Als Koalition hat man es nicht leicht. Man will eigentlich nur Gesetzesentwürfe schnellst möglichst abstimmen lassen – man hat ja eh die Mehrheit – und dann kommt die Opposition und pocht auf Minderheitenrechte. Heute beriet unter anderem der hauptverantwortliche Ausschuss für Recht und des Bundestages den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Einführung einer Höchstspeicherfrist, so wie die Vorratsdatenspeicherung jetzt heißt. Wie nicht anders zu erwarten war, wurde dem Widerspruch der LINKEN gegen die viel zu kurzfristige Aufsetzung des Tagesordnungspunktes nicht stattgegeben. Vorher schlossen sich die Grünen diesem Widerspruch an. Es kam also doch zur Diskussion um den Gesetzentwurf, die allerdings keine neuen Argumente hervorbrachte. Noch immer konnten weder Union noch SPD erklären, warum ein derartiger Eingriff in die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern überhaupt erforderlich ist. Noch immer konnten Union und SPD keinen einzigen Fall nennen, der in der Vergangenheit nicht aufgeklärt wurde, weil es keine Vorratsdatenspeicherung gab. > Weiterlesen