{"id":6152,"date":"2013-03-01T09:33:29","date_gmt":"2013-03-01T08:33:29","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=6152"},"modified":"2013-03-02T22:12:12","modified_gmt":"2013-03-02T21:12:12","slug":"leistungsschutzrechtdebatte-01-03-2013-liveblog","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/leistungsschutzrechtdebatte-01-03-2013-liveblog\/","title":{"rendered":"Leistungsschutzrechtdebatte 01.03.2013"},"content":{"rendered":"<p>Der Bundestag debattiert \u00fcber das Leistungsschutzrecht. <a href=\"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/uploads\/Namentl.-Abstimmung-LSR.pdf\">Hier<\/a> das Ergebnis der namentlichen Abstimmung.<!--more--><\/p>\n<p><em>Archiviertes Liveblog.<\/em><\/p>\n<p><strong>B90\/Die Gr\u00fcnen<\/strong> haben beantragt, den Tagesordnungspunkt abzusetzen. <strong>Volker Beck <\/strong>nennt drei Gr\u00fcnde: 1. Verfassungsrechtliche und europarechtliche Fragen seien nicht gekl\u00e4rt, 2. Die beabsichtigte Wirkung sei unklar, 3. Es habe Verfahrensfehler gegeben, die die Minderheitenrechte der Opposition verletzt habe.<\/p>\n<p>Snippets seien jetzt nicht mehr umfasst, aber das Gesetz habe eine Formulierung, \u201ewo keiner wei\u00df, was es bedeutet\u201c. Die Koalition schicke die Presseverlage und die Suchmaschinen vor die Gerichte. Das k\u00f6nnten sich aber nur die Unternehmen leisten, die bis zum BGH klagen k\u00f6nnen. Das sei eine Marktbereinigung zugunsten von Google. Sogar die eigene Netzarbeitsgruppe der Union kritisiere den Entwurf. Laut Gesch\u00e4ftsordnung habe die Opposition das Recht, eine Anh\u00f6rung zu beantragen, wenn es wesentliche \u00c4nderungen des Gesetzes gebe. Das sei der Fall.<\/p>\n<p><strong>Michael Grosse-Br\u00f6mer, CDU<\/strong>, weist daraufhin, dass es mehrere Anh\u00f6rungen in verschiedenen Aussch\u00fcssen gegeben habe, auch solche zu technischen Fragen. Es sei ausf\u00fchrlich zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen worden, und es sei keine wesentliche \u00c4nderung erfolgt, nachdem den Minderheitenrechten ausgiebig Rechnung getragen worden sei.<\/p>\n<p><strong>Thomas Oppermann, SPD<\/strong>, sagt, das Gesetz betreffe einen legitimen Anspruch der Verleger, eine Verg\u00fctung f\u00fcr publizistische Leistungen zu bekommen, andererseits die Informationsfreiheit. Dieses Gesetz sei in der letzten Woche gravierend ge\u00e4ndert worden. Er schlage vor, dass man erst in der \u00fcbern\u00e4chsten Woche dar\u00fcber entscheiden solle, sonst sei das Gesetz ein \u201eArbeitsbeschaffungsprogramm f\u00fcr Rechtsanw\u00e4lte\u201c.<\/p>\n<p><strong>J\u00f6rg van Essen, FDP<\/strong>, meint, es gebe keinen Versto\u00df gegen die Gesch\u00e4ftsordnung. Die fraglichen Minderheitenrechte der Opposition, k\u00f6nnten bei wesentlichen \u00c4nderungen an der Vorlage greifen. Dies sei nicht der Fall. Herr Beck sei ja im Rechtsausschuss gar nicht dabei gewesen, im Gegensatz zu Herrn Montag, welcher, anders als Herr Beck, ein anerkannter Jurist sei. Aber der Fachausschuss habe entschieden, und deshalb solle heute abgestimmt werden.