{"id":5369,"date":"2012-07-20T10:47:42","date_gmt":"2012-07-20T09:47:42","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=5369"},"modified":"2012-07-28T13:43:47","modified_gmt":"2012-07-28T12:43:47","slug":"kollektive-rechtewahrnehmung-eu-will-quadratur-des-kreises","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/kollektive-rechtewahrnehmung-eu-will-quadratur-des-kreises\/","title":{"rendered":"Kollektive Rechtewahrnehmung: EU will Quadratur des Kreises"},"content":{"rendered":"<p>Der Online-Musikmarkt kommt in Europa einfach nicht auf Touren. Vor allem grenz\u00fcberschreitende Angebote, also etwa Download- oder Streamingportale, sind h\u00e4ufig nur regional begrenzt zug\u00e4nglich, in einzelnen L\u00e4ndern, nicht in ganz Europa. Das Problem: Die Rechte an den Songs werden von unterschiedlichen nationalen Verwertungsgesellschaften verwaltet, jeweils f\u00fcr das eigene Land.\u00a0 Das soll sich jetzt \u00e4ndern. Die EU-Kommission hat eine <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/internal_market\/copyright\/management\/index_de.htm\" target=\"_blank\">Richtlinie<\/a> entworfen, die die \u201eVergabe von Mehrgebietslizenzen f\u00fcr die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken\u201c erleichtern soll.<!--more--><\/p>\n<p>Die Grundidee dahinter lautet, dass zwischen den europ\u00e4ischen Verwertungsgesellschaften mehr Wettbewerb entstehen muss. Verwertungsgesellschaften sollen in Zukunft Rechte nicht nur f\u00fcr ihr eigenes Land, sondern f\u00fcr beliebig viele andere EU-L\u00e4nder gleich mit lizenzieren k\u00f6nnen. Zugleich soll es den Urhebern erleichtert werden, von der heimischen zu einer anderen europ\u00e4ischen Verwertungsgesellschaft zu wechseln. Das Kalk\u00fcl: Die Urheber werden zu jenen Verwertungsgesellschaften gehen, die am meisten Mehrgebietslizenzen vergeben, weil dort mehr Kohle f\u00fcr sie hereinkommt. Dies wird umgekehrt die Verwertungsgesellschaften dazu animieren, miteinander um die Rechte der Urheber zu konkurrieren. Sie werden also ihrerseits versuchen, m\u00f6glichst viele gute Mehrgebiets-Deals mit m\u00f6glichst vielen Online-Diensteanbietern abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Der Markt, auf dem Verwertungsgesellschaften agieren, ist ein zweiseitiger. Auf der einen Seite stehen sie untereinander im Wettbewerb um die Rechte der Urheber. Auf der anderen Seite konkurrieren sie um die Gunst der Nutzer, also der Anbieter von Download- oder Streamingdiensten. Diese Kunden und Rechteeink\u00e4ufer wollen ein m\u00f6glichst attraktives Repertoire zu einem m\u00f6glichst g\u00fcnstigen Preis erwerben. Wie immer auf zweiseitigen M\u00e4rkten, gibt es auch hier einen Netzwerkeffekt: Das Angebot einer jeden Verwertungsgesellschaft f\u00fcr die Nutzer ist umso attraktiver, je mehr Urheber sie vertritt. Und umgekehrt: je mehr Kunden eine Verwertungsgesellschaft hat, desto gr\u00f6\u00dfer der Anreiz f\u00fcr die Urheber, sich von ihr vertreten zu lassen.<\/p>\n<p>So sieht es jedenfalls theoretisch aus. In der Praxis funktioniert dieser Wettbewerb noch nicht, und es ist auch umstritten, ob er sinnvoll w\u00e4re. Denn f\u00fcr die Urheber w\u00e4re es sonst naheliegend, sich m\u00f6glichst der gr\u00f6\u00dften und marktm\u00e4chtigsten Verwertungsgesellschaft anzuschlie\u00dfen, w\u00e4hrend es f\u00fcr die Verwertungsgesellschaften logisch w\u00e4re, nur jene Urheber aufzunehmen, die auch wirklich Kohle reinbringen. \u201eCherry-picking\u201c nennt sich das im Fachjargon. Damit w\u00e4re die kulturelle Vielfalt Europas ziemlich schnell dahin. Denn nat\u00fcrlich wollen die Anbieter von Online-Musikdiensten nicht unbedingt eine Lizenz, mit der sie polnische Musik in ganz Europa anbieten k\u00f6nnen, sondern sie wollen das kommerziell erfolgreiche Repertoire grenz\u00fcberschreitend anbieten.