DIGITALE LINKE
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Archiv für die Kategorie ‘Datenschutz’

Bundesregierung: Netzsperren im Namen der Netzneutralität

Das Unterbinden missliebiger Datenverkehre in das Agenda-Setting um Netzneutralität zu integrieren, gehörte einst – wie hier gezeigt – zum Forderungskatalog der US-amerikanischen Unterhaltungsindustrie. Auch staatliche Akteure sowie restriktive Rechts- und Innenpolitiker hierzulande zeigten sich dem nie abgeneigt. Nun schreitet die Große Koalition, angeführt von Wirtschaftsminister Gabriel (SPD), voran, Netzsperren im Namen der Netzneutralität via Europa zu ermöglichen. Doch zunächst ein Rückblick:

Als das seinerzeit FDP-geführte Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Sommer 2013 – bezeichnenderweise unter dem Datum: 17. Juni – den „Entwurf einer Verordnung zur Gewährleistung der Netzneutralität“ (pdf) vorlegte, war darin noch von der inhaltsneutralen Datenübermittlung die Rede. Maßgaben zur Rechtmäßigkeit übertragener Informationen und Inhalte sowie deren Behandlung spielten in dem Verordnungsentwurf keine Rolle. Das änderte sich im September desselben Jahres. > Weiterlesen

Oettinger im Ausschuss

Heute war Günther Oettinger, der soeben ernannte EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, zu Gast im Ausschuss für Digitale Agenda (Tagesordnung) des Bundestages. Die Sitzung fand nach dem Mehrheitswillen von CDU/CSU und SPD nicht-öffentlich statt. Der Kommissar berichtete dort, auf welchen Feldern er die „Europäisierung der digitalen Politik“ voranbringen will.

Von ihm explizit benannt wurde das Ziel, mit der Erschließung des digitalen Binnenmarktes Augenhöhe gegenüber den USA herzustellen. Dazu diene die europäische Datenschutz-Grundverordnung, sodass es Google und anderen künftig verwehrt wäre, die jeweils schlechtesten Datenschutzstandards im europäischen Markt durchzusetzen. Ebenfalls gelte es einen köhärenten europäischen Netzausbauplan zu erstellen. Er wolle sich dafür stark machen, dass im Rahmen des von Kommissionspräsident Juncker vorgesehenen 300-Milliarden-Programms für Wachstum und Beschäftigung Investitionen in die digitale Infrastruktur eine Hauptrolle spielten. > Weiterlesen

Big Data und Big Government erfordern einen Paradigmenwechsel

Soeben ist MIND 7, das Debattenmagazin zum Multistakteholder Internet Dialog erschienen. Dieses widmet sich dem Thema „Privacy and Internet Governance. Im folgenden dokumentieren wir die deutsche Übersetzung des dort erschienen Beitrags „Big Data and Big Government necessitate a paradigm shift“ von Petra Sitte. [Red.]

Robert W. McChesney hat in „Digital Disconnect“ die aus seiner Sicht zunehmend symbiotischen Beziehungen von Big Data und Big Government als „eine Hochzeit im Himmel – mit fatalen Folgen für Freiheit und Demokratie“ (McChesney, S. 21) charakterisiert. Demnach habe sich ein militärisch-digitaler Komplex aus Regierung, Militär und Geheimdiensten auf der einen und den Internetgiganten aus der digitalen Wirtschaft auf der anderen Seite gebildet. Beide, so McChesney, unterhielten ein komplementäres Verhältnis zueinander und profitierten wechselseitig voneinander: die Regierung, indem sie Zugang zu den Technologien und Daten der Unternehmen erhalte; die Unternehmen, indem ihnen die Regierung nicht nur umfangreiche Dienstleistungsaufträge gewähre, sondern auch das Wohlwollen zukommen lasse, sie nicht mit Antitrust-, Besteuerungs- und anderen Regulierungsmaßnahmen zu behelligen sowie ihre Interessen im weltweiten Maßstab zu vertreten.

