DIGITALE LINKE
— Politik in der digitalen Welt! —

Archiv für die Kategorie ‘Europäische Union’

Niemand hat die Absicht, freie Software zu verbieten

2014 wurde die Europäische Richtlinie 2014/53/EU  mit dem klangvollen Namen „Richtlinie über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG“ beschlossen. Mit dieser Richtlinie sollen Geräte reguliert werden, die Funknetze zur Kommunikation nutzen, um so Störungen zu vermeiden. Geregelt wird, dass solche Geräte nur noch zertifizierte Software nutzen dürfen. Welche Geräte davon betroffen sind, sagt die Richtlinie allerdings nicht aus. So entstand die Befürchtung, dass zum Beispiel auch WLAN-Router unter diese Richtlinie fallen und so die Möglichkeit freie Software darauf zu nutzen, de facto verboten wird. Dies wäre vor allem für die zahlreichen Freifunkinitiativen ein Problem, die daran arbeiten, in ganz Deutschland offene und freie WLAN-Netze aufzubauen. Denn für diese Gemeinschaftsnetze benötigen die Freifunker eigene Software auf WLAN-Routern. > Weiterlesen

Die Digitale Binnenmarktstrategie der EU: „Auf dem Weg zu einer Akte zum digitalen Binnenmarkt“

Ein Kommentar von Martina Michels zur Abstimmung des Plenums des Europaparlaments.

Der Kommentar bezieht sich auf den heute im Plenum des Europäischen Parlaments abgestimmten Initiativberichts mit dem Namen: „Auf dem Weg zu einer Akte zum digitalen Binnenmarkt

 

Michel Reimon, (EP-Fraktion der Grünen/EFA), hat in der zerpflückten Debatte um den Digitalen Binnenmarkt den entscheidenden Zugang zu geplanten gesetzlichen Regelungen für den digitalisierten Binnenmarkt eingefordert: „Das kann nicht nur eine ökonomische und eine Binnenmarktdebatte sein. Es geht um eine Bürgerrechtsdebatte. Die Medienwelt hat sich geändert. Es geht um den Zugang zum Content und das muss in dieser Hinsicht neu gestaltet werden.“

Und dabei geht es nicht nur um Daten- und Verbraucherschutz, wie viele es vermuten und auch zurecht anmahnen.

Mit 891 Änderungsanträgen und 2.200 Änderungsanträgen innerhalb der einzelnen Ausschüsse zu den Stellungnahmen wurde dem Initiativbericht der beiden federführenden Ausschüsse, dem Industrie- (ITRE) und dem Verbraucherschutzausschuss (IMCO), zu Leibe gerückt.

Heute wurde über diesen Initiativbericht entschieden, der in einem schwierigen Geflecht aus herausgehobenen und federführenden Kompetenzen zustande kam, wobei die Frage bleibt, ob er überhaupt in den genannten Ausschüssen richtig angesiedelt ist. Nun könnten wir uns beruhigen, dass hier noch keine Gesetzesvorschläge diskutiert werden, aber sie kommen mit Riesenschritten. Das unbewältigte Thema bleibt. Das Parlament hat der Kommission heute de facto sein eigenes zerrissenes Meinungsbild präsentiert, wenn wir uns innerhalb der Suchbewegungen der digitalisierten Gesellschaft politisch bewegen und diese gerecht, sozial zugänglich, technologisch sinnvoll und kulturell vielfältig, sowie die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte sichernd, verstehen, bewältigen und mit sinnvollen politischen Entscheidungen befördern wollen. > Weiterlesen

Netzneutralität nach der EU-Verordnung: Ein Vorschlag

Am 27. Oktober 2015 hat das Europäische Parlament den sogenannten Trilog-Kompromiss zur Verordnung zum Telekommunikationsbinnenmarkt gebilligt und die entsprechende Verordnung (.pdf) beschlossen. Ist die Netzneutralität damit tot? Kommt es, wie vom Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom AG Höttges flux darauf angekündigt, zur Internet- Maut – der Etablierung zweiseitiger Märkte, mit denen die Anbieter von Inhalten gezwungen wären, die Netzbetreiber nicht nur für den Anschluss ans Netz zu bezahlen, sondern auch für die Nutzung der Zugangsnetze?

