{"id":5665,"date":"2012-11-07T13:54:25","date_gmt":"2012-11-07T12:54:25","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=5665"},"modified":"2012-11-23T14:52:33","modified_gmt":"2012-11-23T13:52:33","slug":"die-zukunft-der-elektronischen-semesterapparate","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/die-zukunft-der-elektronischen-semesterapparate\/","title":{"rendered":"Die Zukunft der elektronischen Semesterapparate"},"content":{"rendered":"<p>Der <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/urhg\/__52a.html\" target=\"_blank\">\u00a752a Urheberrechtsgesetz<\/a> soll nun doch \u00fcber das Jahr 2012 hinaus verl\u00e4ngert werden. Nachdem bereits das Bundesjustizministerium eine entsprechende <a href=\"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/uploads\/ADrs-17-291.pdf\" target=\"_blank\">Empfehlung<\/a> ausgesprochen, die SPD einen <a href=\"http:\/\/www.spdfraktion.de\/presse\/pressemitteilungen\/spd-fraktion-beschlie%C3%9Ft-dauerhafte-entfristung-von-%C2%A752a-urheberrechtsgeset\" target=\"_blank\">Gesetzentwurf<\/a> zur dauerhaften Entfristung der Regelung vorgelegt und die LINKE mehrfach eine allgemeine Wissenschaftsschranke gefordert hatte, greift nun also endlich auch die Koalition das Thema auf. In einem eigenen <a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/17\/113\/1711317.pdf\" target=\"_blank\">Gesetzentwurf<\/a> schl\u00e4gt sie eine erneute Befristung f\u00fcr weitere zwei Jahre vor. &#8222;Union ergreift Gesetzesinitiative&#8220;, hei\u00dft das lustigerweise in der <a href=\"http:\/\/www.blogspan.net\/presse\/kretschmerkrings-union-ergreift-gesetzesinitiative-zur-verlangerung-der-wissenschaftsschranke-%C2%A752a-urhg\/mitteilung\/360494\/\" target=\"_blank\">Pressemitteilung<\/a>.<!--more--><\/p>\n<p>Der \u00a7 52a Urheberrechtsgesetz regelt haupts\u00e4chlich die \u00f6ffentliche Zug\u00e4nglichmachung von kleinen Teilen urheberrechtlich gesch\u00fctzter Werke f\u00fcr Unterrichtszwecke an Hochschulen. Unter <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/urhg\/__19a.html\" target=\"_blank\">\u201e\u00f6ffentlicher Zug\u00e4nglichmachung\u201c<\/a> wird im Urheberrecht die Online-Ver\u00f6ffentlichung verstanden, die in diesem Fall nur f\u00fcr einen klar abgegrenzten Personenkreis erfolgen darf. Die haupts\u00e4chliche praktische Anwendung ist also der elektronische Semesterapparat: Die Professoren stellen ihren Studierenden Aufs\u00e4tze und Textausz\u00fcge im Intranet der Universit\u00e4t als Scan zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Seit der Paragraph 2003 eingef\u00fchrt wurde, liegen die Bundesl\u00e4nder und die Verleger allerdings dar\u00fcber im Clinch. Uneinigkeit besteht zum einen dar\u00fcber, was genau unter \u201e\u00f6ffentlicher Zug\u00e4nglichmachung\u201c zu verstehen ist: D\u00fcrfen die Studierenden die betreffenden Textausz\u00fcge auch ausdrucken oder downloaden, oder d\u00fcrfen sie diese lediglich am Bildschirm ansehen? Zum anderen ist umstritten, was ein \u201ekleiner Teil\u201c eines Werks ist: F\u00e4llt ein halbes Buch noch darunter oder nicht? Und vor allem geht es nat\u00fcrlich um die Frage, wie viel die Hochschulen f\u00fcr die Nutzung zahlen sollen.