DIGITALE LINKE
— Politik in der digitalen Welt! —

Archiv für die Kategorie ‘Netzpolitik’

Diskussionspapier: Arbeit (und Leben) 4.0

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat diese Woche in ihrer Fraktionssitzung über Arbeit und Digitalisierung debattiert. Grundlage dazu bildete das von der AG Digitalisierung erstellte Diskussionspapier „Arbeit (und Leben) 4.0“. Darin werden mögliche Freiheitsgrade der Digitalisierung beispielsweise zur Rückgewinnung von Zeitsouveränität in Arbeit und Leben, zur innovativen Gestaltung eines sozial-ökologischen Umbaus oder auch der Förderung digitaler Gemeingüter in Kultur und Bildung aufgezeigt. Dem zugrunde liegt ein erweiterter, nicht allein auf beschäftigte Erwerbsarbeit bezogener Arbeitsbegriff. Über das mit der Digitalisierung verbundene Aufgabengebiet für linke Politik heißt es in dem Papier: > Weiterlesen

Netzneutralität: Entscheidung an die Nationalen Regulierungsbehörden zurückverwiesen

Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (engl. Berec) hat gestern nach den Vorgaben der EU-Telekommunikationsverordnung Richtlinien zur Umsetzung der Netzneutralität veröffentlicht: Guidelines on the Implementation by National Regulators of European Net Neutrality Rules (.pdf). Das führte dazu, dass auf netzpolitik.org diese unter der Überschrift „Einsetzen lohnt sich! Netzneutralität in der EU gesichert – Überholspuren werden verboten!“ als Erfolg gefeiert wurden. Ein genauerer Blick auf die Richtlinien zeigt jedoch, dass in entscheidenden Punkten nichts entschieden wurde, sondern Beurteilungen darüber an die Nationalen Regulierungsbehörden zurückverwiesen wurden. > Weiterlesen

Niemand hat die Absicht, freie Software zu verbieten

2014 wurde die Europäische Richtlinie 2014/53/EU  mit dem klangvollen Namen „Richtlinie über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG“ beschlossen. Mit dieser Richtlinie sollen Geräte reguliert werden, die Funknetze zur Kommunikation nutzen, um so Störungen zu vermeiden. Geregelt wird, dass solche Geräte nur noch zertifizierte Software nutzen dürfen. Welche Geräte davon betroffen sind, sagt die Richtlinie allerdings nicht aus. So entstand die Befürchtung, dass zum Beispiel auch WLAN-Router unter diese Richtlinie fallen und so die Möglichkeit freie Software darauf zu nutzen, de facto verboten wird. Dies wäre vor allem für die zahlreichen Freifunkinitiativen ein Problem, die daran arbeiten, in ganz Deutschland offene und freie WLAN-Netze aufzubauen. Denn für diese Gemeinschaftsnetze benötigen die Freifunker eigene Software auf WLAN-Routern. > Weiterlesen

Nicht schlecht

Nicht schlecht, was Heiko Maas da als „Unsere digitalen Grundrechte“ veröffentlicht hat. Insbesondere im Hinblick auf Artikel 2 könnte ich jetzt reflexhaft mit der realen Politik – Stichwort Vorratsdatenspeicherung – reagieren, aber das hilft in der Debatte um digitale Grundrechte nicht weiter. Dann doch lieber inhaltliche Anmerkungen, wo sie notwendig sind.

Die 13 Artikel, so wie sie jetzt vorliegen, könnte ich unterschreiben. Im Detail – siehe nachfolgende Anmerkungen – gibt es das eine oder andere zu präzisieren und zu ergänzen. Den wohl größten Dissens würde ich in der Frage aufmachen, ob der viel zitierte Staat tatsächlich zukünftig die zentrale Handlungsebene ist.

Artikel 1: Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zum Internet

Die soziale Spaltung wird – zu Recht – angesprochen. Wichtig ist aber der letzte Satz: „Nicht nur der Netzausbau ist nötig, auch der tatsächliche und faire Zugang für alle muss Realität werden.“ Der Link im Artikel führt zur Debatte um ein freies WLAN, gut das nächsten Mittwoch die Anhörung zur Störerhaftung stattfindet :-). Letztendlich wird es darum gehen müssen, wie tatsächlich“ und „fair“ untersetzt werden. Spannend finde ich in diesem Zusammenhang die Frage, über die ich im Januar 2013 geschrieben habe, nämlich die nach dem Internetzugang im Knast. > Weiterlesen

Netzneutralität nach der EU-Verordnung: Ein Vorschlag

Am 27. Oktober 2015 hat das Europäische Parlament den sogenannten Trilog-Kompromiss zur Verordnung zum Telekommunikationsbinnenmarkt gebilligt und die entsprechende Verordnung (.pdf) beschlossen. Ist die Netzneutralität damit tot? Kommt es, wie vom Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom AG Höttges flux darauf angekündigt, zur Internet- Maut – der Etablierung zweiseitiger Märkte, mit denen die Anbieter von Inhalten gezwungen wären, die Netzbetreiber nicht nur für den Anschluss ans Netz zu bezahlen, sondern auch für die Nutzung der Zugangsnetze?

