{"id":5577,"date":"2012-09-13T09:18:13","date_gmt":"2012-09-13T08:18:13","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=5577"},"modified":"2012-09-14T13:28:19","modified_gmt":"2012-09-14T12:28:19","slug":"gema-kommentiert-eu-richtlinienentwurf-zu-verwertungsgesellschaften","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/gema-kommentiert-eu-richtlinienentwurf-zu-verwertungsgesellschaften\/","title":{"rendered":"GEMA kommentiert EU-Richtlinienentwurf zu Verwertungsgesellschaften"},"content":{"rendered":"<p>In einer ersten <a href=\"https:\/\/www.gema.de\/presse\/pressemitteilungen\/presse-details\/article\/eu-kommission-stellt-richtlinie-fuer-verwertungsgesellschaften-in-europa-vor.html\" target=\"_blank\">Pressemitteilung<\/a> hatte die GEMA den Entwurf einer <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/internal_market\/copyright\/management\/index_de.htm\" target=\"_blank\">EU-Richtlinie<\/a> zu Mehrgebietslizenzen f\u00fcr Online-Musikwerke noch ausdr\u00fccklich begr\u00fc\u00dft. Im Rahmen einer vom Bundesjustizministerium durchgef\u00fchrten Konsultation der \u201einteressierten Kreise\u201c hat sie indes eine Stellungnahme abgegeben, die sehr viel skeptischer klingt. Diese ist bislang offenbar nicht \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich, wurde uns jedoch auf Anfrage zugesandt.<!--more--><\/p>\n<p>Die EU-Richtlinie soll dazu beitragen, dass Musik innerhalb von Europa grenz\u00fcberschreitend vermarktet werden kann. Das will sie allerdings nicht durch eine Beseitigung der territorialen Rechtezersplitterung im Urheberrecht erreichen, sondern durch eine st\u00e4rkere Konkurrenz der europ\u00e4ischen Verwertungsgesellschaften untereinander.<\/p>\n<p>Wenn die GEMA diesen Ansatz begr\u00fc\u00dft, so klingt das angesichts ihrer vielen kritischen Einw\u00e4nde nicht ganz \u00fcberzeugend. Die gr\u00f6\u00dfte Angst der Verwertungsgesellschaft besteht offenkundig darin, sie k\u00f6nnte zuk\u00fcnftig im Wettbewerb benachteiligt sein. Sie ist n\u00e4mlich an das strenge deutsche <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/urhwahrng\/index.html#BJNR012940965BJNE001001307\" target=\"_blank\">Urheberrechtswahrnehmungsgesetz<\/a> gebunden, w\u00e4hrend Verwertungsgesellschaften aus anderen L\u00e4ndern wirtschaftlich freier agieren k\u00f6nnen. Wenn schon Wettbewerb, so meint die GEMA, dann sollten auch f\u00fcr alle dieselben Bedingungen gelten.<\/p>\n<p>Dabei verweist sie insbesondere auf den doppelten Kontrahierungszwang (\u00a76 und \u00a711 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz): Laut deutschem Recht m\u00fcssen Verwertungsgesellschaften einerseits alle Urheber vertreten, die dies w\u00fcnschen (Wahrnehmungszwang), andererseits m\u00fcssen sie an jedermann Lizenzen zu angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen vergeben. Tats\u00e4chlich enth\u00e4lt die geplante EU-Richtlinie keine vergleichbaren Regelungen. Zwar sieht der Entwurf dem Wahrnehmungszwang \u00e4hnliche Schutzregeln f\u00fcr Rechteinhaber vor. Von angemessenen und gleichen Bedingungen bei der Lizenzvergabe ist aber keine Rede.<\/p>\n<p>Es k\u00f6nnte daher sein, f\u00fcrchtet die GEMA, dass \u201ein Zukunft sehr lose regulierte Verwertungsgesellschaften mit streng regulierten Verwertungsgesellschaften [\u2026] konkurrieren\u201c m\u00fcssen. Dass sie also ausl\u00e4ndische Konkurrenz erhalten k\u00f6nnte, die Musiknutzern attraktivere Angebote machen kann als die GEMA es darf \u2013 aber auch die Rechteinr\u00e4umung komplett verweigern.<\/p>\n<p>Daraus kann Unterschiedliches folgen: entweder, dass die GEMA von den Zw\u00e4ngen der deutschen Regulierung befreit werden muss. Oder, dass das Prinzip des doppelten Kontrahierungszwangs auch auf europ\u00e4ischer Ebene verwirklicht werden sollte. Wozu sollte dann aber noch eine Konkurrenz zwischen den Verwertungsgesellschaften gut sein? Das Dilemma scheint unl\u00f6sbar \u2013kein Wunder, dass die GEMA in ihrer Stellungnahme gar nicht erst darauf eingeht.