<\/p>\n<p><strong>Dagmar Enkelmann, Linke<\/strong>, protestiert, die Mehrheit habe die Rechte der Minderheit mit F\u00fc\u00dfen getreten. Strittig sei nur die Frage, ob es sich um gravierende \u00c4nderungen am Gesetz handele oder nicht. Viele Fachleute bejahten dies, die Koalition hingegen weigere sich, die Auswirkungen dieser \u00c4nderungen genau zu pr\u00fcfen. Genau darum h\u00e4tte es n\u00e4mlich in einer weiteren Anh\u00f6rung gehen sollen. Sollten in Zukunft wirklich Gerichte entscheiden, wie gro\u00df Snippets sein d\u00fcrften, um lizenzfrei zu sein? Das sei absurd. Das Gesetz sei innovationsfeindlich, und es benachteilige Journalistinnen und Journalisten. K\u00fcnftig h\u00e4tten Verlage Rechte an den Produkten, die eigentlich den Urheberinnen und Urhebern zust\u00fcnden. Auch dar\u00fcber h\u00e4tte man in einer erneuten Anh\u00f6rung reden k\u00f6nnen. Sich einer solchen Auseinandersetzung zu verweigern, sei die \u201eArroganz der Macht\u201c.<\/p>\n<p>Der Gesch\u00e4ftsordnungsantrag wird mit Mehrheit abgelehnt.<\/p>\n<p>Es liegen Entschlie\u00dfungsantr\u00e4ge von allen drei Oppositionsfraktionen vor.<\/p>\n<p><strong>Stephan Thomae, FDP:<\/strong> Leistungsschutzrecht sind im Urheberrecht nicht unbekannt, es gibt sie auch f\u00fcr Datenbankhersteller, Filmproduzenten und andere, also f\u00fcr Werkmittler. Es ist ein Investitionsschutzrecht. F\u00fcr Presseverleger gibt es so etwas bislang nicht, und wir wollen es jetzt einf\u00fchren. Es gibt aber ganz wesentliche Unterschiede zu dem urspr\u00fcnglichen Entwurf: 1. Es gibt keine Verwertungsgesellschaftspflicht, 2. Es gibt keine gesetzlichen Verg\u00fctungsanspr\u00fcche, sondern es ist ein reiner Unterlassungsanspruch.<\/p>\n<p><strong>Jerzy Montag, B90\/Gr\u00fcne <\/strong>stellt eine Zwischenfrage:<\/p>\n<p>Die Leistung der Verleger soll gesch\u00fctzt werden, und man kann sich \u00fcberlegen, ob man sie sch\u00fctzen soll oder nicht. Aber der Gesetzentwurf, den Sie jetzt vorlegen, erkl\u00e4rt, dass jeder die Leistung von Verlagen \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich machen kann. Nur eine Gruppe ist ausgenommen: die Suchmaschinenbetreiber. Warum sind gerade nur die ausgenommen? Urspr\u00fcnglich zielten Sie auf die Snippets ab. Das greift jetzt nicht mehr, was folgt daraus?<\/p>\n<p><strong>Stephan Thomae, FDP<\/strong>: Es geht auch um Aggregatoren, Harvester etc., die ein Gesamtbild der Publikation geben und somit die Lekt\u00fcre einzelner Artikel \u00fcberfl\u00fcssig mache. Das ist etwas ganz anderes, als wenn ein Privatmensch auf einen einzelnen Artikel verlinkt oder ihn zitiert. Es gibt ein BGH-Urteil zur Bildersuche. Dessen Ausrichtung tragen wir mit der \u00c4nderung Rechnung, deshalb ist das Gesetz zustimmungsf\u00e4hig.<\/p>\n<p><strong>Brigitte Zypries, SPD:<\/strong> Niemand versteht das Gesetz. Und jetzt ist klar, dass die Urheber, die von diesem Gesetz nicht gesch\u00fctzt werden. Deshalb haben gestern auch die freischreiber und der DJV erkl\u00e4rt, dass sie dieses Gesetz ablehnen. Wenn jetzt die Journalisten selber kommen und sagen, dass sie sich von diesem Gesetz nicht vertreten f\u00fchlen und sogar eine Verschlechterung f\u00fcrchten, dann geht es so nicht. Was ist \u00fcberhaupt ein Presseerzeugnis? Es gab in den Anh\u00f6rungen keine belastbaren Einsch\u00e4tzungen dazu. Wie es sich mit den Bildern verh\u00e4lt, dazu habe ich keine Regelung gefunden. Vielleicht kann die Koalition noch erkl\u00e4ren, wie sich dieses Gesetz zur Bildersuche verh\u00e4lt. Wie definiert man einen &#8222;kleinsten