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ACTA geht über geltendes europäisches Recht hinaus

„Das geht so nicht!“ – So lässt sich das Fazit aus einem Gutachten (pdf via laqadraturedunet) beschreiben, das der Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments zum internationalen Abkommen ACTA in Auftrag gegeben hatte. Beteiligt waren das Institute for Globalisation and Intellectual Regulation (IGIR) der Universität Maastricht sowie weitere Wissenschaftler. Der Text legt dar, dass ACTA sehr wohl über bestehendes europäisches und nationales Recht hinaus gehe und damit nicht ohne Änderungen der hiesigen Rechtslage implementiert werden könne. Diese Aussage ist nicht ohne Brisanz, hatten doch sowohl die Europäische Kommission (jüngst hier), als auch die Bundesregierung immer anderes erklärt hat (u.a. auf eine Kleine Anfrage der LINKEN – via heise).

Neben der Bemessungsgrundlage für Schadensersatzforderungen stehen die Regelungen zum Umgang mit Generika-Medikamenten im Fokus. Zu ersterem solle der Europäische Gerichtshof angerufen werden. Eine Überprüfung von ACTA durch den EuGH hatten auch schon die Grünen im EP beantragt. Die Contentindustrie hingegen macht Druck. Da nach den europäischen Instanzen auch noch die nationalen Parlamente zustimmen müssen, wird mit einer Umsetzung des Abkommens jedoch so schnell nicht zu rechnen sein. Die Frist im Abkommen wird bis 1.5.2013 angegeben.

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