{"id":7233,"date":"2015-12-11T10:10:49","date_gmt":"2015-12-11T09:10:49","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=7233"},"modified":"2015-12-11T10:10:49","modified_gmt":"2015-12-11T09:10:49","slug":"nicht-schlecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/nicht-schlecht\/","title":{"rendered":"Nicht schlecht"},"content":{"rendered":"<p>Nicht schlecht, was Heiko Maas da als <a href=\"http:\/\/www.zeit.de\/2015\/50\/internet-charta-grundrechte-datensicherheit\/komplettansicht\">\u201eUnsere digitalen Grundrechte\u201c<\/a> ver\u00f6ffentlicht hat. Insbesondere im Hinblick auf Artikel 2 k\u00f6nnte ich jetzt reflexhaft mit der realen Politik \u2013 Stichwort Vorratsdatenspeicherung \u2013 reagieren, aber das hilft in der Debatte um digitale Grundrechte nicht weiter. Dann doch lieber inhaltliche Anmerkungen, wo sie notwendig sind.<\/p>\n<p>Die 13 Artikel, so wie sie jetzt vorliegen, k\u00f6nnte ich unterschreiben. Im Detail \u2013 siehe nachfolgende Anmerkungen \u2013 gibt es das eine oder andere zu pr\u00e4zisieren und zu erg\u00e4nzen. Den wohl gr\u00f6\u00dften Dissens w\u00fcrde ich in der Frage aufmachen, ob der viel zitierte Staat tats\u00e4chlich zuk\u00fcnftig die zentrale Handlungsebene ist.<\/p>\n<p>Artikel 1: Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zum Internet<\/p>\n<p>Die soziale Spaltung wird \u2013 zu Recht \u2013 angesprochen. Wichtig ist aber der letzte Satz: \u201e<em>Nicht nur der Netzausbau ist n\u00f6tig, auch der tats\u00e4chliche und faire Zugang f\u00fcr alle muss Realit\u00e4t werden.<\/em>\u201c Der Link im Artikel f\u00fchrt zur Debatte um ein freies WLAN, gut das n\u00e4chsten Mittwoch die Anh\u00f6rung zur St\u00f6rerhaftung stattfindet :-). Letztendlich wird es darum gehen m\u00fcssen, wie <em>\u201e<\/em><em>tats\u00e4chlich<\/em>\u201c und \u201e<em>fair<\/em>\u201c untersetzt werden. Spannend finde ich in diesem Zusammenhang die Frage, \u00fcber die ich <a href=\"http:\/\/blog.wawzyniak.de\/ist-die-verweigerung-eines-internetzugangs-im-strafvollzug-rechtmasig-2\/\">im Januar 2013 geschrieben<\/a> habe, n\u00e4mlich die nach dem Internetzugang im Knast.<!--more--><\/p>\n<p>Artikel 2: Jeder Mensch hat das Recht, \u00fcber seine pers\u00f6nlichen Daten selbst zu bestimmen<\/p>\n<p>In der Untertitelung wird von \u201e<em>Enteignung<\/em>\u201c gesprochen. Das wirft die Frage auf, ob Daten nicht als Eigentum zu behandeln sind. W\u00fcrde das die Chance er\u00f6ffnen, mehr Datenschutz zu gew\u00e4hrleisten? K\u00f6nnte dies ein Beitrag sein, <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Datenjuristin-Kotschy-Facebook-User-sind-nicht-nur-Opfer-3022613.html\">diese Idee <\/a>aufzugreifen und Nutzer von sozialen Netzwerken als Auftraggeber zu behandeln? Etwas n\u00e4herer Betrachtung bedarf die Formulierung: \u201e<em>Ohne die freiwillige Einwilligung des Betroffenen darf grunds\u00e4tzlich niemand dessen Daten nutzen.<\/em>\u201c Grunds\u00e4tzlich meint im Juristendeutsch ja, es sind Ausnahmen m\u00f6glich. Denkbar w\u00e4re nun zu sagen, die Ausnahmen sind gesetzliche Erlaubnisnormen. Das wiederum w\u00fcrde den Bogen zur Frage Eigentum an Daten schlagen. Wenn \u2013 wof\u00fcr es sicherlich auch gute Gr\u00fcnde gibt \u2013 eine Ausnahme von der Einwilligung durch gesetzliche Erlaubnisnormen nicht angedacht ist, dann sollte auf das \u201e<em>grunds\u00e4tzlich<\/em>\u201c verzichtet werden.