DIGITALE LINKE
— Politik in der digitalen Welt! —
 

ZugErschwG: Bundesinnenministerium erläßt Dienstanweisung

Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat eine Dienstanweisung an das Bundeskriminalamt (BKA) zur Regelung des Zugangserschwerungsgesetz (ZugErschwG) erlassen. Anlaß dazu bildet die bevorstehende Verkündung des Gesetzes am 22. Februar und sein Inkrafttreten am Folgetag. Ab diesem Tag soll weder eine Erstellung der Sperrliste noch eine Übermittlung der Sperrliste an die Provider erfolgen.

Rechtlicher Hintergrund für diese Maßnahme bilde § 1 Abs. 2 ZugErschwG. Dort heißt es bekanntlich: „Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind.“

Die Anweisung des BMI ist aus dreierlei Gründen bemerkenswert: Erstens öffnet sie – wie Alvar Freude zu Recht feststellt – der Willkür der Exekutive Tür und Tor. Schließlich kann eine Dienstanweisung jederzeit zurückgenommen werden.

Zweitens ist die Gesetzesbedingung „in angemessener Zeit“ nicht nach dem Belieben der Bundesregierung festzusetzen und zu dehnen. Eine gesetzeskonforme Aussetzung von Sperrliste und technischen Sperrmaßnahmen ist nur mittels eines Aufhebungsgesetzes möglich.

Drittens wird nun ein Weg zur Maxime erhoben, dessen Schwerfälligkeit immer kritisiert wurde. Auf ausländischen Servern identifizierte kinderpornographische Inhalte sollen nun durch eine „Benachrichtigung des Staates“, in dem diese Server stehen, und mit der „nachdrücklichen Bitte um Löschung des Inhalts und um entsprechende Rückmeldung nach Löschung an das BKA“ bekämpft werden. Das heißt: Die Löschbemühungen erfolgen auf dem Dienstweg, und der kann bekanntlich dauern.

Eine bessere nationale und internationale Koordinierung der Polizeiarbeit auf diesem Feld bleibt weiter aus. Und das ist keine gute Grundlage dafür, dass die von Schwarz-Gelb angekündigte Gesetzesinitiative zur Löschung kinderpornographischer Inhalte im Netz auf Grundlage der Erfahrungen der mit dem ZugErschwG getroffenen Maßnahmen erfolgen soll.

PS: Die Dienstanweisung findet sich dokumentiert auf ODEM.blog. Dort wird seit heute auch das Antwortschreiben der Bundesregierung auf die vom Bundespräsidenten angeforderte Stellungnahme zum ZugErschwG wiedergegeben.

2 Kommentare zu “ZugErschwG: Bundesinnenministerium erläßt Dienstanweisung”

  1. […] die FDP-Fraktion den Weg einer Aussetzung des ZugErschwG über eine Dienstanweisung an das BKA (wir berichteten) für rechtskonform […]

  2. […] könnte angesichts solch einer Gemengelage überstimmt werden. Dann reicht eine einfach Aufhebung der Dienstanweisung durch das BMI, um die Richtlinie zu […]