Nicht unbedingt oder besser: nicht zwangsläufig! Ein genauerer Blick in das Regelungswerk zeigt, dass bei strenger Auslegung zweiseitige Märkte unvereinbar sind mit der EU-Verordnung, die unmittelbare Wirksamkeit in den Mitgliedsstaaten entfaltet und ab dem 30. April 2016 gilt. Gleiches ist für Zero-Rating-Angebote – sprich: spezifische Dienste, deren Nutzung vom monatlichen Datentransfervolumen ausgeklammert wäre – zu konstatieren. Halina Wawzyniak schlägt daher in einem Antrag für den Bundestag vor, die Entscheidung darüber, was Netzneutralität und deren Beschränkung bedeutet, nicht der Bundesnetzagentur als nationale Regulierungsbehörde zu überlassen, sondern dem Gesetzgeber selbst. > Weiterlesen

Still und heimlich: Bundesregierung will strafrechtliche Verschärfung des Hackerparagraphen

Erst jüngst hat die große Koalition unter Federführung des Bundesministeriums des Inneren den Gesetzentwurf für ein IT-Sicherheitsgesetz vorgelegt. Darin wird dem Bundeskriminalamt (BKA) unter anderem die Zuständigkeit zur Strafverfolgung des Hackerparagraphen (§ 202c StGB) übertragen. Nun legt die Bundesregierung in der Causa erneut nach. Ihrem Willen zufolge soll das Strafmaß für Vergehen gegen § 202c StGB von einem auf zwei Jahre heraufgesetzt werden. Als Omnibus diesmal dient der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption (BT-Drs. 18/4350).

Unter dem Deckmantel Korruptionsbekämpfung findet sich in Art. 1 Nr. 5 des Gesetzentwurfes die Erhöhung des Strafmaßes. Begründet wird dies mit europarechtlichen Vorgaben. Tatsächlich sieht die Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2005/222/JI des Rates (2013/40/EU) vom 12. August 2013 in Art. 9 Abs. 2 ein Strafmaß von mindestens zwei Jahren vor. Doch ist dies mit dem Zusatz versehen, wenn kein leichter Fall vorliegt. Laut Erwägungsgrund 11 der Richtlinie kann ein Fall beispielsweise dann als leicht eingestuft werden, wenn der durch die Straftat verursachte Schaden und/oder die Gefahr für öffentliche oder private Interessen geringfügig oder so geartet ist, dass die Verhängung einer Strafe innerhalb der gesetzlichen Grenzen oder die Begründung einer strafrechtlichen Verantwortung nicht erforderlich ist. § 202c StGB hingegen unterscheidet nicht zwischen leichten und schweren Fällen. Das ist in Deutschland den Gerichten überlassen. > Weiterlesen

IT-Sicherheit – Der Zugriff des staatlichen Sicherheitsapparats

Die Verbesserung der IT-Sicherheit zum Schutz kritischer Infrastrukturen im Internet bildet eine zentrale Herausforderung der digitalen Gesellschaft. Eine digitale Gesellschaft ist auf funktionierende Informationsinfrastrukturen ebenso angewiesen wie auf eine zuverlässige Strom- und Wasserversorgung sowie auf funktionsfähige Verkehrsnetze. Nach längeren Anlaufschwierigkeiten hat die Bundesregierung nun einen Entwurf für ein IT-Sicherheitsgesetz (BT-Drs. 18/4096) vorgelegt, der heute in erster Lesung im Bundestag aufgerufen wird. Der Gesetzentwurf greift an vielen Stellen zu kurz und geht an anderen Stellen in die falsche Richtung.

