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Grundsätzlich nach Maßgabe

Grundsätzlich, so das Bundesverfassungsgericht, entscheidet die Mehrheit in einem Untersuchungsausschuss nach Maßgabe der §§ 17 ff. PUAG in welcher Art und Weise ein Beweisbeschluss umgesetzt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat das entschieden, obwohl es sich selbst für unzuständig erklärt hat.

Doch der Reihe nach. Der sog. NSA-Untersuchungsausschuss hat nach vielem Gezerre beschlossen, Edward Snowden als Zeugen zu vernehmen. Dieser Beschluss datiert auf den April 2014. Ein Antrag (Achtung, etwas verkürzte Darstellung!), den Zeugen Snowden in Deutschland zu vernehmen, wurde von der Ausschussmehrheit abgelehnt. Die Ausschussmehrheit beschloss eine audiovisuelle Zeugenvernehmung des Zeugen Snowden. Dies wurde vom Anwalt Snowdens abgelehnt, woraufhin die Opposition erneut die Zeugenvernehmung in Deutschland beantragte. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt. An verschiedenen Stellen hat die Bundesregierung schriftlich Dinge erklärt, die im Zusammenhang mit einer Zeugenvernehmung von Edward Snowden in Berlin zu tun hatten. > Weiterlesen