{"id":6709,"date":"2013-06-21T17:54:30","date_gmt":"2013-06-21T16:54:30","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=6709"},"modified":"2013-06-24T08:39:05","modified_gmt":"2013-06-24T07:39:05","slug":"netzneutralitatsverordnung-i-die-hintergrunde","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/netzneutralitatsverordnung-i-die-hintergrunde\/","title":{"rendered":"Netzneutralit\u00e4tsverordnung I \u2013 die Hintergr\u00fcnde"},"content":{"rendered":"<p>Die Deutsche Telekom hat am 22.04.2013 angek\u00fcndigt, ab dem Jahr 2016 Flatrate-Tarife f\u00fcr Internetanschl\u00fcsse im Festnetz nicht mehr anzubieten. Stattdessen sollen Volumentarife vergleichbar zu den derzeit \u00fcblichen Mobilfunktarifen eingef\u00fchrt werden. Wird eine bestimmte Volumenobergrenze vor Abschluss des monatlichen Abrechnungszeitraums erreicht, erfolgt eine Drosselung der Down- und Uploadgeschwindigkeit f\u00fcr den Rest des Zeitraums. Sollte diese urspr\u00fcnglich 384 Kbit\/s betragen, so wurde nunmehr und nach breiter \u00f6ffentlicher Kritik eine Reduzierung auf 2 Mbit\/s angek\u00fcndigt. Umstritten ist auch, welche Dienste unter die Volumenbegrenzung fallen und ob fremde gegen\u00fcber eigenen Diensten diskriminiert werden.<\/p>\n<p>Am kommenden Montag wird die Thematik sowohl den Petitionsausschuss des Bundestages als auch den Unterausschuss Neue Medien besch\u00e4ftigen. Steht im ersteren die Netzneutralit\u00e4tspetition von Johannes Scheller auf der Tagesordnung (<a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/bundestag\/ausschuesse17\/a02\/presse\/PM_PETA___A_24_06.pdf\">pdf<\/a>), so behandelt letzterer den Sachverhalt in einem Fachgespr\u00e4ch (<a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/bundestag\/ausschuesse17\/a22\/a22_neue_medien\/oeffentliche_Sitzungen\/33_prism_netzneutralitaet\/tagesordnung.pdf\">pdf<\/a>) mit beteiligten Akteuren. Auch das Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Technologie hat reagiert und j\u00fcngst den Entwurf f\u00fcr eine Netzneutralit\u00e4tsverordnung (NNVO) vorgelegt. Diesem vorangegangen war ein Bericht der Bundesnetzagentur vom 14.06.2013 (<a href=\"http:\/\/www.bundesnetzagentur.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Sachgebiete\/Telekommunikation\/Verbraucher\/Breitband\/Netzneutralitaet\/Bericht_Bundesnetzagentur_14_Juni_2013.pdf;jsessionid=E72A151E03D32F5B176DB77632F4100D?__blob=publicationFile&amp;v=1\">pdf<\/a>), der wiederum auf Antworten der Telekom vom 15.05.2013 (<a href=\"http:\/\/www.bundesnetzagentur.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Sachgebiete\/Telekommunikation\/Verbraucher\/Breitband\/Netzneutralitaet\/Antwort_Deutsche_Telekom_15_Mai_2013.pdf;jsessionid=29FC8F4B20C50A57882608C9B89688A8?__blob=publicationFile&amp;v=1\">pdf<\/a>) und vom 07.06.2013 (<a href=\"http:\/\/www.bundesnetzagentur.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Sachgebiete\/Telekommunikation\/Verbraucher\/Breitband\/Netzneutralitaet\/Antwort_Deutsche_Telekom_7_Juni_2013.pdf;jsessionid=E72A151E03D32F5B176DB77632F4100D?__blob=publicationFile&amp;v=1\">pdf<\/a>) basierte. Im folgenden werden auf Basis dieser Texte die Hintergr\u00fcnde geschildert, die zum Rechtsverordnungsentwurf f\u00fchrten.<!