<\/p>\n<p>Artikel 3: Jeder Mensch hat das Recht, \u00fcber seine digitale Identit\u00e4t selbst zu bestimmen. Jeder Mensch hat das Recht auf Vergessenwerden.<\/p>\n<p>Dass hier das einfachgesetzlich schon festgeschriebene Recht (<a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/tmg\/__13.html\">vgl. \u00a7 13 Abs. 6 TMG<\/a>) auf anonyme und pseudonyme Nutzung von Onlinediensten in der Online-Charta erw\u00e4hnt wird, ist zu begr\u00fc\u00dfen. Gleichzeitig k\u00f6nnte man aber auch noch das Verbot der Erstellung von Pers\u00f6nlichkeitsprofilen und ein Kopplungsverbot (Verbot Vertragsabschluss von Weitergabe\/Nutzung der Daten abh\u00e4ngig zu machen) festschreiben. Das jede\/r das Recht haben soll zu wissen, was andere \u00fcber ihn\/sie gespeichert haben, und ein Recht die Berichtigung falscher Daten verlangen zu k\u00f6nnen, ist ebenfalls gut. Da kann jetzt in die Debatte eingetreten werden, wie das auch tats\u00e4chlich gew\u00e4hrleistet werden kann. Schwieriger finde ich die Forderung nach einem Recht auf Vergessenwerden. Jedenfalls in dieser Absolutheit. Zum einen wird dies derzeit durch Privatisierung von Rechtsdurchsetzung gew\u00e4hrleistet, die Regelungen f\u00fcr einen Anspruch auf Vergessenwerden sind nicht klar. Dar\u00fcber hinaus w\u00fcrde ich aber zu bedenken geben, wie unsere Museen, Bibliotheken und unsere Kenntnisse \u00fcber geschichtliche Vorg\u00e4nge aussehen w\u00fcrden, g\u00e4be es schon seit 2000 Jahren ein Recht auf Vergessenwerden.<\/p>\n<p>Artikel 4: Kein Mensch darf zum Objekt eines Algorithmus werden<\/p>\n<p>Wie das gelingen kann, ist wohl eine der Kernfragen der Digitalisierung. Ein \u201e<em>Algorithmen-T\u00dcV, der die Lauterkeit der Programmierung gew\u00e4hrleistet und auch sicherstellt, dass unsere Handlungs- und Entscheidungsfreiheit nicht manipuliert wird<\/em>\u201c ist eine innovative Idee. Vielleicht m\u00fcssen wir aber ein St\u00fcck fr\u00fcher ansetzen. Jeff Jarvis forderte Ende 2013 einen <a href=\"http:\/\/www.zeit.de\/digital\/datenschutz\/2013-12\/nsa-jeff-jarvis-ueberwachung\">hippokratischen Eid f\u00fcr Techniker<\/a>. Es ist richtig, wenn es hei\u00dft: \u201e<em>Maschinen haben keine eigene Ethik und empfinden keine Empathie.<\/em>\u201c Aber verlangt das vielleicht nicht nach einer Ethik f\u00fcr Programmierer\/innen und (Software-) Entwickler\/innen, wegen mir auch in Form des hippokratischen Eids. Und wenn das nicht hilft, muss vielleicht sogar gesetzliche Regulierung her. Aber darum geht es ja in Artikel 12.<\/p>\n<p>Artikel 5: Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung im Internet frei zu \u00e4u\u00dfern und zu verbreiten und sich aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Eine Zensur findet nicht statt.<\/p>\n<p>Da gibt es eigentlich nichts hinzuzuf\u00fcgen. Zumal alles was mir dazu einfiele in Artikel 6 kommt.<\/p>\n<p>Artikel 6: Das Recht, seine Meinung im Internet zu \u00e4u\u00dfern, befreit niemanden davon, die allgemeinen Gesetze und das Pers\u00f6nlichkeitsrecht seiner Mitmenschen zu beachten.