{"id":6269,"date":"2013-03-14T12:46:50","date_gmt":"2013-03-14T11:46:50","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=6269"},"modified":"2013-03-15T17:43:07","modified_gmt":"2013-03-15T16:43:07","slug":"der-grune-copy-paste-gesetzentwurf-zum-abmahnwahn","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/der-grune-copy-paste-gesetzentwurf-zum-abmahnwahn\/","title":{"rendered":"Der gr\u00fcne Copy-Paste-Gesetzentwurf zum Abmahnwahn"},"content":{"rendered":"<p>Die Gr\u00fcnen haben auf ihrer <a href=\"http:\/\/www.gruene-bundestag.de\/themen\/medien\/modern-fair-und-zukunftssicher_ID_4387601.html\" target=\"_blank\">Webseite<\/a> unl\u00e4ngst ihre Vorschl\u00e4ge f\u00fcr ein \u201ezeitgem\u00e4\u00dfes Urheberrecht\u201c vorgestellt. Man habe &#8222;\u00fcber ein Jahr gearbeitet&#8220;, zitiert <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Urheberrecht-Gruene-gegen-Auskunftsanspruch-und-fuer-Bagatellklausel-1815622.html\" target=\"_blank\">heise<\/a> den rechtspolitischen Fraktionssprecher, Jerzy Montag, um auf der &#8222;Riesenbaustelle Urheberrecht&#8220; die \u201ewichtigsten und tagesaktuell dr\u00e4ngenden Aufgaben zu identifizieren&#8220;.<br \/>\nZumindest ihren \u201eEntwurf eines Gesetzes zur Eind\u00e4mmung des Missbrauchs des Abmahnwesens\u201c vom 04.03.2013 (<a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/17\/126\/1712620.pdf\">Drucksache als PDF<\/a>) haben die Gr\u00fcnen aber zu gro\u00dfen Teilen abgeschrieben, n\u00e4mlich aus dem \u201eEntwurf eines Gesetzes gegen unseri\u00f6se Gesch\u00e4ftspraktiken\u201c, <a href=\"http:\/\/www.google.de\/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=gesetz%20gegen%20unseri%C3%B6se%20gesch%C3%A4ftspraktiken&amp;source=web&amp;cd=3&amp;cad=rja&amp;ved=0CD0QFjAC&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.textintern.de%2FBilder%2FReferentenentwurf.pdf&amp;ei=uZdBUZaBJs7EtAaGjYC4Ag&amp;usg=AFQjCNGU710e3jUSirZWu4cotiY-9RJ_Ow&amp;bvm=bv.43287494,d.Yms\" target=\"_blank\">Bearbeitungsstand 12.03.2012<\/a>, aus dem Bundesjustizministerium.<!--more--><\/p>\n<p>Zum Beispiel ist der \u00a7 97a, bei dem es um die Streitwertbegrenzung bei Abmahnungen geht, wortgleich aus dem BMJ-Entwurf \u00fcbernommen. Hier ist die wesentliche Neuigkeit gegen\u00fcber der derzeitigen Gesetzeslage, dass ein Nutzer, der unberechtigt wegen Urheberrechtsverst\u00f6\u00dfen abgemahnt wird, einen Anspruch auf \u201eErsatz der f\u00fcr die Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen\u201c kann. Dies hatte auch die LINKE schon in ihrem \u201e<a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/17\/064\/1706483.pdf\" target=\"_blank\">Entwurf<\/a> eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung und der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen&#8220; vorgeschlagen. Bedauerlich ist, dass der Gr\u00fcne Vorschlag f\u00fcr diesen Paragraphen hinter dem zur\u00fcckbleibt, was das BMJ mittlerweile selbst anvisiert. Im neuesten \u201eEntwurf eines Gesetzes zur Eind\u00e4mmung des Missbrauchs des Abmahnwesens\u201c (<a