--more--><\/p>\n<p>Vordergr\u00fcndig argumentiert die Telekom, es ginge um eine leistungsgerechtere Bepreisung von besonders hohen Datenvolumina \u2013 so verbrauchten Vielnutzer (3,65 % der Kunden) 10 bis 20 Mal gr\u00f6\u00dfere Datenmenge als der Durchschnittskunde, der ca. 15-20 Gigabyte\/Monat nutze. Tats\u00e4chlich geht es ihr aber um eine Abkehr von der grundlegenden Gleichbehandlung aller Dienste und Datenpakete (Best Effort) zugunsten eines priorisierten, gegen Aufpreis vermarkteten Transports (Managed Services). Letztere er\u00f6ffnen der Telekom und anderen Netzbetreibern sogenannte zweiseitige M\u00e4rkte.<\/p>\n<p>Bislang bestanden nur Vertragsbeziehungen zwischen Betreibern und Endkunden, jetzt kommen Vertragsbeziehungen zwischen Betreibern und den Anbietern von Inhalten und Diensten hinzu. Die Rechnung daf\u00fcr werden letztlich die Verbraucher zu zahlen haben und jene kleinen, wenig bekannten oder wenig frequentierten Anbieter, die die Kosten f\u00fcr eine priorisierte Behandlung ihrer Datenpakete nicht weitergeben k\u00f6nnen. In Folge entst\u00fcnde eine Zwei- oder Mehr-Klassen-Gesellschaft im Netz.<\/p>\n<p>Zugleich erlauben Priorisierungen, die Beschr\u00e4nkungen aus dem mobilen Internet auf das station\u00e4re zu \u00fcbertragen. Dort sind Verletzungen der Netzneutralit\u00e4t, etwa in Form des Blockierens und Drosselns konkurrierender Anwendungen und Dienste, t\u00e4glich ge\u00fcbte Praxis. Typischerweise erfolgt das Blockieren und Drosseln im Mobilfunkbereich mittels Deep Packet Inspection. Das bedeutet Einblick in den Inhalt der Datenpakete und eben Kontrolle \u00fcber die zu transportierenden Daten durch die Netzbetreiber \u2013 Kontrolle auch \u00fcber die Meinungs-, Anwendungs- und <em>Kommunikationsfreiheit im Internet<\/em>.<\/p>\n<p>Die Bundesregierung hat vor zwei Jahren bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) unter Verweis auf die Rolle des Marktes eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralit\u00e4t abgelehnt. Allerdings sah sie sich nach anhaltenden Debatten auch der Netzpolitiker in den eigenen Reihen gezwungen, die M\u00f6glichkeit zu einer Rechtsverordnung aufzunehmen. Halina Wawzyniak <a href=\"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/placebo-zur-beruhigung\/\">kritisierte<\/a> bereits damals, dass diese M\u00f6glichkeit nach <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/tkg_2004\/__41a.html\">\u00a7 41a TKG<\/a> aus zwei Gr\u00fcnden ein Placebo ist.<\/p>\n<p>Erstens: Die M\u00f6glichkeit zur Verordnung ist explizit an die Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat gebunden. Dann kann auch gleich der Weg einer gesetzlichen Regelung beschritten werden. Zweitens: Im Gesetzestext ist von \u201ewillk\u00fcrlicher Verschlechterung\u201c und \u201eungerechtfertigter Behinderung oder Verlangsamung\u201c die Rede. Die Formulierung schlie\u00dft eine nicht willk\u00fcrliche Verschlechterung von Diensten ebenso wenig aus wie eine gerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs.<\/p>\n<p>Das macht sich die Telekom jetzt zu Nutze und argumentiert entsprechend, die geplante Drosselung und die Herausnahme von Diensten aus der Volumenbemessung seien nicht willk\u00fcrlich und gerechtfertigt. Demnach handele es sich im Falle von Entertain, dem IP-TV-Angebot der Telekom, um einen Managed Service, der \u00fcber eine dedizierte Leitung (IP-Multicast) gef\u00fchrt werde, separat bepreist sei und der rundfunkrechtlichen Regulierung unterliege. Im Falle des Video-on-Demand Angebots \u201eVideoload\u201c \u2013 ebenfalls Bestandteil des Entertain-Angebots, bisher nicht priorisiert behandelt und nicht dem Rundfunkrecht unterliegend \u2013 sei noch offen, ob es k\u00fcnftig als separater Managed Service angeboten werde oder nach Best Effort transportiert werde.