{"id":783,"date":"2009-10-29T00:05:41","date_gmt":"2009-10-28T22:05:41","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=783"},"modified":"2010-09-15T19:58:45","modified_gmt":"2010-09-15T17:58:45","slug":"koalitionsvertrag-vom-uneingelosten-freiheitsanspruch-des-internet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/koalitionsvertrag-vom-uneingelosten-freiheitsanspruch-des-internet\/","title":{"rendered":"Koalitionsvertrag: Vom uneingel\u00f6sten Freiheitsanspruch des Internet"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/uploads\/Freiheit_CC_arrival.jpg\" alt=\"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/uploads\/Freiheit_CC_arrival.jpg\" \/><\/p>\n<h6>Bild: \u201eFreiheit\u201c von arrival &#8211;\u00a0www.augensound.de (CC)<\/h6>\n<p>Der <a href=\"http:\/\/www.cdu.de\/doc\/pdfc\/091024-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf\" target=\"_blank\">Koalitionsvertrag<\/a> und das ausgehandelte Personaltableau zur Besetzung der Ministerien liegen abschlie\u00dfend vor. Gleich eingangs des Abschnitts \u201eInformations- und Mediengesellschaft\u201c steht das Bekenntnis der Koalition\u00e4re, das Internet als \u201edas freiheitlichste und effizienteste Informations- und Kommunikationsforum der Welt\u201c (Z. 4609\/4610) zu begreifen. Zeit also, eine Einsch\u00e4tzung \u00fcber die von CDU\/CSU und FDP getroffenen Vereinbarungen in Hinsicht auf den postulierten Freiheitsanspruch des Netzes vorzunehmen. <!--more--><\/p>\n<p>Folgende netzpolitische Schwerpunkte sind als markant auszumachen und bed\u00fcrfen der Kommentierung:<\/p>\n<p><strong>Breitband:<\/strong> Trotz der formelhaften Beteuerung, in l\u00e4ndlichen R\u00e4umen werde die \u201efl\u00e4chendeckende Versorgung mit Infrastruktur f\u00fcr ein schnelles Internet [\u2026] massiv vorangetrieben\u201c (Z. 1686\/1687), setzt Schwarz-Gelb die rein wettbewerbspolitisch motivierte Politik des zuvor CSU-gef\u00fchrten Bundeswirtschaftsministeriums fort. Ausgespart bleibt weiterhin, dass es gerade die Bedingungen eines im Kern unregulierten Marktes und von rein renditegesteuerten Marktakteuren sind, die sich aufgrund unzureichender Gewinnaussichten in d\u00fcnnbesiedelten Gebieten als einschneidendes Hemmnis f\u00fcr eine fl\u00e4chendeckende Bereitstellung von Breitbandanschl\u00fcssen erweisen.<\/p>\n<p>Die digitale Kluft zwischen Stadt und Land harrt auch k\u00fcnftig ihrer Aufhebung. Wurde von der letzten Bundesregierung immer wieder auf das Mittel <a href=\"http:\/\/www.zukunft-breitband.de\/BBA\/Navigation\/breitbandatlas,did=234070.html\" target=\"_blank\">Breitbandatlas<\/a> verwiesen, mit dem festzustellen sei, wie Angebot und Nachfrage in unterversorgten Regionen zum Ausgleich gebracht werden k\u00f6nnen, wird nun ein gleicherma\u00dfen folgenloses \u201eMonitoring zum Umsetzungsstand der Breitbandstrategie\u201c (Z. 4808) propagiert. Die damit verbundene Selbstverpflichtung zu \u201eeinem nachhaltig wettbewerblichen Umfeld\u201c (Z. 4812) ist es, mit der ein B\u00fcrgerrecht auf Breitbandanschlu\u00df \u2013 beim Telefonanschlu\u00df selbstverst\u00e4ndlich \u2013 umgangen wird.<\/p>\n<p>Auch die im weiteren genannten Ma\u00dfnahmen sind alter Wein in neuen Schl\u00e4uchen: Nutzung von Synergien beim Breitbandausbau, innovations- und investitionsfreundliche Regulierung sowie unterst\u00fctzende Frequenzpolitik lauteten bereits die Kernpunkte der im Rahmen des Konjunkturpaket II (Februar 2009) vorgestellten <a href=\"http:\/\/www.bmwi.de\/Dateien\/BBA\/PDF\/breitbandstrategie-der-bundesregierung,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf\" target=\"_blank\">Breitbandstrategie<\/a> aus dem Hause Guttenbergs.