{"id":5168,"date":"2012-05-31T11:52:42","date_gmt":"2012-05-31T10:52:42","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=5168"},"modified":"2012-05-31T11:52:42","modified_gmt":"2012-05-31T10:52:42","slug":"vg-wort-prellt-autoren-um-geld","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/vg-wort-prellt-autoren-um-geld\/","title":{"rendered":"VG WORT prellt Autoren um Geld"},"content":{"rendered":"<p>Martin Vogel, Richter in den Beschwerdekammern des Europ\u00e4ischen Patentamts und Mitautor des wichtigsten deutschen Urheberrechtskommentars, hat einen <a href=\"http:\/\/www.google.de\/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=vg%20wort%20vogel&amp;source=web&amp;cd=1&amp;ved=0CE0QFjAA&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.vgwort.de%2Ffileadmin%2Fpdf%2Fstellungnahmen%2FStellungnahme_VG-Wort-Vogel.pdf&amp;ei=XEjHT-HFG87otQby9d37Dg&amp;usg=AFQjCNE2h64_dh535KNDKMQuQnt3vHsPkA\" target=\"_blank\">Prozess<\/a> gegen die <a href=\"http:\/\/www.vgwort.de\/\" target=\"_blank\">VG WORT<\/a> gewonnen. Das Ergebnis: Die Verwertungsgesellschaft sch\u00fcttet zu Unrecht Gelder, die den Autoren zustehen, an Verlage aus. Das Urteil ist eine Blamage nicht nur f\u00fcr die VG WORT, sondern auch f\u00fcr die Politik. Weil das Deutsche Patent- und Markenamt als Aufsichtsbeh\u00f6rde die widerrechtliche Praxis l\u00e4ngst h\u00e4tte beenden m\u00fcssen. Aber auch, weil der Deutsche Bundestag 2008 eine entsprechende <a href=\"http:\/\/www.perlentaucher.de\/artikel\/4854.html\" target=\"_blank\">Petition<\/a> von Martin Vogel abgelehnt hat, ohne sich mit dessen Argumenten n\u00e4her auseinandergesetzt zu haben.<\/p>\n<p>Die ganze Geschichte ist freilich noch l\u00e4nger. Sie geht ungef\u00e4hr so: Die Bundesregierung setzt eine Kommission prominenter deutscher Urheberrechtler ein, um ein <a href=\"http:\/\/www.urheberrecht.org\/UrhGE-2000\/download\/entwurh.pdf\" target=\"_blank\">Gesetz<\/a> zu entwerfen, das Autoren finanziell besserstellen soll. Die Verlegerlobby l\u00e4uft dagegen Sturm. Die Regierung erkl\u00e4rt, alles sei nicht so gemeint gewesen, und \u00e4ndert das Gesetz erneut, wobei sie sich so ungeschickt anstellt, dass die Autoren schlechter wegkommen als zuvor.<!--more--><\/p>\n<p>Wie die VG WORT grunds\u00e4tzlich funktioniert, ist rasch erkl\u00e4rt: Schriftsteller und Journalisten, die Texte ver\u00f6ffentlichen und bei der VG Wort angemeldet sind, bekommen dort einen Anteil der so genannten Reprographieabgabe. Mit dieser Abgabe wird verg\u00fctet, dass Nutzer die Texte der Autoren kopieren, beispielsweise in Copyshops. Denn eigentlich m\u00fcsste jeder, der einen Text kopieren m\u00f6chte, erst den Autor um Erlaubnis bitten und mit ihm aushandeln, wie viel er ihm zu zahlen bereit ist. Da das in der Praxis das Kopieren unm\u00f6glich machen w\u00fcrde, nimmt die VG Wort\u00a0 dieses Recht der Autoren kollektiv wahr. Von Copyshops und Ger\u00e4teherstellern kassiert sie Abgaben und sch\u00fcttet sie nach einem Verteilungsplan an die Autoren aus.