{"id":7200,"date":"2015-10-13T14:09:38","date_gmt":"2015-10-13T13:09:38","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=7200"},"modified":"2015-10-13T14:58:20","modified_gmt":"2015-10-13T13:58:20","slug":"koalition-peitscht-vorratsdatenspeicherung-durch-den-bundestag-die-linke-wehrt-sich-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/koalition-peitscht-vorratsdatenspeicherung-durch-den-bundestag-die-linke-wehrt-sich-2\/","title":{"rendered":"Koalition peitscht Vorratsdatenspeicherung durch den Bundestag \u2013 DIE LINKE wehrt sich"},"content":{"rendered":"<p>Als Opposition hat man es nicht leicht. Gestaltend t\u00e4tig zu werden ist so gut wie unm\u00f6glich. Immer wieder werden Antr\u00e4ge und Gesetzentw\u00fcrfe im Plenum und in den Aussch\u00fcssen des Bundestages von der Mehrheit der Koalitionsfraktionen weggestimmt. Soweit, so normales parlamentarisches Spiel. Doch auch als Opposition hat man Rechte, die nicht einfach weggestimmt werden k\u00f6nnen. Ein Recht ist unter anderem, dass der Opposition gen\u00fcgend Zeit einger\u00e4umt wird, um \u00fcber Gesetzentw\u00fcrfe und Antr\u00e4ge der Koalition zu entscheiden. Doch immer wieder \u00fcberrumpeln die Koalitionsfraktionen die Oppositionsfraktionen mit kurzfristigen Aufsetzungen von (\u00c4nderungs-)Antr\u00e4gen und Gesetzentw\u00fcrfen. Genau das passiert nun wieder &#8211; ausgerechnet mit dem h\u00f6chst umstrittenen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung, der offiziell \u201eEntwurf eines Gesetzes zur Einf\u00fchrung einer Speicherpflicht und einer H\u00f6chstspeicherfrist f\u00fcr Verkehrsdaten\u201c hei\u00dft.<\/p>\n<p>Was ist passiert? Heute, exakt 10.19 Uhr, bekamen die Mitglieder des f\u00fcr die Vorratsdatenspeicherung hauptverantwortlichen Ausschusses f\u00fcr Recht und Verbraucherschutz offiziell die Mitteilung, dass der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung nebst eines \u00c4nderungsantrages der Koalitionsfraktionen auf die Tagesordnung der morgigen Ausschusssitzung gesetzt wird. Also nicht einmal 24 Stunden vor der Ausschusssitzung wird den Mitgliedern des Ausschusses mitgeteilt, dass morgen die Vorratsdatenspeicherung diskutiert und beschlossen werden soll. Die Mitglieder eines der vielen mitberatenden Aussch\u00fcsse Digitale Agenda bekamen heute \u00a09.23 Uhr diese Mitteilung f\u00fcr ihren Ausschuss und damit immerhin ein wenig mehr als 24 Stunden vor der n\u00e4chsten Ausschusssitzung morgen 15.00 Uhr. Das muss aus Sicht von Union und SPD deshalb so schnell gehen, weil sie bereits diesen Freitag die Vorratsdatenspeicherung im Plenum des Bundestages diskutieren und beschlie\u00dfen wollen. Die Koalition m\u00f6chte die Vorratsdatenspeicherung also noch in dieser Woche durch den Bundestag durchpeitschen.<!--more--><\/p>\n<p>Es ist schon extrem \u00e4rgerlich, dass die Gro\u00dfe Koalition die Opposition immer h\u00e4ufiger versucht, bei umstrittenen Vorhaben zu \u00fcberrumpeln. Dabei reicht bereits ein Blick in die Gesch\u00e4ftsordnung des Bundestags, dass dieses Vorgehen \u2013 aus guten Gr\u00fcnden &#8211; nicht zul\u00e4ssig ist. Jetzt wird es leider etwas formalistisch, aber Formalien sollten gerade im Gesetzgebungsverfahren eingehalten werden. Nach \u00a7 61 Abs. 1 S. 2 der Gesch\u00e4ftsordnung soll den Ausschussmitgliedern die Tagesordnung in der Regel drei Tage vor der Sitzung zugeleitet werden. Dies ist offensichtlich nicht gegeben, wenn die Tagesordnung einen Tag vorher erg\u00e4nzt wird. Dazu wird im Kommentar zur Gesch\u00e4ftsordnung von Hans-Achim Roll ausgef\u00fchrt: \u201eWenn dem Vorsitzenden rechtzeitig vor Beginn der Sitzung ein Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung vorgelegt wird, muss er den entsprechenden Punkt in den Entwurf der Tagesordnung aufnehmen und gegebenenfalls eine Erg\u00e4nzungsmitteilung herausgeben\u201c (\u00a7 61, Rdn. 1). Dabei bezieht sich Roll explizit auf eine Auslegungsentscheidung des Gesch\u00e4ftsordnungsausschusses des Bundestages.