<\/p>\n<p>Der selbstgesetzte Anspruch, \u201eeine digitale Spaltung der Gesellschaft zu verhindern\u201c (Z. 4620), reduziert sich somit allein auf das Aussch\u00f6pfen der \u201eDigitalen Dividende\u201c. Kein Wort aber findet sich davon, dass die Umwidmung des UHF-Spektrums (790\u2013862 MHz) ohne ausreichende technische Vertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung erfolgt, enorme Folgekosten durch die Verlagerung des Produktions- und Veranstaltungsfunks (Drahtlosmikrophone) verursacht und in der Leistungsf\u00e4higkeit begrenzt ist.<\/p>\n<p>Zur Erl\u00e4uterung: Nach Messungen des Instituts f\u00fcr Rundfunktechnik sind\u00a0<a href=\"http:\/\/www.funkschau.de\/infrastruktur\/news\/article\/digitale_dividende_stoert_kabelempfang\/10093\/7a0d05b8-0981-11de-b4ba-001ec9efd5b0\" target=\"_blank\">St\u00f6reinstrahlungen<\/a> sowohl in TV-Kabelanlagen als auch in TV-Endger\u00e4te zu erwarten, betragen die (nicht gegenfinanzierten) Folgekosten f\u00fcr den Ersatz von Drahtloseinheiten im Kulturbereich nach <a href=\"http:\/\/www.save-our-spectrum.org\/hintergruende_konsequenzen.html\" target=\"_blank\">Sch\u00e4tzungen<\/a> 2,5\u20133,3 Mrd. Euro und ist Mobilfunk gegen\u00fcber kabelgebunden Technologien\u00a0<a href=\"http:\/\/www.zdf-jahrbuch.de\/2008\/produktion\/matzel_martin.php\" target=\"_blank\">kapazit\u00e4tsbegrenzt<\/a> (abh\u00e4ngig von der Nutzerzahl).<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus bestehen keinerlei Anzeichen daf\u00fcr, dass zumindest das einseitige, zugunsten der gro\u00dfen Netzbetreiber Telekom und Vodafone ausgerichtete, und darin sogar von der EU-Kommission (siehe hierzu den Bericht auf\u00a0<a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Frequenzversteigerung-EU-Kommission-bezieht-Stellung-fuer-Kleine-820214.html\" target=\"_blank\">heise online<\/a>) kritisierte, <a href=\"http:\/\/www.bundesnetzagentur.de\/enid\/c31733da0222d0f98880678ef8c10d57,0\/Oeffentlicher_Mobilfunk\/Vergabeverfahren_Drahtloser_Netzzugang_5r5.html\" target=\"_blank\">Auktionsarrangement<\/a> der Bundesnetzagentur unter einem nun der FDP zugesprochenen Bundeswirtschaftsministerium korrigiert werden k\u00f6nnte. Im Koalitionsvertrag hei\u00dft es knapp, Interpretationsspielraum keinen Raum gebend:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDie Frequenzen werden jetzt z\u00fcgig versteigert\u201c (Z. 4827).<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Urheberrecht:<\/strong> Mit der \u201eSchaffung eines Leistungsschutzrechts f\u00fcr Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet\u201c (Z. 4776\u20134778) haben der Bund Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und die Axel Springer AG (siehe hierzu <a href=\"http:\/\/www.message-online.com\/94\/volltext94-2.pdf\" target=\"_blank\">Matthias Spielkamp<\/a>) am Kabinettstisch Platz genommen. Die Lobbyisten der Zeitungsverleger hatten es bislang offen gelassen, wie mittels Leistungsschutzrechten \u2013 \u00e4hnlich wie f\u00fcr Film- und Tontr\u00e4gerhersteller \u2013 das f\u00fcr die Meinungsfreiheit konstitutive Zitatrecht gew\u00e4hrleistet werden kann und wie Journalistinnen und Journalisten \u2013 die zumeist \u00fcber Total-Buy-Out-Vertr\u00e4ge an die Verlage gebunden sind \u2013 an der digitalen Zweitverwertung ihrer Texte in Online-Medien beteiligt werden (siehe hierzu <a href=\"http:\/\/carta.info\/15635\/leistungsschutzrecht-fuer-verlage-mehr-schaden-als-nutzen\/\" target=\"_blank\">Till Kreutzer<\/a>). Ebenso geschieht es nun im Koalitionsvertrag.