Ausschnitt&#8220;? Ist das eine absolute Gr\u00f6\u00dfe, oder h\u00e4ngt es von der Gesamtl\u00e4nge des Textes ab? Dieses Gesetz erf\u00fcllt die Anspr\u00fcche des Bundesverfassungsgerichts an die Normenklarheit nicht. Vor allem Gerichte werden sich mit diesem Gesetz befassen, vorher allerdings wird sich noch die EU-Kommission zu Wort melden, wegen der Notifizierungspflicht. In der Tat m\u00fcssen wir uns mit der Zukunft der Presse im Digitalzeitalter auseinandersetzen, aber dieses Gesetz ist nicht die richtige Antwort.<\/p>\n<p><strong>G\u00fcnter Krings, CDU:<\/strong> Urheber haben Urheberrechte, Werkmittler haben Leistungsschutzrechte. Leistungsschutzrechte sind immer dann notwendig, wenn der Urheber nicht mehr die Herrschaft \u00fcber den Vertriebsweg hat. Manche Attacke aus der Opposition gegen die Idee des Leistungsschutzrecht als solches hat viele Kulturschaffende verunsichert. Wer sich grunds\u00e4tzlich zur Idee des Leistungsschutzrecht bekennt, hat keinen Grund, dieses Leistungsschutzrecht nicht anzuerkennen. Oder haben Sie ein Problem damit, dass dieses Leistungsschutzrecht auch im Internet gelten soll? Dann sagen Sie das doch. Wir setzen gemeinsam mit dem Deutschen Journalistenverband darauf, dass sich eine Verwertungsgesellschaft dieser Rechte annimmt. Notfalls k\u00f6nnen wir hier als Gesetzgeber auch noch mal Druck machen. Derzeit sind auch Bezahlangebote im Netz ohne Leistungsschutzrecht nicht durchsetzbar. Ein immer aufw\u00e4ndigerer Onlinebereich wird von einem immer kleiner werdenden Printbereich subventioniert. Das liegt daran, dass wir kein Leistungsschutzrecht haben. Das Leistungsschutzrecht f\u00fcr Presseverleger sch\u00fctzt die Vielfalt der Pressehinweis im Land. Zu Recht ist oft darauf hingewiesen worden, dass der Staat nicht den Kuchen aufzuteilen hat. Aber der Staat hat durchaus f\u00fcr faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Google alleine macht in Deutschland Werbeeinnahmen, die den Betrag \u00fcbersteigen, den alle Zeitungsverlage zusammen an Werbung verdienen. Wenn fremder Content abgegriffen wird, sind Schutzrechte berechtigt. Es geht dabei nicht um Suchmaschinen allein. Snippets fallen noch immer unter das Leistungsschutzrecht, wenn sie \u00fcber ein paar W\u00f6rter hinausgehen. Auch Suchmaschinen stehen nicht \u00fcber dem Gesetz, finden wir. Die SPD bewundert jetzt die Pressevielfalt, schl\u00e4gt aber nichts vor. Die LINKE will Staatspresse. Die Gr\u00fcnen wollen runde Tische. Sie palavern, wir handeln. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetz.<\/p>\n<p><strong>Petra Sitte, LINKE:<\/strong> Die gro\u00dfen deutschen Presseverlage haben dieses Recht 2009 in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben. So viel zum Thema Erpressbarkeit der Politik durch Macht der Medienkonzerne. Ziel des Leistungsschutzrecht war es, Suchmaschinen nur noch gegen Bezahlung zu erlauben, dass sie Verlagstexte im Internet auffindbar machen. Aber ohne solche Dienstleister w\u00e4ren die Texte gar nicht aufzufinden. Google bringt Springer 80% aller Online-Leser, meinte k\u00fcrzlich Matthias D\u00f6pfner von Springer. Das Leistungsschutzrecht ist sch\u00e4dlich: Wer gilt als Verlag? Au\u00dferdem: Pressetexte sind schon durch das Urheberrecht gesch\u00fctzt. 1. Worin besteht die Leistung der Verlage? 