Der düstere Ausblick des an der University of Illinois lehrenden US-Kommunikationswissenschaftlers aus dem Jahr 2013 erschien noch vor den weitreichenden Enthüllungen von Edward Snowden. Seitdem stehen Akronyme und Codes wie PRISM, Tempora, XKeyScore als semantische Stellvertreter für die geheime Massenüberwachung der Bevölkerung in einem zuvor nie gekannten Ausmaß. > Weiterlesen

Wie weiter nach dem EuGH-Urteil zu Google?

Noch gibt es auf die Frage keine Antwort. Klar ist bislang allenfalls, dass das jüngst ergangene EuGH-Urteil zu Suchmaschinenbetreibern zahlreiche Probleme aufwirft – nicht nur für Google. So hatte der Gerichtshof beispielsweise völlig offen gelassen, ab wann das „Recht auf Vergessenwerden“ – eine Camouflage: tatsächlich handelt es sich um ein Recht auf Nichtauffindbarkeit durch Suchmaschinen – eigentlich gilt.

Der im Ausgangsverfahren behandelte Fall der Zwangsversteigerung eines Grundstücks unter namentlicher Nennung des seinerzeitigen Eigentümers lag 16 Jahre zurück. Was aber gilt in Fällen, die nur zwei oder drei Jahre zurückliegen? Oder – noch wesentlich pointierter: Ab wann muss Google den Link auf das EuGH-Urteil selbst, in dem kurioserweise der Name der entsprechenden Person des Ausgangsfalls im Klartext wiedergegeben wurde und somit die Verletzung von dessen Persönlichkeitsrecht reproduziert wird, aus dem Index nehmen?

Ebenfalls vollkommen unklar ist, wie Suchmaschinenbetreiber angezeigte Verletzungen des Persönlichkeitsrechts überhaupt bearbeiten sollen. Letztere müssen ihre Ansprüche nach dem Urteil schließlich nicht mit einem zuvor erworbenen rechtlichen Titel unterlegen, sondern können diese etwa gegenüber Google frank und frei behaupten. > Weiterlesen

Die Volte des Gerichtshofs: Ein Kommentar zum Google-Urteil des EuGH

In der Presseberichterstattung wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu personenbezogenen Daten und Suchmaschinen als Sieg der Bürgerrechte und als großer Erfolg gegenüber der Datenkrake Google gefeiert. In Wahrheit ist das Urteil zutiefst technologiefeindlich und stärkt große Suchmaschinenanbieter noch.

Was ist passiert? Der EuGH (C‑131/12) urteilt zunächst, dass Googles Geschäftstätigkeit der europäischen Gerichtsbarkeit unterliegt und die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Suchmaschinen unter die Europäische Datenschutzrichtlinie fällt. So weit, so gut!

Sodann aber dreht das Gericht eine Volte: Der Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten sei im Falle einer Suchmaschine stärker zu bewerten als die ursprüngliche Veröffentlichung durch den Herausgeber einer Internetseite, auf den der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht letztlich zurückgeht. > Weiterlesen

Bundesregierung bleibt vage beim Beschäftigtendatenschutz in Sozialen Netzwerken

„War der Chef heute wieder ein Vollpfosten!“ Schnell kommt solch ein Satz aus Frust über die Lippen. Auch wenn dies ohne Frage eine Beleidigung ist, Konsequenzen musste man bisher keine fürchten, zumindest nicht dann, wenn eine solche Äußerung nur im Beisein einiger weniger Kolleginnen und Kollegen oder im Freundeskreis getätigt wird. Privat ist eben privat. Doch genauso schnell wie ein solcher Satz gesprochen ist, ist er auch getippt. Zum Beispiel in einem sozialen Netzwerk. Hier beginnen die Probleme.

Denn in den meisten Fällen werden wesentlich mehr Leute einen solchen Beitrag lesen als in einem Gespräch unter Bekannten hören. Dennoch wird ein solches Posting von den Nutzerinnen und Nutzern nicht als öffentlich empfunden, sondern als privat – vorausgesetzt natürlich, dass es sich an einen eingeschränkten Personenkreis wendet. Trotz eines anderen Gefühls von Privatheit in einem sozialen Netzwerk, werden immer häufiger Kündigungen wegen Äußerungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgesprochen. Dabei waren Beleidigungen von Vorgesetzten nicht immer ein Grund, auch der Verrat von Geschäftsgeheimnissen wurde häufig herangezogen. > Weiterlesen

Niemand hat die Absicht …

… die bei der Erhebung der LKW-Maut anfallenden Daten für andere Zwecke als die Abrechnung der LKW-Maut zu nutzen. So hieß es bei der Einführung der LKW-Maut. Streng zweckgebunden sollte alles sein und deshalb wurde die Zweckbindung auch in das Gesetz geschrieben. Die Beruhigungsstrategie half.

