DIGITALE LINKE
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Archiv für die Kategorie ‘Bundesregierung’

Weichgespült

Es geht weiter im Urhebervertragsrecht. Heute hat Justizminister Heiko Maas im Plenum des Deutschen Bundestages den „Gesetzentwurf der Bundesregierung zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ vorgestellt. Vorausgegangen war eine sehr kontrovers geführte Debatte über einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Das Ergebnis dieser Debatte lässt sich hier in Form des Kabinettentwurfs der Bundesregierung begutachten. So viel vorab (Achtung Spoiler!): Die Debatte hat Früchte getragen – für die Verwerter. Vom ursprünglichen Plan das Missverhältnis zwischen Urheberinnen und Urhebern auf der einen und Verwertern auf der anderen Seite zu verschieben und die Durchsetzungsmöglichkeiten einer angemessenen Vergütung für Urheberinnen und Urhebern zu verbessern, ist nicht viel übrig geblieben. Im Wesentlichen unterscheidet sich der Gesetzentwurf vom Referentenentwurf in folgenden Punkten: > Weiterlesen

Niemand hat die Absicht, freie Software zu verbieten

2014 wurde die Europäische Richtlinie 2014/53/EU  mit dem klangvollen Namen „Richtlinie über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG“ beschlossen. Mit dieser Richtlinie sollen Geräte reguliert werden, die Funknetze zur Kommunikation nutzen, um so Störungen zu vermeiden. Geregelt wird, dass solche Geräte nur noch zertifizierte Software nutzen dürfen. Welche Geräte davon betroffen sind, sagt die Richtlinie allerdings nicht aus. So entstand die Befürchtung, dass zum Beispiel auch WLAN-Router unter diese Richtlinie fallen und so die Möglichkeit freie Software darauf zu nutzen, de facto verboten wird. Dies wäre vor allem für die zahlreichen Freifunkinitiativen ein Problem, die daran arbeiten, in ganz Deutschland offene und freie WLAN-Netze aufzubauen. Denn für diese Gemeinschaftsnetze benötigen die Freifunker eigene Software auf WLAN-Routern. > Weiterlesen

Anhörung zur Störerhaftung

Warum auch immer, der Wirtschaftsausschuss ist federführend für die Störerhaftung zuständig. Und heute war die Anhörung zu diesem Thema. Nicht zum Gesetzentwurf von LINKE und Grünen, sondern zum Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Bei der Störerhaftung geht es um nachfolgenden Sachverhalt: Wer einer anderen Person seinen/ihren Internetzugang zur Mitnutzung überlässt oder sein/ihr Netzwerk nicht ausreichend gegen Missbrauch schützt, kann unabhängig vom eigenen Verschulden für rechtswidrige Handlungen Dritter in Haftung genommen werden. Die Störerhaftung bezieht sich allein auf Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche. Bei der Störerhaftung – Haftung für bloßes Zurverfügungstellen eines Zugangs – handelt es sich um eine deutsche Besonderheit.

Die Bundesregierung will nun WLAN-Anbieter den Access-Providern (Zugangsvermittlern) gleichstellen. Im Prinzip. Im Detail dann nämlich – im Gegensatz zum Gesetzentwurf von LINKEN und Grünen – doch nicht. Im geänderten § 8 Abs. 4 TMG heißt es: „Diensteanbieter nach Absatz 3 können wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Beseitigung oder Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Diensteanbieter 1. angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Netzwerk ergriffen hat und 2. Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.“ Der Gesetzentwurf von LINKEN und Grünen hingegen formuliert: „(3) Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1) umfasst auch gewerbliche und nichtgewerbliche Betreiber von Funknetzwerken, die sich an einen nicht im Voraus namentlich bestimmten Nutzerkreis richten (öffentliche Funknetzwerke). (4) Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1) umfasst auch Ansprüche auf Unterlassung.“ > Weiterlesen

Rechtsausschuss stimmt für Vorratsdatenspeicherung

Als Koalition hat man es nicht leicht. Man will eigentlich nur Gesetzesentwürfe schnellst möglichst abstimmen lassen – man hat ja eh die Mehrheit – und dann kommt die Opposition und pocht auf Minderheitenrechte. Heute beriet unter anderem der hauptverantwortliche Ausschuss für Recht und des Bundestages den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Einführung einer Höchstspeicherfrist, so wie die Vorratsdatenspeicherung jetzt heißt.  Wie nicht anders zu erwarten war, wurde dem Widerspruch der LINKEN gegen die viel zu kurzfristige Aufsetzung des Tagesordnungspunktes nicht stattgegeben. Vorher schlossen sich die Grünen diesem Widerspruch an. Es kam also doch zur Diskussion um den Gesetzentwurf, die allerdings keine neuen Argumente hervorbrachte. Noch immer konnten weder Union noch SPD erklären, warum ein derartiger Eingriff in die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern überhaupt erforderlich ist. Noch immer konnten Union und SPD keinen einzigen Fall nennen, der in der Vergangenheit nicht aufgeklärt wurde, weil es keine Vorratsdatenspeicherung gab. > Weiterlesen