<\/p>\n<p>Dar\u00fcberhinaus wird sich Schwarz-Gelb f\u00fcr \u201eein hohes Schutzniveau und eine wirksame Durchsetzbarkeit des Urheberrechts\u201c (Z. 4763\/4764) einsetzen:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDas Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein. Wir werden deshalb unter Wahrung des Datenschutzes bessere und wirksame Instrumente zur konsequenten Bek\u00e4mpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet schaffen. Dabei wollen wir M\u00f6glichkeiten der Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und Internetserviceprovidern f\u00f6rdern. Wir werden keine Initiativen f\u00fcr gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen.\u201c (Z. 4768\u20134773)<\/p><\/blockquote>\n<p>Die Betonung liegt hier auf keine <em>gesetzlichen<\/em> Internetsperren. Anzunehmen ist, dass die Koalition zum Schutz von Verwertungsinteressen Einflu\u00dfnahmen und Gesetzesinitiativen auf der Ebene der Provider ergreift. Urheberrechtsverletzungen in Tauschb\u00f6rsen k\u00f6nnten dann durch Bandbreitendrosselung sowie Vertragssperren f\u00fcr Nutzerinnen und Nutzer auf Basis der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) geahndet werden (siehe hierzu\u00a0<a href=\"http:\/\/www.netzpolitik.org\/2009\/schwarz-gelb-plant-dritten-korb\/\" target=\"_blank\">Markus Beckedahl<\/a>).<\/p>\n<p><strong>Netzneutralit\u00e4t:<\/strong> Die Beibehaltung eines freien und gleichen Informationsflusses im Netz wird Netzbetreibern nicht rechtsverbindlich vorgeschrieben. Auch in diesem Fall ist Netzpolitik zuallererst Wettbewerbspolitik. Das Gebot, die Anbieter von Inhalten unterschiedslos und diskriminierungsfrei zu behandeln und die Weiterleitung sowie Geschwindigkeit von Paketen anhand ihres Inhalts nicht zu kontrollieren, fungiert allenfalls als zu beobachtende Residualgr\u00f6\u00dfe:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eWir vertrauen darauf, dass der bestehende Wettbewerb die neutrale Daten\u00fcbermittlung im Internet und anderen neuen Medien (Netzneutralit\u00e4t) sicherstellt, werden die Entwicklung aber sorgf\u00e4ltig beobachten und n\u00f6tigenfalls mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralit\u00e4t gegensteuern.\u201c (Z. 4639\u20134642)<\/p><\/blockquote>\n<p>Das ist nichts anderes als die wettbewerbspolitische Position, die die Bundesnetzagentur seit langem vertritt. In einem \u00f6ffentlichen Expertengespr\u00e4ch des Unterausschusses Neue Medien im Deutschen Bundestag war von deren Vertreterin, Iris Henseler-Unger, im Dezember 2008 zu <a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/bundestag\/ausschuesse\/a22\/a22_nm\/oeffentliche_Sitzungen\/a22_uanm_22\/Stellungnahmen\/Stellungnahme_Bundesnetzagentur.pdf\" target=\"_blank\">vernehmen<\/a>:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eKlare rechtliche Regelungen zur Adressierung von Marktmachtproblemen sowie die F\u00f6rderung von Wettbewerb auf der Netzebene sind gegen\u00fcber spezifischen Regelungen zur Netzneutralit\u00e4t vorzuziehen. Wettbewerb auf der Netzebene beg\u00fcnstigt diskrimierungsfreien Zugang und vergr\u00f6\u00dfert die Wahlm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Kunden.