{"id":7258,"date":"2016-04-22T13:04:51","date_gmt":"2016-04-22T12:04:51","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=7258"},"modified":"2016-04-22T14:08:05","modified_gmt":"2016-04-22T13:08:05","slug":"haftungsprivilegien-fuer-host-provider-in-der-diskussion","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/haftungsprivilegien-fuer-host-provider-in-der-diskussion\/","title":{"rendered":"Haftungsprivilegien f\u00fcr Host-Provider in der Diskussion"},"content":{"rendered":"<p>Gestern lud das<a href=\"http:\/\/www.koelner-forum-medienrecht.de\/veranstaltung\/intermedi%C3%A4re-im-fokus-des-gesetzgebers-%E2%80%93-auf-dem-weg-zur-reform-des-haftungsregimes\"> K\u00f6lner Forum Medienrecht zu ihrer Jahresauftaktveranstaltung<\/a> in den K\u00f6lner Ratssaal. \u00a0 Die Haftungsprivilegien von Intermedi\u00e4ren waren das Thema mehrere Impulsreferate und Podien. Auch Halina als recht- und netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE war dabei. Doch worum geht&#8217;s bei diesen Haftungsprivilegien von Intermedi\u00e4ren \u00fcberhaupt?<\/p>\n<p>Intermedi\u00e4re sind nichts anderes als Vermittler. Im digitalen Bereich unterscheidet man zwischen den sogenannten Zugangsanbietern (Access-Provider) und Diensteanbieter (Host-Provider). Access-Provider bieten einen Zugang zum Internet an. \u00a78 des Telemediengesetzes (TMG) regelt, dass Access-Provider nicht f\u00fcr das haften m\u00fcssen, was Nutzerinnen und Nutzer mit den Internetanschluss anstellen. Das hei\u00dft, wenn ein Nutzer oder eine Nutzerin rechtswidrig ein urheberrechtlich gesch\u00fctztes Werk hochl\u00e4dt, kann daf\u00fcr nicht der Access-Provider verantwortlich gemacht werden. Diese Regelung wird derzeit nicht infrage gestellt. In dem Zusammenhang wird eher diskutiert, ob Anbieter offener Funknetze auch als Access-Provider gelten und sie damit auch unter diesen Haftungsausschluss fallen. In einem <a href=\"http:\/\/www.zeit.de\/digital\/internet\/2010-05\/wlan-bgh-unterlassung\">Urteil des Bundesgerichtshofs<\/a> (BGH) wurde dies verneint. Betreiber w\u00fcrden als sogenannte St\u00f6rer haften, wenn sie ihre Funknetze nicht ausreichend sch\u00fctzen also zum Beispiel verschl\u00fcsseln. Diese St\u00f6rerhaftung hat seitdem zu gro\u00dfer Rechtsunsicherheit gef\u00fchrt, sodass sich bei allen im Bundestag vertretenden Parteien (als letztes bei der CDU) die Einsicht durchgesetzt hat, diese St\u00f6rerhaftung zu beseitigen. <a href=\"http:\/\/blog.wawzyniak.de\/das-ist-keine-abschaffung-der-stoererhaftung\/\">Wie immer wird aber \u00fcber die genaue Umsetzung gestritte<\/a>n. Im Zusammenhang mit Access-Providern sind auch die Netzsperren erneut ins Gespr\u00e4ch gekommen. Wieder einmal ist ein <a href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2015\/bgh-entscheidung-zu-netzsperren-die-nichtsnutzige-digitale-sichtschutzpappe-ist-zurueck\/\">Urteil des BGH <\/a>Schuld, das solche Netzsperren grunds\u00e4tzlich erlaubt. Es kann also unter bestimmten Umst\u00e4nden von Access-Providern verlangt werden, dass sie bestimmte Inhalte f\u00fcr die Augen ihrer Nutzerinnen und Nutzer sperren. Eigentlich schien die Diskussion entschieden, da sich schon lange <a href=\"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/netzsperrengesetz-aufheben\/\">die Erkenntnis\u00a0durchgesetzt<\/a> hat, dass Inhalte zu l\u00f6schen viel effektiver ist als sie einfach nur auszusperren. Doch Dank des BGH wird dieser Klassiker der netzpolitischen Diskussionen wohl wieder neu aufflammen.