„War der Chef heute wieder ein Vollpfosten!“ Schnell kommt solch ein Satz aus Frust über die Lippen. Auch wenn dies ohne Frage eine Beleidigung ist, Konsequenzen musste man bisher keine fürchten, zumindest nicht dann, wenn eine solche Äußerung nur im Beisein einiger weniger Kolleginnen und Kollegen oder im Freundeskreis getätigt wird. Privat ist eben privat. Doch genauso schnell wie ein solcher Satz gesprochen ist, ist er auch getippt. Zum Beispiel in einem sozialen Netzwerk. Hier beginnen die Probleme.
Denn in den meisten Fällen werden wesentlich mehr Leute einen solchen Beitrag lesen als in einem Gespräch unter Bekannten hören. Dennoch wird ein solches Posting von den Nutzerinnen und Nutzern nicht als öffentlich empfunden, sondern als privat – vorausgesetzt natürlich, dass es sich an einen eingeschränkten Personenkreis wendet. Trotz eines anderen Gefühls von Privatheit in einem sozialen Netzwerk, werden immer häufiger Kündigungen wegen Äußerungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgesprochen. Dabei waren Beleidigungen von Vorgesetzten nicht immer ein Grund, auch der Verrat von Geschäftsgeheimnissen wurde häufig herangezogen. > Weiterlesen