{"id":5638,"date":"2012-10-08T16:08:46","date_gmt":"2012-10-08T15:08:46","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=5638"},"modified":"2012-10-08T16:18:05","modified_gmt":"2012-10-08T15:18:05","slug":"bundesregierung-will-qualifizierte-elektronische-signatur-loswerden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/bundesregierung-will-qualifizierte-elektronische-signatur-loswerden\/","title":{"rendered":"Bundesregierung will qualifizierte elektronische Signatur loswerden"},"content":{"rendered":"<p>Beim Schlagwort eGovernment denken viele erst einmal an den <a href=\"https:\/\/www.dialog-ueber-deutschland.de\/DE\/00-Homepage\/homepage_node.html\" target=\"_blank\">Internet-Zukunftsdialog<\/a> der Kanzlerin. In Wirklichkeit geht es jedoch um etwas anderes: Die \u00f6ffentliche Verwaltung soll komplett auf online umgestellt werden, weil dann angeblich alles billiger, effektiver und moderner wird. <!--more-->Verkompliziert wird dieses Vorhaben allerdings dadurch, dass f\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, wenn sie mit Beh\u00f6rden und \u00c4mtern zu tun haben, meist irgendetwas Offizielles auf dem Spiel steht. Sie wollen wissen, ob sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder nicht. Ob sie Strafe zahlen m\u00fcssen, wenn sie bei der Steuererkl\u00e4rung eine Frist verpasst haben. Ob es schlimm ist, wenn sie vergessen haben, sich beim Meldeamt zu registrieren.<\/p>\n<p>Im Kontakt mit der \u00f6ffentlichen Verwaltung kommt es also oft auf rechtssichere Kommunikation an. F\u00fcr diese aber gilt in aller Regel das Schriftformerfordernis. Wer auf elektronischem Wege rechtssicher kommunizieren will, ben\u00f6tigt daf\u00fcr eine qualifizierte elektronische Signatur. So steht es im <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Signaturgesetz_(Deutschland)\" target=\"_blank\">Signaturgesetz<\/a>.<\/p>\n<p>Die qualifizierte elektronische Signatur ist der Bundesregierung ein Dorn im Auge, weil die meisten B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger den damit verbundenen technischen Aufwand scheuen. Aber sie kann sie auch nicht einfach wieder abschaffen, denn das k\u00e4me einem Eingest\u00e4ndnis des Scheiterns gleich. Deshalb will die Bundesregierung nun ein <a href=\"http:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Gesetzestexte\/Entwuerfe\/Entwurf_EGovG.pdf?__blob=publicationFile\" target=\"_blank\">Gesetz<\/a> durch den Bundestag bringen, das eine Art Schildb\u00fcrgerstreich ist. Es schafft nicht die qualifizierte elektronische Signatur ab, daf\u00fcr aber das Schriftformerfordernis. Zumindest f\u00fcr den Bereich der \u00f6ffentlichen Verwaltung.<\/p>\n<p>In der Praxis bedeutet das: Wer m\u00f6chte, darf weiter die elektronische Signatur verwenden. Aber <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/De-Mail\" target=\"_blank\">De-Mail<\/a> oder die eID-Funktion des <a href=\"https:\/\/www.foebud.org\/datenschutz-buergerrechte\/neuer-personalausweis\/funktionalitaet\/\" target=\"_blank\">neuen Personalausweises<\/a> gen\u00fcgen zuk\u00fcnftig auch, um Rechtssicherheit herzustellen. Versprochen ist versprochen: alles wird einfacher.<\/p>\n<p>Nur eben nicht gerade sicherer. Deshalb war das <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/De-Mail-Gesetz\" target=\"_blank\">De-Mail-Gesetz<\/a> von Anfang an umstritten. Die vermeintlich \u201esichere\u201c Mail, so stellte sich heraus, ist gar nicht sicher, weil sie auf dem Weg vom Absender zum Empf\u00e4nger \u201eumgeschl\u00fcsselt\u201c wird. Der Internet-Provider macht die verschl\u00fcsselte Mail also kurz auf und klebt sie wieder zu, bevor er sie weitersendet. Das ist keine Ende-zu-Ende-Verschl\u00fcsselung und entspricht daher nicht dem Signaturgesetz. Entsprechend ist es bis heute nicht m\u00f6glich, rechtssicher \u00fcber De-Mail Adressen zu kommunizieren \u2013 jedenfalls nicht, wenn das Rechtsgesch\u00e4ft die Schriftform voraussetzt.<\/p>\n<p>Vielleicht w\u00e4re es besser gewesen, wenn die Bundesregierung das Geld, das in die Entwicklung von De-Mail geflossen ist, investiert h\u00e4tte, um die bestehenden Verfahren der elektronischen Signatur so weiterzuentwickeln, dass sie anwenderfreundlicher werden. Stattdessen sieht man in solchen Mindestkriterien f\u00fcr eine vertrauliche Kommunikation jetzt nur noch \u201erechtliche Hindernisse f\u00fcr den Einsatz elektronischer Kommunikation zwischen Beh\u00f6rden sowie B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern und der Wirtschaft\u201c.