DIGITALE LINKE
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Posts mit dem Tag ‘Telekom’

Netzneutralitätsverordnung II – ein Durchgang

Jan Mönikes hat vorgestern den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erstellten Entwurf zur Netzneutralitätsverordnung (NNVO) geleaked. Einen Tag später wurde dieser dann auch vom Ministerium veröffentlicht (pdf). Flüchtig betrachtet sieht die Verordnung zunächst gar nicht so schlecht aus. Endnutzern und Diensteanbietern solle ein „diskriminierungsfreier, transparenter und offener Zugang“ zum Internet, zu Inhalten und Anwendungen gewährt, die „grundsätzliche Gleichbehandlung aller Datenpakete unabhängig von Inhalt, Dienst, Anwendung, Herkunft oder Ziel (Best-Effort-Prinzip)“ sichergestellt werden, heißt es in § 1 Abs. 1 unter „Ziele und Grundsätze“.

Doch der Teufel steckt wie immer im Detail. Und in Abs. 2 geht es auch schon los. Dort heißt es: > Weiterlesen

Netzneutralitätsverordnung I – die Hintergründe

Die Deutsche Telekom hat am 22.04.2013 angekündigt, ab dem Jahr 2016 Flatrate-Tarife für Internetanschlüsse im Festnetz nicht mehr anzubieten. Stattdessen sollen Volumentarife vergleichbar zu den derzeit üblichen Mobilfunktarifen eingeführt werden. Wird eine bestimmte Volumenobergrenze vor Abschluss des monatlichen Abrechnungszeitraums erreicht, erfolgt eine Drosselung der Down- und Uploadgeschwindigkeit für den Rest des Zeitraums. Sollte diese ursprünglich 384 Kbit/s betragen, so wurde nunmehr und nach breiter öffentlicher Kritik eine Reduzierung auf 2 Mbit/s angekündigt. Umstritten ist auch, welche Dienste unter die Volumenbegrenzung fallen und ob fremde gegenüber eigenen Diensten diskriminiert werden.

Am kommenden Montag wird die Thematik sowohl den Petitionsausschuss des Bundestages als auch den Unterausschuss Neue Medien beschäftigen. Steht im ersteren die Netzneutralitätspetition von Johannes Scheller auf der Tagesordnung (pdf), so behandelt letzterer den Sachverhalt in einem Fachgespräch (pdf) mit beteiligten Akteuren. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat reagiert und jüngst den Entwurf für eine Netzneutralitätsverordnung (NNVO) vorgelegt. Diesem vorangegangen war ein Bericht der Bundesnetzagentur vom 14.06.2013 (pdf), der wiederum auf Antworten der Telekom vom 15.05.2013 (pdf) und vom 07.06.2013 (pdf) basierte. Im folgenden werden auf Basis dieser Texte die Hintergründe geschildert, die zum Rechtsverordnungsentwurf führten. > Weiterlesen

Netzneutralität per Gesetz festschreiben!

Gestern kündigte die Telekom an, ab 1. Mai bei Neukunden nur noch Flatrate-Verträge mit Inklusiv-Datenvolumen anzubieten. Das bedeutet, dass die Kunden nur bis zu einem bestimmten Datenverbrauch die maximale Bandbreite nutzen können. Haben sie eine Grenze überschritten, wird die Geschwindigkeit erheblich gesenkt. Bereits vor knapp einem Jahr hatte Kabel Deutschland mit einer ähnlichen Klausel für Aufmerksamkeit gesorgt. Darüber hinaus bestätigte die Telekom, dass eigene und einige ausgewählte Dienste nicht auf das Datenvolumen angerechnet werden. Wer andere Dienste nutzen will, muss de facto draufzahlen. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen die Netzneutralität. Wenn dieses Beispiel Schule macht, ist das Ende des freien Internets erreicht. Dass die Gefahr besteht, zeigen die sofort aufflammenden Gerüchte, auch Vodafone wolle solche Tarife einführen. Zwar widersprach Vodafone dem; man habe keine Pläne für so etwas. Das klingt aber eher nach: Was nicht ist, kann noch werden. Es zeigt sich, dass eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität dringend notwendig ist. Dies fordert DIE LINKE schon seit langem. Doch immer wieder sperrt sich die schwarz-gelbe Koalition. Zuletzt weigerten sich Union und FDP eine Handlungsempfehlung, die Netzneutralität gesetzlich zu sichern, in den Bericht der Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ aufzunehmen. Der Markt wird es schon richten. Wie gut das funktioniert, sieht man jetzt. > Weiterlesen

Der schleichende Abschied von der Netzneutralität – Diesmal: AT&T und FaceTime

Der schleichende Abschied von der Netzneutralität vollzieht sich über die Tarifpolitik. Zuletzt zeigte sich das in Deutschland in Form einer exklusiven Kooperation zwischen Telekom und dem Musikstreaming-Dienst Spotify. Im neuen „Komplett-Tarif“ der Telekom für monatlich € 30 ist die Nutzung des Premium-Dienstes von Spotify, für den normalerweise € 10 anfallen, im Preis enthalten. Jens Best hat diese Tarifpolitik als das Verteilen von „Gleitcreme“ bezeichnet – als „eine subtile Methode der Öffentlichkeit den Bruch der Netzneutralität als einen Gewinn zu verkaufen.“

Ähnlich verfährt nun – wie das Technologieportal theverge.com berichtet – der US-amerikanische Netzbetreiber AT&T. Die Nutzung von Apples Videotelefonie-Software FaceTime, die bislang lediglich im kurzreichweiten WLAN-Standard Wi-Fi möglich war und mit der neuen iOS-Generation 6 mobilfunkfähig („FaceTime over Cellular“) wird, ist nur bei Abschluss eines sogenannten Mobile-Share-Tarifs möglich. Die Kosten für ein Datenvolumen von 1 GB und einem (!) Smartphone betragen demnach $ 90 pro Monat, bei 10 GB sind es $ 165. > Weiterlesen

Koalitionsvertrag: Vom uneingelösten Freiheitsanspruch des Internet

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Bild: „Freiheit“ von arrival – www.augensound.de (CC)

Der Koalitionsvertrag und das ausgehandelte Personaltableau zur Besetzung der Ministerien liegen abschließend vor. Gleich eingangs des Abschnitts „Informations- und Mediengesellschaft“ steht das Bekenntnis der Koalitionäre, das Internet als „das freiheitlichste und effizienteste Informations- und Kommunikationsforum der Welt“ (Z. 4609/4610) zu begreifen. Zeit also, eine Einschätzung über die von CDU/CSU und FDP getroffenen Vereinbarungen in Hinsicht auf den postulierten Freiheitsanspruch des Netzes vorzunehmen. > Weiterlesen