<!--more--><\/p>\n<p>Aufgeflammt ist auch die Diskussion um die Host-Provider. Host-Provider bieten ihren Nutzern die M\u00f6glichkeit Daten ins Netz zu laden und zu teilen. Host-Provider k\u00f6nnen einfache Cloud-Dienste sein oder Dienste wie YouTube oder Facebook, die es Nutzerinnen und Nutzern erm\u00f6glichen, selbst erstellte Inhalte weit zu verbreiten. Aber auch Internetseiten wie Kino.to, die ganz offensichtlich rechtswidrig urheberrechtlich gesch\u00fctzte Werke verbreiten, fallen darunter. Host-Provider k\u00f6nnen sich \u00e4hnlich wie Access-Provider auf Haftungsprivilegien berufen. Dies ist in \u00a710 Telemediengesetz geregelt. Demnach sind Host-Provider dann nicht f\u00fcr fremde Informationen, die ihre Nutzerinnen und Nutzer speichern, haftbar, wenn sie keine Kenntnis von rechtswidrigen Handlungen hatten oder sie unverz\u00fcglich handelten, nachdem sie von solchen Handlungen erfuhren. Es ist angesichts dessen relativ leicht einsehbar, dass Seiten wie Kino.to sich nicht auf diese Haftungsprivilegien berufen k\u00f6nnen. Doch kein Gesetz ohne Auslegungsvarianten. Dies liegt unter anderem daran, dass neben der nationalen auch die europ\u00e4ische Ebene einiges mitzureden hat. Und so gibt es einige Urteile sowohl auf deutscher als auch auf nationaler Ebene, die die genaue Auslegung der Haftungsprivilegien f\u00fcr Host-Provider zu kl\u00e4ren versuchten &#8211; oder auch nicht.<\/p>\n<p>Auf europ\u00e4ischer Ebene unterscheidet die Rechtsprechung bei der Bemessung, ob einem Host-Provider umfassende Pr\u00fcfpflichten auferlegt werden, welche Art der Vermittlung er vornimmt, erkl\u00e4rte <a href=\"http:\/\/www.frey.tv\/rechtsanwaelte\/dr-dieter-frey-ll-m.html\">Dieter Frey<\/a>\u00a0in seinem sehr anschaulichen Eingangsreferat zu Beginn der Veranstaltung. Ist sie neutral, also stellt der Provider lediglich die technischen M\u00f6glichkeiten zur Verf\u00fcgung, dann kann er sich auf die Haftungsprivilegien berufen. Ist der Host-Provider\u00a0aber aktiv an der widerrechtlichen Verbreitung von bspw. urheberrechtlich gesch\u00fctzten Werken beteiligt, dann kann er sich auf diese Privilegien nicht berufen. Aktiv bedeutet, dass er zum Beispiel solche Angebote Dritter bewirbt. In der deutschen Rechtssprechung hat sich bisher der Ansatz durchgesetzt, dass ein Host-Provider dann haften kann, wenn er sich die Inhalte in irgendeiner Form zu eigen macht. Exemplarisch steht daf\u00fcr der Fall von chefkoch.de gegen marions-kochbuch.de. Wiederholt hatten Nutzerinnen und Nutzer auf chefkoch.de urheberrechtlich gesch\u00fctzte Bilder von marions-kochbuch.de hochgeladen. Deshalb verklagte marions-kochbuch-de chefkoch.de auf Unterlassung und Schadensersatz. Der BGH gab dieser Klage statt. Er urteilte, dass sich chefkoch.de die Inhalte seiner Nutzerinnen und Nutzer zu eigen macht , weil es auf die Bilder sein Logo setzte und damit der Eindruck entstand, es handele sich um ein redaktionellen Inhalt. Vor dem Hintergrund solcher unterschiedlichen Urteile kann man sich die Frage stellen, ob die