{"id":5995,"date":"2013-01-31T19:07:19","date_gmt":"2013-01-31T18:07:19","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=5995"},"modified":"2013-02-15T10:39:11","modified_gmt":"2013-02-15T09:39:11","slug":"neuere-gutachten-zum-urhebervertragsrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/neuere-gutachten-zum-urhebervertragsrecht\/","title":{"rendered":"Neuere Gutachten zum Urhebervertragsrecht"},"content":{"rendered":"<p>Wie geht es weiter mit dem Urhebervertragsrecht? Die geltenden Regelungen, denen zufolge Urheberinnen und Urheber einen Anspruch auf eine \u201eangemessene Verg\u00fctung\u201c haben, laufen weitgehend leer. Das liegt daran, dass die vom Gesetz geforderten \u201egemeinsamen Verg\u00fctungsregeln\u201c entweder nicht zustande kommen oder die Verwerter sich einfach nicht daran halten. Nachdem DIE LINKE im letzten Jahr einen weit reichenden <a href=\"http:\/\/www.petra-sitte.de\/start\/aktuelles\/detail\/zurueck\/aktuelles-20\/artikel\/10-jahre-urhebervertragsrecht-linke-schlaegt-reform-des-staerkungsgesetzes-vor\/\" target=\"_blank\">Reformentwurf<\/a> vorgelegt hat, sucht nun auch die Sozialdemokratie nach L\u00f6sungen. Die SPD Bundestagsfraktion hat dazu ein Gutachten bei Gerald Spindler aus G\u00f6ttingen in Auftrag gegeben, das im Dezember 2012 als <a href=\"http:\/\/beck-online.beck.de\/Default.aspx?vpath=bibdata%2fzeits%2fZUM%2f2012%2fcont%2fZUM%2e2012%2e921%2e1%2ehtm\" target=\"_blank\">Aufsatz<\/a> ver\u00f6ffentlicht wurde. Und die SP\u00d6, die \u00f6sterreichische Schwesterpartei der SPD, hat Till Kreutzer aus Berlin beauftragt <a href=\"http:\/\/www.google.de\/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=kreutzer%20urhebervertragsrecht%20in%20%C3%B6sterreich&amp;source=web&amp;cd=1&amp;cad=rja&amp;ved=0CDMQFjAA&amp;url=http%3A%2F%2Firights.info%2Fuserfiles%2FKreutzerGutachten_Urhebervertragsrecht(1).pdf&amp;ei=Ga8KUdn9LYjftAbewYAI&amp;usg=AFQjCNFJb4C6KshlRJKTcWlAg-5-RqiOBw&amp;bvm=bv.41642243,d.Yms\" target=\"_blank\">nachzupr\u00fcfen<\/a>, wie man ein wirkungsvolles Urhebervertragsrecht auch in \u00d6sterreich umsetzen kann.<!--more--><\/p>\n<p>Spindler identifiziert bei der Umsetzung des Rechts in die Praxis zwei Hauptprobleme. Zum einen weist er darauf hin, dass zwar ein Schlichtungsverfahren f\u00fcr die streitenden Parteien vorgesehen, dessen Ergebnis jedoch nicht bindend ist. Nach jahrelangen Verhandlungen stehen die Urheber am Ende also unter Umst\u00e4nden mit leeren H\u00e4nden da. Hierf\u00fcr schl\u00e4gt Spindler die R\u00fcckkehr zu den urspr\u00fcnglichen Entw\u00fcrfen des \u201eSt\u00e4rkungsgesetzes\u201c vor. Statt bei einer Schlichtungsstelle sollte das Verfahren vor einer Schiedsstelle nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz durchgef\u00fchrt werden, \u201emitsamt Rechtsbehelfen, sodass auch ohne Zustimmung der anderen Seite am Ende eine bindende Verg\u00fctungsregel vor der Schiedsstelle bzw. vom Gericht formuliert werden kann.\u201c Spindler m\u00f6chte also das Verfahren, nachdem beispielsweise die GEMA mit der Ger\u00e4teindustrie verhandelt, auf die Verhandlungen von Urheber- und Verwerterverb\u00e4nden \u00fcber gemeinsame Verg\u00fctungsregeln \u00fcbertragen. Der Vorteil w\u00e4re, dass die Sache im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen relativ schnell vor Spezialgerichten gekl\u00e4rt werden k\u00f6nnte. Nach wenigen Jahren h\u00e4tte man also ein Ergebnis, w\u00e4hrend die Verhandlungen sich derzeit in fast allen Branchen bereits \u00fcber eine Dekade hinziehen.<\/p>\n<p>Zum anderen bem\u00e4ngelt der Autor die derzeitige Unsicherheit \u00fcber die Aktiv- und Passivlegitimation der Vereinigungen, die die Verhandlungen f\u00fchren sollen. In der Vergangenheit haben die Verwerter oft mit allerlei Tricks versucht, sich dem vorgesehenen Schlichtungsverfahren zu entziehen. So gr\u00fcndeten die Buchverleger eigens f\u00fcr die Verhandlungen mit den Literatur\u00fcbersetzern BGB-Gesellschaften, die sich kurzerhand aufl\u00f6sten, als es auf eine Schlichtung zuging. Und als die Filmregisseure mit dem ZDF in ein Schlichtungsverfahren eintreten wollten, versuchte der Sender es mit einer negativen Feststellungsklage, die allerdings vor dem Landgericht M\u00fcnchen scheiterte. Um solche Probleme zu beheben, schl\u00e4gt Spindler ein Anerkennungs- und Registrierungsverfahren f\u00fcr Urheber- und Werknutzervereinigungen vor. Oder es soll die Schiedsstelle verbindlich entscheiden.