Koalition peitscht Vorratsdatenspeicherung durch den Bundestag – DIE LINKE wehrt sich

Als Opposition hat man es nicht leicht. Gestaltend tätig zu werden ist so gut wie unmöglich. Immer wieder werden Anträge und Gesetzentwürfe im Plenum und in den Ausschüssen des Bundestages von der Mehrheit der Koalitionsfraktionen weggestimmt. Soweit, so normales parlamentarisches Spiel. Doch auch als Opposition hat man Rechte, die nicht einfach weggestimmt werden können. Ein Recht ist unter anderem, dass der Opposition genügend Zeit eingeräumt wird, um über Gesetzentwürfe und Anträge der Koalition zu entscheiden. Doch immer wieder überrumpeln die Koalitionsfraktionen die Oppositionsfraktionen mit kurzfristigen Aufsetzungen von (Änderungs-)Anträgen und Gesetzentwürfen. Genau das passiert nun wieder – ausgerechnet mit dem höchst umstrittenen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung, der offiziell „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ heißt.

Was ist passiert? Heute, exakt 10.19 Uhr, bekamen die Mitglieder des für die Vorratsdatenspeicherung hauptverantwortlichen Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz offiziell die Mitteilung, dass der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung nebst eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen auf die Tagesordnung der morgigen Ausschusssitzung gesetzt wird. Also nicht einmal 24 Stunden vor der Ausschusssitzung wird den Mitgliedern des Ausschusses mitgeteilt, dass morgen die Vorratsdatenspeicherung diskutiert und beschlossen werden soll. Die Mitglieder eines der vielen mitberatenden Ausschüsse Digitale Agenda bekamen heute  9.23 Uhr diese Mitteilung für ihren Ausschuss und damit immerhin ein wenig mehr als 24 Stunden vor der nächsten Ausschusssitzung morgen 15.00 Uhr. Das muss aus Sicht von Union und SPD deshalb so schnell gehen, weil sie bereits diesen Freitag die Vorratsdatenspeicherung im Plenum des Bundestages diskutieren und beschließen wollen. Die Koalition möchte die Vorratsdatenspeicherung also noch in dieser Woche durch den Bundestag durchpeitschen. > Weiterlesen

Die Untoten

Dieter Gorny wird „Beauftragter für kreative und digitale Ökonomie“ im SPD-geführten Bundeswirtschaftsministerium. Das wurde am Mittwoch durch Staatssekretär Rainer Sontowski auf der Kulturkonferenz des Bundesverbands der Musikindustrie (BVMI) in Berlin bekannt gegeben. Sontowski war früher Büroleiter von Sigmar Gabriel (SPD) und gilt als dessen Alter Ego. Gorny sprach auf der Konferenz von der Digitalisierung als leiser Revolution: „Man sieht nichts, denn alles, was passiert, ist unsichtbar.“

Da, so möchte man meinen, wird die digitale Wirtschaft den richtigen Händen übergeben. Gornys Rede ist dennoch interessant. Sie legt Zeugnis ab, wie die Contentindustrie die Ära nach Snowden – mit der nach Gorny die Vorstellung völliger Freiheit im Netz endete – nutzen will, um zusammen mit der Politik die vermeintlichen Kernwerte geistiges Eigentum und Urheberrecht des Netzes zu schützen. > Weiterlesen

Still und heimlich: Bundesregierung will strafrechtliche Verschärfung des Hackerparagraphen

Erst jüngst hat die große Koalition unter Federführung des Bundesministeriums des Inneren den Gesetzentwurf für ein IT-Sicherheitsgesetz vorgelegt. Darin wird dem Bundeskriminalamt (BKA) unter anderem die Zuständigkeit zur Strafverfolgung des Hackerparagraphen (§ 202c StGB) übertragen. Nun legt die Bundesregierung in der Causa erneut nach. Ihrem Willen zufolge soll das Strafmaß für Vergehen gegen § 202c StGB von einem auf zwei Jahre heraufgesetzt werden. Als Omnibus diesmal dient der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption (BT-Drs. 18/4350).