<\/p>\n<p>Allerdings schlie\u00dfen nicht nur Autoren mit der VG Wort einen Wahrnehmungsvertrag ab, sondern auch Verleger. Und auch sie erhalten einen Anteil an den Aussch\u00fcttungen, die die Gesellschaft vornimmt. Warum, mag man fragen, da Verleger doch selber keine B\u00fccher schreiben, mithin keine Urheber sind und folglich auch keine Urheberrechte haben k\u00f6nnen, aus denen sie Verg\u00fctungsanspr\u00fcche ableiten d\u00fcrften? Ganz einfach: Verleger sitzen bei Vertragsverhandlungen mit Autoren meist am l\u00e4ngeren Hebel. Also lassen sie sich in der Regel alle Rechte, die das Urheberrecht den Autoren zuspricht, im Kleingedruckten \u00fcbertragen. Das gilt auch f\u00fcr die Verg\u00fctungsanspr\u00fcche aus der erw\u00e4hnten Reprographieabgabe der Copyshops. Die Verleger verf\u00fcgen in der VG Wort also nicht \u00fcber eigene, sondern nur \u00fcber abgeleitete Rechte. Um von den Aussch\u00fcttungen etwas abzubekommen, gen\u00fcgt das.<\/p>\n<p>Woher wei\u00df nun die VG Wort, welcher Autor seine Rechte an einen Verlag abgetreten hat und welcher sie per Wahrnehmungsvertrag der VG Wort \u00fcberlassen hat? Sie wei\u00df es nicht, will es auch nicht wissen. Es herauszufinden, erkl\u00e4rt sie, w\u00e4re ein viel zu gro\u00dfer Verwaltungsaufwand. Deshalb findet eine Aufteilung nach <a href=\"http:\/\/www.vgwort.de\/index.php?id=70\" target=\"_blank\">Verteilungspl\u00e4nen<\/a> statt. Belletristik-Autoren erhalten 70 Prozent der Aussch\u00fcttung, die Verleger 30 Prozent, bei Wissenschaftstexten betr\u00e4gt das Verh\u00e4ltnis 50:50.<\/p>\n<p>So war es jedenfalls bis 2002. Aber im Auftrag der damaligen Justizministerin Herta D\u00e4ubler-Gmelin entwarf eine Gruppe von Jura-Professoren das sogenannte \u201eSt\u00e4rkungsgesetz\u201c: ein urheberfreundliches Regelwerk, demzufolge der Anspruch auf das Geld aus den Copyshops zuk\u00fcnftig im Voraus \u201enur an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten werden\u201c durfte. In der Begr\u00fcndung des Regierungsentwurfs zu dem Gesetz hei\u00dft es dazu, \u201edass gesetzliche Verg\u00fctungsanspr\u00fcche dem Urheber [&#8230;] zugedacht sind und dass sie ihm als Teil seiner angemessenen Verg\u00fctung verbleiben sollen.\u201c Der Verleger k\u00f6nne das Buch schlie\u00dflich auch drucken, wenn er von diesen Einnahmen aus privaten Vervielf\u00e4ltigungen nichts abbekomme. Das gesamte Geld sollte in die Taschen der Autoren flie\u00dfen. Am 1. Juli 2002 trat das <a href=\"http:\/\/www.bgbl.de\/Xaver\/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;bk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;start=\/\/*[@attr_id='bgbl102s1155.pdf']\" target=\"_blank\">Gesetz<\/a> in Kraft.<\/p>\n<p>Woraufhin die erfreuten Autoren die VG Wort darauf aufmerksam machten, dass die bisherigen Verteilungsschl\u00fcssel nicht beibehalten werden konnten. Denn nachdem das neue Gesetz vorschrieb, dass Autoren ihre urheberrechtlich begr\u00fcndeten Verg\u00fctungsanspr\u00fcche gar nicht mehr an Verleger abtreten konnten, konnten die Verleger auch nicht mehr behaupten, solche Rechte von den Autoren erworben zu haben. Folglich h\u00e4tten sie auch von den entsprechenden Aussch\u00fcttungen nichts mehr abbekommen d\u00fcrfen \u2013 von ein paar noch nicht ausgelaufenen Vertr\u00e4gen abgesehen.<\/p>\n<p>Doch die Autorenvertreter hatten die Rechnung ohne die Verlegerlobby gemacht, die umgehend gegen die Regelung Sturm lief. In einer Sitzung des Rechtsausschusses <a href=\"http:\/\/www.google.de\/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=bt-drs.%2015%2F837&amp;source=web&amp;cd=1&amp;ved=0CFMQFjAA&amp;url=http%3A%2F%2Fdip.bundestag.de%2Fbtd%2F15%2F008%2F1500837.pdf&amp;ei=rknHT9rQDo_htQaXsZy_Dg&amp;usg=AFQjCNG6_JnsXKRBVxyOTTqgWs6qRaDzRA\" target=\"_blank\">erkl\u00e4rte<\/a> die Bundesregierung alsbald, es sei \u201ekeineswegs beabsichtigt\u201c gewesen, \u201emit \u00a763a Urheberrechtsgesetz [&#8230;]einen neuen Verteilungsschl\u00fcssel f\u00fcr die VG Wort vorzugeben.