href=\"http:\/\/www.google.de\/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=entwurf%20eines%20gesetzes%20gegen%20unseri%C3%B6se%20gesch%C3%A4ftspraktiken%2019.02.2013&amp;source=web&amp;cd=3&amp;cad=rja&amp;ved=0CEEQFjAC&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.brak.de%2Fw%2Ffiles%2Fnewsletter_archiv%2Fberlin%2F2013%2Fnab_04_2013_refe_unserioesgeschaeftsprakt.pdf&amp;ei=5bRBUeWRFI7KswbimICABA&amp;usg=AFQjCNEyNbGGif7XHk5r2KgzZYYzTMU-lQ&amp;bvm=bv.43287494,d.Yms\" target=\"_blank\">Bearbeitungsstand 19.02.2013<\/a>) sind \u00fcber diesen Erstattungsanspruch hinaus noch weitere Verbesserungen zugunsten unberechtigt Abgemahnter vorgesehen. Diese Version, auf die die Bundesregierung sich k\u00fcrzlich <a href=\"http:\/\/www.internet-law.de\/2013\/03\/bundesregierung-beschliest-gesetzesentwurf-gegen-unseriose-geschaftspraktiken.html\" target=\"_blank\">geeinigt<\/a> hat, haben die Gr\u00fcnen sich anscheinend nicht mehr angesehen.<\/p>\n<p>Der \u00a7101 enth\u00e4lt \u00c4nderungen, die den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch betreffen, also die Herausgabe von IP-Adressen durch die Provider an die Rechteinhaber. Ist daf\u00fcr bislang die Voraussetzung, dass die Rechtsverletzung \u201ein gewerblichem Ausma\u00df\u201c begangen wird, soll zuk\u00fcnftig gelten, dass sie \u201eim gesch\u00e4ftlichen Verkehr\u201c begangen worden sein muss. Was ist der Unterschied? Es geht darum zu verhindern, dass Gerichte von einem \u201egewerblichen Ausma\u00df\u201c schon dann ausgehen, wenn ein user z.B. nur wenige Songs in einer Tauschb\u00f6rse zug\u00e4nglich macht. Die LINKE hatte daf\u00fcr \u201ein Aus\u00fcbung gewerblicher oder selbstst\u00e4ndiger beruflicher T\u00e4tigkeit\u201c vorgeschlagen (nach BGB), die Gr\u00fcnen schreiben: \u201eim gesch\u00e4ftlichen Verkehr\u201c (nach \u00a716 UWG). Klar ist: Die \u201eAusma\u00df\u201c-Formulierung muss weg, und das funktioniert hier gut.<\/p>\n<p>Mit dem neu vorgeschlagenen \u00a7105a wollen die Gr\u00fcnen den \u201efliegenden Gerichtsstand\u201c bek\u00e4mpfen, also den Umstand, dass die Musikindustrie immer dort vor Gericht zieht, wo sie sich die besten Chancen ausrechnet, meist in K\u00f6ln und Hamburg. Dazu haben sie eine Regelung, die sowohl der \u00e4ltere als auch der neueste Entwurf des BMJ als Neuregelung f\u00fcr das \u201eGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb\u201c enth\u00e4lt, auf das Urheberrecht \u00fcbertragen. Wahrscheinlich, weil sie bei Christian Solmecke <a href=\"http:\/\/www.wbs-law.de\/e-commerce\/bjm-der-fliegende-gerichtsstand-soll-ein-flugverbot-bekommen-23531\/\" target=\"_blank\">gelesen<\/a> haben, die Formulierung im Referentenentwurf sei \u201eein Schritt in die richtige Rechnung, der konsequenterweise auch auf Filesharing-Abmahnungen\/Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ausgedehnt werden sollte.