DIGITALE LINKE
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Archiv für die Kategorie ‘Urheberrecht’

Haftungsprivilegien für Host-Provider in der Diskussion

Gestern lud das Kölner Forum Medienrecht zu ihrer Jahresauftaktveranstaltung in den Kölner Ratssaal.   Die Haftungsprivilegien von Intermediären waren das Thema mehrere Impulsreferate und Podien. Auch Halina als recht- und netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE war dabei. Doch worum geht’s bei diesen Haftungsprivilegien von Intermediären überhaupt?

Intermediäre sind nichts anderes als Vermittler. Im digitalen Bereich unterscheidet man zwischen den sogenannten Zugangsanbietern (Access-Provider) und Diensteanbieter (Host-Provider). Access-Provider bieten einen Zugang zum Internet an. §8 des Telemediengesetzes (TMG) regelt, dass Access-Provider nicht für das haften müssen, was Nutzerinnen und Nutzer mit den Internetanschluss anstellen. Das heißt, wenn ein Nutzer oder eine Nutzerin rechtswidrig ein urheberrechtlich geschütztes Werk hochlädt, kann dafür nicht der Access-Provider verantwortlich gemacht werden. Diese Regelung wird derzeit nicht infrage gestellt. In dem Zusammenhang wird eher diskutiert, ob Anbieter offener Funknetze auch als Access-Provider gelten und sie damit auch unter diesen Haftungsausschluss fallen. In einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde dies verneint. Betreiber würden als sogenannte Störer haften, wenn sie ihre Funknetze nicht ausreichend schützen also zum Beispiel verschlüsseln. Diese Störerhaftung hat seitdem zu großer Rechtsunsicherheit geführt, sodass sich bei allen im Bundestag vertretenden Parteien (als letztes bei der CDU) die Einsicht durchgesetzt hat, diese Störerhaftung zu beseitigen. Wie immer wird aber über die genaue Umsetzung gestritten. Im Zusammenhang mit Access-Providern sind auch die Netzsperren erneut ins Gespräch gekommen. Wieder einmal ist ein Urteil des BGH Schuld, das solche Netzsperren grundsätzlich erlaubt. Es kann also unter bestimmten Umständen von Access-Providern verlangt werden, dass sie bestimmte Inhalte für die Augen ihrer Nutzerinnen und Nutzer sperren. Eigentlich schien die Diskussion entschieden, da sich schon lange die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass Inhalte zu löschen viel effektiver ist als sie einfach nur auszusperren. Doch Dank des BGH wird dieser Klassiker der netzpolitischen Diskussionen wohl wieder neu aufflammen. > Weiterlesen

Weichgespült

Es geht weiter im Urhebervertragsrecht. Heute hat Justizminister Heiko Maas im Plenum des Deutschen Bundestages den „Gesetzentwurf der Bundesregierung zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ vorgestellt. Vorausgegangen war eine sehr kontrovers geführte Debatte über einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Das Ergebnis dieser Debatte lässt sich hier in Form des Kabinettentwurfs der Bundesregierung begutachten. So viel vorab (Achtung Spoiler!): Die Debatte hat Früchte getragen – für die Verwerter. Vom ursprünglichen Plan das Missverhältnis zwischen Urheberinnen und Urhebern auf der einen und Verwertern auf der anderen Seite zu verschieben und die Durchsetzungsmöglichkeiten einer angemessenen Vergütung für Urheberinnen und Urhebern zu verbessern, ist nicht viel übrig geblieben. Im Wesentlichen unterscheidet sich der Gesetzentwurf vom Referentenentwurf in folgenden Punkten: > Weiterlesen

Bewegung im Umgang mit dem Urhebervertragsrecht

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf zum Urhebervertragsrecht veröffentlicht. Tatsächlich ist das Urhebervertragsrecht wenn es um die Einnahmeseite bei Urheberinnen und Urhebern geht das zentrale Gesetz. Im Urheberrecht gibt es -sehr vereinfacht- drei große Player: (1) Die Urheber/innen. Sie schaffen das kreative Werk. (2) Die Verwerter/innen & Intermediäre. Diese verbreiten das Werk, manchmal (Bücher/Musik) stellen sie es auch her. (3) Die Nutzer/innen. Sie wollen das Werk lesen/hören/sehen. Die Verwertungsrechte werden von den Urheber/innen relativ häufig an Verwerter/innen abgetreten oder übertragen, damit diese das Werk der Urheber/innen verbreiten und/oder herstellen.

