser Kampf um eine digitale Allmende gewonnen werden? Unsere Antwort lautet: Wir wissen es nicht! Gewiss scheint lediglich: <em>\u201eEs ist die <\/em><em>Aufgabe der Generation von heute, die Pfade der Erkenntnis offen zu halten.\u201c<\/em> (Hess\/Ostrom 2007) Und: Es wird keine leichte Aufgabe sein, den <em>\u201eMachthabern der Netzwerkgesellschaft\u201c<\/em> aus Konzernkapitalismus und Staat in dem Bestreben <em>\u201ezur Einhegung freier Kommunikation in kommerzialisierten und \u00fcberwachten Netzwerken\u201c<\/em> (Castells 2009) entgegenzutreten.<\/p>\n<div id=\"tweetbutton5142\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fdas-netz-die-eigentumsfrage-und-die-freiheit-der-kommunikation-teil-iii%2F&amp;text=Das%20Netz%2C%20die%20Eigentumsfrage%20und%20die%20Freiheit%20der%20Kommunikation%20%28Teil%20III%29&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fdas-netz-die-eigentumsfrage-und-die-freiheit-der-kommunikation-teil-iii%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Offenheit als Kontingenz Tats\u00e4chlich muss die praktizierte und noch bestehende Offenheit des Netzes als \u201ekontingent\u201c (ebd.) angesehen werden. 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