2. Dieses Recht st\u00fcnde, wenn \u00fcberhaupt, Urheberinnen und Urhebern zu. Wie soll deren angemessene Beteiligung aussehen? Das \u00fcberlassen Sie dem freien Spiel der Kr\u00e4fte. Wie man beim Urhebervertragsrecht sieht, klappt da gar nichts vern\u00fcnftig. 3. Wie sollen die Onlineanbieter sich mit den Verlagen einigen? Das k\u00f6nnen nur gro\u00dfe Konzerne mit gro\u00dfen Rechtsabteilungen. Regionalverlage oder Internet-Startups k\u00f6nnen sich so etwas nicht leisten. Sie schaffen Rechtsunsicherheiten und st\u00e4rken das Recht des St\u00e4rkeren. Und am Dienstag kommen sie wie Kai aus der Kiste mit einem neuen \u00c4nderungsantrag. Jetzt soll es den Diensteanbietern doch wieder m\u00f6glich sein, Snippets lizenzfrei zu benutzen. Erst wurde das Gesetz mit genau diesen Snippets begr\u00fcndet, jetzt fallen genau diese Snippets aus dem Anwendungsbereich heraus. Was soll das? Am Ende werden Verlage keine neuen Einnahmen erzielen, aber ein Recht an etwas haben, was eigentlich den Urheberinnen und Urhebern zusteht. Und innovative Dienste werden verhindert, es sei denn, sie werden von Springer und Burda angeboten. Vielfalt und Innovation stelle ich mir anders vor.<\/p>\n<p><strong>Konstantin von Notz, Gr\u00fcne:<\/strong> Durch Ihre letzte \u00c4nderung haben Sie dieses schlechte Gesetz noch verschlimmbessert. Einerseis sagen Sie: Wir brauchen ein Leistungsschutzrecht unbedingt. Andererseits sagen Sie: Wir \u00e4ndern ja nichts am status quo. Dreieinhalb Jahre haben Sie im netzpolitischen Nebel gestochert. Jetzt liefern Sie ein Schlagwort ab, und den Rest sollen andere kl\u00e4ren, n\u00e4mlich die Gerichte. Wir k\u00f6nnen das nicht einfach an die Rechtsprechung outsourcen. Zahlreiche wirtschaftliche Akteure, alle Urheberrechtsexperten, alle Jugendorganisationen der Parteien, zahlreiche Vertreter aus Ihren eigenen Reihen, Dorothee B\u00e4r und die gesamte Zivilgesellschaft &#8211; alle sind dagegen. Zu Recht. Dieses Gesetz erinnert an das Zugangserschwerungsgesetz vom Ende der letzten Legislaturperiode. Leider haben Sie nicht die Gr\u00f6\u00dfe, sich Ihr Scheitern einzugestehen.<\/p>\n<p><strong>Manuel H\u00f6ferlin, FDP:<\/strong> \u00dcber drei Jahre reden wir \u00fcber das Leistungsschutzrecht der Presseverlage. Springer hat angerufen, und wir sind gesprungen? Unsinn, wir haben keine Lesegeb\u00fchr, keine Umverteilung von Geldern, sondern es geht um einen grunds\u00e4tzlich legitimen Anspruch der Verleger, den ja auch Teile der Opposition anerkennen. Im Rechtsausschuss und im Unterausschuss Neue Medien ist das ausf\u00fchrlich diskutiert worden. Das Bed\u00fcrfnis der Netznutzer, auf Suchanfragen qualifizierte Ergebnisse zu bekommen, wird durch den \u00c4nderungsantrag weiter gew\u00e4hrleistet. Die Informationsfreiheit ist also nicht gef\u00e4hrdet. Suchmaschinen und Aggretoren k\u00f6nnen also weiterarbeiten. Sie k\u00f6nnen auch weiter gr\u00f6\u00dfere Textteile zug\u00e4nglich mache, sie m\u00fcssen dann eben nur vorher fragen. Es kann ja durchaus eine Verwertungsgesellschaft geben &#8211; wir schreiben sie nur nicht gesetzlich vor. Wer mehr als kleinste Textausschnitte nutzen m\u00f6chte, der muss eben den Eigent\u00fcmer vorher fragen. So verstehen wir Urheberrecht.