{"id":6712,"date":"2013-06-21T17:59:48","date_gmt":"2013-06-21T16:59:48","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=6712"},"modified":"2013-06-21T19:39:04","modified_gmt":"2013-06-21T18:39:04","slug":"netzneutralitatsverordnung-ii-ein-durchgang","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/netzneutralitatsverordnung-ii-ein-durchgang\/","title":{"rendered":"Netzneutralit\u00e4tsverordnung II \u2013 ein Durchgang"},"content":{"rendered":"<p>Jan M\u00f6nikes hat vorgestern den vom Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Technologie erstellten Entwurf zur Netzneutralit\u00e4tsverordnung (NNVO) <a href=\"http:\/\/www.moenikes.de\/ITC\/2013\/06\/19\/netzneutralitatsverordnung-des-bmwi-ein-erster-kommentar\/\">geleaked<\/a>. Einen Tag sp\u00e4ter wurde dieser dann auch vom Ministerium ver\u00f6ffentlicht (<a href=\"http:\/\/www.bmwi.de\/BMWi\/Redaktion\/PDF\/V\/verordnungsentwurf-netzneutralitaet,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf\">pdf<\/a>). Fl\u00fcchtig betrachtet sieht die Verordnung zun\u00e4chst gar nicht so schlecht aus. Endnutzern und Diensteanbietern solle ein \u201ediskriminierungsfreier, transparenter und offener Zugang\u201c zum Internet, zu Inhalten und Anwendungen gew\u00e4hrt, die \u201egrunds\u00e4tzliche Gleichbehandlung aller Datenpakete unabh\u00e4ngig von Inhalt, Dienst, Anwendung, Herkunft oder Ziel (Best-Effort-Prinzip)\u201c sichergestellt werden, hei\u00dft es in \u00a7 1 Abs. 1 unter \u201eZiele und Grunds\u00e4tze\u201c.<\/p>\n<p>Doch der Teufel steckt wie immer im Detail. Und in Abs. 2 geht es auch schon los. Dort hei\u00dft es:<!--more--><\/p>\n<blockquote><p>(2) Betreiber \u00f6ffentlicher Telekommunikationsnetze, die den Zugang zu Endnutzern kontrollieren (Betreiber), sind verpflichtet, eine diskriminierungsfreie Daten\u00fcbermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen gem\u00e4\u00df den nachfolgenden Vorschriften zu gew\u00e4hrleisten. Die willk\u00fcrliche Verschlechterung von Diensten oder die ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Telekommunikationsnetzen ist unzul\u00e4ssig.<\/p><\/blockquote>\n<p>Hier sind sie wieder, die Buzz-W\u00f6rter \u201ewillk\u00fcrliche Verschlechterung von Diensten\u201c und \u201eungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs\u201c aus <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/tkg_2004\/__41a.html\">\u00a7 41a TKG<\/a>. Sie implizieren bereits, dass eine Verschlechterung sowie eine Behinderung oder Verlangsamung dann nicht willk\u00fcrlich und gerechtfertigt sein k\u00f6nnen, wenn sie allen \u00e4hnlich oder gleich widerfahren.<\/p>\n<p>In \u201e\u00a7 2 Inhaltsneutrale Daten\u00fcbermittlung\u201c werden sodann die \u201enachfolgenden Vorschriften\u201c vorgestellt und gem\u00e4\u00df diesem Muster durchdekliniert. In Abs. 1 hei\u00dft es:<\/p>\n<blockquote><p>(1) Betreiber d\u00fcrfen eigene Inhalte und Anwendungen nicht zu g\u00fcnstigeren Bedingungen oder zu einer besseren Qualit\u00e4t bevorzugt zug\u00e4nglich machen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Werden demnach Vorleistungsangebote \u2013 sprich: Priorisierungen oder Managed Services \u2013 auch Dritten diskriminierungsfrei \u2013 sprich: zu keinen h\u00f6heren Entgelten als sie ein Netzbetreiber sich selbst oder seinen Tochterfirmen einr\u00e4umt \u2013 angeboten, kann der Betreiber eigene Inhalte und Anwendungen priorisieren. Das k\u00fcnftig zu tun, hatte die Telekom \u2013 wie <a href=\"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/netzneutralitatsverordnung-i-die-hintergrunde\/\">hier<\/a> gezeigt \u2013 bereits gegen\u00fcber der Bundesnetzagentur angek\u00fcndigt.<\/p>\n<p>Abs. 2 konkretisiert sodann die Bestimmungen in Hinsicht auf die privilegierte \u00dcbermittlung von Inhalten Dritter:<\/p>\n<blockquote><p>(2) Betreiber d\u00fcrfen keine entgeltlichen Vereinbarungen mit Inhalteanbietern abschlie\u00dfen, die darauf abzielen, Endnutzern einen bevorzugten Zugang zu deren Inhalten und Anwendungen zu erm\u00f6glichen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Bezogen auf die Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen Telekom und Spotify bedeutet das, dass sie unter der Bedingung fortgef\u00fchrt werden kann, wenn dieses Angebot bei Erreichen einer Volumenobergrenze ebenfalls angerechnet \u2013 sprich: gedrosselt \u2013 wird. Das Ministerium ist in diesem Punkt ein St\u00fcck weiter gegangen als die Telekom. Letztere hatte offen gelassen, ob sie die Diskriminierung im Hinblick auf Spotify beseitigen will.