DIGITALE LINKE
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Posts mit dem Tag ‘netzsperren’

Haftungsprivilegien für Host-Provider in der Diskussion

Gestern lud das Kölner Forum Medienrecht zu ihrer Jahresauftaktveranstaltung in den Kölner Ratssaal.   Die Haftungsprivilegien von Intermediären waren das Thema mehrere Impulsreferate und Podien. Auch Halina als recht- und netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE war dabei. Doch worum geht’s bei diesen Haftungsprivilegien von Intermediären überhaupt?

Intermediäre sind nichts anderes als Vermittler. Im digitalen Bereich unterscheidet man zwischen den sogenannten Zugangsanbietern (Access-Provider) und Diensteanbieter (Host-Provider). Access-Provider bieten einen Zugang zum Internet an. §8 des Telemediengesetzes (TMG) regelt, dass Access-Provider nicht für das haften müssen, was Nutzerinnen und Nutzer mit den Internetanschluss anstellen. Das heißt, wenn ein Nutzer oder eine Nutzerin rechtswidrig ein urheberrechtlich geschütztes Werk hochlädt, kann dafür nicht der Access-Provider verantwortlich gemacht werden. Diese Regelung wird derzeit nicht infrage gestellt. In dem Zusammenhang wird eher diskutiert, ob Anbieter offener Funknetze auch als Access-Provider gelten und sie damit auch unter diesen Haftungsausschluss fallen. In einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde dies verneint. Betreiber würden als sogenannte Störer haften, wenn sie ihre Funknetze nicht ausreichend schützen also zum Beispiel verschlüsseln. Diese Störerhaftung hat seitdem zu großer Rechtsunsicherheit geführt, sodass sich bei allen im Bundestag vertretenden Parteien (als letztes bei der CDU) die Einsicht durchgesetzt hat, diese Störerhaftung zu beseitigen. Wie immer wird aber über die genaue Umsetzung gestritten. Im Zusammenhang mit Access-Providern sind auch die Netzsperren erneut ins Gespräch gekommen. Wieder einmal ist ein Urteil des BGH Schuld, das solche Netzsperren grundsätzlich erlaubt. Es kann also unter bestimmten Umständen von Access-Providern verlangt werden, dass sie bestimmte Inhalte für die Augen ihrer Nutzerinnen und Nutzer sperren. Eigentlich schien die Diskussion entschieden, da sich schon lange die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass Inhalte zu löschen viel effektiver ist als sie einfach nur auszusperren. Doch Dank des BGH wird dieser Klassiker der netzpolitischen Diskussionen wohl wieder neu aufflammen. > Weiterlesen

Bundesregierung: Netzsperren im Namen der Netzneutralität

Das Unterbinden missliebiger Datenverkehre in das Agenda-Setting um Netzneutralität zu integrieren, gehörte einst – wie hier gezeigt – zum Forderungskatalog der US-amerikanischen Unterhaltungsindustrie. Auch staatliche Akteure sowie restriktive Rechts- und Innenpolitiker hierzulande zeigten sich dem nie abgeneigt. Nun schreitet die Große Koalition, angeführt von Wirtschaftsminister Gabriel (SPD), voran, Netzsperren im Namen der Netzneutralität via Europa zu ermöglichen. Doch zunächst ein Rückblick:

Als das seinerzeit FDP-geführte Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Sommer 2013 – bezeichnenderweise unter dem Datum: 17. Juni – den „Entwurf einer Verordnung zur Gewährleistung der Netzneutralität“ (pdf) vorlegte, war darin noch von der inhaltsneutralen Datenübermittlung die Rede. Maßgaben zur Rechtmäßigkeit übertragener Informationen und Inhalte sowie deren Behandlung spielten in dem Verordnungsentwurf keine Rolle. Das änderte sich im September desselben Jahres. > Weiterlesen

Reise in die Vergangenheit – ein Besuch auf dem DACH-Urheberrechtsforum

Am vergangenen Dienstag und Mittwoch trafen sich Teile der Kreativwirtschaft in der Kalkscheune in Berlin. Dabei wurde in einem geschlossenen Teil mit Judikative und Exekutive über die Möglichkeiten von Ermittlungen im Bereich von Urheberrechtsverletzungen gesprochen – und in einem offenen Teil mit Vertretern aus Kulturwirtschaft und Politik über gesetzliche Rahmenbedingungen, vor allem im europäischen Kontext. Der Autor dieses Textes ist Mitarbeiter des Bundestagsabgeordneten Herbert Behrens und nahm am Mittwoch als Gast an der Veranstaltung teil. [Red.]

Die Kreativwirtschaft wünscht sich Netzsperren. Dieser Eindruck entsteht, wenn man das DACH-Urheberrechtsforum der Urheberrechtsorganisationen GVU ( Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.), SAFE (Schweizerische Vereinigung zur Bekämpfung der Piraterie), VAP (Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche) und ZEUS (Zentrum für Urheberrechtsschutz gGmbH) am Mittwoch besuchte. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass Netzsperren in Europa zumindest nicht verbietet. Wenn auch nicht unbedingt gewollt, zogen sich das Urteil und die entsprechende Richtlinie wie ein roter Faden durch die Veranstaltung. > Weiterlesen

Willentlicher Konstruktionsfehler: Ein Blick auf das Netzsperrenurteil des EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern entschieden, dass Netzsperren bei Urheberrechtsverstößen zulässig sein können (Urteil in der Rechtssache C-314/12). Konkret ging es um den österreichischen Internetzugangsanbieter UPC Telekabel.

Die Filmproduktionsgesellschaften Constantin Film und Wega hatten gegen diesen beantragt, eine Website zu sperren, auf denen von ihnen produzierte Filme zum Download oder per Streaming ohne ihre Zustimmung angeboten wurden. Das Handelsgericht Wien ordnete daraufhin an, den Zugang zur beanstandeten Website durch das Blockieren des Domainnamens und der IP-Adresse umzusetzen. In der Revision wurde der Beschluss zunächst mit der Maßgabe abgewandelt, nicht der Sachverhalt an sich sei zu beanstanden, jedoch sei die Benennung des Mittels rechtsfehlerhaft, mit dem der Zugang zu den inkriminierten Inhalten zu unterbinden angeordnet wurde. Sodann wurde der Fall vom Obersten Gerichtshof Österreichs dem EuGH vorgelegt.

Das Urteil des EuGH setzt sich sozusagen aus zwei Bestandteilen zusammen. Bestandteil I besagt, Access-Provider wie UPC Telekabel sind Vermittler im Sinne der Urheberrechtsrichtlinie aus dem Jahr 2001 (Richtlinie 2001/29/EG) und als solche bei Urheberrechtsverstößen rechtlich zu belangen. Hierin folgt das Gericht unionsrechtlichen Vorgaben und insonderheit Erwägungsgrund 59 der Richtlinie, in dem es heißt: > Weiterlesen

Niederländische Künstlergewerkschaften für die Legalisierung von File-Sharing und die Einführung einer Art Kulturflatrate

Während in den vergangenen vier Wochen auf europäischer und deutscher Ebene Gewerkschaften im Rahmen der Urheberechtsdebatte rund um digitale Inhalte durch so großartige Vorschläge wie Totalüberwachung und Netzsperren auf sich aufmerksam machten, kam gestern eine Meldung aus den Niederlanden, die zeigt, dass es auch anders geht: > Weiterlesen