<\/p>\n<p>Mit der VG BildKunst, der GEMA und einigen anderen Verwertungsgesellschaften haben die Hochschulen sich schon vor geraumer Zeit auf einen Rahmenvertrag geeinigt (<a href=\"http:\/\/www.bibliotheksverband.de\/fileadmin\/user_upload\/DBV\/vereinbarungen\/Gesamtvertrag_Ansprueche_52a.pdf\" target=\"_blank\">2007<\/a>, aktuell <a href=\"http:\/\/www.google.de\/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=%C2%A752a%20vgbildkunst&amp;source=web&amp;cd=2&amp;ved=0CCoQFjAB&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.bildkunst.de%2Fhtml%2Fpdf%2Fdl_tarife_intranet_hochschule_und_forschung.pdf&amp;ei=WqJ-ULPcAc7KtAb6poHYDg&amp;usg=AFQjCNFgCgVJKRRpKASrT_z6kq08NP5QiA\" target=\"_blank\">2010<\/a>). Die Nutzung von Bildmaterial und Musik ist an den Hochschulen also unproblematisch. Die VG WORT hingegen zog es vor, sich vor Gericht mit den Bundesl\u00e4ndern zu streiten. Ihr wesentliches Argument: Durch die exzessive Nutzung der Werke im Intranet der Hochschulen entgingen den Verlagen betr\u00e4chtliche Einnahmen aus der Prim\u00e4rverwertung.<\/p>\n<p>Das OLG M\u00fcnchen legte daraufhin einen Gesamtvertrag fest (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/internet2?www.uni-marburg.de\/bis\/fachinfo\/infwiso\/infjur\/urheberrecht52a.pdf\" target=\"_blank\">Urteil vom 24.03.2011, 6 WG 12\/09<\/a>): Maximal 10% eines Werks, jedoch nicht mehr als 100 Seiten, h\u00e4tten als \u201ekleiner Teil\u201c zu gelten. Je nach Gr\u00f6\u00dfe des Kurses seien hierf\u00fcr 7-13 Euro pro Werk an die Rechteinhaber zu zahlen.<\/p>\n<p>Das Urteil blieb weit hinter den Forderungen der VG WORT zur\u00fcck. Diese hatte eine Musterkalkulation vorgelegt, derzufolge eine Uni f\u00fcr 150 Studierende, denen 80 Seiten aus einem Buch f\u00fcr ein Semester zug\u00e4nglich gemacht werden, 1.200 Euro an die Rechteinhaber h\u00e4tte zahlen m\u00fcssen. Ein Preis, der im strittigen Fall 15 gedruckten Exemplaren entsprochen h\u00e4tte \u2013 wobei die Uni dann das gesamte Buch h\u00e4tte nutzen k\u00f6nnen und nicht nur 10%. Die VG WORT verlangte das 240fache dessen, was VG BildKunst, GEMA und andere Verwertungsgesellschaften als \u201eangemessene\u00a0 Verg\u00fctung\u201c akzeptiert hatten (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/internet2?www.uni-marburg.de\/bis\/fachinfo\/infwiso\/infjur\/urheberrecht52a.pdf\" target=\"_blank\">Urteil<\/a> S. 36, im .pdf S. 38).<\/p>\n<p>Darauf wollten die Richter sich dann doch nicht einlassen, weshalb die Buchverlage Berufung gegen das Urteil eingelegt haben. Parallel haben sie verschiedentlich einzelne Hochschulen auf Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt, um auf diese Weise den ungeliebten \u00a7 52a vor Gericht totzukriegen. Nicht ohne Erfolg: Das OLG Stuttgart kam im April 2012 zu dem Schluss (<a href=\"http:\/\/lrbw.juris.de\/cgi-bin\/laender_rechtsprechung\/document.py?Gericht=bw&amp;nr=15634\" target=\"_blank\">Urteil vom 4.4.2012, 4 U 171\/11<\/a>), dass die Hochschulen zwar Textteile im Intranet zug\u00e4nglich machen d\u00fcrfen, aber nur \u201eread only\u201c. Die Studierenden d\u00fcrfen die Texte also weiter ausdrucken noch herunterladen, sondern lediglich am Bildschirm lesen.<\/p>\n<p>Ein voller Erfolg f\u00fcr die Verlage, denn ein sinnvolles Studium ist auf diese Weise nicht m\u00f6glich. Sollte sich diese Rechtsprechung best\u00e4tigen, w\u00e4ren die Unis also gezwungen, f\u00fcr elektronische Semesterapparate eine privatwirtschaftliche Lizenz bei den Verlagen zu kaufen. Das w\u00fcrde die Bundesl\u00e4nder erheblich mehr Geld kosten, als sie derzeit im Rahmen der Schranken zu zahlen bereit sind.