<\/p>\n<p><strong>Lars Klingbeil, SPD:<\/strong> Wenn man das hier im Eilprogramm durchzieht, f\u00f6rdert man Politikverdrossenheit. \u00dcber drei Jahre wurde diskutiert, das Gesetz wurde erst aufgesetzt, dann wieder abgesetzt, heute soll es durchgeboxt werden. Die Anh\u00f6rungen haben vernichtende Kritik am Leistungsschutzrecht gebracht. Die Netzexperten der Koalition sprechen sich dagegen aus, die Jugendorganisationen der Parteien, der CCC, der DJV &#8211; es gibt ein gro\u00dfes gesellschaftliches B\u00fcndnis gegen dieses Leistungsschutzrecht. Reden Sie doch mal mit denen, die in R\u00f6slers Beirat f\u00fcr digitale Wirtschaft sitzen, warum sie das Leistungsschutzrecht ablehnen. Sie schaffen vage und unklare Rechtsbegriffe. Das bleibt am Ende bei den Gerichten h\u00e4ngen. Google war lange Zeit die Zielscheibe dieses Gesetzes, aber jetzt sollen es kleine und mittelst\u00e4ndische Unternehmen sein. Die SPD erkennt an, dass es problematisch ist, wenn z.B. gesch\u00e4ftsmodellm\u00e4\u00dfig auf die Archive der Zeitungen zugegriffen wird. Daf\u00fcr braucht man L\u00f6sungen, aber solche, die Innovation nicht abw\u00fcrgen. Der Qualit\u00e4tsjournalismus muss gesichert werden. Wir haben dazu auch 2012 einen Antrag gestellt. Sie haben im Urheberrecht sonst nichts auf den Tisch gelegt. Wir werden dieses Gesetz im Bundesrat stoppen.<\/p>\n<p><strong>Manuel H\u00f6ferlin, FDP:<\/strong> Wenn ich Ihren Antrag richtig verstehe, fordern Sie eine Beweislastumkehr. Ist das die L\u00f6sung?<\/p>\n<p><strong>Lars Klingbeil, SPD:<\/strong> Wenn vollst\u00e4ndige Artikel unautorisiert verwendet werden, etwa f\u00fcr Pressespiegel, halten wir das f\u00fcr problematisch, aber dagegen kommt man auch mit dem Urheberrecht an.<\/p>\n<p><strong>Ansgar Heveling, CDU:<\/strong> Urheber verf\u00fcgen \u00fcber ein Schutzrecht, Presseverleger aber nicht. Deshalb schaffen wir nun ein Leistungsschutzrecht f\u00fcr sie. Es gibt aber schon seit vielen Jahrzehnten einen bunten Strau\u00df von Leistungsschutzrechten. Durch die Metall-auf-Metall-Entscheidung des BGH ist klar geworden, dass auch kleinste Teile davon gesch\u00fctzt sein k\u00f6nnen. Gerade deshalb haben wir uns darauf festgelegt, dass solche kleinsten Teile nicht umfasst werden sollen. Dass wir da keine konkreten Zahlen festschreiben, ist nichts Besonderes: Unbestimmte Rechtsbegriffe geh\u00f6ren zu unserer Rechtstradition. &#8222;Kleinste Textausschnitte&#8220; ist der einzige unbestimmte Rechtsbegriff, der in diesem Gesetz vorkommt. Beim Datenschutzrecht sind die Auslegungsspielr\u00e4ume noch viel gr\u00f6\u00dfer, und trotzdem stehen die Datenbanken nicht st\u00e4ndig in den Schlagzeilen. Die Rechtsprechung wird mit dem Gesetz umgehen k\u00f6nnen, und es wird f\u00fcr sie nichts Ungew\u00f6hnliches sein. Das Zitieren bleibt frei, soziale Netzwerke werden nicht umfasst sein. Der Informationsfluss im Internet ist nicht behindert. Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit werden nicht ber\u00fchrt. Es geht lediglich darum, Regeln f\u00fcr einen fairen Wettbewerb aufzustellen. Wer am Kiosk morgens eine Zeitung will, muss schlie\u00dflich auch daf\u00fcr bezahlen. Wir zeigen, dass wir einer unserer wichtigsten Aufgaben nachkommen: Wir stellen die Regeln unserer sozialen Marktwirtschaft sicher. In Frankreich kann man sehen, wie es auf keinen Fall gehen sollte. Wenn ein einziges Internetunternehmen einmalig 60 Millionen Euro zahlt, ist das ein bedenkliches Signal. Man darf nicht vor der finanziellen Macht einzelner Konzerne kapitulieren. Genau das tun wir hier nicht.