{"id":7026,"date":"2014-03-27T12:33:38","date_gmt":"2014-03-27T11:33:38","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=7026"},"modified":"2014-03-27T12:33:38","modified_gmt":"2014-03-27T11:33:38","slug":"nicht-kontrollierbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/nicht-kontrollierbar\/","title":{"rendered":"Nicht kontrollierbar"},"content":{"rendered":"<p>Jan Korte und die Bundestagsfraktion DIE LINKE haben sich in einer Kleinen Anfrage \u201eDie strategische Rasterfahndung des Bundenachrichtendienstes (BND) im Zeitraum 2002 \u2013 2012\u201c nach der Bilanz der verdachtslosen Fernmelde\u00fcberwachung des Geheimdienstes erkundigt. Die Antworten der Bundesregierung (BT-Drs. <a href=\"http:\/\/dipbt.bundestag.de\/dip21\/btd\/18\/007\/1800733.pdf\" target=\"_blank\">18\/733<\/a>) wurden im wesentlichen bereits von Kai Biermann auf <a href=\"http:\/\/www.zeit.de\/digital\/datenschutz\/2014-03\/bnd-ueberwachung-kontrolle-g-10\" target=\"_blank\">Zeit Online<\/a> seziert und eingeordnet. Da sich der vom Bundestag eingesetzte NSA-Untersuchungsausschuss auch mit der Rolle des BND im Konzert der westlichen Spionageapparate besch\u00e4ftigen wird, das Thema daher auf der Tagesordnung bleiben wird, dokumentieren wir im folgenden eine interne Auswertung aus den Reihen der Bundestagsfraktion.<\/p>\n<p><b>Auswertung der Antworten der Bundesregierung<\/b><\/p>\n<p>1. Auff\u00e4llig ist zun\u00e4chst, dass die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung weder dem Vorwurf widerspricht, die technischen Bedingungen der Netzinfrastruktur seien seinerzeit in der Gesetzesbegr\u00fcndung zur Novellierung des G 10-Gesetzes (Juni 2001) falsch dargestellt worden, noch dem seit den Snowden-Enth\u00fcllungen im Raum stehenden Verdacht, die westlichen Geheimdienste unterhielten untereinander einen Tauschring, mit dem sie Zugriff auf ihnen aktiv zu erheben untersagte Inlandskommunikation erhielten.<!--more--><\/p>\n<p>Hingegen kritisiert wird von der Bundesregierung der Begriff \u201eRasterfahndung\u201c, der ein polizeiliches Instrument darstelle, keines des Nachrichtendienstes. Tats\u00e4chlich aber stammt die Bezeichnung \u201eRasterfahndung\u201c von Dr. Bertold Huber, Vorsitzender Richter am VG Frankfurt\/Main und stellvertretender Vorsitzender der G 10-Kommission. Dieser erfasst darunter ausdr\u00fccklich die strategische Fernmelde\u00fcberwachung des BND nach \u00a7 5 G 10 (Huber: Die strategische Rasterfahndung des Bundesnachrichtendienstes \u2013 Eingriffsbefugnisse und Regelungsdefizite, NJW 2013, 2572).<\/p>\n<p>2. Auff\u00e4llig ist ferner, dass die Bundesregierung keine Angaben zur Anzahl der TK-Verkehre (weltweit, von und nach Deutschland, rein innerdeutsch) und zur Relation der von und nach Deutschlands gef\u00fchrten TK-Verkehre nach \u00dcbertragungswegen machen kann oder will (Antworten 1, 2). Diese bildeten die Zahlengrundlage, aufgrund derer das BVerfG (Juli 1999) die strategische Fernmelde\u00fcberwachung des BND nach dem G 10-Gesetz bewertete und urteilte, dass \u201eeine fl\u00e4chendeckende Erfassung jedenfalls des internationalen Fernmeldeverkehrs nicht zu besorgen\u201c sei, da nur der nicht leitungsgebundene internationale TK-Verkehr (Rundfunk oder Satellit) von und nach Deutschland der \u00dcberwachung unterl\u00e4ge und dessen quantitativer Anteil lediglich \u201eetwa zehn Prozent des gesamten Fernmeldeaufkommens\u201c betrug (1 BvR 2226\/94,1 BvR 2420\/95, 1 BvR 2437\/95, Rz. 222\/223).<\/p>\n<p>Ebenfalls wird negiert, dass eine statische Erfassung dar\u00fcber erfolge, wie viele TK-Verkehre t\u00e4glich in die Erfassungssysteme des BND gelangen (Antwort 5). Dies sei gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das aber waren genau jene Angaben, die seinerzeit vor dem BVerfG geltend gemacht wurden und mit der Novellierung des G 10-Gesetzes erneut vorgelegt wurden. Damals bestand ebenfalls keine gesetzliche Notwendigkeit, solche statistisch auszuweisen. Insofern wird die Auskunft dar\u00fcber verweigert, in welchem Ausma\u00df eine Zunahme in der \u00dcberwachungsintensit\u00e4t mit der Novelle des G 10 real einhergegangen ist. Fakt ist lediglich, dass mit dieser die \u00dcberwachungskapazit\u00e4t rechtlich auf 20 % Prozent der gesamten TK ausgedehnt wurde.