\u201c Ob Solmecke damit wirklich meinte, dass man die Formulierung aus dem UWG abschreiben und ins Urheberrecht hineinpacken sollte, sei dahingestellt. Es w\u00e4re aber darauf angekommen, festzulegen, dass \u201eNUR das Gericht\u201c zust\u00e4ndig ist, wo der Beklagte wohnt \u2013 dass also kein Wahlrecht besteht, der \u201efliegende Gerichtsstand\u201c nicht zur Anwendung kommen kann. Das Wort \u201enur\u201c, das in den BMJ-Entw\u00fcrfen noch drinsteht, haben die Gr\u00fcnen aber weggelassen \u2013 vielleicht blo\u00df ein Fehler beim Abschreiben. Wie Thomas Stadler schon <a href=\"http:\/\/carta.info\/55107\/wie-sinnvoll-sind-die-vorschlage-der-grunen-fur-ein-modernes-urheberrecht\/\" target=\"_blank\">feststellte<\/a>, ist nun allerdings fraglich, ob diese Regelung an der herrschenden Praxis etwas \u00e4ndern w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Der neue \u00a7106 will offenbar Remixes und Mash-ups im privaten Rahmen straffrei stellen. Mit einer Ver\u00f6ffentlichung im Internet w\u00e4re der private Rahmen jedoch eindeutig \u00fcberschritten, insofern ist unklar, was dieser Paragraph \u00fcberhaupt soll. Schlie\u00dflich hat man noch nie geh\u00f6rt, dass jemand f\u00fcr ein Remix belangt worden w\u00e4re, das er nicht \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich gemacht oder aufgef\u00fchrt hat. Geschweige denn strafrechtlich. Man darf das wohl unter Populismus abhaken.<\/p>\n<p>In \u00a7 49 Gerichtskostengesetz wird es dann spannend: Hier soll die Deckelung der Abmahnkosten geregelt werden, da die bestehende Regelung des \u00a797a meist leerl\u00e4uft. Auch dies hatte zun\u00e4chst die LINKE vorgeschlagen (Deckelung auf 1.000 Euro Streitwert), dann das BMJ (ebenfalls 1.000 Euro). Die Gr\u00fcnen starten jetzt mit 700 Euro in den Unterbietungswettbewerb. Die Formulierung des Paragraphen ist wiederum aus dem Gesetzentwurf des BMJ abgeschrieben. Lediglich die Ausnahmeregelung in Absatz 1 Nummer 2 erh\u00e4lt eine Befristung auf zwei Jahre.<\/p>\n<p>Der Rest des Gesetzentwurfs (gewerblicher Rechtsschutz und unlauterer Wettbewerb) ist wiederum vollst\u00e4ndig aus den Referentenentw\u00fcrfen des BMJ \u00fcbernommen.<\/p>\n<p>Fazit: Die Gr\u00fcnen schreiben wesentliche Teile ihres Gesetzentwurfs \u201ezur Eind\u00e4mmung des Missbrauchs des Abmahnwesens\u201c einfach ab. Bei den Regelungen zum Urheberrecht \u00e4ndern sie ein paar Details, orientieren sich aber insgesamt an der Regelungssystematik, die bereits LINKE und BMJ vorgeschlagen haben. Bei den Vorschl\u00e4gen zum gewerblichen Rechtsschutz und zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb versuchen die Gr\u00fcnen sich nicht einmal an \u00c4nderungen, sondern schreiben einfach komplett vom BMJ ab.<\/p>\n<p>Nun kommt es bei Gesetzentw\u00fcrfen nicht auf die Originalit\u00e4t an, sondern auf die Wirkung. Aber der H\u00f6flichkeit halber h\u00e4tten die Gr\u00fcnen durchaus erw\u00e4hnen k\u00f6nnen, dass ihr Dokument im Wesentlichen auf die Arbeit der Bundesjustizministerin zur\u00fcckgeht.<\/p>\n<div id=\"tweetbutton6269\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fder-grune-copy-paste-gesetzentwurf-zum-abmahnwahn%2F&amp;text=Der%20gr%C3%BCne%20Copy-Paste-Gesetzentwurf%20zum%20Abmahnwahn&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fder-grune-copy-paste-gesetzentwurf-zum-abmahnwahn%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Gr\u00fcnen haben auf ihrer Webseite unl\u00e4ngst ihre Vorschl\u00e4ge f\u00fcr ein \u201ezeitgem\u00e4\u00dfes Urheberrecht\u201c vorgestellt. 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