{"id":6278,"date":"2013-03-15T17:12:48","date_gmt":"2013-03-15T16:12:48","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=6278"},"modified":"2013-03-18T23:14:23","modified_gmt":"2013-03-18T22:14:23","slug":"vff-verteilungsplan-unter-beschuss","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/vff-verteilungsplan-unter-beschuss\/","title":{"rendered":"VFF-Verteilungsplan unter Beschuss"},"content":{"rendered":"<p>Die <a href=\"http:\/\/www.agdok.de\/\" target=\"_blank\">AG Dokumentarfilm<\/a> hat nun auch in der zweiten Instanz mit ihrer Klage gegen den Mitteldeutschen Rundfunk <a href=\"http:\/\/www.kvlegal.de\/geraeteabgaben\/vff-klausel-bleibt-verboten-olg-dresden-bestatigt-das-lg-leipzig\/\" target=\"_blank\">gewonnen<\/a> (zur ersten Instanz siehe <a href=\"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/dokumentarfilmer-gewinnen-gegen-fernsehsender\/#more-5505\" target=\"_blank\">hier<\/a>). Die bei Sendeanstalten beliebte sogenannte &#8222;VFF-Klausel&#8220; benachteiligt die Auftragsproduzenten der Sender in unangemessener Weise und darf zuk\u00fcnftig nicht mehr verwendet werden. Die Revision ist nicht zugelassen. Das ist nicht nur ein Sieg f\u00fcr die AG DOK, sondern best\u00e4tigt auch eine neuere Tendenz in der Rechtsprechung. Die willk\u00fcrliche Umverteilung von Aussch\u00fcttungen zugunsten Dritter, die bei vielen Verwertungsgesellschaften g\u00e4ngige Praxis ist, wird von den Gerichten offenbar nicht akzeptiert.<!--more--><\/p>\n<p>Bei der sogenannten VFF-Klausel geht es darum, dass die Sender ihre Auftragsproduzenten dazu verpflichten wollen, gesetzliche Verg\u00fctungsanspr\u00fcche aus der <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/urhg\/__54.html\" target=\"_blank\">Privatkopie<\/a>, dem <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/27.html\" target=\"_blank\">Verleih- und Vermietrecht<\/a> sowie der <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/urhg\/__20b.html\" target=\"_blank\">Kabelweitersendung<\/a> in die <a href=\"http:\/\/www.vffvg.de\/gremien\/\" target=\"_blank\">Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten GmbH (VFF)<\/a> einzubringen. Aus einem einfachen Grund: Die VFF wird zum gro\u00dfen Teil von eben jenen Sendern kontrolliert: 36 % des Stammkapitals halten der S\u00fcdwestrundfunk f\u00fcr die ARD und 14 % das Zweite Deutsche Fernsehen, die anderen 50% liegen beim Bundesverband Deutscher Fernsehproduzenten e.V. (vergl. <a href=\"http:\/\/www.vffvg.de\/satzung\/\" target=\"_blank\">Satzung<\/a> \u00a75). Entsprechend gilt in der VFF ein Verteilungsplan, der die Sender gegen\u00fcber den freien Auftragsproduzenten krass bevorzugt: 45% der Gelder flie\u00dfen von vornherein an die Sender, weil angeblich rund 45% der Produktionen Eigenproduktionen der Sender sind. Bleiben 55% f\u00fcr die freien Auftragsproduktionen \u00fcbrig. Und dazu hei\u00dft es im <a href=\"http:\/\/www.vffvg.de\/verteilungsplane\/\" target=\"_blank\">Verteilungsplan<\/a> der VFF: \u201eDer auf die Auftragsproduktion entfallende Aussch\u00fcttungsbetrag wird zwischen den Auftragsproduzenten und der auftraggebenden Rundfunkanstalt im Verh\u00e4ltnis 50 :50 geteilt.\u201c<\/p>\n<p>Es handelt sich also um ein Umgehungskonstrukt. Laut Urheberrechtsgesetz sind die gesetzlichen Verg\u00fctungen unverzichtbar \u2013 sie k\u00f6nnen im Vorhinein nicht abgetreten werden, es sei denn, an eine Verwertungsgesellschaft. Diese gesetzliche Regelung hat es den Sendern unm\u00f6glich gemacht wird, sich die f\u00fcr die Produzenten bestimmten Verg\u00fctungen per Buyout-Vertrag unter den Nagel zu rei\u00dfen. Also haben sie sich eine Hilfskonstruktion ausgedacht: Sie verpflichten einfach die Produzenten vertraglich, in der von den Sendern kontrollierten VFF Mitglied zu werden, und sorgen daf\u00fcr, dass ein Gro\u00dfteil des Geldes \u00fcber diesen Umweg an sie umgeleitet wird.