<\/p>\n<p>\u00c4hnliches gelte f\u00fcr die Fortf\u00fchrung des Mobilfunkdienstes Spotify. Im Rahmen eines speziellen Mobilfunktarifs der Telekom wird dieses externe Diensteangebot bei Erreichen einer Volumenobergrenze bislang nicht gedrosselt. \u00dcber die k\u00fcnftige Positionierung von Spotify, so hei\u00dft es jetzt, sei noch keine Entscheidung getroffen. Ferner wird der Kritik, Managed Services errichteten Marktzutrittsschranken, entfalteten Innovationshemmnisse und Sogwirkungen zugunsten finanzstarker Diensteanbieter, mit dem Angebot begegnet, solche priorisierten Dienste k\u00f6nnten auch kleineren Diensteanbietern gegen eine Umsatzbeteiligung der Telekom pro Kunde zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Auch ginge mit einer Ausweitung von Managed Services \u2013 so ein weiterer Kritikpunkt \u2013 keine Verdr\u00e4ngung von Best Effort einher, da die Telekom mit jener zugleich die Best-Effort-Transportkapazit\u00e4t ausbaue.<\/p>\n<p>Die Bundesnetzagentur sieht auf Basis einer Rechtsverordnung keine M\u00f6glichkeit, \u201eeine separate Abrechnung und Behandlung von Managed Services grunds\u00e4tzlich zu verhindern\u201c. Die Formulierung \u201ewillk\u00fcrliche Verschlechterung von Diensten\u201c erlaube allenfalls eine Regelungskompetenz f\u00fcr die Frage, wie viele Managed Services mit welcher Kapazit\u00e4t angeboten werden d\u00fcrfen, damit offenes Internet (Best Effort) an einem Anschluss noch in angemessener Qualit\u00e4t angeboten werden kann. F\u00fcr Netzneutralit\u00e4t im Sinne einer strikten Gleichbehandlung aller Dienste biete das geltende Telekommunikationsrecht keine Handhabung.<\/p>\n<p>Das Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Technologie hat am 17.06.2013 einen Entwurf f\u00fcr eine Netzneutralit\u00e4tsverordnung (NNVO) nach \u00a7 41a Abs. 1 TKG vorgelegt. Diese wurde zun\u00e4chst den Aussch\u00fcssen mit der Begr\u00fcndung nicht vorgelegt, sie befinde sich noch in der Ressortabstimmung und sei erst danach verf\u00fcgbar. Erst nachdem der Entwurf im Netz <a href=\"http:\/\/www.moenikes.de\/ITC\/2013\/06\/19\/netzneutralitatsverordnung-des-bmwi-ein-erster-kommentar\/\">geleaked<\/a> wurde, wurde er auch dem Parlament zug\u00e4nglich gemacht. Nach den Bestimmungen der Verordnung ist es der Telekom auch k\u00fcnftig m\u00f6glich, priorisierte Transportdienste zu betreiben und auszuweiten. Dazu muss sie anderen Unternehmen diese M\u00f6glichkeit unter den gleichen Bedingungen anbieten, die sie sich selbst und ihren Tochterfirmen einr\u00e4umt.<\/p>\n<div id=\"tweetbutton6709\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fnetzneutralitatsverordnung-i-die-hintergrunde%2F&amp;text=Netzneutralit%C3%A4tsverordnung%20I%20%E2%80%93%20die%20Hintergr%C3%BCnde&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fnetzneutralitatsverordnung-i-die-hintergrunde%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Deutsche Telekom hat am 22.04.2013 angek\u00fcndigt, ab dem Jahr 2016 Flatrate-Tarife f\u00fcr Internetanschl\u00fcsse im Festnetz nicht mehr anzubieten. 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