<\/p>\n<p>Damit die Urheber aus den kleineren L\u00e4ndern nicht das Nachsehen haben, hat sich die EU-Kommission nun entschlossen, auf das Instrument des Wahrnehmungszwangs zur\u00fcckzugreifen, das in Deutschland schon l\u00e4nger etabliert ist. Verwertungsgesellschaften sollen demnach nicht das Recht haben, einzelne Urheber als Mitglieder abzulehnen. Damit reagiert die Kommission auf eine schon 2005 im Zusammenhang mit der <a href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:276:0054:0057:de:PDF\" target=\"_blank\">Online Music Recommendation<\/a> h\u00e4ufig vorgebrachte und durchaus berechtigte Kritik. Mehr noch, eine solche Schutzfunktion ist nicht nur f\u00fcr einzelne Urheber vorgesehen, sondern auch f\u00fcr kleinere Verwertungsgesellschaften, die f\u00fcr den Handel mit Mehrgebietslizenzen nicht die n\u00f6tigen Kapazit\u00e4ten haben. Diese sollen verlangen d\u00fcrfen, dass gr\u00f6\u00dfere Schwestern in anderen L\u00e4ndern ihr Repertoire mitvertreten, zu denselben Konditionen wie ihren eigenen Rechtepool. Andererseits sollen jene Verwertungsgesellschaften, die durchaus solche Lizenzen vergeben, bestimmte Mindeststandards erf\u00fcllen, was die Transparenz der Abrechnung und die Mitbestimmungsrechte der Urheber angeht. Letzteres soll auch f\u00fcr Tochterfirmen und Pseudo-Verwertungsgesellschaften wie die <a href=\"http:\/\/www.celas.eu\/\" target=\"_blank\">CELAS<\/a> gelten.<\/p>\n<p>Dass die Kommission solche Schutzmechanismen zugunsten kleinerer Marktteilnehmer vorsieht, ist richtig. Eine andere Frage ist, ob der europaweite Wettbewerb, der ihr vorschwebt, \u00fcberhaupt funktionieren wird. Denn den Schutzmechanismen zum Trotz ist nicht ersichtlich, wie mittelfristig verhindert werden soll, dass die Urheber allesamt zu ein und derselben Verwertungsgesellschaft wechseln, die die besten Konditionen anbietet. Verwertungsgesellschaften bieten letztlich keine unterschiedlichen Dienstleistungen an, sondern sie unterscheiden sich blo\u00df in der H\u00f6he der Verwaltungskosten und im Hinblick darauf, wie viele Lizenznehmer sie als Kunden haben. Es w\u00e4re daher gar kein Wunder, wenn der Wettbewerb zwischen ihnen recht bald zu einer starken Konzentration f\u00fchren w\u00fcrde. Dann h\u00e4tte man genau das, was die Kommission eigentlich verhindern will: eine gro\u00dfe europ\u00e4ische Monopolgesellschaft. Die m\u00fcsste dann wohl im Nachhinein reguliert werden, was man besser von Anfang an tun k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Wenn andererseits der Wettbewerb doch funktioniert, l\u00f6st er paradoxerweise das Problem nicht. Denn dann gibt es zwar die Monopole nationaler Verwertungsgesellschaften nicht mehr, die derzeit grenz\u00fcberschreitende Online-Musikangebote verhindern, aber stattdessen eine Zersplitterung des Repertoires. Diensteanbieter werden dann bei der einen Verwertungsgesellschaft Country, bei der anderen Volksmusik und bei einer dritten Rock\/Pop kaufen k\u00f6nnen. Gerade f\u00fcr kleine Sparten wird es dann umso schwieriger werden, \u00fcberhaupt Kunden zu finden, die ihre Musik grenz\u00fcberschreitend zug\u00e4nglich machen wollen.