<\/p>\n<p>So geht es nicht, urteilte nun auch das OLG Dresden (<a href=\"http:\/\/www.kvlegal.de\/wp-content\/uploads\/2013\/03\/urteil-11U1493-12-geschw%C3%A4rzt1.pdf\" target=\"_blank\">11 U 1493\/12<\/a>). Zum einen k\u00f6nnten die Sender den Produzenten nicht vorschreiben, welcher Verwertungsgesellschaft sie ihre Rechte einzur\u00e4umen h\u00e4tten. Zum anderen sei auch die h\u00e4lftige Beteiligung der Sender an den Verg\u00fctungen der Produzenten nicht hinnehmbar. Wenn es laut Urheberrecht verboten sei, meinten die Richter, k\u00f6nne man dies nicht einfach durch kreative Vertragsgestaltung umgehen. \u201eDer Zweck dieser Vorausabtretungsverbote, die Anspr\u00fcche bei ihrem urspr\u00fcnglichen Inhaber zu sichern, wird dadurch unterlaufen\u201c, hei\u00dft es in der Urteilsbegr\u00fcndung.\u00a0Formal betrachtet, ist damit zun\u00e4chst nur die VFF-Klausel in den Vertr\u00e4gen der Sendeanstalten gekippt. Faktisch steht nun allerdings auch der Verteilungsplan der VFF selbst zur Disposition.<\/p>\n<p>Das Urteil ist nicht nur ein Sieg f\u00fcr die AG DOK. Es best\u00e4tigt auch eine Tendenz der Rechtsprechung, die in letzter Zeit immer wieder die origin\u00e4ren Rechteinhaber gest\u00e4rkt hat. Gesetzliche Verg\u00fctungen, etwa aus der Privatkopie, sind unverzichtbar, und m\u00fcssen bei den \u201eeigentlichen Sch\u00f6pfern\u201c ankommen, also bei den Urhebern und Leistungsschutzberechtigten. Eine Umverteilung zugunsten von Buchverlagen, wie sie etwa in der VG WORT stattfindet, oder zugunsten von Musikverlagen, wie die GEMA sie praktiziert, ist damit unvereinbar. Es fehlt nur bislang an letztinstanzlichen Urteilen dazu. Aber immerhin: Martin Vogel hat im Mai 2012 ein erstes <a href=\"http:\/\/irights.info\/userfiles\/LG%20M%C3%BCnchen%20I,%20Urteil%20VI%201200-11%20Martin%20Vogel%2063a%2024_05_2012%281%29.pdf\" target=\"_blank\">Urteil<\/a> gegen die VG WORT erwirkt; im April wird mit der Entscheidung der Berufungsinstanz gerechnet. <a href=\"http:\/\/brunokramm.wordpress.com\/2012\/10\/17\/das-gema-elend-wehrt-euch-endlich\/\" target=\"_blank\">Bruno Kramm<\/a> hat mit \u00e4hnlicher Argumentation <a href=\"http:\/\/www.fr-online.de\/kultur\/gema-gegen-die-verlage,1472786,21577864.html\" target=\"_blank\">Klage gegen die GEMA<\/a> erhoben.\u00a0Beide k\u00f6nnen sich nicht zuletzt auf ein <a href=\"http:\/\/carta.info\/46437\/was-bedeutet-das-luksan-urteil-des-europaischen-gerichtshofs-fur-die-urheber\/\" target=\"_blank\">Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs<\/a> berufen.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.dielinke-europa.eu\/\" target=\"_blank\">GUE\/NGL<\/a>, <a href=\"http:\/\/netzfueralle.blog.rosalux.de\/2013\/03\/07\/verwertungsgesellschaften-im-21-jahrhundert\/\" target=\"_blank\">Rosa-Luxemburg-Stiftung<\/a> und <a href=\"http:\/\/www.linksfraktion.de\/termine\/netz-alle-talk-verwertungsgesellschaften-21-jahrhundert\/\" target=\"_blank\">LINKE Bundestagsfraktion<\/a> veranstalten am Freitag, den 22.03.2012, eine Konferenz zur Zukunft der Verwertungsveranstaltungen. Auf dem Podium wird unter anderem <a href=\"http:\/\/www.agdok.de\/de_DE\/members_detail\/4878\/vita\" target=\"_blank\">Cay Wesnigk<\/a> zu sehen sein, der als Vertreter der AG Dokumentarfilm sicher auch etwas dazu sagen wird, wie es aus seiner Sicht in Sachen VFF jetzt weitergehen muss. Das vollst\u00e4ndige Programm findet sich <a href=\"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/netz-fur-alle-nfa-talk-22-03-2013-verwertungsgesellschaften-im-21-jahrhundert\/\" target=\"_blank\">hier<\/a>.<\/p>\n<div id=\"tweetbutton6278\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fvff-verteilungsplan-unter-beschuss%2F&amp;text=VFF-Verteilungsplan%20unter%20Beschuss&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fvff-verteilungsplan-unter-beschuss%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die AG Dokumentarfilm hat nun auch in der zweiten Instanz mit ihrer Klage gegen den Mitteldeutschen Rundfunk gewonnen (zur ersten Instanz siehe hier). 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