<\/p>\n<p>Abs. 3 erteilt anschlie\u00dfend der Priorisierung jeglicher Diensteklassen eine Art Generalabsolution:<\/p>\n<blockquote><p>(3) Eine inhaltsneutrale an technischen Erfordernissen orientierte Transportklassifizierung (Qualit\u00e4tsdienstklassen) ist keine willk\u00fcrliche Verschlechterung von Diensten, solange dem Endnutzer Wahlm\u00f6glichkeiten erhalten bleiben. Eine Differenzierung von Entgelten nach Qualit\u00e4tsdienstklassen ist keine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs.<\/p><\/blockquote>\n<p>Eine Verlangsamung von Diensten wie P2P ist nach dieser Vorschrift ebenso m\u00f6glich wie einen spezifischen Dienst \u2013 z.B. Spotify \u2013 in einen priorisierten Managed Service zu verwandeln, solange a) das unter \u00a72 Abs. 1 Festgestellte gilt und b) Wahlm\u00f6glichkeiten \u2013 sprich: andere Zugangsprovider \u2013 bestehen. Kurzerhand \u2013 und unter der genannten Einschr\u00e4nkung a) \u2013 sind damit die bereits bestehenden Bedingungen des mobilen Internet auf das station\u00e4re \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich sei noch auf \u201e\u00a7 4 Reichweite der Netzneutralit\u00e4t\u201c hingewiesen, da dort Aspekte des sogenannten Routerzwangs angesprochen werden:<\/p>\n<blockquote><p>Nach Ma\u00dfgabe des Gesetzes \u00fcber Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen d\u00fcrfen Betreiber das Gebot der Netzneutralit\u00e4t nicht dadurch beeintr\u00e4chtigen, dass sie den Netzzugang nur \u00fcber ein von ihnen bestimmtes Endger\u00e4t erm\u00f6glichen. Der Netzabschluss muss grunds\u00e4tzlich \u00fcber ein vom Nutzer frei w\u00e4hlbares Endger\u00e4t technisch zug\u00e4nglich sein.<\/p><\/blockquote>\n<p>Noch vor zweieinhalb Wochen hatte das Bundeswirtschaftsministerium auf eine Kleine Anfrage \u201eAussagen der Bundesnetzagentur zu sogenannten Zwangsroutern\u201c (<a href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/wp-upload\/17-13606.pdf\">pdf<\/a>) der Bundestagsfraktion DIE LINKE geantwortet, dass Router auch Netzbestandteile sein k\u00f6nnen. Im Falle von Integrated Access Devices (IAD), also Anschl\u00fcssen an Next Generation Networks, bezeichneten diese den Netzabschlusspunkt. In diesem Punkt scheint ein Umdenken im Ministerium eingesetzt zu haben. Allerdings bleibt fraglich, welche Ausnahmen in diesem Zusammenhang das Wort \u201egrunds\u00e4tzlich\u201c begr\u00fcndet.<\/p>\n<p>Insgesamt bildet der Verordnungsentwurf keinen gro\u00dfen Wurf. Die Telekom kann mit solchen Vorschriften gut leben. Mit \u00a7 2 Abs. 3 wird ferner, ob gewollt oder nicht, sogar das Kind mit dem Bade ausgesch\u00fcttet. Hatte die Bundesnetzagentur (<a href=\"http:\/\/www.bundesnetzagentur.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Sachgebiete\/Telekommunikation\/Verbraucher\/Breitband\/Netzneutralitaet\/Bericht_Bundesnetzagentur_14_Juni_2013.pdf;jsessionid=E72A151E03D32F5B176DB77632F4100D?__blob=publicationFile&amp;v=1\">Bericht<\/a> vom 02.05.2013) noch eine Regelungskompetenz f\u00fcr die Frage angemahnt, \u201ewie viele Managed Services mit welcher Kapazit\u00e4t an einem Anschluss angeboten werden d\u00fcrfen, damit der Internetzugangsdienst noch in einer angemessenen Qualit\u00e4t angeboten werden kann\u201c, so findet sich dazu in der Verordnung nichts.<\/p>\n<p>Im Unterschied zur Bundesnetzagentur scheint das Ministerium keinen Verdr\u00e4ngungseffekt des Best-Effort Internet durch Managed Services sehen zu wollen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"tweetbutton6712\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fnetzneutralitatsverordnung-ii-ein-durchgang%2F&amp;text=Netzneutralit%C3%A4tsverordnung%20II%20%E2%80%93%20ein%20Durchgang&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fnetzneutralitatsverordnung-ii-ein-durchgang%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jan M\u00f6nikes hat vorgestern den vom Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Technologie erstellten Entwurf zur Netzneutralit\u00e4tsverordnung (NNVO) geleaked. 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