DIGITALE LINKE
— Politik in der digitalen Welt! —
 

„Zerschlagt das bürgerliche Copyright“ – Raubdrucke und Urheberrecht 1969

Der heutige Kampf um die Eigentumsordnung in der digitalen Welt hat eine lange Vorgeschichte. Eine Anekdote daraus hat Spiegel Online im Reprint (pdf) veröffentlicht (via Philipp Otto). Die Bücher, die die revolutionären Studentinnen und Studenten für den Kampf gegen Unterdrückung, Ausbeutung und das ganze Schweinesystem benötigten, waren einfach zu teuer. Sie druckten nach und vertrieben Reich, Marcuse, Korsch, Bakunin, Benjamin und andere zum Selbstkostenpreis. Auf der Buchmesse wurden unter dem Schlachtruf

Es gibt kein geistiges Eigentum. […] Darum: Organisiert ein, zwei, viele Autoren- und Druckersyndikate! Zerschlagt das bürgerliche Copyright!

Nachdrucke eines Pornoromans verteilt. Das Hauptwerk der Kopierer war Wilhelms Reichs „Funktion des Orgasmus“.  Die Ausrüstung für den Buchdruck sei schon für weniger als 10.000 Mark zu haben gewesen, fiktive Verlage trugen Namen wie den genannten Slogan „Zerschlagt das bürgerliche Copyright“. Später hätten viele gemerkt, dass man von den Raubdrucken auch ganz gut leben kann und ein kommerzielles Geschäft daraus gemacht.

Besonders gestritten wurde sich um eine Neuauflage der „Dialektik der Aufklärung“: Adorno/Horkheimer wollten diese nicht. Die revolutionären Leserinnen und Leser hingegen sahen den Text 22 Jahre nach dessen Erscheinen als Eigentum der Bewegung und erhielten prominente Unterstützung.

Diese „Verhinderung von kritischer Information“, so ein Flugblatt, sei „Diebstahl von etwas uns Zustehendem“. Und der um eine Sympathie-Adresse für die Bedrängten gebetene Berliner (Legal-) Verleger Klaus Wagenbach entschied, „daß kein sozialistischer Autor das Recht haben darf, seine Werke der Benutzung zu entziehen“.

Zitiert wird auch der dmalige Cheflektor des Luchterhand-Verlags, der spätere Literatursoziologe Jürgen Benseler, selbst Nutzer von Raubdrucken:

„Die Frage des geistigen Eigentums ist jetzt das wichtigste Thema für uns.“

Benseler arbeitete an einer Lukacs-Gesamtausgabe, gab jedoch unter der Hand neu aufgetauchte Manuskripte des Theoretikers an das APO-Organ „Extra-Dienst“ von Carl Guggomos weiter. Er wollte nicht, dass diese unveröffentlicht in den Archiven verschwinden.

Hilfe in der Auseinandersetzung um Geistiges Eigentum erwartete sich die linke Szene von den 1967 unterzeichneten „Stockholmer Protokollen“ (pdf) zur Berner Übereinkunft , die in Deutschland ratifiziert werden mussten. Diese enthalten Passi, die Entwicklungsländern Ausnahmen vom strengen Urheberrechtsregime ermöglichen sollten. Cuba haben die Raubdrucker etwas als geeignetes Exilland ausgemacht. Deutschland hat diese Ausnahmen jedoch später nicht ratifiziert.  

Mehr zum Kampf der 68er um Raubdrucke und das Urheberrecht findet man übrigens in dieser Magisterarbeit (pdf) von Carmen Maria Thiel.

Heute kann jeder ein, zwei, viele Autoren- und Druckersyndikate mittels seines Smartphones gründen. Der ideologische Überbau der damaligen Debatte mutet heute unzeitgemäß an. Dafür geht es nicht mehr um ein paar Theoretiker, sondern um die Frage, wem das Weltwissen im Netz gehört. 1969 hießen die illegalen Ausgaben  „resozialisierter Druck“. Wie heißt freies Wissen heute?

2 Kommentare zu “„Zerschlagt das bürgerliche Copyright“ – Raubdrucke und Urheberrecht 1969”

  1. milhouse sagt:

    „Später hätten viele gemerkt, dass man von den Raubdrucken auch ganz gut leben kann und ein kommerzielles Geschäft daraus gemacht.“

    Interessanter Aspekt.

  2. Peter F. sagt:

    @Milhouse: Ja, in der Tat. Allerdings waren die meisten der Autoren bereits tot bzw. ihre Werke verwaist oder nicht mehr zugänglich. Ein öffentliches Interesse der Zugänglichmachung demnach vorhanden. Und das ist der Kern, um den es geht, und für den es eine Regulierung zu schaffen gilt. Eine Regulierung, die dem gesellschaftlichen Interesse gerecht wird, nicht ökonomischen Motiven – seien die durch Google oder den Börsenverein bedingt.