<\/p>\n<p>Eigentlich ist das eine Binsenweisheit. Allerdings finde ich, dass nicht nur das Internet zu sprachlicher Verrohung verleitet. Was da so einige Pegida- und AfD-Anh\u00e4nger\/innen von sich geben, ist auch eine sprachliche (und menschliche) Verrohung. Wenn aber das Loblied des L\u00f6schens von Kommentaren gesungen wird, habe ich meine Zweifel, ob dies der richtige Weg ist. Das L\u00f6schen rechtswidriger Handlungen ist \u2013 darauf wird zu Recht hingewiesen \u2013 keine Zensur durch Private. Doch durch das L\u00f6schen gehen die Gedanken und Menschen mit diesen Gedanken nicht weg. Mir scheint das Konzept des aktiven und massiven Widersprechens aufkl\u00e4rerischer.<\/p>\n<p>Artikel 7: Jeder Mensch hat ein Recht darauf, dass seine Arbeit angemessen bezahlt wird, wenn er Dienstleistungen im Internet erbringt oder sie \u00fcber das Internet vermittelt.<\/p>\n<p>Auch wenn von Arbeit und Arbeitswelt gesprochen wird, gemeint ist vermutlich Erwerbsarbeit und Erwerbsarbeitswelt. Wenn ein \u201e<em>Dumping-Verbot im Internet<\/em>\u201c gefordert wird, ist das richtig. Aber wie soll es aussehen? Ich verweise da mal auf die Idee vom <a href=\"http:\/\/blog.wawzyniak.de\/eine-debatte-die-fahrt-aufnehmen-sollte-mindesthonorar\/\">Mindesthonorar<\/a>.<\/p>\n<p>Artikel 8: Alle Urheber und aus\u00fcbenden K\u00fcnstler haben das Recht auf einen fairen Anteil an den Ertr\u00e4gen der digitalen Nutzung ihrer Werke.<\/p>\n<p>Auch das ist richtig. Und die Forderung \u201e<em>neue Bezahlmodelle<\/em>\u201c ist nicht unbedingt neu. Die Gedanken der <a href=\"https:\/\/www.ccc.de\/de\/updates\/2011\/kulturwertmark\">Kulturwertmark<\/a> oder der <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/thema\/Kulturflatrate\">Kulturflatrate<\/a> k\u00f6nnten in diesem Zusammenhang ja noch mal debattiert werden.<\/p>\n<p>Artikel 9: Der Staat gew\u00e4hrleistet die Netzneutralit\u00e4t.<\/p>\n<p>Auch richtig. Machen. Ein Anfang w\u00e4re, <a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/18\/068\/1806876.pdf\">hier<\/a> zuzustimmen :-).<\/p>\n<p>Artikel 10: Niemand darf seine wirtschaftliche Macht missbrauchen. Der Staat verhindert Monopole und Kartelle; er f\u00f6rdert Vielfalt und Wettbewerb.<\/p>\n<p>Ob dies der Staat kann, da h\u00e4tte ich meine Zweifel. Aber das wird bei Artikel 12 diskutiert. So richtig die Forderung ist, so falsch ist es aber hier auf Google und das Suchmaschinenmonopol abzustellen. Ja, es gibt die Gefahr des wirtschaftlichen Machtmissbrauchs, aber diese ist eher in der Verflechtung verschiedener Angebote zu sehen als in einem Suchmaschinenmonopol. Die Monopolkommission hat dazu <a href=\"http:\/\/www.monopolkommission.de\/images\/PDF\/SG\/SG68\/S68_volltext.pdf\">in diesem Sondergutachten<\/a> viele interessante Sachen aufgeschrieben. Wie eine angedeutete Neutralit\u00e4t beim diskriminierungsfreien Auffinden von Ergebnissen bei Suchmaschinen aussehen soll, habe ich nicht ganz verstanden.<\/p>\n<p>Artikel 11: Jeder Mensch hat ein Recht auf Datensicherheit.<\/p>\n<p>Auch dies ist ein wichtiger Punkt. Allerdings wird mir zu einseitig auf \u201e<em>sensible Daten<\/em>\u201c oder \u201e<em>digitale Dienstleistungen der Daseinsvorsorge<\/em>\u201c abgestellt, der Fokus liegt zu sehr auf \u201e<em>kritische Infrastruktur\u201c<\/em>, die besonders gesichert werden soll. Hier geh\u00f6rt meines Erachtens die Forderung nach Privacy by Default (datenschutzfreundliche Voreinstellung) und Privacy by Design (Datenschutz durch Technik) hin \u2013 und auch eine verpflichtende <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Ende-zu-Ende-Verschl%C3%BCsselung\">Ende-zu-Ende-Verschl\u00fcsselung<\/a>.