{"id":6639,"date":"2013-06-18T08:36:16","date_gmt":"2013-06-18T07:36:16","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=6639"},"modified":"2013-06-18T08:36:16","modified_gmt":"2013-06-18T07:36:16","slug":"bundestag-lehnt-linke-urheberrechtspolitik-ab","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/bundestag-lehnt-linke-urheberrechtspolitik-ab\/","title":{"rendered":"Bundestag lehnt linke Urheberrechtspolitik ab"},"content":{"rendered":"<p>In seiner <a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btp\/17\/17246.pdf\" target=\"_blank\">246. Sitzung<\/a> am Donnerstag, den 13. Juni 2013, hat der Deutsche Bundestag s\u00e4mtliche Urheberrechtsantr\u00e4ge der LINKEN abgelehnt. \u00dcbrigens ohne Debatte &#8211; au\u00dfer <a href=\"http:\/\/www.petra-sitte.de\/2013\/06\/wir-brauchen-ein-urheberrecht-fur-die-digitale-gesellschaft\/\" target=\"_blank\">Petra Sitte<\/a> hielt niemand das Thema f\u00fcr wichtig genug, um dazu zu sp\u00e4ter Stunde noch live zu reden. <!--more-->CDU und FDP waren erwartungsgem\u00e4\u00df gegen alles, was die LINKE vorschl\u00e4gt. SPD und Gr\u00fcne haben sich immerhin bei ein paar Abstimmungen enthalten. So etwa bei dem Gesetzentwurf zu den verwaisten Werken (<a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/17\/046\/1704661.pdf\" target=\"_blank\">Drucksache 17\/4661<\/a>). Die LINKE schl\u00e4gt hier die Einf\u00fchrung einer Schrankenregelung f\u00fcr solche Werke vor, deren Urheber nicht mehr auffindbar sind, die Bibliotheken und Archive aber trotzdem in digitaler Form \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich machen wollen. Ein Entwurf der Regierungskoalition zum selben Thema (<a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/17\/134\/1713423.pdf\" target=\"_blank\">Drucksache 17\/13423<\/a>) steht bislang noch nicht auf der Tagesordnung f\u00fcr die n\u00e4chste, in dieser Legislatur letzte Sitzungswoche. Das kann sich aber noch \u00e4ndern.<\/p>\n<p>Auch beim linken Gesetzentwurf zur \u201eErm\u00f6glichung der privaten Weiterver\u00e4u\u00dferung unk\u00f6rperlicher Werkexemplare\u201c (<a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/17\/083\/1708377.pdf\" target=\"_blank\">Drucksache 17\/8377<\/a>), mit dem der private Weiterverkauf von E-Books, .mp3-Dateien und Filmen h\u00e4tte erm\u00f6glicht werden sollen, enthielten sich Gr\u00fcne und SPD. Was die SPD betrifft, ist das erstaunlich, denn sie forderte ein solches Recht in ihrem auch von der LINKEN unterst\u00fctzten Verbraucherschutzantrag (<a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/17\/138\/1713886.pdf\" target=\"_blank\">Drucksache 17\/13886<\/a>) unl\u00e4ngst ausdr\u00fccklich ein. Anscheinend war das blo\u00df ein Lippenbekenntnis, denn ein anderer Vorschlag liegt von der SPD nicht vor.<\/p>\n<p>Bei dem linken Reformvorschlag zum Urhebervertragsrecht (<a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/17\/110\/1711040.pdf\" target=\"_blank\">Drucksache 17\/11040<\/a>) stimmten sogar alle anderen Fraktionen gegen die LINKE. Hier zeigt sich, dass SPD und Gr\u00fcne anderslautenden Beteuerungen zum Trotz nicht bereit sind, die Fehler, die sie selbst 2002 mit der Verabschiedung dieses Gesetzes gemacht haben, zu korrigieren. Seinerzeit lagen sehr weitgehende, progressive\u00a0<a href=\"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/uploads\/St\u00e4rkungsgesetz-Professorenentwurf-22.05.2000.pdf\">Vorschl\u00e4ge<\/a> f\u00fcr ein Urhebervertragsrecht vor. Dann aber beugte sich die rot-gr\u00fcne Koalition dem Lobbydruck der Verwerter:<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.boersenverein.de\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-5041\" alt=\"B\u00f6rsenverein Kampagne Urhebervertragsrecht\" src=\"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/uploads\/B\u00f6rsenverein-Kampagne-Urhebervertragsrecht.jpg\" width=\"645\" height=\"917\" srcset=\"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/uploads\/B\u00f6rsenverein-Kampagne-Urhebervertragsrecht.jpg 645w, https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/uploads\/B\u00f6rsenverein-Kampagne-Urhebervertragsrecht-211x300.jpg 211w\" sizes=\"auto, (max-width: 645px) 100vw, 645px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Auch ein gutes Jahrzehnt sp\u00e4ter mag sie das noch nicht zugeben. Lieber l\u00e4sst sie die Urheberinnen und Urheber weiter im Regen stehen. (Die Gr\u00fcnen begr\u00fcnden ihre Ablehnung \u00fcbrigens <a href=\"http:\/\/www.carta.info\/59758\/urheberrechtsfragen-werden-nachts-beraten-wenn-alle-schlafen\/#comment-42004\" target=\"_blank\">hier<\/a>.) <a href=\"http:\/\/www.stephan-thomae.de\/content\/thesenpapier-zum-urheberrecht-0\" target=\"_blank\">Stephan Thomae<\/a> von der FDP versteift sich in seiner Protokollrede darauf zu behaupten, eine angemessene Urheberverg\u00fctung k\u00f6nne nur das Ergebnis individueller Verhandlungen der Vertragspartner sein. Dabei \u00fcbersieht er v\u00f6llig, dass das Urhebervertragsrecht schon in seiner jetzigen Fassung ganz eindeutig auf kollektive Verhandlungen von Verb\u00e4nden abzielt. Offensichtlich hat Thomae, der in Sachen Urheberrecht st\u00e4ndig im Nebel stochert, aber trotzdem immer wieder dazu redet, schon das Grundprinzip des Urhebervertragsrechts nicht verstanden.