DIGITALE LINKE
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Posts mit dem Tag ‘Netzneutralität’

Netzneutralität: Entscheidung an die Nationalen Regulierungsbehörden zurückverwiesen

Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (engl. Berec) hat gestern nach den Vorgaben der EU-Telekommunikationsverordnung Richtlinien zur Umsetzung der Netzneutralität veröffentlicht: Guidelines on the Implementation by National Regulators of European Net Neutrality Rules (.pdf). Das führte dazu, dass auf netzpolitik.org diese unter der Überschrift „Einsetzen lohnt sich! Netzneutralität in der EU gesichert – Überholspuren werden verboten!“ als Erfolg gefeiert wurden. Ein genauerer Blick auf die Richtlinien zeigt jedoch, dass in entscheidenden Punkten nichts entschieden wurde, sondern Beurteilungen darüber an die Nationalen Regulierungsbehörden zurückverwiesen wurden. > Weiterlesen

Netzneutralität nach der EU-Verordnung: Ein Vorschlag

Am 27. Oktober 2015 hat das Europäische Parlament den sogenannten Trilog-Kompromiss zur Verordnung zum Telekommunikationsbinnenmarkt gebilligt und die entsprechende Verordnung (.pdf) beschlossen. Ist die Netzneutralität damit tot? Kommt es, wie vom Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom AG Höttges flux darauf angekündigt, zur Internet- Maut – der Etablierung zweiseitiger Märkte, mit denen die Anbieter von Inhalten gezwungen wären, die Netzbetreiber nicht nur für den Anschluss ans Netz zu bezahlen, sondern auch für die Nutzung der Zugangsnetze?

Nicht unbedingt oder besser: nicht zwangsläufig! Ein genauerer Blick in das Regelungswerk zeigt, dass bei strenger Auslegung zweiseitige Märkte unvereinbar sind mit der EU-Verordnung, die unmittelbare Wirksamkeit in den Mitgliedsstaaten entfaltet und ab dem 30. April 2016 gilt. Gleiches ist für Zero-Rating-Angebote – sprich: spezifische Dienste, deren Nutzung vom monatlichen Datentransfervolumen ausgeklammert wäre – zu konstatieren. Halina Wawzyniak schlägt daher in einem Antrag für den Bundestag vor, die Entscheidung darüber, was Netzneutralität und deren Beschränkung bedeutet, nicht der Bundesnetzagentur als nationale Regulierungsbehörde zu überlassen, sondern dem Gesetzgeber selbst. > Weiterlesen

„Leute, kauft mehr online…“

Crosspost von DIE LINKE in Europaparlament

Anmerkungen zur Digitalen Binnenmarkt-Strategie (DSM-Strategie) der Europäischen Kommission aus kultur- und bildungspolitischer Perspektive

1. Kleine Vorgeschichte

Am 6. Mai 2015 hat die Kommission eine ehrgeizige Ankündigung veröffentlicht. Sie gilt der Schaffung eines harmonisierten Europäischen digitalen Binnenmarkt und ist damit der Aufschlag für die zweite von zehn strategischen Leitlinien der Kommission bis 2020, die Kommissionspräsident Junker am 15. Juli 2014 unter dem Titel: „Meine Agenda für Jobs, Wachstum, Fairness und demokratischen Wandel“, vorstellte.

Ein wenig erinnern derartig umfassende Ankündigungen an die Dänischen Komödien der Olsenbande aus den 70er/80er Jahren. Man hat einen großen Plan. Doch auf dem Wege kommt ganz sicher so allerhand dazwischen. Für Unterhaltung ist also gesorgt. Die großen Mächte, die Egon Olsen ohnehin immer als Widersacher seiner Pläne im Visier hatte, gibt es in Gestalt solcher Lobbyisten, wie Digital und Business Europe sowie diverse Film- und Musikindustrieversteher ohnehin und die schlafen ganz sicher nicht, wenn in Brüssels EU-Kommission die digitale Welt entdeckt wird.

Die politischen Konfliktfelder sind lange schon beackert:  Endlich, endlich, soll das Urheberrecht dem digitalen Zeitalter anpasst und europäisch harmonisiert werden. Wunderbar. Und ganz sicher brauchen wir (1) mehr Datenschutz für Bürgerinnen und Bürgern, mehr Schutz vor unkontrollierbaren Geheimdiensten und einen funktionierenden Alltag der digitalen Kommunikation und Wirtschaft, der allen zugänglich und dienstbar ist. Und deshalb verteidigen wir die Netzneutralität, damit alle denselben Zugang zu Netzen haben, die längst noch nicht überall verfügbar sind. Eine gute und für alle gleich zugängliche Infrastruktur wird von Bürgerinnen und Bürger, so wie von kleinen Unternehmen, die die weltweite digitale Kommunikation schätzen und nutzen wollen, benötigt, auch auf dem platten Lande und in der abgelegensten Bergregion. > Weiterlesen