<\/p>\n<p>3. Auf ein praktiziertes Kontrolldefizit verweisen auch die Angaben der Bundesregierung, dass Zahlen weder zu den \u00dcbermittlungen der vom BND betriebenen Auslands\u00fcberwachung an ausl\u00e4ndische Geheimdienste vorliegen noch zu \u00dcbermittlungen mit Deutschlandbezug in umgekehrter Richtung (Antworten 8, 9).<\/p>\n<p>4. Bei <em>Gefahr im Verzug<\/em><em> k\u00f6nnen Anordnungen auf strategische Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahmen nach \u00a7 5 G 10 vollzogen werden, <\/em>ohne die G 10-Kommission mit diesen vorab zu befassen. Ob die Voraussetzungen vorliegen, um von der Ausnahmevorschrift des \u00a7 15 Abs. 6 S. 2 G 10 Gebrauch zu machen, entscheidet das BMI. Die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Annahme einer Eilbed\u00fcrftigkeit unterliegen anschlie\u00dfend der nachtr\u00e4glichen Kontrolle durch die monatlich zusammentretende G 10-Kommission. Die von der Bundesregierung vorgelegten Zahlen zeigen, dass die Vorschrift eher die Regel bildet als die Ausnahme. Beispielsweise wurden 2007 45,5 % und 2008 41,2 % aller Anordnungen vorab unter <i>Gefahr in Verzug<\/i> angeordnet, 2012 immerhin waren es noch 17,2 % (Antwort 12).<\/p>\n<p>Zugleich \u2013 auch das ist erstaunlich \u2013 wurde im gesamten Zeitraum 2002\u20132012 keine einzige der insgesamt (regul\u00e4r und vorab) angeordneten strategischen Beschr\u00e4nkungsanordnungen des BND von der G 10-Kommisson f\u00fcr unzul\u00e4ssig oder nicht notwendig erachtet (Antwort 13).<\/p>\n<p>5. Die Erfassungssysteme des BND unterliegen keiner technischen \u00dcberpr\u00fcfung von Dritten, eine Einsichtnahme in den Quellcode wurde nicht vorgenommen (Antworten 17, 18). Beteuert wird durch die Bundesregierung zwar, dass kein unberechtigter Zugriff oder eine Manipulation durch unbefugte Dritte erfolgen k\u00f6nne. Das wird aber ebensowenig kontrolliert wie der Umstand, dass ein unberechtigter Zugriff oder eine Manipulation auch durch den BND selbst erfolgen kann.<\/p>\n<p>6. Die Antwort auf die Frage, in welcher Form eine physikalische oder logische Trennung zwischen unterschiedlichen Erfassungssystemen des BND gew\u00e4hrleistet wird, wird als \u201eGeheim\u201c eingestuft und Ausk\u00fcnfte dar\u00fcber in die Geheimschutzstelle verwiesen (Antwort 19). Das ist insofern brisant, weil daraus mittelbar zu schlie\u00dfen ist, dass die einfachste L\u00f6sung einer physikalischen Trennung \u2013 also unterschiedliche Erfassungsger\u00e4te f\u00fcr die strategische Fernmelde\u00fcberwachung nach \u00a7 5 G 10 mit einer Kapazit\u00e4tsgrenze von 20 % und f\u00fcr die strategische Fernmelde\u00fcberwachung der reinen Auslands\u00fcberwachung ohne jegliche Kapazit\u00e4tsgrenze \u2013 nicht gegeben ist. Andernfalls h\u00e4tte das mitgeteilt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>7. Obgleich die Bundesregierung weder benennen kann, welchen Umfang E-Mails oder Chats am gesamten Datenverkehr beanspruchen, noch in welcher Form das Nicht\u00fcberschreiten der 20 %-Grenze kontrolliert wird, h\u00e4lt sie letztere weiterhin f\u00fcr \u201eeine wirksame und zeitgem\u00e4\u00dfe Begrenzung\u201c (Antwort 20). Dar\u00fcber hinaus behauptet sie zugleich die M\u00f6glichkeit einer weiteren Ausweitung der \u00dcberwachungsintensit\u00e4t, in dem das Speichern des zu \u00fcberwachenden Datenstroms zur Auswertung im Rahmen von \u201eFull take\u201c und XKeyscore f\u00fcr legitim erkl\u00e4rt wird (Antwort 21).<\/p>\n<p>Fazit: Den Antworten ist eine Mischung aus praktiziertem Kontrolldefizit und dessen aktiver Bem\u00e4ntelung durch die Bundesregierung zu entnehmen. Dass zu zentralen T\u00e4tigkeiten und zur tats\u00e4chlichen \u00dcberwachungsintensit\u00e4t des BND keine Zahlen vorliegen ist wenig glaubhaft oder w\u00e4re geradezu fahrl\u00e4ssig. Zudem wird der BND technisch nicht kontrolliert, sondern ihm vertraut. Eine effektive technische Kontrolle der strategischen Fernmelde\u00fcberwachung ist nicht gegeben.<\/p>\n<div id=\"tweetbutton7026\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fnicht-kontrollierbar%2F&amp;text=Nicht%20kontrollierbar&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fnicht-kontrollierbar%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jan Korte und die Bundestagsfraktion DIE LINKE haben sich in einer Kleinen Anfrage \u201eDie strategische Rasterfahndung des Bundenachrichtendienstes (BND) im Zeitraum 2002 \u2013 2012\u201c nach der Bilanz der verdachtslosen Fernmelde\u00fcberwachung des Geheimdienstes erkundigt. 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