\u201c<\/p>\n<p>Und: \u201eDie Bevorzugung der eigenen Kunden dient dabei zum einen der Kundenbindung und zum anderen als Anreiz f\u00fcr die Nicht-Kunden, ebenfalls Kunde zu werden. Diese Vorgehensweise ist grunds\u00e4tzlich nicht zu beanstanden, wenn sie im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Regeln abl\u00e4uft.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Das gegenw\u00e4rtige \u2013 und nach dem Koalitionsvertrag auch k\u00fcnftige \u2013 Regulationsmodell f\u00fcr den Telekommunikationssektor ist blind f\u00fcr das Problem der Netzneutralit\u00e4t. Es verbleibt Markt- und Betreiberrecht. Ein systematischer Ausbau hin zu \u201eeinem Nutzerrecht, das nicht nur den gleichberechtigten Zugriff auf Information, sondern auch die gleichberechtigte Bereitstellung von Information umfasst\u201c (<a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/bundestag\/ausschuesse\/a22\/a22_nm\/oeffentliche_Sitzungen\/a22_uanm_22\/Stellungnahmen\/Stellungnahme_fischbach.pdf\" target=\"_blank\">Rainer Fischbach<\/a>), ist mit ihm ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>IT-Infrastruktur:<\/strong> F\u00fcr die Informationstechnik des Bundes, Projekte wie das De-Mail-Gesetz und den Datenschutz \u2013 der im Koalitionsvertrag als St\u00e4rkung des \u201eSelbstdatenschutz[es]\u201c (Z. 4651) fr\u00f6hliche Urst\u00e4nd feiert \u2013 wird auch k\u00fcnftig die CDU zust\u00e4ndig sein. Dass mit Thomas de Maizi\u00e8re (CDU) der bisherige Koordinator der Geheimdienste f\u00fcr den Aufbau des Bundesamtes f\u00fcr Sicherheit in der Informationstechnik als \u201ezentrale Cyber-Sicherheitsbeh\u00f6rde\u201c (Z. 4728\/4729) zust\u00e4ndig wird, l\u00e4sst aufhorchen. Auch war <a href=\"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/des-kanzleramtsministers-krampf\/\" target=\"_blank\">hier<\/a> bereits Thema, dass mit de Maizi\u00e8re ein Verteidiger des \u201eZugangserschwerungsgesetz\u201c berufen wird, der nicht n\u00e4her spezifizierte \u201eVerkehrsregeln im Internet\u201c einforderte.<\/p>\n<p>Der erneute Verzicht auf das Bundesinnenministerium k\u00f6nnte sich f\u00fcr das im Rahmen der Sperrdiskussionen wieder auferstandene B\u00fcrgerrechtsinteresse in der FDP schnell als Bumerang erweisen. Nach den liberalen Innenministern zu Zeiten der sozial-liberalen Koalition dominierte mit Friedrich Zimmermann, Wolfgang Sch\u00e4uble, Rudolf Seiters, Manfred Kanther, Otto Schily und erneut Wolfgang Sch\u00e4uble immer nur der Typus <em>Sicherheitsminister<\/em>. F\u00fcr B\u00fcrgerrechte war da kein Platz. Dass es unter de Maizi\u00e8re anders wird, steht nicht zu erwarten.<\/p>\n<p><strong>Internetsperren:<\/strong> Die Aussetzung des sogenannten \u201eZugangserschwerungsgesetzes\u201c \u2013 um zun\u00e4chst ein Jahr \u2013 bildet ohne Zweifel einen Erfolg der FDP in den Verhandlungen. Allerdings ist es aufgrund des zuvor Gesagten ein Erfolg auf Zeit. Obstruktionspolitik des Innenministeriums oder des ihm unterstellten Bundeskriminalamts (BKA) in der Bek\u00e4mpfung von Kinderpornographie im Internet k\u00f6nnte unter Zuhilfenahme einer erneuten Desinformationskampagne \u2013 Ursula von der Leyen (CDU) bleibt Familienministerin \u2013 das Thema bald wieder auf die Tagesordnung bringen:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eNach einem Jahr werden wir dies im Hinblick auf Erfolg und Wirksamkeit evaluieren und aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse ergebnisoffen eine Neubewertung vornehmen.