\u201c Kein Wunder, dass die Vertreter von Autoren und Verlegern sich \u00fcber eine \u00c4nderung des Verteilungsplans zugunsten der Autoren nicht einigen k\u00f6nnen. Nach Intervention des Deutschen Patent- und Markenamts gelingt schlie\u00dflich ein Kompromiss: \u201eDer Anteil der Verleger aus der Zeitschriftenaussch\u00fcttung Wissenschaft wird von derzeit 50% in den Jahren 2003 bis 2005 stufenweise auf 47% , 43% und schlie\u00dflich 38% abgesenkt.\u201c<\/p>\n<p>Am 17. Januar 2004 soll eine Mitgliederversammlung diesem Beschluss zustimmen. Am Morgen desselben Tages erscheint in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ein <a href=\"http:\/\/www.iuwis.de\/content\/verwertung-ist-macht\" target=\"_blank\">Artikel<\/a> von Martin Vogel \u2013 jenem Autor, der nun gerade vor Gericht gegen die VG WORT gewonnen hat. Er hatte als Angeh\u00f6riger der Expertenkommission das Gesetz mitausgearbeitet und sich dabei besonders f\u00fcr den Paragrafen 63a eingesetzt. Der im Verwaltungsrat erzielte Kompromiss, schreibt Vogel, sei \u201eeindeutig gesetzeswidrig\u201c. Die Quote von schlie\u00dflich fast 40 Prozent f\u00fcr die Verleger sei \u201eder von den Urhebern zu zahlende Preis daf\u00fcr, dass die Verteilungspl\u00e4ne in der Mitgliederversammlung der VG Wort ge\u00e4ndert werden k\u00f6nnen.\u201c Die Verleger haben die Autoren erpresst, bedeutet das im Klartext. \u00c4nderungen des Verteilungsplans sind n\u00e4mlich laut Satzung der VG Wort nicht ohne die Zustimmung der Verleger m\u00f6glich. Entweder ihr lasst uns 40 Prozent, haben diese gedroht, oder wir stimmen dagegen. Vorstand, Verwaltungsrat und Autorenvertreter hatten darauf nichts zu erwidern. Denn auch f\u00fcr eine Satzungs\u00e4nderung h\u00e4tten sie die Zustimmung der Verleger ben\u00f6tigt. Die Mitgliederversammlung schw\u00f6rt man auf ein Zusammenhalten gegen\u00fcber der b\u00f6sen Ger\u00e4teindustrie ein, die am liebsten gar keine Abgaben zahlen will. Mit einer einzigen Gegenstimme, derjenigen Vogels, wird der Vorschlag abgenickt.<\/p>\n<p>Kurz darauf, am 27. September 2004, legt das Justizministerium den ersten Entwurf zur \u00dcberarbeitung des Gesetzes vor. Lesart und Zielvorgabe der w\u00fcnschenswerten \u00c4nderungen sind klar definiert: \u201eEine Auslegung, welche den Anteil der Verleger schm\u00e4lert, entspricht nicht der Intention des Gesetzgebers [&#8230;]. Sollte sich die Erwartung nicht erf\u00fcllen, dass die Verleger in der VG Wort wie vor der Schaffung des Urhebervertragsrecht an den Verg\u00fctungen beteiligt werden, m\u00fcsste der Gesetzgeber den \u00a763a grundlegend \u00e4ndern.\u201c Die Verlegerbeteiligung soll wieder gesetzlich verankert werden.<\/p>\n<p>Zusammen mit dem Kieler Juristen Haimo Schack hat man im Bundesjustizministerium eifrig an der Neuformulierung des Paragraphen gefeilt, die zum 1. Januar 2008 Gesetz werden und endlich den ganzen Streit beenden sollte. Aber ein Gesetz so zu formulieren, dass auch wirklich drinsteht, was drinstehen soll, f\u00e4llt dem Justizministerium schwer. Autoren und Verleger sollen sich die Urheberrechtsabgaben teilen &#8211; so die erkl\u00e4rte Absicht des Gesetzgebers. Die Neufassung des Paragraphen erm\u00f6glicht von ihrem Wortlaut her nun aber sogar eine hundertprozentige Abtretung der entsprechenden