Nun meldet Spiegel Online, dass Noch-Innenminister Friedrich die Sicherheitsbehörden auf die Datensätze aus dem Mautsystem zugreifen lassen möchte. Wer Friedrich kennt, der wird wenig überrascht sein. Friedrich spricht aus, was seit Einführung der LKW-Maut immer wieder gefordert wurde.

Die Begründung für den gewünschten Zugriff ist so einfach wie bescheuert. Durch den fehlenden Zugriff auf die Datensätze aus dem Mautsystem „haben Sicherheitsbehörden auch zur Aufklärung von Kapitalverbrechen oder zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben keinen Zugriff.“

Do you remember? Diese Begründung muss immer herhalten, wenn neue Überwachungssysteme nach der Devise: „was technisch möglich ist, wollen wir auch machen“, eingesetzt werden sollen. Die Argumentation mit den Kapitalverbrechen kennen wir schon aus der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung. Angesichts der Tatsache, dass die Maut derzeit nur für LKW gilt, muss die Forderung nach Einführung einer PKW-Maut auch noch einmal unter dem Überwachsungs-Aspekt gesehen werden. > Weiterlesen

Runder Tisch IT-Sicherheit floppt

Die Bundesregierung ringt im NSA-Skandal noch immer um eine Haltung und macht dabei eine immer schlechtere Figur. Da sie offenbar nicht in der Lage ist, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, fängt sie nun an, Datenschutzfragen in Wirtschaftsförderungsfragen umzudeuten. > Weiterlesen

Kommentar zur Verleihung des Whistleblowerpreises 2013 an Edward Snowden

Crosspost von petra-sitte.de

Die Verleihung des Whistleblowerpreises 2013 an Edward Snowden, die morgen mit einem Festakt in Berlin gefeiert wird, ist nicht nur eine notwendige Würdigung der mutigen und seine eigene Existenz bedrohenden Taten Edward Snowden, sondern auch eine dringliche Mahnung an die Bundesregierung, endlich aktiv zu werden gegen die massenhafte Ausspähung der Menschen in Deutschland. > Weiterlesen

Die Geräteindustrie und das „Buzzword informationelle Selbstbestimmung“

„Standortpolitik“ ist eine Vokabel, der das Wort „Wettbewerbsfähigkeit“ meist auf dem Fuße folgt. Je besser die Rahmenbedingungen sind, die die Politik der Wirtschaft bietet, desto eher kommt ein Land im globalen Standort-Wettbewerb für die Unternehmen in Frage. Standortpolitik, die für die Wirtschaft gut ist, nützt auch den Bürgerinnen und Bürger, glauben diejenigen, die sie einfordern. Darüber Glaubenskämpfe zu führen, ist meist unergiebig.

Vor diesem Hintergrund betrachtet, kommt das Kompendium „Digitale Standortpolitik“, herausgegeben von Ansgar Baums und Ben Scott, zunächst überraschend debattenfreundlich daher: wie ein Sammelband, der unterschiedliche Stimmen zu allen möglichen Themen des digitalen Wandels zusammenträgt und anscheinend eine gesellschaftliche Diskussion anstoßen will. Ansgar Baums arbeitet als Government-Relations-Mann für HP, während Ben Scott von der Google-nahen New America Foundation in Washington kommt. Für die Publikation dieses Kompendiums hat er sich allerdings einen anderen Hut aufgesetzt, nämlich den des Visiting Fellow bei der Stiftung Neue Verantwortung. Das macht was her. Aber es ändert nichts daran, dass die meisten Texte, die dieser Reader enthält, ein ziemlich unlesbarer Lobbysprech sind. > Weiterlesen