Der Referentenentwurf konstatiert, völlig zu Recht, eine gestörte Vertragsparität. Nach dem Referentenentwurf (S. 14) betrug zum Stichtag 1. Januar 2014 das jährliche Durchschnittseinkommen der bei der Künstlersozialkasse aktiv Versicherten rund 15.000 Euro. Als Ursache macht der Referentenentwurf auch aus, „dass Kreative nur in kleiner Zahl in Verbänden und Vereinigungen organisiert sind und deshalb nur über eine schwache kollektive Verhandlungsmacht verfügen“. Das führe zu einer gestörten Vertragsparität und diese führt dazu, „dass sich Kreative nach wie vor teilweise auf Vertragsbedingungen einlassen müssen, mit denen sie alle Rechte am Werk beziehungsweise an ihren Leistungen gegen eine unangemessene Einmalzahlung aus der Hand geben (`Total Buy-Outs`). Hierdurch wird eine faire Beteiligung der Urheber an der Verwertung unterlaufen, insbesondere dann, wenn mehrfache Nutzungen ohne gesonderte Vergütung erfolgen und die Rechtseinräumung die gesamte Schutzdauer umfasst, also nicht selten einen Zeitraum von mehr als 100 Jahren.“ Der Referentenentwurf hat damit einfach mal Recht. Unter Alternativen aber (S. 18) behauptet der Referentenentwurf: Keine. Das stimmt nun nicht, wie ich nachher noch zeigen werde.

Der Referentenentwurf kommt zu dem Ergebnis: „Buy-Outs sind zwar nicht per se abzulehnen. Insbesondere für die Verwerterseite bringen sie erhebliche Vorteile, weil sie die Kalkulation der Projekte erleichtern und den Aufwand bei der Vertragsdurchführung mindern. Ist die Gegenleistung fair, können Buy-Outs auch aus Sicht der Kreativen akzeptabel sein, wenngleich hierbei die Grundsätze des Urheberrechts –Übertragung von Rechten nur, soweit erforderlich und zeitlich begrenzt, wirtschaftliche Teilhabe an den Erträgen jeder Nutzung– nicht voll zur Entfaltung kommen. Eine Gewähr für einen fairen Buy-Out besteht aber nur, wenn die Bedingungen –vor allem die Honorare– auf Augenhöhe ausgehandelt sind. Dies funktioniert in der Praxis nur im kleinen Sektor des Starbereichs oder aber auf Grundlage von Tarifverträgen bzw. gemeinsamer Vergütungsregeln, bei denen der Verband der Kreativenseite auf Grundlage seiner Verhandlungsmacht eine faire Vergütung durchsetzt.“ > Weiterlesen

Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Verleihbarkeit von E-Books schaffen

Zum morgigen Welttag des Buches am 23. April 2015 stellt DIE LINKE im Bundestag den Entwurf eines Antrags zur Verleihbarkeit digitaler Medien zur öffentlichen Debatte. Öffentliche Bibliotheken werden darin rechtlich in die Lage versetzt, E-Books in Entsprechung zu analogen Werken an die Nutzerinnen und Nutzer zu verleihen.

Öffentliche Bibliotheken gehören zu den meistgenutzten Bildungseinrichtungen in Deutschland. Gerade für Menschen mit niedrigem Einkommen bieten sie eine Möglichkeit des kostengünstigen Zugangs zu Information, Kultur und Wissen. Im 21. Jahrhundert entwickeln sich die Bibliotheken zunehmend zu digitalen Bibliotheken. Bücher erscheinen immer öfter auch als E-Books. Das E-Book unterscheidet sich aber in seiner rechtlichen Stellung erheblich vom gedruckten Buch. Gegenwärtig können Autoren, Verlage oder andere Rechteinhaber allerdings willkürlich entscheiden, ob und zu welchen Konditionen sie Bibliotheken digitale Medien zur Verfügung stellen. Um Öffentliche Bibliotheken zukunftsfähig zu machen und sie in die Lage zu versetzen, ihren Nutzerinnen und Nutzern ein aktuelles E-Book-Angebot anzubieten und diese zu fairen Preis- und Lizenzkonditionen zu erwerben, braucht es dringend eine gesetzliche Klarstellung im Urheberrecht. > Weiterlesen

Die Untoten

Dieter Gorny wird „Beauftragter für kreative und digitale Ökonomie“ im SPD-geführten Bundeswirtschaftsministerium. Das wurde am Mittwoch durch Staatssekretär Rainer Sontowski auf der Kulturkonferenz des Bundesverbands der Musikindustrie (BVMI) in Berlin bekannt gegeben. Sontowski war früher Büroleiter von Sigmar Gabriel (SPD) und gilt als dessen Alter Ego. Gorny sprach auf der Konferenz von der Digitalisierung als leiser Revolution: „Man sieht nichts, denn alles, was passiert, ist unsichtbar.“

Da, so möchte man meinen, wird die digitale Wirtschaft den richtigen Händen übergeben. Gornys Rede ist dennoch interessant. Sie legt Zeugnis ab, wie die Contentindustrie die Ära nach Snowden – mit der nach Gorny die Vorstellung völliger Freiheit im Netz endete – nutzen will, um zusammen mit der Politik die vermeintlichen Kernwerte geistiges Eigentum und Urheberrecht des Netzes zu schützen. > Weiterlesen

Experten: Leistungsschutzrecht wieder abschaffen

Am Mittwoch, 4. März 2015, 11.30 Uhr, findet im Rechtsausschuss des Bundestages die öffentliche Anhörung zur Aufhebung des Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse statt. Ein entsprechender Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/3269) wurde von Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE gemeinsam eingebracht. Bislang liegen zwei Stellungnahmen der insgesamt sieben eingeladenen Sachverständigen vor.