Nicht unbedingt oder besser: nicht zwangsläufig! Ein genauerer Blick in das Regelungswerk zeigt, dass bei strenger Auslegung zweiseitige Märkte unvereinbar sind mit der EU-Verordnung, die unmittelbare Wirksamkeit in den Mitgliedsstaaten entfaltet und ab dem 30. April 2016 gilt. Gleiches ist für Zero-Rating-Angebote – sprich: spezifische Dienste, deren Nutzung vom monatlichen Datentransfervolumen ausgeklammert wäre – zu konstatieren. Halina Wawzyniak schlägt daher in einem Antrag für den Bundestag vor, die Entscheidung darüber, was Netzneutralität und deren Beschränkung bedeutet, nicht der Bundesnetzagentur als nationale Regulierungsbehörde zu überlassen, sondern dem Gesetzgeber selbst. > Weiterlesen

„Leute, kauft mehr online…“

Crosspost von DIE LINKE in Europaparlament

Anmerkungen zur Digitalen Binnenmarkt-Strategie (DSM-Strategie) der Europäischen Kommission aus kultur- und bildungspolitischer Perspektive

1. Kleine Vorgeschichte

Am 6. Mai 2015 hat die Kommission eine ehrgeizige Ankündigung veröffentlicht. Sie gilt der Schaffung eines harmonisierten Europäischen digitalen Binnenmarkt und ist damit der Aufschlag für die zweite von zehn strategischen Leitlinien der Kommission bis 2020, die Kommissionspräsident Junker am 15. Juli 2014 unter dem Titel: „Meine Agenda für Jobs, Wachstum, Fairness und demokratischen Wandel“, vorstellte.

Ein wenig erinnern derartig umfassende Ankündigungen an die Dänischen Komödien der Olsenbande aus den 70er/80er Jahren. Man hat einen großen Plan. Doch auf dem Wege kommt ganz sicher so allerhand dazwischen. Für Unterhaltung ist also gesorgt. Die großen Mächte, die Egon Olsen ohnehin immer als Widersacher seiner Pläne im Visier hatte, gibt es in Gestalt solcher Lobbyisten, wie Digital und Business Europe sowie diverse Film- und Musikindustrieversteher ohnehin und die schlafen ganz sicher nicht, wenn in Brüssels EU-Kommission die digitale Welt entdeckt wird.

Die politischen Konfliktfelder sind lange schon beackert:  Endlich, endlich, soll das Urheberrecht dem digitalen Zeitalter anpasst und europäisch harmonisiert werden. Wunderbar. Und ganz sicher brauchen wir (1) mehr Datenschutz für Bürgerinnen und Bürgern, mehr Schutz vor unkontrollierbaren Geheimdiensten und einen funktionierenden Alltag der digitalen Kommunikation und Wirtschaft, der allen zugänglich und dienstbar ist. Und deshalb verteidigen wir die Netzneutralität, damit alle denselben Zugang zu Netzen haben, die längst noch nicht überall verfügbar sind. Eine gute und für alle gleich zugängliche Infrastruktur wird von Bürgerinnen und Bürger, so wie von kleinen Unternehmen, die die weltweite digitale Kommunikation schätzen und nutzen wollen, benötigt, auch auf dem platten Lande und in der abgelegensten Bergregion. > Weiterlesen

Oettinger im Ausschuss

Heute war Günther Oettinger, der soeben ernannte EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, zu Gast im Ausschuss für Digitale Agenda (Tagesordnung) des Bundestages. Die Sitzung fand nach dem Mehrheitswillen von CDU/CSU und SPD nicht-öffentlich statt. Der Kommissar berichtete dort, auf welchen Feldern er die „Europäisierung der digitalen Politik“ voranbringen will.