<\/p>\n<p>Aber nach Meinung der EU-Kommission k\u00f6nnen nun mal alle Probleme der Welt mit noch mehr Wettbewerb gel\u00f6st werden. Dabei ist schon die Grundannahme, der mangelnde Wettbewerb zwischen den europ\u00e4ischen Verwertungsgesellschaften sei schuld daran, dass Online-Musikanbieter meist nur in einzelnen L\u00e4ndern operieren, schlicht falsch. Der eigentliche Grund liegt in der maximalen Rechtezersplitterung, die eine Folge der europ\u00e4ischen Urheberrechtsregelungen ist. An einem Song bestehen Urheberrechte der Komponisten und Textdichter sowie Leistungsschutzrechte der Produzenten und der aus\u00fcbenden K\u00fcnstler. Diese Rechte sind \u00fcbertragbar und liegen bei unterschiedlichen Verwertungsgesellschaften bzw. privat bei den Labels. Und es geht nicht nur um ein einzelnes Recht, sondern um viele. Das Recht der Vervielf\u00e4ltigung. Das Recht der \u00f6ffentlichen Zug\u00e4nglichmachung im Netz. Das Recht der Sendung. Je nach Gesch\u00e4ftsmodell ben\u00f6tigt man als Nutzer, also als Anbieter eines Online-Dienstes, unterschiedliche dieser Rechte. Und dann auch noch einzeln f\u00fcr alle unterschiedlichen Mitgliedsstaaten, weil das Urheberrecht in der EU nicht harmonisiert ist, sondern national ausgestaltet wird. Da ist es kein Wunder, dass einzig und allein iTunes es geschafft hat, in allen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern Lizenzvertr\u00e4ge mit den Rechteinhabern zu schlie\u00dfen. Schon YouTube hat solche Vertr\u00e4ge nicht mal in der H\u00e4lfte aller EU-L\u00e4nder.<\/p>\n<p>Dass man eigentlich einen One-Stop-Shop br\u00e4uchte, ist seit Langem bekannt. Ein solcher One-Stop-Shop w\u00e4re aber nichts anderes als ein Monopol, und ein solches darf es nach der Wettbewerbslogik nicht geben. Beides zusammen, One-Stop-Shop und maximaler Wettbewerb der Verwertungsgesellschaften untereinander, geht eben nicht. Die Kommission will hier die Quadratur des Kreises.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Schwierigkeit, Lizenzen f\u00fcr die grenz\u00fcberschreitende Onlinezug\u00e4nglichmachung von Musik zu erwerben, g\u00e4be es \u00fcbrigens einfachere L\u00f6sungen. Zum Beispiel das Country-of-injection-Prinzip: Man k\u00f6nnte es Online-Diensteanbietern erm\u00f6glichen, die ben\u00f6tigten Rechte f\u00fcr EU-weite Angebote dort zu erwerben, wo sie ihre Server stehen haben, bei der jeweiligen nationalen Verwertungsgesellschaft. Dieses k\u00f6nnte die Einnahmen dann \u00fcber Gegenseitigkeitsvertr\u00e4ge abrechnen. Zugegeben, damit w\u00fcrde man die territoriale Zersplitterung innerhalb der EU bis zu einem gewissen Grad erhalten. Wenn man das nicht m\u00f6chte, k\u00f6nnte man auch \u00fcber einen echten One-Stop-Shop nachdenken, also \u00fcber ein gewolltes Monopol, das EU-weit Lizenzen vergibt und mit den Rechteinhabern abrechnet. Dieses m\u00fcsste dann entsprechend reguliert sein. So m\u00fcsste es klare Regelungen zum Urhebervertragsrecht geben, und es m\u00fcsste festgeschrieben werden, dass die Nutzer Rechte zu fairen und gleichen Bedingungen erwerben k\u00f6nnen. Und am besten w\u00fcrde man hier auch die Leistungsschutzrechte der aus\u00fcbenden K\u00fcnstler und Tontr\u00e4gerhersteller b\u00fcndeln.<\/p>\n<p>Es sind dies keine neuen Ideen. Nur werden sie auf EU-Ebene nicht mehr diskutiert, weil man sich darauf versteift hat, dass die Probleme des EU-Binnenmarkts allesamt nur mit irgendwelchen Markteintrittsbarrieren zu tun haben. Beseitigt man diese, funktioniert auch der Markt wieder, so die Grund\u00fcberzeugung. Warten wir mal ab, ob das klappt.<\/p>\n<div id=\"tweetbutton5369\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fkollektive-rechtewahrnehmung-eu-will-quadratur-des-kreises%2F&amp;text=Kollektive%20Rechtewahrnehmung%3A%20EU%20will%20Quadratur%20des%20Kreises&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fkollektive-rechtewahrnehmung-eu-will-quadratur-des-kreises%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Online-Musikmarkt kommt in Europa einfach nicht auf Touren. 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