Bundesregierung: Netzsperren im Namen der Netzneutralität

Das Unterbinden missliebiger Datenverkehre in das Agenda-Setting um Netzneutralität zu integrieren, gehörte einst – wie hier gezeigt – zum Forderungskatalog der US-amerikanischen Unterhaltungsindustrie. Auch staatliche Akteure sowie restriktive Rechts- und Innenpolitiker hierzulande zeigten sich dem nie abgeneigt. Nun schreitet die Große Koalition, angeführt von Wirtschaftsminister Gabriel (SPD), voran, Netzsperren im Namen der Netzneutralität via Europa zu ermöglichen. Doch zunächst ein Rückblick:

Als das seinerzeit FDP-geführte Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Sommer 2013 – bezeichnenderweise unter dem Datum: 17. Juni – den „Entwurf einer Verordnung zur Gewährleistung der Netzneutralität“ (pdf) vorlegte, war darin noch von der inhaltsneutralen Datenübermittlung die Rede. Maßgaben zur Rechtmäßigkeit übertragener Informationen und Inhalte sowie deren Behandlung spielten in dem Verordnungsentwurf keine Rolle. Das änderte sich im September desselben Jahres. > Weiterlesen

Netzneutralität im Interregnum: Wie sich die Bundesregierung zum Kommissionsvorschlag einer EU-Verordnung verhält

Die Europäische Kommission hat am 11.09.2013 den Entwurf einer Verordnung über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents vorgelegt. Mit Artikel 23 der Verordnung würde die Netzneutralität faktisch abgeschafft, ein Zwei-Klassen-Internet zugunsten priorisierter Spezialdienste etabliert und sogar Netzsperren wären möglich. Da eine Verordnung, anders als eine Richtlinie, unmittelbare Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten entfaltet und von diesen nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden muss, lautet eine der wesentlichen Fragen zum gegenwärtigen Zeitpunkt, wie sich die Bundesregierung zum Verordnungsvorschlag der Kommission verhält.

Wenig bekannt war bislang, dass die Ständige Vertretung Deutschlands bei der EU bereits am 27.08.2013 in einem sogenannten Frühwarnbericht auf den immensen Zeitdruck hingewiesen hatte und darauf, dass das Vorhaben nach Vorstellung der Kommission bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode des Europäischen Parlaments (Ende Mai 2014) verabschiedet werden solle. Daher müsse die deutsche Seite entscheiden, so heißt es in dem Bericht weiter, ob sie der aktuellen Kommission durch einen raschen Abschluss der Vorschläge entgegen kommt oder aber einer vertieften Diskussion über Änderungen des Rechtsrahmens mit der neuen Kommission den Vorzug gibt. > Weiterlesen

EU-Kommission beerdigt Netzneutralität und ermöglicht Netzsperren [UPDATE]

Aus dem gestern Abend veröffentlichten Vorschlag der EU-Kommission zur Erschaffung eines einheitlichen europäischen Telekommunikationsmarktes (pdf) dokumentieren wir im Folgenden die beiden entscheidenden Absätze aus Artikel 23. Sie ermöglichen priorisierte Dienste – hier „specialised services“ genannt – und das Blockieren oder Verlangsamen von Diensten und Inhalten. Mit dieser Regelung würde die Netzneutralität beerdigt und Netzsperren ermöglicht.

2. End-users shall also be free to agree with either providers of electronic communications to the public or with providers of content, applications and services on the provision of specialised services with an enhanced quality of service.

In order to enable the provision of specialised services to end-users, providers of content, applications and services and providers of electronic communications to the public shall be free to enter into agreements with each other to transmit the related data volumes or traffic as specialised services with a defined quality of service or dedicated capacity. The provision of specialised services shall not impair in a recurring or continuous manner the general quality of internet access services. > Weiterlesen

Netzneutralitätsverordnung II – ein Durchgang

Jan Mönikes hat vorgestern den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erstellten Entwurf zur Netzneutralitätsverordnung (NNVO) geleaked. Einen Tag später wurde dieser dann auch vom Ministerium veröffentlicht (pdf). Flüchtig betrachtet sieht die Verordnung zunächst gar nicht so schlecht aus. Endnutzern und Diensteanbietern solle ein „diskriminierungsfreier, transparenter und offener Zugang“ zum Internet, zu Inhalten und Anwendungen gewährt, die „grundsätzliche Gleichbehandlung aller Datenpakete unabhängig von Inhalt, Dienst, Anwendung, Herkunft oder Ziel (Best-Effort-Prinzip)“ sichergestellt werden, heißt es in § 1 Abs. 1 unter „Ziele und Grundsätze“.