Rechte an die Verleger. L\u00e4sst ein Autor das mit sich machen, hat er theoretisch gar keinen Anspruch mehr auf Geld von der VG Wort.Ist das wirklich so gemeint? Wohl eher nicht. Ist der Paragraph dennoch so zu interpretieren? Zahlreiche namhafte Juristen best\u00e4tigen dies: Norbert Flechsig, Thomas Hoeren, Martin Vogel. Auch Reto Hilty vom Max Planck Institut f\u00fcr Immaterialg\u00fcterrechte hat den Rechtsausschuss des Bundestages in einer Stellungnahme explizit auf die ungl\u00fcckliche Formulierung hingewiesen \u2013 vergeblich. Selbst der Jurist, der die VG WORT nun \u00a0gegen Martin Vogel verteidigt hat, pl\u00e4dierte daf\u00fcr, \u201eAuslegungszweifel durch eine klarstellende Formulierung auszur\u00e4umen.\u201c Doch dazu kommt es nicht. \u201eDer ganze Spa\u00df hat uns bis zu der \u00c4nderung vier Millionen Euro gekostet\u201c, sagt Christian Sprang, Justitiar des B\u00f6rsenvereins des Deutschen Buchhandels. Jetzt blo\u00df nicht mehr dran r\u00fctteln.<\/p>\n<p>Anfang 2008 kehrt die VG Wort zu ihren alten Verteilungspl\u00e4nen zur\u00fcck. Martin Vogel <a href=\"http:\/\/www.perlentaucher.de\/artikel\/4854.html\" target=\"_blank\">wendet<\/a> sich daraufhin an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags: Der Verteilungsplan der VG Wort versto\u00dfe gegen den Treuhandgrundsatz, und die Vertr\u00e4ge der VG Wort mit den Autoren seien mit dem Gesetz \u00fcber allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen unvereinbar. Kurz vor Weihnachten 2008, also nach zehn Monaten, erh\u00e4lt Vogel Antwort: Petition abgelehnt. Sechs Jahre Streit in der VG Wort sind genug.<\/p>\n<p>Vogel aber hat einen festen Job beim Europ\u00e4ischen Patentamt. Er kann es sich leisten, auch ohne gewerkschaftlichen Rechtsschutz zu klagen. Am 24. Mai 2012 bekommt er vor dem Landgericht M\u00fcnchen I <a href=\"http:\/\/www.boersenblatt.net\/531133\/\" target=\"_blank\">recht<\/a>. Jetzt ist die Frage, ob h\u00f6here Instanzen best\u00e4tigen werden, was Martin Vogel und die M\u00fcnchener Richter glauben: dass die Verwertungsgesellschaft WORT rechtswidrig Gelder, die Autoren zustehen, an Verlage auszahlt. Der Journalistenverband freischreiber <a href=\"http:\/\/www.freischreiber.de\/home\/nach-landgerichtsurteil-gegen-verlage-freischreiber-fordert-vg-wort-zu-mehr-transparenz-auf\" target=\"_blank\">fordert<\/a> nun, dass die Verwertungsgesellschaft die strittigen Betr\u00e4ge einstweilen zur\u00fcckstellt.<\/p>\n<p><em>Dieser Text erschien in einer fr\u00fcheren Fassung bereits am 20. Februar 2009 bei iRights.info. Dort findet sich auch ein ausf\u00fchrliches <a href=\"http:\/\/irights.info\/fileadmin\/texte\/material\/VG_Wort-63a.pdf\" target=\"_blank\">Dossier<\/a> zum Streit in der VG WORT \u00fcber den <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/urhg\/__63a.html\" target=\"_blank\">\u00a7 63a UrhG<\/a>.<\/em><\/p>\n<div id=\"tweetbutton5168\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fvg-wort-prellt-autoren-um-geld%2F&amp;text=VG%20WORT%20prellt%20Autoren%20um%20Geld&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fvg-wort-prellt-autoren-um-geld%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Martin Vogel, Richter in den Beschwerdekammern des Europ\u00e4ischen Patentamts und Mitautor des wichtigsten deutschen Urheberrechtskommentars, hat einen Prozess gegen die VG WORT gewonnen. 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