<\/p>\n<p>Spannend auch das Thema Zweitverwertungsrecht f\u00fcr Wissenschaftler (<a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/17\/054\/1705479.pdf\" target=\"_blank\">Drucksache 17\/5479<\/a>). Hier hat die SPD sich bei dem linken Antrag enthalten, die Gr\u00fcnen haben ihn abgelehnt. Warum, ist unbekannt. Vielleicht m\u00f6chten sie lieber dem parallelen Vorschlag der Koalition zustimmen (<a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/17\/134\/1713423.pdf\" target=\"_blank\">Drucksache 17\/13423<\/a>), falls dieser in der laufenden Legislaturperiode noch auf die Tagesordnung kommt. Vielleicht haben sie etwas gegen die Verk\u00fcrzung der Embargofrist auf ein halbes Jahr. Vielleicht finden sie es nicht gut, dass die LINKE ein solches Recht auch f\u00fcr universit\u00e4re, nicht nur f\u00fcr Drittmittel-gef\u00f6rderte Forschung einf\u00fchren will. Oder vielleicht st\u00f6ren sie sich daran, dass es auch f\u00fcr kommerzielle Zweitver\u00f6ffentlichungen gelten soll. Letzteres ist jedenfalls die Hauptkritik der SPD am linken Vorschlag. Es handele sich um eine \u201efaktische Enteignung der Verlage\u201c, so <a href=\"http:\/\/www.roespel.de\/biograf.htm\" target=\"_blank\">Ren\u00e9 R\u00f6spel<\/a> in seiner Rede. Das h\u00e4tte so auch von der CDU kommen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Sachlich betrachtet, gibt es \u00fcbrigens keinerlei Anlass, ein Zweitverwertungsrecht f\u00fcr Wissenschaftler auf nichtkommerzielle Zweitver\u00f6ffentlichungen zu beschr\u00e4nken. Das Urheberrecht ist in seinem Kern ein Instrument zur gewerblichen Gewinnerzielung. Es soll den Urheber in die Lage versetzen, sich f\u00fcr seine Arbeit eine angemessene Verg\u00fctung auszubedingen. Das ist mit <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/urhg\/__11.html\" target=\"_blank\">\u00a7 11 UrhG<\/a> sogar als Leitsatz ins Gesetz hineingeschrieben worden. Und was soll man sich unter einem Verwertungsrecht vorstellen, das nicht gewerblich genutzt werden darf? Das ist unplausibel. Vielmehr ist die Einschr\u00e4nkung eines Verwertungsrechts auf nicht-kommerzielle Nutzungen f\u00fcr bestimmte Gruppen von Urhebern sogar verfassungsm\u00e4\u00dfig bedenklich, da ihnen dadurch der Weg versperrt wird, f\u00fcr die Nutzung ihrer Werke eine Verg\u00fctung zu erhalten, also den wirtschaftlichen Gegenwert ihres \u201egeistigen Eigentums\u201c zu realisieren. So dick muss man nat\u00fcrlich nicht gleich auftragen. Fakt ist aber: Die kommerzielle Verwertung von Rechten ist im Urheberrecht der Normalfall. Und es ist begr\u00fcndungsbed\u00fcrftig, wenn einem Urheber, und sei es ein Wissenschaftler, explizit verwehrt werden soll, mit seinen Rechten Geld zu verdienen. Denkbar w\u00e4re dies allenfalls, wenn ein \u00fcbergeordnetes gesellschaftliches Interesse daf\u00fcr in Anschlag gebracht w\u00fcrde. Allein das Profitinteresse der Verlage stellt jedoch keine ausreichende Rechtfertigung f\u00fcr eine solche Einschr\u00e4nkung dar.<\/p>\n<p>Wer ein weit reichendes Zeitverwertungsrecht nicht will, sich aber nicht dem Vorwurf aussetzen m\u00f6chte, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu bevormunden, dem bleibt eigentlich nur eines \u00fcbrig: Er muss sich daf\u00fcr einsetzen, die skandal\u00f6se Vermutungsregelung, die den derzeitigen <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/urhg\/__38.html\" target=\"_blank\">\u00a7 38 UrhG<\/a> auszeichnet, ersatzlos zu streichen. Nirgendwo sonst im Urheberrecht wird davon ausgegangen, dass ein Urheber ausschlie\u00dfliche Nutzungsrechte an seinem Werk \u00fcbertr\u00e4gt, wenn er dies nicht selbst vertraglich vereinbart. Nur zu Lasten der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gibt es eine solche Regelung.<\/p>\n<p>Sachlichkeit beim Thema Urheberrecht ist vom deutschen Bundestag allerdings nicht zu erwarten.<\/p>\n<div id=\"tweetbutton6639\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fbundestag-lehnt-linke-urheberrechtspolitik-ab%2F&amp;text=Bundestag%20lehnt%20linke%20Urheberrechtspolitik%20ab&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fbundestag-lehnt-linke-urheberrechtspolitik-ab%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In seiner 246. 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