<\/p>\n<p><strong>Tabea R\u00f6\u00dfner, Gr\u00fcne:<\/strong> Ihnen ist angesichts schwindender Mehrheit der Arsch auf Glatteis gegangen. Aber es wei\u00df niemand, wovor dieses Leistungsschutzrecht sch\u00fctzen soll. Die einzigen Profiteure dieses Rechts werden Anw\u00e4lte sein. Ist das Unf\u00e4higkeit oder Klientelpolitik? Die drei gro\u00dfen Verb\u00e4nde DJV, dju und freischreiber haben dieses Gesetz abgelehnt. Die Verlage haben ihre Inhalte kostenlos ins Netz gestellt, und Sie wollen jetzt diese Zahnpasta zur\u00fcck in die Tube dr\u00fccken. Sie sollten lieber beantworten, wie Journalismus in Zukunft finanziert werden soll. Dass ausgerechnet Springer eine Leistungsschutzrechtsinfusion braucht, um seine Journalisten anst\u00e4ndig zu bezahlen, kann ich mir kaum vorstellen. Sie wollen dieses Gesetz nur zur Gesichtswahrung verabschiedet. Damit werden Sie sich bis auf die Knochen blamieren.<\/p>\n<p><strong>Thomas Silberhorn, CDU\/CSU:<\/strong> Es wird noch immer bestritten, dass es einen Handlungsbedarf gibt. Schauen Sie doch mal nach Frankreich. Das Zustandekommen des dortigen Abkommens ist sehr zweifelhaft. Die Vertragsdetails werden nicht offen gelegt. Das ist wie auf dem orientalischen Basar. So soll es hier nicht sein: Wir schaffen einen transparenten Ordnungsrahmen f\u00fcr alle Beteiligten. Wir sch\u00fctzen Verlagsleistungen, die zu gewerblichen Zwecken \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich gemacht werden. Vor dem Brandenburger Tor demonstrieren derzeit 10-15 Personen gegen das Leistungsschutzrecht, vor allem Mitglieder der Piratenpartei &#8211; das hei\u00dft nicht, dass die gesamte Zivilgesellschaft dagegen w\u00e4re. Blogger und Journalisten k\u00f6nnen sogar selbst Inhaber der Leistungsschutzrechte werden, wenn sie selber als Presseverleger auftreten. Zitatrechte und Verlinkungen sind nicht betroffen, Suchmaschinen schon &#8211; je nachdem, was sie anzeigen. Entscheidend ist nicht die konkrete L\u00e4nge des Textausschnitts, sondern ob das Suchergebnis auf die Leistung des Verlags und den wirtschaftlichen Wert der Leistung der Verlage zugreift. Wenn es sich um die origin\u00e4re Leistung der Suchmaschine handelt, liegt es nicht im Anwendungsbereich des Leistungsschutzrechts. Wir hatten drei umfangreiche Anh\u00f6rungen zu diesem Thema. Jetzt liegt es an den Suchmaschinenbetreiben, Aggregatoren, Verlagen und Urhebern, sich zusammenzusetzen und \u00fcber die Lizenzierung zu regeln. Der Markt wird diese Fragen regeln. Das gilt auch f\u00fcr die Frage, ob man eine Verwertungsgesellschaft beauftragt oder nicht. Zumindest kann jetzt auf Augenh\u00f6he verhandelt werden. Dieses Gesetz st\u00e4rkt die gesamte Kreativwirtschaft.<\/p>\n<div id=\"tweetbutton6152\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fleistungsschutzrechtdebatte-01-03-2013-liveblog%2F&amp;text=Leistungsschutzrechtdebatte%2001.03.2013&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fleistungsschutzrechtdebatte-01-03-2013-liveblog%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundestag debattiert \u00fcber das Leistungsschutzrecht. 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