Doch der Teufel steckt wie immer im Detail. Und in Abs. 2 geht es auch schon los. Dort heißt es: > Weiterlesen

Netzneutralitätsverordnung I – die Hintergründe

Die Deutsche Telekom hat am 22.04.2013 angekündigt, ab dem Jahr 2016 Flatrate-Tarife für Internetanschlüsse im Festnetz nicht mehr anzubieten. Stattdessen sollen Volumentarife vergleichbar zu den derzeit üblichen Mobilfunktarifen eingeführt werden. Wird eine bestimmte Volumenobergrenze vor Abschluss des monatlichen Abrechnungszeitraums erreicht, erfolgt eine Drosselung der Down- und Uploadgeschwindigkeit für den Rest des Zeitraums. Sollte diese ursprünglich 384 Kbit/s betragen, so wurde nunmehr und nach breiter öffentlicher Kritik eine Reduzierung auf 2 Mbit/s angekündigt. Umstritten ist auch, welche Dienste unter die Volumenbegrenzung fallen und ob fremde gegenüber eigenen Diensten diskriminiert werden.

Am kommenden Montag wird die Thematik sowohl den Petitionsausschuss des Bundestages als auch den Unterausschuss Neue Medien beschäftigen. Steht im ersteren die Netzneutralitätspetition von Johannes Scheller auf der Tagesordnung (pdf), so behandelt letzterer den Sachverhalt in einem Fachgespräch (pdf) mit beteiligten Akteuren. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat reagiert und jüngst den Entwurf für eine Netzneutralitätsverordnung (NNVO) vorgelegt. Diesem vorangegangen war ein Bericht der Bundesnetzagentur vom 14.06.2013 (pdf), der wiederum auf Antworten der Telekom vom 15.05.2013 (pdf) und vom 07.06.2013 (pdf) basierte. Im folgenden werden auf Basis dieser Texte die Hintergründe geschildert, die zum Rechtsverordnungsentwurf führten. > Weiterlesen

Netzneutralität per Gesetz festschreiben!

Gestern kündigte die Telekom an, ab 1. Mai bei Neukunden nur noch Flatrate-Verträge mit Inklusiv-Datenvolumen anzubieten. Das bedeutet, dass die Kunden nur bis zu einem bestimmten Datenverbrauch die maximale Bandbreite nutzen können. Haben sie eine Grenze überschritten, wird die Geschwindigkeit erheblich gesenkt. Bereits vor knapp einem Jahr hatte Kabel Deutschland mit einer ähnlichen Klausel für Aufmerksamkeit gesorgt. Darüber hinaus bestätigte die Telekom, dass eigene und einige ausgewählte Dienste nicht auf das Datenvolumen angerechnet werden. Wer andere Dienste nutzen will, muss de facto draufzahlen. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen die Netzneutralität. Wenn dieses Beispiel Schule macht, ist das Ende des freien Internets erreicht. Dass die Gefahr besteht, zeigen die sofort aufflammenden Gerüchte, auch Vodafone wolle solche Tarife einführen. Zwar widersprach Vodafone dem; man habe keine Pläne für so etwas. Das klingt aber eher nach: Was nicht ist, kann noch werden. Es zeigt sich, dass eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität dringend notwendig ist. Dies fordert DIE LINKE schon seit langem. Doch immer wieder sperrt sich die schwarz-gelbe Koalition. Zuletzt weigerten sich Union und FDP eine Handlungsempfehlung, die Netzneutralität gesetzlich zu sichern, in den Bericht der Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ aufzunehmen. Der Markt wird es schon richten. Wie gut das funktioniert, sieht man jetzt. > Weiterlesen

Netzneutralität und Deep Packet Inspection: Ein frisiertes Bundestagsprotokoll der Bundesnetzagentur

Wie sich die Bundesnetzagentur in Sachen Netzneutralität blamiert, davon war anlässlich des Auftritts von Cara Schwarz-Schilling in einem Fachgespräch des Unterausschusses Neue Medien des Deutschen Bundestages an dieser Stelle bereits die Rede. Nun wurde das Wortprotokoll (pdf) der Veranstaltung veröffentlicht. Ein Vergleich mit dem tatsächlich gesprochenen Wort (Videostream) zeigt, dass die Aussagen der Leiterin des Referats Grundsatzfragen der Internetökonomie in der Bundesnetzagentur im Nachhinein in erheblichem Maße frisiert wurden.

Sichtbar wird dies anhand zweier Beispiele. > Weiterlesen