Von ihm explizit benannt wurde das Ziel, mit der Erschließung des digitalen Binnenmarktes Augenhöhe gegenüber den USA herzustellen. Dazu diene die europäische Datenschutz-Grundverordnung, sodass es Google und anderen künftig verwehrt wäre, die jeweils schlechtesten Datenschutzstandards im europäischen Markt durchzusetzen. Ebenfalls gelte es einen köhärenten europäischen Netzausbauplan zu erstellen. Er wolle sich dafür stark machen, dass im Rahmen des von Kommissionspräsident Juncker vorgesehenen 300-Milliarden-Programms für Wachstum und Beschäftigung Investitionen in die digitale Infrastruktur eine Hauptrolle spielten. > Weiterlesen

Wie weiter nach dem EuGH-Urteil zu Google?

Noch gibt es auf die Frage keine Antwort. Klar ist bislang allenfalls, dass das jüngst ergangene EuGH-Urteil zu Suchmaschinenbetreibern zahlreiche Probleme aufwirft – nicht nur für Google. So hatte der Gerichtshof beispielsweise völlig offen gelassen, ab wann das „Recht auf Vergessenwerden“ – eine Camouflage: tatsächlich handelt es sich um ein Recht auf Nichtauffindbarkeit durch Suchmaschinen – eigentlich gilt.

Der im Ausgangsverfahren behandelte Fall der Zwangsversteigerung eines Grundstücks unter namentlicher Nennung des seinerzeitigen Eigentümers lag 16 Jahre zurück. Was aber gilt in Fällen, die nur zwei oder drei Jahre zurückliegen? Oder – noch wesentlich pointierter: Ab wann muss Google den Link auf das EuGH-Urteil selbst, in dem kurioserweise der Name der entsprechenden Person des Ausgangsfalls im Klartext wiedergegeben wurde und somit die Verletzung von dessen Persönlichkeitsrecht reproduziert wird, aus dem Index nehmen?

Ebenfalls vollkommen unklar ist, wie Suchmaschinenbetreiber angezeigte Verletzungen des Persönlichkeitsrechts überhaupt bearbeiten sollen. Letztere müssen ihre Ansprüche nach dem Urteil schließlich nicht mit einem zuvor erworbenen rechtlichen Titel unterlegen, sondern können diese etwa gegenüber Google frank und frei behaupten. > Weiterlesen

Die Volte des Gerichtshofs: Ein Kommentar zum Google-Urteil des EuGH

In der Presseberichterstattung wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu personenbezogenen Daten und Suchmaschinen als Sieg der Bürgerrechte und als großer Erfolg gegenüber der Datenkrake Google gefeiert. In Wahrheit ist das Urteil zutiefst technologiefeindlich und stärkt große Suchmaschinenanbieter noch.

Was ist passiert? Der EuGH (C‑131/12) urteilt zunächst, dass Googles Geschäftstätigkeit der europäischen Gerichtsbarkeit unterliegt und die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Suchmaschinen unter die Europäische Datenschutzrichtlinie fällt. So weit, so gut!

Sodann aber dreht das Gericht eine Volte: Der Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten sei im Falle einer Suchmaschine stärker zu bewerten als die ursprüngliche Veröffentlichung durch den Herausgeber einer Internetseite, auf den der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht letztlich zurückgeht. > Weiterlesen

EuGH: Vorratsdatenspeicherung de facto unmöglich?

Der EuGH (C-293/12, C-594/12) hat heute die Vorratsdatenspeicherung gekippt und rückwirkend außer Kraft gesetzt. Die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten ist ungültig, lautet es knapp und vielversprechend im entsprechenden Leitsatz des Gerichts. Dennoch hat das Gericht die Richtlinie nicht in Bausch und Bogen zurückgewiesen, sondern ihr „eine dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung“ (Rn. 44) zuerkannt und insofern eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit des mit ihr einhergehenden Eingriffs vorgenommen.

Halina Wawzyniak hat in einer ersten Bewertung bereits darauf hingewiesen, dass mit dem Urteil künftig durchaus eine verhältnismäßige Vorratsdatenspeicherung möglich wäre. Zugleich verweist sie auf mehrere Randnummern des Urteils, die eine Vorratsdatenspeicherung als anlasslose Vorratsdatenspeicherung de facto unmöglich machten. Zwei davon seien hier wiedergegeben: > Weiterlesen

Willentlicher Konstruktionsfehler: Ein Blick auf das Netzsperrenurteil des EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern entschieden, dass Netzsperren bei Urheberrechtsverstößen zulässig sein können (Urteil in der Rechtssache C-314/12). Konkret ging es um den österreichischen Internetzugangsanbieter UPC Telekabel.