<\/p>\n<p>Weniger detailliert, daf\u00fcr umfassender nimmt sich Till Kreutzer des Themas an, in seinem Gutachten f\u00fcr die SP\u00d6. In \u00d6sterreich geht es nicht um die Verbesserung bestehender Regelungen, sondern \u00fcberhaupt erst einmal um die Einf\u00fchrung eines Urhebervertragsrechts. Dabei k\u00f6nne man sich durchaus am deutschen Modell orientieren, meint Kreutzer, solle aber dessen im Lauf der letzten zehn Jahre offenbar gewordene Schw\u00e4chen von vornherein ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>F\u00fcr Kreutzer stellt sich, wie schon f\u00fcr Spindler, die mangelnde Verbindlichkeit bei der kollektiven Aushandlung gemeinsamer Verg\u00fctungsregeln als wesentliches Manko dar. Auch Kreutzer w\u00fcrde eine Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt vorziehen. Und wie Spindler regt er an, ein Verfahren zu finden, nach dem die Verhandlungsbefugnis der Verb\u00e4nde verbindlich festgestellt werden kann.<\/p>\n<p>Ausf\u00fchrlich besch\u00e4ftigt sich Kreutzer mit der Regelung zu unbekannten Nutzungsarten. Dass Urheber in Deutschland ihre Rechte am Werk verlieren, wenn sie der Verwertung in einer bei Vertragsschluss noch unbekannten Nutzungsart nicht rechtzeitig widersprechen, ist nach Kreutzers Meinung verfassungsrechtlich \u201e\u00e4u\u00dferst heikel\u201c. Dennoch h\u00e4lt er es nicht f\u00fcr falsch, solche neuen Verwertungsformen zu erm\u00f6glichen. \u201eEher auf Verg\u00fctungen statt auf Verbotsrechte zu setzen, ist generell der richtige Weg\u201c, schreibt Kreutzer. Die Verg\u00fctungsanspr\u00fcche sollten m\u00f6glichst von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus pl\u00e4diert der Autor f\u00fcr ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht f\u00fcr wissenschaftliche Aufs\u00e4tze. Skeptisch \u00e4u\u00dfert er sich zu verbesserten K\u00fcndigungs- und R\u00fcckrufsrechten der Urheber. Diese seien aufgrund gro\u00dfer Unterschiede in den einzelnen Branchen kaum sinnvoll zu regeln. \u201eM.E. m\u00fcsste diese Frage eher im Rahmen von grundlegenden Urheberrechtsreformen in Bezug v.a. auf die Schutzdauer und alternative Schutzkonzepte beantwortet werden.\u201c<\/p>\n<p>Von allen Details bei beiden Autoren abgesehen, ist interessant, dass beide gro\u00dfe St\u00fccke auf ein verbindliches Schiedsverfahren halten, w\u00e4hrend keiner von beiden auf die Forderung zahlreicher Urheberverb\u00e4nde nach einem Verbandsklagerecht eingeht. Dahinter steckt vermutlich die Vorstellung, dass es besser ist, Verhandlungen \u00fcber Verg\u00fctungsregeln geordnet zu Ende zu bringen, statt die Gerichte dar\u00fcber entscheiden zu lassen. In der Vergangenheit haben jedoch Gerichte vielfach Urheberinnen und Urhebern recht hohe Gewinnbeteiligungen zugesprochen. Trotzdem trauen die meisten sich nicht, gegen ihre Vertragspartner zu klagen. Ein Verbandsklagerecht f\u00fcr Urheberverb\u00e4nde k\u00f6nnte hier Abhilfe schaffen. W\u00e4re das geltende Recht nur leichter durchsetzbar, w\u00e4ren weit reichende \u00c4nderungen am Schlichtungsverfahren vielleicht gar nicht mehr n\u00f6tig. Was nicht hei\u00dft, dass sie nicht trotzdem sinnvoll sein k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"tweetbutton5995\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fneuere-gutachten-zum-urhebervertragsrecht%2F&amp;text=Neuere%20Gutachten%20zum%20Urhebervertragsrecht&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fneuere-gutachten-zum-urhebervertragsrecht%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie geht es weiter mit dem Urhebervertragsrecht? 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