{"id":6199,"date":"2013-03-06T15:26:55","date_gmt":"2013-03-06T14:26:55","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=6199"},"modified":"2013-03-07T08:25:57","modified_gmt":"2013-03-07T07:25:57","slug":"verwaiste-werke-lauft-die-schranke-leer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/verwaiste-werke-lauft-die-schranke-leer\/","title":{"rendered":"Verwaiste Werke: L\u00e4uft die Schranke leer?"},"content":{"rendered":"<p>\u00dcber die Zug\u00e4nglichmachung von verwaisten und vergriffenen Werken zerbrechen sich viele verschiedene Stakeholder seit geraumer Zeit den Kopf. Zun\u00e4chst hatte die Deutsche Literaturkonferenz einen L\u00f6sungsvorschlag entworfen, den die SPD als <a href=\"http:\/\/dipbt.bundestag.de\/dip21\/btd\/17\/039\/1703991.pdf\" target=\"_blank\">Gesetzentwurf<\/a> in den Bundestag eingebracht hatte. Parallel dazu hatte DIE LINKE eine Forderung der Wissenschaftsorganisationen aufgegriffen und sich f\u00fcr eine Schrankenregelung <a href=\"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/uploads\/17046611.pdf\" target=\"_blank\">stark gemacht<\/a>. Dann kam 2012 eine <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/internal_market\/copyright\/orphan_works\/index_de.htm\" target=\"_blank\">EU-Richtlinie<\/a>, die von Ged\u00e4chtnisorganisationen als nicht weitgehend genug kritisiert wurde, aber aus Sicht der LINKEN auch ihr Gutes hatte. Immerhin r\u00fcckte damit eine Schrankenregelung in greifbare N\u00e4he. Mittlerweile liegt ein <a href=\"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/uploads\/Ref.Entwurf.pdf\" target=\"_blank\">Entwurf<\/a> f\u00fcr eine Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht vor. Und er enth\u00e4lt beides: sowohl eine Schrankenregelung, n\u00e4mlich f\u00fcr verwaiste Werke, als auch ein Lizenzmodell, n\u00e4mlich f\u00fcr vergriffene Werke.<!--more--><br \/>\nGrunds\u00e4tzlich ist das erfreulich. Die vorgeschlagene Regelung erm\u00f6glicht es den Bibliotheken, sich auf Verwaiste Werke zu beschr\u00e4nken und auf die vergriffenen entweder zu verzichten oder eine separate Vereinbarung abzuschlie\u00dfen. Sie m\u00fcssten dann nur an Rechteinhaber zahlen, die nachtr\u00e4glich wieder auftauchen, also nur dann, wenn sich herausstellt, dass eine bestimmte Publikation doch nicht verwaist war.<\/p>\n<p>Der Haken daran ist nat\u00fcrlich die \u201egr\u00fcndliche Suche\u201c, die gefordert ist, um ein Werk als verwaist zu kategorisieren. Zwar soll es hierf\u00fcr ein offen einsehbares Register geben, das mit der Zeit immer mehr anwachsen d\u00fcrfte. Aber ob es f\u00fcr die Bibliotheken letztlich nicht doch einfacher sein wird, auf die \u201egr\u00fcndliche Suche\u201c zu verzichten, einfach die Gesamtbest\u00e4nde zu digitalisieren und pauschal f\u00fcr jedes Buch an die Verwertungsgesellschaft zu zahlen? Genau das legt das BMJ den Betroffenen in der Begr\u00fcndung zur Gesetzes\u00e4nderung n\u00e4mlich nahe: \u201eIn der Regel werden verwaiste Printwerke auch vergriffene Werke sein. In diesem Fall wird sich eine Institution entscheiden k\u00f6nnen, ob sie von der Schrankenregelung [\u2026] Gebrauch macht oder unmittelbar und ohne Durchf\u00fchrung einer sorgf\u00e4ltigen Suche eine Lizenzabrede mit der betroffenen Verwertungsgesellschaft \u00fcber die Nutzung des jeweiligen Werks trifft.\u201c<\/p>\n<p>Das hei\u00dft nichts anderes als dass die Bibliotheken sich von der l\u00e4stigen Pflicht einer gr\u00fcndlichen Suche nach eventuellen Rechteinhabern freikaufen k\u00f6nnen, wenn sie stattdessen eine Art Schutzgeld an die Verlage zahlen \u2013 obwohl die Verlage in den weitaus meisten F\u00e4llen gar nicht die Rechteinhaber sind. Warum aber soll einer Bibliothek die Suche nach dem einen Rechteinhaber erspart bleiben, wenn sie an den anderen einen Obulus entrichtet?<\/p>\n<p>Dass verwaiste Werke in aller Regel auch vergriffen sind, ist zwar unbestreitbar. Es ist aber bedenklich, dass die Inanspruchnahme der Schrankenregelung f\u00fcr die Nutzung von verwaisten Werken mit Recherchekosten belastet ist, die im Zweifel so hoch sind, dass man lieber eine Lizenzgeb\u00fchr f\u00fcr ein Rundum-Sorglos-Paket abdr\u00fcckt. Es ist, nebenbei bemerkt, auch nicht im Interesse der Urheber verwaister Werke, die naturgem\u00e4\u00df von diesem Geld nichts sehen. Und es ist nicht im Interesse jener, die gern ein Register verwaister Werke h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Anders gesagt: Die vorgesehene Schrankenregelung droht leerzulaufen, ungenutzt zu bleiben, zugunsten einer privatwirtschaftlichen Lizenzl\u00f6sung. Das kann nicht Sinn der Sache sein. Wenn man verwaiste und vergriffene Werke unbedingt zusammen behandeln will, m\u00fcsste man den Anteil der verwaisten Werken in den Best\u00e4nden ermitteln, um eine solide Grundlage f\u00fcr eine realistische Berechnung der Zahlungen an die Rechteinhaber zu haben.<\/p>\n<div id=\"tweetbutton6199\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fverwaiste-werke-lauft-die-schranke-leer%2F&amp;text=Verwaiste%20Werke%3A%20L%C3%A4uft%20die%20Schranke%20leer%3F&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fverwaiste-werke-lauft-die-schranke-leer%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00dcber die Zug\u00e4nglichmachung von verwaisten und vergriffenen Werken zerbrechen sich viele verschiedene Stakeholder seit geraumer Zeit den Kopf. 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