Unter dem Deckmantel Korruptionsbekämpfung findet sich in Art. 1 Nr. 5 des Gesetzentwurfes die Erhöhung des Strafmaßes. Begründet wird dies mit europarechtlichen Vorgaben. Tatsächlich sieht die Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2005/222/JI des Rates (2013/40/EU) vom 12. August 2013 in Art. 9 Abs. 2 ein Strafmaß von mindestens zwei Jahren vor. Doch ist dies mit dem Zusatz versehen, wenn kein leichter Fall vorliegt. Laut Erwägungsgrund 11 der Richtlinie kann ein Fall beispielsweise dann als leicht eingestuft werden, wenn der durch die Straftat verursachte Schaden und/oder die Gefahr für öffentliche oder private Interessen geringfügig oder so geartet ist, dass die Verhängung einer Strafe innerhalb der gesetzlichen Grenzen oder die Begründung einer strafrechtlichen Verantwortung nicht erforderlich ist. § 202c StGB hingegen unterscheidet nicht zwischen leichten und schweren Fällen. Das ist in Deutschland den Gerichten überlassen. > Weiterlesen

IT-Sicherheit – Der Zugriff des staatlichen Sicherheitsapparats

Die Verbesserung der IT-Sicherheit zum Schutz kritischer Infrastrukturen im Internet bildet eine zentrale Herausforderung der digitalen Gesellschaft. Eine digitale Gesellschaft ist auf funktionierende Informationsinfrastrukturen ebenso angewiesen wie auf eine zuverlässige Strom- und Wasserversorgung sowie auf funktionsfähige Verkehrsnetze. Nach längeren Anlaufschwierigkeiten hat die Bundesregierung nun einen Entwurf für ein IT-Sicherheitsgesetz (BT-Drs. 18/4096) vorgelegt, der heute in erster Lesung im Bundestag aufgerufen wird. Der Gesetzentwurf greift an vielen Stellen zu kurz und geht an anderen Stellen in die falsche Richtung.

Zu kurz greifen heißt: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bekommt die Aufgabe, Sicherheitslücken zu sammeln und auszuwerten, muss sie aber nicht zwingend veröffentlichen. Die Betreiber Kritischer Infrastrukturen haben erhebliche Störungen im Regelfall ohne Namensnennung zu melden. Die Nennung des Betreibers ist, wie es im Gesetzentwurf lautet, nur dann erforderlich, wenn die Störung tatsächlich zu einem Ausfall oder einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur geführt hat. Also dann, wenn der Worst Case bereits eingetreten ist und eine Störung oder ein Ausfall ohnehin nicht mehr unbemerkt bleiben. Durch anonyme Meldungen allerdings entsteht kein öffentlicher Druck auf die Unternehmen, ihre Sicherheitsvorkehrungen zu verbessern. Sanktionsmöglichkeiten bei der Verletzung von Meldepflichten sind darüber hinaus ebenso wenig vorgesehen. > Weiterlesen

Grundsätzlich nach Maßgabe

Grundsätzlich, so das Bundesverfassungsgericht, entscheidet die Mehrheit in einem Untersuchungsausschuss nach Maßgabe der §§ 17 ff. PUAG in welcher Art und Weise ein Beweisbeschluss umgesetzt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat das entschieden, obwohl es sich selbst für unzuständig erklärt hat.

Doch der Reihe nach. Der sog. NSA-Untersuchungsausschuss hat nach vielem Gezerre beschlossen, Edward Snowden als Zeugen zu vernehmen. Dieser Beschluss datiert auf den April 2014. Ein Antrag (Achtung, etwas verkürzte Darstellung!), den Zeugen Snowden in Deutschland zu vernehmen, wurde von der Ausschussmehrheit abgelehnt. Die Ausschussmehrheit beschloss eine audiovisuelle Zeugenvernehmung des Zeugen Snowden. Dies wurde vom Anwalt Snowdens abgelehnt, woraufhin die Opposition erneut die Zeugenvernehmung in Deutschland beantragte. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt. An verschiedenen Stellen hat die Bundesregierung schriftlich Dinge erklärt, die im Zusammenhang mit einer Zeugenvernehmung von Edward Snowden in Berlin zu tun hatten. > Weiterlesen

Bundesregierung: Netzsperren im Namen der Netzneutralität

Das Unterbinden missliebiger Datenverkehre in das Agenda-Setting um Netzneutralität zu integrieren, gehörte einst – wie hier gezeigt – zum Forderungskatalog der US-amerikanischen Unterhaltungsindustrie. Auch staatliche Akteure sowie restriktive Rechts- und Innenpolitiker hierzulande zeigten sich dem nie abgeneigt. Nun schreitet die Große Koalition, angeführt von Wirtschaftsminister Gabriel (SPD), voran, Netzsperren im Namen der Netzneutralität via Europa zu ermöglichen. Doch zunächst ein Rückblick:

Als das seinerzeit FDP-geführte Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Sommer 2013 – bezeichnenderweise unter dem Datum: 17. Juni – den „Entwurf einer Verordnung zur Gewährleistung der Netzneutralität“ (pdf) vorlegte, war darin noch von der inhaltsneutralen Datenübermittlung die Rede. Maßgaben zur Rechtmäßigkeit übertragener Informationen und Inhalte sowie deren Behandlung spielten in dem Verordnungsentwurf keine Rolle. Das änderte sich im September desselben Jahres. > Weiterlesen