Die Filmproduktionsgesellschaften Constantin Film und Wega hatten gegen diesen beantragt, eine Website zu sperren, auf denen von ihnen produzierte Filme zum Download oder per Streaming ohne ihre Zustimmung angeboten wurden. Das Handelsgericht Wien ordnete daraufhin an, den Zugang zur beanstandeten Website durch das Blockieren des Domainnamens und der IP-Adresse umzusetzen. In der Revision wurde der Beschluss zunächst mit der Maßgabe abgewandelt, nicht der Sachverhalt an sich sei zu beanstanden, jedoch sei die Benennung des Mittels rechtsfehlerhaft, mit dem der Zugang zu den inkriminierten Inhalten zu unterbinden angeordnet wurde. Sodann wurde der Fall vom Obersten Gerichtshof Österreichs dem EuGH vorgelegt.

Das Urteil des EuGH setzt sich sozusagen aus zwei Bestandteilen zusammen. Bestandteil I besagt, Access-Provider wie UPC Telekabel sind Vermittler im Sinne der Urheberrechtsrichtlinie aus dem Jahr 2001 (Richtlinie 2001/29/EG) und als solche bei Urheberrechtsverstößen rechtlich zu belangen. Hierin folgt das Gericht unionsrechtlichen Vorgaben und insonderheit Erwägungsgrund 59 der Richtlinie, in dem es heißt: > Weiterlesen

LINKE NETZPOLITIK im Europawahlprogramm

In Hamburg findet an diesem Wochenende der Europaparteitag der Partei DIE LINKE statt. Dort wird das Wahlprogramm zur Europawahl am 25. Mai 2014 beschlossen. Dieses enthält auch zwei Kapitel zu den netzpolitischen Positionen der Partei, die wir nachstehend dokumentieren:

Geheimdienste auflösen und Datenschutz garantieren

Geheimdienste stärken die Demokratie nicht, sondern gefährden sie: Das beweisen erneut die Abhörskandale. Wir wollen Geheimdienste abschaffen, die Einschränkung der Bürgerrechte im Namen des sogenannten Anti-Terror-Krieges zurücknehmen und damit die Demokratie schützen.
Wir wollen, dass sich die deutsche und europäische Innen-, Außen- und Sicherheitspolitik an anderen Maßgaben orientiert: Ziel muss die persönliche und individuelle Entfaltung der Bürgerinnen und Bürger sein. Die Bürgerrechte dürfen nicht weiter ausgehöhlt werden.

  • Wir fordern ein Kooperationsverbot von Geheimdiensten und Polizei auf europäischer und nationaler Ebene; geheime Verträge und Zusatzartikel müssen offen gelegt werden.
  • Die deutschen und europäischen Datenschutzbeauftragten müssen als unabhängige Kontrollinstanz gestärkt werden.
  • Whistleblower müssen gesetzlich und vor Auslieferung geschützt werden.
  • Die Sammlung und Speicherung von Daten muss beschränkt werden! Europol sammelt nicht nur kriminaltechnisch notwendige Daten von Verurteilten und Verdächtigen, sondern auch Informationen zu Kontakt- und Begleitpersonen, Lebensweisen und Gewohnheiten, »rassische« oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit, die nicht erhoben werden dürfen.
  • Abhörmaßnahmen, seien sie von privaten Unternehmen, staatlichen Vertretungen, Konsulaten, Botschaften oder militärischen Einrichtungen unternommen worden, müssen beendet und entsprechende Horchposten in Europa geschlossen werden. Wir machen uns für die Abschaffung von Geheimdiensten stark.
  • Die geplante Datenschutz-Grundverordnung der EU muss gegen alle Einflussnahme privater und öffentlicher Lobbyisten den Datenschutz stärken. > Weiterlesen