<\/p>\n<p>Artikel 12: Die Staaten schaffen ein V\u00f6lkerrecht des Netzes, um die Freiheit des Internets weltweit zu sichern.<\/p>\n<p>Ich greife meine Anmerkung zu Artikel 4 auf. Im vorgeschlagenen Artikel 12 geht es um Staaten. Es ist richtig, aber greift meines Erachtens zu kurz, wenn gefordert wird, dass wir \u201e<em>e<\/em><em>ine internationale Verst\u00e4ndigung \u00fcber die Achtung pers\u00f6nlicher Daten, um sie vor dem willk\u00fcrlichen Zugriff von Geheimdiensten zu sch\u00fctzen<\/em>\u201c ben\u00f6tigen. Es geht \u2013 siehe Artikel 4 \u2013 um mehr. Ob das V\u00f6lkerrecht es in seiner bisherigen Struktur leisten kann, welche Ver\u00e4nderungen bei UNO und EU notwendig sind, um demokratische Regeln im Hinblick auf Einschr\u00e4nkung wirtschaftlicher Macht und Freiheit vor Fremdbestimmung durch Algorithmen zu erm\u00f6glichen, geh\u00f6rt hier aus meiner Sicht mit dazu.<\/p>\n<p>Artikel 13: Jeder Mensch hat das Recht auf eine analoge Welt. Niemand darf ungerechtfertigt benachteiligt werden, weil er digitale Dienstleistungen nicht nutzt.<\/p>\n<p>Den unter diesem Artikel aufgef\u00fchrten Dingen kann ich zustimmen. Erg\u00e4nzen w\u00fcrde ich an dieser Stelle allerdings noch, dass dies auch ein Recht auf Bargeld beinhaltet. Gerade im Hinblick auf anonymes Bezahlen finde ich das einen relevanten Punkt.<\/p>\n<p>Was fehlt noch? Aus meiner Sicht m\u00fcsste noch etwas zum Eigentum gesagt werden und zur Frage der sozialen Sicherung. Es w\u00e4re ja denkbar, einen Artikel 14 und 15 zu formulieren :-).<\/p>\n<p>Artikel 14: Eigentum verpflichtet. Es soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen.<\/p>\n<p>Es gibt die Verpflichtung, sich an der Finanzierung des Gemeinwesens zu beteiligen. Wie die Finanzierung in Form der Steuerzahlung stattfindet (Unternehmenssitz, Ort der Wertsch\u00f6pfung und Eink\u00fcnfteerzielung), muss gekl\u00e4rt werden. Gleichzeitig bedeutet diese Formulierung aber auch, dass es eine Grundverpflichtung zur Bereitstellung von Infrastruktur gibt. Das korrespondiert nat\u00fcrlich mit Artikel 1. Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber auch der Hinweis: Satz 2 bedeutet nicht, dass es ein staatliches Internet geben darf.<\/p>\n<p>Artikel 15: Jeder Mensch hat ein Recht auf soziale Absicherung<\/p>\n<p>Der Artikel 7 beschreibt die Ver\u00e4nderung der Erwerbsarbeitswelt. Diese wird Auswirkungen auch auf die Solidarsysteme und vor allem ihre Finanzierung haben. Ein Recht auf soziale Absicherung ist deshalb auch in einer digitalisierten Welt zwingend erforderlich. Die Festschreibung eines Rechtes auf soziale Absicherung l\u00e4sst den Spielraum, zu entscheiden, wie dieses konkret aussieht und wie es finanziert wird. Wenn es nach mir ginge, w\u00fcrde es ein bedingungsloses Grundeinkommen geben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"tweetbutton7233\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fnicht-schlecht%2F&amp;text=Nicht%20schlecht&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fnicht-schlecht%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nicht schlecht, was Heiko Maas da als \u201eUnsere digitalen Grundrechte\u201c ver\u00f6ffentlicht hat. 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