Zu kurz greifen heißt: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bekommt die Aufgabe, Sicherheitslücken zu sammeln und auszuwerten, muss sie aber nicht zwingend veröffentlichen. Die Betreiber Kritischer Infrastrukturen haben erhebliche Störungen im Regelfall ohne Namensnennung zu melden. Die Nennung des Betreibers ist, wie es im Gesetzentwurf lautet, nur dann erforderlich, wenn die Störung tatsächlich zu einem Ausfall oder einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur geführt hat. Also dann, wenn der Worst Case bereits eingetreten ist und eine Störung oder ein Ausfall ohnehin nicht mehr unbemerkt bleiben. Durch anonyme Meldungen allerdings entsteht kein öffentlicher Druck auf die Unternehmen, ihre Sicherheitsvorkehrungen zu verbessern. Sanktionsmöglichkeiten bei der Verletzung von Meldepflichten sind darüber hinaus ebenso wenig vorgesehen. > Weiterlesen

Bundesregierung: Netzsperren im Namen der Netzneutralität

Das Unterbinden missliebiger Datenverkehre in das Agenda-Setting um Netzneutralität zu integrieren, gehörte einst – wie hier gezeigt – zum Forderungskatalog der US-amerikanischen Unterhaltungsindustrie. Auch staatliche Akteure sowie restriktive Rechts- und Innenpolitiker hierzulande zeigten sich dem nie abgeneigt. Nun schreitet die Große Koalition, angeführt von Wirtschaftsminister Gabriel (SPD), voran, Netzsperren im Namen der Netzneutralität via Europa zu ermöglichen. Doch zunächst ein Rückblick:

Als das seinerzeit FDP-geführte Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Sommer 2013 – bezeichnenderweise unter dem Datum: 17. Juni – den „Entwurf einer Verordnung zur Gewährleistung der Netzneutralität“ (pdf) vorlegte, war darin noch von der inhaltsneutralen Datenübermittlung die Rede. Maßgaben zur Rechtmäßigkeit übertragener Informationen und Inhalte sowie deren Behandlung spielten in dem Verordnungsentwurf keine Rolle. Das änderte sich im September desselben Jahres. > Weiterlesen

LINKE und Grüne gemeinsam gegen Störerhaftung

Seit Jahren herrscht beim Betreiben eines offenen WLANs rechtliche Unsicherheit. Seit Jahren wird die Politik hier zu einer Lösung gedrängt (Erst am Dienstag forderte der Verband eco, die Störerhaftung endlich zu beseitigen.). Seit Jahren ist nichts passiert. In ihrem Koalitionsvertrag (S.48) versprachen Union und SPD vollmundig, die Störerhaftung beim Betreiben eines offenen WLANs abzuschaffen. In der Digitalen Agenda (S.15) der Bundesregierung wurde diese Absichtserklärung noch einmal wiederholt. Allerdings sollte dies plötzlich nur für kommerzielle Betreiber öffentlicher WLANs gelten.  Private blieben außen vor. Eine konkrete Gesetzesinitiative steht allerdings bis heute aus, so dass wir nur raten können, was die Bundesregierung nun genau vorhat. Wann sie etwas vorlegt, steht sowieso in den Sternen. Solange wollen wir nicht warten. Darum hat DIE LINKE im Bundestag zusammen mit Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Problem der Störerhaftung endlich beseitigt. Und zwar nicht nur für Gewerbetreibende, sondern auch für private Personen. Der Gesetzentwurf basiert auf einem Entwurf, den die Digitale Gesellschaft bereits in der letzten Legislaturperiode allen Fraktionen zur Verfügung stellte und den DIE LINKE bereits damals mit leicht veränderter Begründung in den Bundestag einbrachte. Nächste Woche wird der Gesetzentwurf im Bundestag diskutiert. > Weiterlesen

Oettinger im Ausschuss

Heute war Günther Oettinger, der soeben ernannte EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, zu Gast im Ausschuss für Digitale Agenda (Tagesordnung) des Bundestages. Die Sitzung fand nach dem Mehrheitswillen von CDU/CSU und SPD nicht-öffentlich statt. Der Kommissar berichtete dort, auf welchen Feldern er die „Europäisierung der digitalen Politik“ voranbringen will.

Von ihm explizit benannt wurde das Ziel, mit der Erschließung des digitalen Binnenmarktes Augenhöhe gegenüber den USA herzustellen. Dazu diene die europäische Datenschutz-Grundverordnung, sodass es Google und anderen künftig verwehrt wäre, die jeweils schlechtesten Datenschutzstandards im europäischen Markt durchzusetzen. Ebenfalls gelte es einen köhärenten europäischen Netzausbauplan zu erstellen. Er wolle sich dafür stark machen, dass im Rahmen des von Kommissionspräsident Juncker vorgesehenen 300-Milliarden-Programms für Wachstum und Beschäftigung Investitionen in die digitale Infrastruktur eine Hauptrolle spielten. > Weiterlesen