\u00a0 In \u00a7 61 Abs. 2 der Gesch\u00e4ftsordnung werden dann die Regeln f\u00fcr die Erweiterung einer Tagesordnung festgelegt. Demnach kann der Ausschuss die Tagesordnung nur erweitern, wenn nicht eine Fraktion widerspricht.<\/p>\n<p>Bei Hans-Achim Roll hei\u00dft es dazu im Kommentar: \u201eDer Ausschuss kann gem\u00e4\u00df Absatz 2 mit Mehrheit die ihm vorgelegte Tagesordnung \u00e4ndern. Das gilt uneingeschr\u00e4nkt f\u00fcr die Absetzung und die Umstellung der Reihenfolge. Bei einer Erweiterung kann dagegen eine Fraktion im Ausschuss (\u2026) mit der Wirkung widersprechen, dass die Erweiterung unterbleibt. Es handelt sich um ein absolutes Minderheitenrecht, dass die Minderheit vor unvorbereiteten Beratungen sch\u00fctzen soll.\u201c (\u00a7 61, Rdn. 2). Der letzte Satz des Kommentars macht deutlich, worum es hier geht. Es geht darum, die Opposition davor zu sch\u00fctzen, von der Koalition \u00fcberrumpelt zu werden. Gerade vor ein paar Wochen merkte <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2015\/09\/es20150922_2bve000111.html\">das Bundesverfassungsgericht<\/a> an, dass die Abgeordneten des Bundestages in der Lage sein m\u00fcssen, sich umfassend informieren zu k\u00f6nnen. Das kann bei einer derartig kurzfristig aufgesetzten Beratung eines Gesetzentwurfes kaum gew\u00e4hrleistet werden. Deshalb hat jede Fraktion das Recht, einer Erg\u00e4nzung der Tagesordnung zu widersprechen. Von diesem Recht wird die Fraktion DIE LINKE Gebrauch machen und wird der Aufsetzung in allen Aussch\u00fcssen, in denen der Gesetzentwurf beraten werden soll, widersprechen. Wir sind gespannt, ob die Koalition die Gesch\u00e4ftsordnung des Bundestages einh\u00e4lt und die Erg\u00e4nzung unterbleibt oder ob die Rechte der Opposition erneut mit F\u00fc\u00dfen getreten werden.<\/p>\n<p>Wie auch immer die Koalition sich morgen in den Aussch\u00fcssen verhalten wird \u2013 wir werden berichten \u2013, die Vorratsdatenspeicherung wird h\u00f6chstens aufgeschoben, nicht aufgehoben. DIE LINKE wird daher auch ihre inhaltliche Kritik deutlich machen. Es gibt keinerlei Nachweis, dass f\u00fcr die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr die Vorratsdatenspeicherung erforderlich ist. Aber in einem Rechtsstaat muss die Einschr\u00e4nkung von Grundrechten \u2013und um eine solche handelt es sich unzweifelhaft in diesem Fall \u2013 erforderlich sein und begr\u00fcndet werden. Die Einf\u00fchrung der Vorratsdatenspeicherung ohne die Erforderlichkeit nachzuweisen muss deshalb als Angriff auf den Rechtsstaat angesehen werden. DIE LINKE wird den Gesetzentwurf daher ablehnen und hat au\u00dferdem einen <a href=\"http:\/\/dipbt.bundestag.de\/doc\/btd\/18\/049\/1804971.pdf\">Antrag in den Bundestag<\/a> eingebracht, in dem dazu aufgefordert wird, auf die Vorratsdatenspeicherung zu verzichten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"tweetbutton7200\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fkoalition-peitscht-vorratsdatenspeicherung-durch-den-bundestag-die-linke-wehrt-sich-2%2F&amp;text=Koalition%20peitscht%20Vorratsdatenspeicherung%20durch%20den%20Bundestag%20%E2%80%93%20DIE%20LINKE%20wehrt%20sich&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fkoalition-peitscht-vorratsdatenspeicherung-durch-den-bundestag-die-linke-wehrt-sich-2%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Als Opposition hat man es nicht leicht. 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