Gerald Spindler, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung, Multimedia- und Telekommunikationsrecht an der Universität Göttingen, legt dar (pdf), dass sich an den bereits im Gesetzgebungsverfahren vorgebrachten Argumenten nichts geändert habe. Sein Fazit aus den ersten Erfahrungen mit dem am 1. August 2013 in Kraft getretenen Gesetz ist gleichwohl vernichtend: „Weder wurden die in das Recht gesetzten Hoffnungen selbst von ihren Verfechtern erfüllt noch konnten bislang die vom Gesetz aufgeworfenen Fragen hinreichend gelöst werden.“ > Weiterlesen

Bundesregierung: Netzsperren im Namen der Netzneutralität

Das Unterbinden missliebiger Datenverkehre in das Agenda-Setting um Netzneutralität zu integrieren, gehörte einst – wie hier gezeigt – zum Forderungskatalog der US-amerikanischen Unterhaltungsindustrie. Auch staatliche Akteure sowie restriktive Rechts- und Innenpolitiker hierzulande zeigten sich dem nie abgeneigt. Nun schreitet die Große Koalition, angeführt von Wirtschaftsminister Gabriel (SPD), voran, Netzsperren im Namen der Netzneutralität via Europa zu ermöglichen. Doch zunächst ein Rückblick:

Als das seinerzeit FDP-geführte Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Sommer 2013 – bezeichnenderweise unter dem Datum: 17. Juni – den „Entwurf einer Verordnung zur Gewährleistung der Netzneutralität“ (pdf) vorlegte, war darin noch von der inhaltsneutralen Datenübermittlung die Rede. Maßgaben zur Rechtmäßigkeit übertragener Informationen und Inhalte sowie deren Behandlung spielten in dem Verordnungsentwurf keine Rolle. Das änderte sich im September desselben Jahres. > Weiterlesen

Abschaffung des Leistungsschutzrecht – Schritt 2

Bereits hier habe ich über das Vorhaben der Abschaffung des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger, kurz LSR, geschrieben.

Mittlerweile ist auch der Schritt 2 vollzogen worden. In den gestrigen Fraktionssitzungen haben sowohl Bündnis 90/Die Grünen als auch die Fraktion DIE LINKE im Bundestag den Gesetzentwurf zur Aufhebung des LSR beschlossen.

Damit nun auch noch der Schritt 3, also die tatsächliche Aufhebung des LSR, gegangen werden kann sind zwei Dinge nötig. Zum einen muss der Gesetzentwurf im Plenum aufgesetzt werden, damit er in den Ausschüssen beraten werden kann und dann muss er zur abschließenden zweiten und dritten Lesung wieder zurück ins Plenum. Da Bündnis 90/Die Grünen beim gemeinsamen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Störerhaftung die Aufsetzung übernommen haben, ist nun meine Fraktion gefragt. Ich hoffe diesbezüglich recht schnell mit meiner Fraktion einen Aufsetzungstermin vereinbaren zu können. Der deutlich schwerere Schritt wird dann sein, die Koalitionsabgeordneten davon zu überzeugen, dass dieser Gesetzentwurf wichtig und richtig ist und sie deshalb zustimmen können. > Weiterlesen

Oettinger im Ausschuss

Heute war Günther Oettinger, der soeben ernannte EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, zu Gast im Ausschuss für Digitale Agenda (Tagesordnung) des Bundestages. Die Sitzung fand nach dem Mehrheitswillen von CDU/CSU und SPD nicht-öffentlich statt. Der Kommissar berichtete dort, auf welchen Feldern er die „Europäisierung der digitalen Politik“ voranbringen will.

Von ihm explizit benannt wurde das Ziel, mit der Erschließung des digitalen Binnenmarktes Augenhöhe gegenüber den USA herzustellen. Dazu diene die europäische Datenschutz-Grundverordnung, sodass es Google und anderen künftig verwehrt wäre, die jeweils schlechtesten Datenschutzstandards im europäischen Markt durchzusetzen. Ebenfalls gelte es einen köhärenten europäischen Netzausbauplan zu erstellen. Er wolle sich dafür stark machen, dass im Rahmen des von Kommissionspräsident Juncker vorgesehenen 300-Milliarden-Programms für Wachstum und Beschäftigung Investitionen in die digitale Infrastruktur eine Hauptrolle spielten. > Weiterlesen

Abschaffung des LSR – Schritt 1

Am 23. Oktober 2014 habe ich via Twitter und hier auf den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger hingewiesen. Verbunden war dies mit der Bitte um Feedback.

Das was an Änderungen eingegangen ist, habe ich aufgenommen und zu großen Teilen eingearbeitet. Ein großes Dankeschön an diejenigen, die sich am Feedback beteiligt haben!

Heute wurde nun der Schritt 1 zur Abschaffung des Leistungsschutzrechtes gegangen. Als Einzelabgeordnete kann ich ja keine Gesetzesentwürfe in den Bundestag einbringen, sondern benötige dafür im Regelfall die Zustimmung meiner Fraktion. Das heißt natürlich, dass ich zunächst meine Fraktion von einer Idee für einen Gesetzentwurf überzeugen muss. > Weiterlesen