<\/p>\n<p>Daf\u00fcr nimmt sie ausf\u00fchrlich Stellung zu den \u201eGovernance\u201c-Vorgaben, die der Richtlinien-Entwurf enth\u00e4lt. Hier geht es um eine gr\u00f6\u00dfere Transparenz der Verwertungsgesellschaften und eine Verpflichtung zu mehr Mitgliederdemokratie. W\u00e4hrend die GEMA f\u00fcr sich in Anspruch nimmt, die vorgesehenen Transparenzvorgaben ohnehin bereits zu erf\u00fcllen, hat sie mit den Vorschl\u00e4gen zur Mitbestimmung der Wahrnehmungsberechtigten Probleme. Der Regelungsvorschlag der EU sieht beispielsweise vor, dass jeder Rechteinhaber auch die M\u00f6glichkeit haben soll, Mitglied einer Verwertungsgesellschaft zu werden. Die bei der GEMA \u00fcbliche Trennung zwischen ordentlichen, au\u00dferordentlichen und angeschlossenen Mitgliedern w\u00e4re dann nicht mehr m\u00f6glich. Vielmehr d\u00fcrften grunds\u00e4tzlich alle Rechteinhaber nicht nur mitbestimmen, sondern dar\u00fcber hinaus auch ihr Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung auf Dritte \u00fcbertragen. Die GEMA schl\u00e4gt stattdessen vor, \u201eeine Klarstellung in den Richtlinienentwurf aufzunehmen, dass Differenzierungen, die durch Unterschiede im Verh\u00e4ltnis zwischen der Verwertungsgesellschaft und den Rechteinhabern gerechtfertigt sind, zul\u00e4ssig bleiben.\u201c Worin diese Unterschiede im Verh\u00e4ltnis der GEMA zu unterschiedlichen Urhebern bestehen, wird leider nicht erl\u00e4utert.<\/p>\n<p>Ebenso ungern m\u00f6chte die GEMA das Stimmrecht entsprechend der Verteilung des Verg\u00fctungsaufkommens im jeweiligen Jahr gewichten: \u201eDer Aufwand w\u00e4re erheblich und w\u00fcrde h\u00e4ufige Ver\u00e4nderungen der mitgliedschaftlichen Rechte \u2013 mit einer entsprechenden Verunsicherung der Mitglieder \u2013 bedeuten. Die GEMA hat sich deshalb f\u00fcr einen Bestandsschutz dahingehend entschieden, dass ein einmal erreichter Mitgliedschaftsstatus unabh\u00e4ngig von der sp\u00e4teren Aufkommensentwicklung bestehen bleibt.\u201c Letzteres bedeutet nichts anderes, als dass man bei der GEMA nur wirklich mitreden darf, wenn man einmal in den Kreis der Erw\u00e4hlten aufgenommen wurde \u2013 aufgrund schwer durchschaubarer Satzungsbestimmungen. Ob die EU davon zu \u00fcberzeugen sein wird, dass das besser ist als eine Verpflichtung zur Binnendemokratie, bleibt abzuwarten.<\/p>\n<p>Fazit: Die auf EU-Ebene geplanten Reformen werden die deutschen Verwertungsgesellschaften vor erhebliche Probleme stellen. Zum Teil ist das dem unersch\u00fctterlichen Glauben der Kommission an das Heil des freien Marktes geschuldet \u2013 ein Glaube, der mit dem deutschen Ansatz eines kontrollierten Monopols letztlich nicht zusammenpasst. Allerdings t\u00e4ten die Verwertungsgesellschaften gut daran, ihr Kl\u00fcngel-Image nicht noch zu best\u00e4tigen, indem sie ausgerechnet jene Vorschl\u00e4ge der EU als nicht umsetzbar ablehnen, die ihnen eine Reform der eigenen Binnendemokratie abverlangen.<\/p>\n<div id=\"tweetbutton5577\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fgema-kommentiert-eu-richtlinienentwurf-zu-verwertungsgesellschaften%2F&amp;text=GEMA%20kommentiert%20EU-Richtlinienentwurf%20zu%20Verwertungsgesellschaften&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fgema-kommentiert-eu-richtlinienentwurf-zu-verwertungsgesellschaften%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einer ersten Pressemitteilung hatte die GEMA den Entwurf einer EU-Richtlinie zu Mehrgebietslizenzen f\u00fcr Online-Musikwerke noch ausdr\u00fccklich begr\u00fc\u00dft. 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