\u201c (Z. 4846\u20134848)<\/p><\/blockquote>\n<p>Hat die FDP bis zu diesem Zeitpunkt die Flanke Urheberrechtverletzungen im Netz nicht geschlossen, kehrt auch die Diskussion um Internetsperren zur\u00fcck \u2013 angef\u00fchrt durch den Stellvertreter Kinderpornographie.<\/p>\n<p><strong>Vorratsdatenspeicherung:<\/strong> Auf dem Feld der seit Ende 2007 gesetzlich vorgeschriebenen Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorg\u00e4ngen unabh\u00e4ngig von jeglichem Anfangsverdacht oder konkreten Gefahrenhinweisen (Vorratsdatenspeicherung) konnte sich die FDP gegen\u00fcber der CDU\/CSU nicht durchsetzen. Im Koalitionsvertrag hei\u00dft es:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eWir werden den Zugriff der Bundesbeh\u00f6rden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts \u00fcber die Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit der Vorratsdatenspeicherung aussetzen und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr f\u00fcr Leib, Leben und Freiheit beschr\u00e4nken.\u201c (Z. 4896-4900)<\/p><\/blockquote>\n<p>Die hier mit der Konjunktion \u201eund\u201c eingeleiteten Ausnahmen bedeuten \u2013 angesichts einer ansonsten behaupteten Aussetzung \u2013 nichts anderes als eine Verschleierung des ohnehin bestehenden Zustands. Das Bundesverfassungsgericht hatte im M\u00e4rz 2008 in einer <a href=\"http:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/pressemitteilungen\/bvg08-037.html\" target=\"_blank\">Eilentscheidung<\/a> zur Vorratsdatenspeicherung beschieden, den Zugriff auf die erhobenen Daten zu Zwecken der Strafverfolgung bis auf weiteres nur eingeschr\u00e4nkt zu erm\u00f6glichen \u2013 n\u00e4mlich auf Ermittlungsverfahren f\u00fcr schwere Straftaten im Sinne des \u00a7 100a Abs. 2 <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stpo\/\" target=\"_blank\">\u00a0StPO<\/a>. Ausdr\u00fccklich nicht ausgesetzt hatte es die Erhebung und Speicherung der Daten selbst.<\/p>\n<p>Im Klartext: Es wird auch k\u00fcnftig weiter gespeichert. Der Koalitionsvertrag gibt der Politik ein Ziel vor, dem sie ohnedies bereits zu folgen hat. Zugleich wirft die gewundene Formulierung ein schlechtes Licht auf das hierin uneingeforderte Primat von Politik: In zentralen Fragen der Informationsgesellschaft bleibt erneut nur die Hoffnung auf das Bundesverfassungsgericht als <em>Hort von Freiheitsrechten<\/em>.<\/p>\n<p><em>Kurz<\/em>: Die im Koalitionsvertrag eingangs gesungene Freiheitsode auf das Internet ist keine. Regulierende Eingriffe in Infrastruktur, Technik und Betrieb des Netzes werden durchg\u00e4ngig zugunsten der Wettbewerbsfreiheit aufgel\u00f6st. Politische Freiheitsrechte changieren allenfalls auf Zeit oder als aus dem Wettbewerbsrecht abgeleitete Sekund\u00e4rrechte. Es gilt: Auch auf dem Feld der Netzpolitik ist der Koalitionsvertrag im Kern ein Dokument des Neoliberalismus.<\/p>\n<div id=\"tweetbutton783\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fkoalitionsvertrag-vom-uneingelosten-freiheitsanspruch-des-internet%2F&amp;text=Koalitionsvertrag%3A%20Vom%20uneingel%C3%B6sten%20Freiheitsanspruch%20des%20Internet&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fkoalitionsvertrag-vom-uneingelosten-freiheitsanspruch-des-internet%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bild: \u201eFreiheit\u201c von arrival &#8211;\u00a0www.augensound.de (CC) Der Koalitionsvertrag und das ausgehandelte Personaltableau zur Besetzung der Ministerien liegen abschlie\u00dfend vor. 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