<\/p>\n<p>Mittlerweile hat auch der B\u00f6rsenverein des Deutschen Buchhandels seine Taktik ge\u00e4ndert. Nachdem er urspr\u00fcnglich die Abschaffung des \u00a7 52a <a href=\"http:\/\/www.boersenverein.de\/de\/portal\/Pressemitteilungen\/158417?presse_id=525578\" target=\"_blank\">forderte<\/a>, findet er eine weitere Verl\u00e4ngerung um zwei Jahre inzwischen offenbar <a href=\"http:\/\/www.boersenblatt.net\/544015\/\/template\/bb_tpl_recht\/\" target=\"_blank\">nicht mehr so schlimm<\/a>. Bis dahin, so hoffen die Verleger, gibt es ein BGH-Urteil, das die Nutzung im Rahmen der Schranke so weit einschr\u00e4nkt, dass die Universit\u00e4ten lieber ganz darauf verzichten.<\/p>\n<p>Einstweilen erwartet die VG WORT von den Lehrenden, dass sie ihre elektronischen Semesterapparate zu Abrechnungszwecken anmelden: bei einem <a href=\"https:\/\/www.tom.vgwort.de\/intranetanhochschulen\/editNewCourseAct\" target=\"_blank\">Portal<\/a>, f\u00fcr dessen Nutzung man nicht mal ein Passwort ben\u00f6tigt.<\/p>\n<p>Wie wird es weitergehen? Der Gesetzentwurf wird, hoffentlich noch rechtzeitig vor Jahresende, mehrheitlich beschlossen werden.\u00a0In zwei Jahren liegt dann ein BGH-Urteil vor, bei dem vom \u00a7 52a vielleicht nicht mehr viel \u00fcbrig bleibt. Darauf hoffen zumindest die Wissenschaftsverleger.\u00a0Ohne Verl\u00e4ngerung geht es im Augenblick nicht, will man die Universit\u00e4ten nicht ernsthaft sch\u00e4digen &#8211; und doch dr\u00e4ngt sich der Eindruck auf, dass die Verlage einfach noch zwei Jahre l\u00e4nger Zeit brauchen, bis sie den ungeliebten Paragraphen &#8222;totgeklagt&#8220; haben.<\/p>\n<p>So liest es sich auch im <a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/17\/113\/1711317.pdf\" target=\"_blank\">Gesetzentwurf<\/a>\u00a0der Koalition:<\/p>\n<blockquote><p>&#8230; sollen zun\u00e4chst die letztinstanzlichen Entscheidungen abgewartet und anschlie\u00dfend die Formulierung dieser Schranke an die Rechtsprechung angepasst und dabei auch auf das erforderliche Ma\u00df reduziert werden. [&#8230;] Wissenschaftliche Literatur kann inzwischen fast fl\u00e4chendeckend auch \u00fcber individualvertragliche Lizenzen genutzt werden. Daher k\u00f6nnen Nutzungen auch im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen \u00fcber die Einr\u00e4umung von Lizenzen f\u00fcr die Nutzung wissenschaftlicher Werke an Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen erfolgen. Die Wissenschaftsschranke im Urheberrecht soll der Wissenschaft den digitalen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen sichern, wenn Verlage keine Online-Angebote zu angemessenen Bedingungen bereitstellen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Das ist nicht gerade die <a href=\"http:\/\/www.iuwis.de\/tag\/freie-tags\/schranke\/allgemeine-wissenschaftsschranke\" target=\"_blank\">allgemeine Wissenschaftsschranke<\/a>, die die Wissenschaftsverb\u00e4nde sich vorstellen.<\/p>\n<div id=\"tweetbutton5665\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fdie-zukunft-der-elektronischen-semesterapparate%2F&amp;text=Die%20Zukunft%20der%20elektronischen%20Semesterapparate&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fdie-zukunft-der-elektronischen-semesterapparate%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der \u00a752a Urheberrechtsgesetz soll nun doch \u00fcber das Jahr 2012 hinaus verl\u00e4ngert werden. 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