{"id":7056,"date":"2014-05-15T12:46:26","date_gmt":"2014-05-15T11:46:26","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=7056"},"modified":"2014-05-15T12:57:17","modified_gmt":"2014-05-15T11:57:17","slug":"die-volte-des-gerichtshofs-ein-kommentar-zum-google-urteil-des-eugh","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/die-volte-des-gerichtshofs-ein-kommentar-zum-google-urteil-des-eugh\/","title":{"rendered":"Die Volte des Gerichtshofs: Ein Kommentar zum Google-Urteil des EuGH"},"content":{"rendered":"<p>In der Presseberichterstattung wird das Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) zu personenbezogenen Daten und Suchmaschinen als Sieg der B\u00fcrgerrechte und als gro\u00dfer Erfolg gegen\u00fcber der Datenkrake Google gefeiert. In Wahrheit ist das Urteil zutiefst technologiefeindlich und st\u00e4rkt gro\u00dfe Suchmaschinenanbieter noch.<\/p>\n<p>Was ist passiert? Der EuGH (<a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf;jsessionid=9ea7d0f130d580e4a38361a242dcab68bb1f69b073d6.e34KaxiLc3eQc40LaxqMbN4OaNmNe0?text=&amp;docid=152065&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=488486\" target=\"_blank\">C\u2011131\/12<\/a>) urteilt zun\u00e4chst, dass Googles Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit der europ\u00e4ischen Gerichtsbarkeit unterliegt und die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Suchmaschinen unter die Europ\u00e4ische Datenschutzrichtlinie f\u00e4llt. So weit, so gut!<\/p>\n<p>Sodann aber dreht das Gericht eine Volte: Der Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten sei im Falle einer Suchmaschine st\u00e4rker zu bewerten als die urspr\u00fcngliche Ver\u00f6ffentlichung durch den Herausgeber einer Internetseite, auf den der Eingriff in das Pers\u00f6nlichkeitsrecht letztlich zur\u00fcckgeht.<!--more--><\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall hatte ein spanischer Staatsb\u00fcrger sowohl gegen eine katalonische Tageszeitung als auch gegen Google geklagt. Die Tageszeitung hatte in ihrem Onlinearchiv unter anderen die Ausgaben vom 19.\u00a0Januar und 9.\u00a0M\u00e4rz 1998 ver\u00f6ffentlicht, in denen in einer Anzeige der Name des Kl\u00e4gers im Zusammenhang mit der Versteigerung seines Grundst\u00fccks aus einer Pf\u00e4ndung erschien. Durch die Eingabe des Namens in die Suchmaschine von Google wurde diese Anzeige als Treffer ausgegeben und verlinkt.<\/p>\n<p>Das Urteil besagt, die Ver\u00f6ffentlichung in der Tageszeitung darf bestehen bleiben, deren Auffindbarkeit durch die Suchmaschine nicht. Mithin ist der Zugang zur Auffindbarkeit der Ver\u00f6ffentlichung durch Google und andere Suchmaschinenbetreiber k\u00fcnftig zu sperren, jedoch gleichzeitig die f\u00fcr die Verletzung des Pers\u00f6nlichkeitsrechts urs\u00e4chliche Ausgangsver\u00f6ffentlichung nicht zu l\u00f6schen.<\/p>\n<p>Der Gerichtshof unterstreicht dieses Verdikt noch, indem er feststellt, dass Ausschlussprotokolle wie \u201erobot.txt\u201c, \u201enoindex\u201c oder \u201enoarchive\u201c, mit denen Inhalte von einer automatisierten Indexierung durch Suchmaschinen ausgeschlossen werden k\u00f6nnen, Suchmaschinenbetreiber nicht von ihrer Verantwortung in der Verarbeitung personenbezogener Daten befreie. Zugleich wird ein \u201eRecht auf Vergessenwerden\u201c gegen\u00fcber Suchmaschinen postuliert, nicht aber gegen\u00fcber der Ausgangsver\u00f6ffentlichung.<\/p>\n<p>Mit dem Urteil zur Verantwortung gezogen wird eine Technologie, an deren vorherrschenden Betreiber Kritik zu \u00fcben, gegenw\u00e4rtig wohlfeil ist. K\u00fcnftig muss niemand mehr nach Suchmaschinenneutralit\u00e4t rufen, wenn \u2013 wie es das Urteil vorsieht \u2013 die Bearbeitung f\u00fcr den Ausschluss aus der Indexierung in den juristischen Apparat\u00a0\u2013\u00a0den sich kleine und neue Anbieter erst gar nicht leisten k\u00f6nnen \u2013 der Suchmaschinenbetreiber verlegt ist. Und wer alles unter dem Begriff Suchmaschinenbetreiber zu erfassen ist, ist sp\u00e4testens seit den Diskussionen um das Leistungsschutzrecht f\u00fcr Presseverlage in Deutschland v\u00f6llig offen.<\/p>\n<p>Daher bildet das Urteil eine schwere Niederlage im Kampf um Informationsfreiheit im Netz und ist zugleich innovationsfeindlich. Nicht nur wird \u2013 und um nichts anderes handelt es sich \u2013 eine Nachzensur verordnet, sondern gehen mit ihm die gro\u00dfen Anbieter gest\u00e4rkt hervor. Nur sie haben das Kapital, um entsprechende juristische Abteilungen zu unterhalten. In einer kommenden Europ\u00e4ischen Datenschutzverordnung sollte beides korrigiert werden!<\/p>\n<div id=\"tweetbutton7056\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fdie-volte-des-gerichtshofs-ein-kommentar-zum-google-urteil-des-eugh%2F&amp;text=Die%20Volte%20des%20Gerichtshofs%3A%20Ein%20Kommentar%20zum%20Google-Urteil%20des%20EuGH&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fdie-volte-des-gerichtshofs-ein-kommentar-zum-google-urteil-des-eugh%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Presseberichterstattung wird das Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) zu personenbezogenen Daten und Suchmaschinen als Sieg der B\u00fcrgerrechte und als gro\u00dfer Erfolg gegen\u00fcber der Datenkrake Google gefeiert. 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