{"id":6996,"date":"2014-01-07T22:11:58","date_gmt":"2014-01-07T21:11:58","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=6996"},"modified":"2014-01-10T10:34:13","modified_gmt":"2014-01-10T09:34:13","slug":"streaming-ist-keine-urheberrechtsverletzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/streaming-ist-keine-urheberrechtsverletzung\/","title":{"rendered":"Streaming ist keine Urheberrechtsverletzung,"},"content":{"rendered":"<div>\n<p>\u2026 aber gesetzlich festschreiben wollen wir das nicht. So kann ganz kurz die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN zur Abmahnwelle im Hinblick auf das Streamingportoal redtube.com. \u00dcber die Hintergr\u00fcnde der Kleinen Anfrage habe ich\u00a0<a href=\"http:\/\/www.wawzyniak.de\/nc\/start\/aktuelles\/detail\/zurueck\/aktuell-72954074a4\/artikel\/abmahnwelle-wegen-videostreaming-wirft-viele-fragen-auf\/\">hier<\/a>\u00a0bereits ausf\u00fchrlich geschrieben.<\/p>\n<p>Die\u00a0<a href=\"http:\/\/blog.wawzyniak.de\/wp-content\/uploads\/2014\/01\/KAAntwort-Redtube-Abmahnungen.pdf\">Antwort der Bundesregierung<\/a>, \u00fcber die hier Spiegel-Online bereits berichtet hat, ist ern\u00fcchternd. Es ist nat\u00fcrlich zun\u00e4chst sehr erfreulich, dass die Bundesregierung in der Antwort auf die Frage 1 klarstellt, dass sie \u201cdas reine Betrachten eines Videostreams nicht f\u00fcr eine Urheberrechtsverletzung\u201d h\u00e4lt. Doch dann bleibt die Bundesregierung auf halbem Weg stehen. Sie will n\u00e4mlich keine gesetzliche Klarstellung vornehmen, sondern verweist f\u00fcr die Frage, ob Streaming eine Vervielf\u00e4ltigung darstellt, auf den Europ\u00e4ischen Gerichtshof. Nun muss sich aber der Gesetzgeber bei der Schaffung des UrhG etwas gedacht haben. Und wenn die Bundesregierung der Auffassung ist, es handelt sich nicht um eine Urheberrechtsverletzung, dann kann sie doch gesetzgeberisch Klarheit schaffen. Doch die Antworten auf die Fragen 2 und 7 machen deutlich, die Klarstellung das Streaming keine Vervielf\u00e4ltigung ist und damit keine Urheberrechtsverletzung darstellt, will die Bundesregierung nicht vornehmen. F\u00fcr Urheber\/innen ebenso wie f\u00fcr Nutzer\/innen bleibt damit Unsicherheit. Die Bundesregierung sieht zwar keine Urheberrechtsverletzung, aber vor Gericht und auf hoher See\u2026 .<!--more--><\/p>\n<p>Eine Evaluierung des Gesetzes gegen unseri\u00f6se Gesch\u00e4ftspraktiken will die Bundesregierung erst im Jahr 2015 vornehmen und um die Beantwortung der Frage nach Schlussfolgerungen der rechtlich fragw\u00fcrdigen Beschaffung von IP-Adressen dr\u00fcckt sich die Bundesregierung ganz. Ihr liegen keine eigenen Erkenntnisse zur IP-Beschaffung vor, meint die Bundesregierung. Das wiederum hat auch niemand erwartet. Allerdings wurde \u00fcber die Beschaffung der IP-Adressen vor und nach Fragestellung viel berichtet. Es w\u00e4re ja nun denkbar gewesen ungef\u00e4hr so zu antworten: \u201cSollte sich herausstellen das, \u2026 wird die Bundesregierung folgende gesetzliche Ma\u00dfnahmen vorschlagen.\u201d Doch wo kein Wille, da ist auch kein Weg.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich dr\u00fcckt sich die Bundesregierung auch noch an einem anderen Punkt um eine klare Antwort herum. Die Frage nach einer zwingend vorgeschriebenen Einzelfallpr\u00fcfung bei Auskunfterteilung unter Verwendung von Verkehrsdaten wird von ihr de facto nicht beantwortet. Sie verweist auf\u00a0<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/FamFG\/23.html\">\u00a7 23 FamG<\/a>, welcher aber einen verfahrensleitenden Antrag beschreibt, nicht die Pr\u00fcfung durch das Gericht.\u00a0 Wenn die Bundesregierung antwortet, \u201cDas Verfahren wird von einem unabh\u00e4ngigen Gericht gef\u00fchrt, das das Vorliegen der Voraussetzungen zu pr\u00fcfen hat.\u201d dann ist das ein Leersatz. Dieser Leersatz beantwortet die gestellte Frage n\u00e4mlich nicht. Die Bundesregierung h\u00e4tte hier einfach antworten k\u00f6nnen, dass gesetzlich klar gestellt wird, dass bei Abmahnungen die Voraussetzungen in jedem Einzelfall vom Gericht konkret nachgepr\u00fcft werden.<\/p>\n<p>Die B\u00fcrgerinnen wissen nun also, die Bundesregierung h\u00e4lt Streaming nicht f\u00fcr eine Urheberrechtsverletzung, eine gesetzliche Klarstellung will sie aber nicht vornehmen. Vielleicht kommt ja der eine oder die andere zu Unrecht wegen Streaming Abgemahnte mit dieser Auskunft weiter. Ich bef\u00fcrchte allerdings, das dies nicht der Fall sein wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"tweetbutton6996\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fstreaming-ist-keine-urheberrechtsverletzung%2F&amp;text=Streaming%20ist%20keine%20Urheberrechtsverletzung%2C&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fstreaming-ist-keine-urheberrechtsverletzung%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u2026 aber gesetzlich festschreiben wollen wir das nicht. 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