Haftungsprivilegien f\u00fcr Host-Provider tats\u00e4chlich einer Reform bed\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Nun plant die Gro\u00dfe Koaltion seit geraumer Zeit den ganz gro\u00dfen Wurf. In einem bereits in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf will man die St\u00f6rerhaftung bei Betreiben offener WLANs und gleichzeitig die Haftungsprivilegien sogenannter &#8222;gefahrengeneigter Dienste&#8220; beseitigen. Warum dies ein Problem ist hat <a href=\"http:\/\/blog.wawzyniak.de\/anhoerung-zur-stoererhaftung\/\">Halina hier ausf\u00fchrlich dargelegt<\/a>. Doch die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes l\u00e4sst weiter auf sich warten. Offensichtlich scheint auch die Gro\u00dfe Koalition noch einiges an Diskussionsbedarf zu haben, sowohl was die genaue Ausgestaltung der Haftungsprivilegien f\u00fcr Betreiber offener WLANs angeht als auch, was die Haftungsprivilegien f\u00fcr Host-Provider angeht.\u00a0Vor diesem Hintergrund bewegte sich die erste Diskussionrunde, an der neben Halina, Martin D\u00f6rmann von der SPD, Michael Duderst\u00e4dt von der GEMA und Oliver S\u00fcme vom Internetwirtschaftverband eco teilnahm.<\/p>\n<p>Martin D\u00f6rmann erkl\u00e4rte in seinem Eingangsstatement, warum die Verabschiedung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung, der &#8211; unter Auflagen &#8211; die St\u00f6rerhaftung beim Betreiben offener Funknetze beseitigen und das Haftungsprivileg f\u00fcr sogenannte &#8222;gefahrengeneigte Dienste&#8220; aufheben soll, so lange auf sich warten l\u00e4sst. Es sei die CDU, die sich einfach nicht einige werde. In der SPD habe sich mittlerweile durchgesetzt, dass die Zielsetzung des Gesetzentwurfes richtig, aber die Umsetzung mangelhaft sei. Insbesondere sei fraglich, ob die angestrebte Regelung \u00fcberhaupt europarechtskonform sei. Allzu \u00fcberraschend kommt diese Aussage nicht, hatte doch schon der <a href=\"http:\/\/www.spdfraktion.de\/system\/files\/documents\/positionspapier_telemediengesetz_spd-bt-fraktion_06012016_final.pdf\">AK Urheberrecht der SPD Verbesserungen angemahnt<\/a>. Man \u00fcberlege derzeit, ob man einen Entschlie\u00dfungsantrag zum Gesetzentwurf einbringt, der noch einmal die Grundz\u00fcge des Vorhabens klarstellt. Wie dieser Antrag genau aussehen soll, \u00fcberlie\u00df er dann aber der Fantasie des Publikums.<\/p>\n<p>Michael Duderst\u00e4dt von der GEMA kritisierte, dass insbesondere Host-Provider wie die Google-Tochter YouTube sich weigerten, Urheberinnen und Urheber angemessen an ihren Einnahmen zu beteiligen. Dies sei nicht richtig, erwiderte Georg Nolte von Google auf einem sp\u00e4teren Podium. YouTube b\u00f6te \u00fcber die ContentID die technische M\u00f6glichkeit an, urheberrechtlich gesch\u00fctzte Werke automatisiert in neu hochgeladenen Videos zu erkennen. Die jeweiligen Rechteinhaber h\u00e4tten dann die M\u00f6glichkeit, solche Inhalte zu sperren oder an der Werbeeinnahmen beteiligt zu werden. Au\u00dferdem habe YouTube in 140 L\u00e4ndern Vereinbarungen getroffen, wie Rechteinhaber an den Werbeeinnahmen beteiligt werden. Nur in Deutschland sei die Verhandlung seit 2009 zu keinem Ergebnis gekommen. Woran das genau liegt, darauf wollten weder GEMA noch Google genauer eingehen.