<\/p>\n<p>Beim Versuch, diese Hindernisse abzubauen, kommt die Bundesregierung in die Verlegenheit, eine Vielzahl von Einzelgesetzen \u00e4ndern zu m\u00fcssen: \u201eEin wesentliches Hindernis f\u00fcr E-Government-Angebote der \u00f6ffentlichen Verwaltung besteht darin, dass als elektronisches \u00c4quivalent der Schriftform allein die qeS zugelassen ist. Im Gegensatz zum Zivilrecht gibt es in \u00f6ffentlich-rechtlichen Normen eine gro\u00dfe Anzahl (mehrere Tausend) von gesetzlichen Schriftformerfordernissen.\u201c Und so geht es rund: Verwaltungsverfahrensgesetz, Sozialgesetzbuch, Abgabenordnung, Passgesetz, Personalausweisgesetz, Gesetz \u00fcber Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung, Umweltschutzprotokoll-Ausf\u00fchrungsgesetz, Aufenthaltsgesetz, Bundesstatistikgesetz, Rechtsdienstleistungsgesetz, Satellitendatensicherheitsgesetz, Gesetz zur vorl\u00e4ufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern, Gewerbeordnung, Handwerksordnung, Sprengstoffgesetz, Berufsbildungsgesetz, Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, Stra\u00dfenverkehrsgesetz etc. pp. \u00dcberall gibt es irgendwo ein l\u00e4stiges Schriftformerfordernis, das man kippen und durch De-Mail ersetzen m\u00f6chte.<\/p>\n<p>Angeblich sind ohnehin nur 300.000 Personen in der Lage, beim Mailversand eine qualifizierte elektronische Signatur zu nutzen \u2013 w\u00e4hrend schon 2 Millionen Nutzer die eID-Funktion des neuen Personalausweises freigeschaltet haben. Aus Sicht der Bundesregierung ist das offenbar ein klarer Fall von Vorsprung durch Technik. Wobei die Abl\u00f6sung der qualifizierten elektronischen Signatur durch DE-Mail und eID erst der Anfang sein soll: \u201eAuf diesen Regelungen aufbauend soll in einem n\u00e4chsten Schritt eine \u00dcberpr\u00fcfung des gesamten Normenbestandes dahingehend erfolgen, welche der zahlreichen \u00f6ffentlich-rechtlichen Schriftformerfordernisse aus heutiger Sicht entbehrlich sind.\u201c Man darf gespannt sein.<\/p>\n<p>Billig wird die Sache jedenfalls nicht: \u00dcber mehrere Jahre hinweg sind Haushaltsausgaben von mehr als 500 Millionen geplant. 400.000 Euro soll allein die zentrale Anbindung der Bundesverwaltung an De-Mail kosten, 32 Millionen Euro werden f\u00fcr die Schulung der Mitarbeiter veranschlagt, und laufende Betriebskosten werden mit 700.000 Euro im Jahr beziffert. Letztere Zahlen beziehen sich allerdings nur auf die Bundesebene. Die Kosten f\u00fcr die L\u00e4nder und Kommunen sind darin noch nicht enthalten.<\/p>\n<p>Daf\u00fcr sollen die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in Zukunft jede Menge Zeit und Geld sparen: \u201eaufgrund vereinfachter Dateneingabe, schnellerer \u00dcbermittlung und gegebenenfalls eingesparter Wegezeiten\u201c. Das klingt gut. Die mitgelieferten Zahlen lesen sich allerdings wie Satire. J\u00e4hrlich kommt die Regierung dabei auf \u201erund acht Minuten pro Person\u201c, auf \u201ePortokosten von 0,55 Euro\u201c sowie auf eingesparte \u201eMaterialkosten f\u00fcr Druck und Kuvertierung von rund 0,10 Euro pro Kontakt\u201c. Man k\u00f6nnte jetzt ausrechnen, nach wie vielen Beh\u00f6rdenkontakten sich die Investitionskosten amortisiert haben werden. Oder man k\u00f6nnte fragen, warum die Bundesregierung eigentlich von 55 Cent Portoersparnis ausgeht, obwohl doch bekanntlich auch der Versand von De-Mails kostenpflichtig ist. Ein Rechenfehler? Keineswegs. Hier die Aufl\u00f6sung: Ein B\u00fcrger hat \u201eim Durchschnitt ca. zwei Beh\u00f6rdenkontakte pro Jahr\u201c,\u00a0 wei\u00df die Bundesregierung, und \u201ebei rund der H\u00e4lfte\u201c (also wohl bei einem davon) k\u00f6nnten in Zukunft elektronische Verfahren eingesetzt werden. Und jetzt kommt der Clou: Bis zu drei De-Mails im Jahr sind kostenlos!<\/p>\n<p>Den ganzen Gesetzentwurf gibt es <a href=\"http:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Gesetzestexte\/Entwuerfe\/Entwurf_EGovG.pdf?__blob=publicationFile\" target=\"_blank\">hier<\/a> zum Nachlesen.<\/p>\n<div id=\"tweetbutton5638\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fbundesregierung-will-qualifizierte-elektronische-signatur-loswerden%2F&amp;text=Bundesregierung%20will%20qualifizierte%20elektronische%20Signatur%20loswerden&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fbundesregierung-will-qualifizierte-elektronische-signatur-loswerden%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Beim Schlagwort eGovernment denken viele erst einmal an den Internet-Zukunftsdialog der Kanzlerin. 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