<\/p>\n<p>Letztlich wird aber niemand drumherum kommen, eine angemessene Beteiligung von Kreativen\u00a0 zu regeln. \u00a0Selbst wenn eine Einigung zwischen GEMA und YouTube\/Google zustande kommt, ist dies aber l\u00e4ngst nicht gesichert. Dies ist keine Frage, die Host-Provider l\u00f6sen k\u00f6nnen oder m\u00fcssen. Die angemessene Verg\u00fctung von Kreativen m\u00fcssen die GEMA und die Verwerter letztlich gew\u00e4hrleisten. Es ist daher an der Zeit, das Urhebervertragsrecht und das Gesetz zur Umsetzung der Verwertungsgesellschaften-Richtlinie\u00a0(VGG) so zu gestalten, dass Kreative &#8211; und hier besonders diejenigen, die gar nicht oder nur kaum von ihrem kreativen Schaffen leben k\u00f6nnen,\u2013 angemessen verg\u00fctet werden. Man m\u00fcsse daher aufpassen, dass man die Debatten um die Host-Provider-Haftung und die angemessene Verg\u00fctung von Kreativen nicht miteinander vermische, erkl\u00e4rte daher Halina.<\/p>\n<p>DIE LINKE bleibt bei ihrer Forderung, die Privilegien f\u00fcr Host-Provider in \u00a710 TMG nicht anzutasten. Erst recht lehne sie es ab, sogenannte &#8222;gefahrengeneigte Dienste&#8220; mit schwammigen Unbestimmtheiten von der Haftungsprivilegierung auszunehmen, so Halina weiter. Die bestehenden Regelungen reichen vollkommen aus, um gegen &#8222;schwarze Schafe&#8220; wie Kino.to vorzugehen. Es g\u00e4be aber \u2013 wie so oft \u2013 ein Vollzugsdefizit. Man m\u00fcsse daher vielmehr dar\u00fcber reden, wie Host-Provider, die offenkundig davon leben, dass rechtswidrige Inhalte verbreitet werden, in Regress genommen werden k\u00f6nnen. In einem <a href=\"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/linke-und-gruene-gemeinsam-gegen-stoererhaftung\/\">Gesetzentwurf, den LINKE und Gr\u00fcne bereits vor anderthalb Jahren gemeinsam vorlegten<\/a>, regele man daher ausdr\u00fccklich nur, dass Betreiber offener Funknetze als Access-Provider, also Zugangsanbieter, gelten und damit nicht daf\u00fcr haften m\u00fcssen, was Nutzerinnen und Nutzer mit dem WLAN-Zugang anstellen. Erstaunlicherweise hatte keiner auf dem Podium irgendetwas gegen diese Forderung einzuwenden. Das h\u00f6rte sich vor ein paar Jahren noch ganz anders an.<\/p>\n<p>Eine spannende Veranstaltung war der Jahresauftakt des K\u00f6lner Forums Medienrecht auch dieses Jahr. \u00dcberzeugende Argumente, warum das Haftungsprivileg f\u00fcr Host-Provider aufgeweicht werden m\u00fcsse, kamen keine. Daf\u00fcr umso mehr, warum man diese B\u00fcchse der Pandora lieber nicht \u00f6ffnen sollte und den \u00a710 Telemediengesetz lieber so bel\u00e4sst wie er jetzt ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"tweetbutton7258\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fhaftungsprivilegien-fuer-host-provider-in-der-diskussion%2F&amp;text=Haftungsprivilegien%20f%C3%BCr%20Host-Provider%20in%20der%20Diskussion&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fhaftungsprivilegien-fuer-host-provider-in-der-diskussion%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gestern lud das K\u00f6lner Forum Medienrecht zu ihrer Jahresauftaktveranstaltung in den K\u00f6lner Ratssaal. \u00a0 Die Haftungsprivilegien von Intermedi\u00e4ren waren das Thema mehrere Impulsreferate und Podien. 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