DIGITALE LINKE
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Posts mit dem Tag ‘Störerhaftung’

Haftungsprivilegien für Host-Provider in der Diskussion

Gestern lud das Kölner Forum Medienrecht zu ihrer Jahresauftaktveranstaltung in den Kölner Ratssaal.   Die Haftungsprivilegien von Intermediären waren das Thema mehrere Impulsreferate und Podien. Auch Halina als recht- und netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE war dabei. Doch worum geht’s bei diesen Haftungsprivilegien von Intermediären überhaupt?

Intermediäre sind nichts anderes als Vermittler. Im digitalen Bereich unterscheidet man zwischen den sogenannten Zugangsanbietern (Access-Provider) und Diensteanbieter (Host-Provider). Access-Provider bieten einen Zugang zum Internet an. §8 des Telemediengesetzes (TMG) regelt, dass Access-Provider nicht für das haften müssen, was Nutzerinnen und Nutzer mit den Internetanschluss anstellen. Das heißt, wenn ein Nutzer oder eine Nutzerin rechtswidrig ein urheberrechtlich geschütztes Werk hochlädt, kann dafür nicht der Access-Provider verantwortlich gemacht werden. Diese Regelung wird derzeit nicht infrage gestellt. In dem Zusammenhang wird eher diskutiert, ob Anbieter offener Funknetze auch als Access-Provider gelten und sie damit auch unter diesen Haftungsausschluss fallen. In einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde dies verneint. Betreiber würden als sogenannte Störer haften, wenn sie ihre Funknetze nicht ausreichend schützen also zum Beispiel verschlüsseln. Diese Störerhaftung hat seitdem zu großer Rechtsunsicherheit geführt, sodass sich bei allen im Bundestag vertretenden Parteien (als letztes bei der CDU) die Einsicht durchgesetzt hat, diese Störerhaftung zu beseitigen. Wie immer wird aber über die genaue Umsetzung gestritten. Im Zusammenhang mit Access-Providern sind auch die Netzsperren erneut ins Gespräch gekommen. Wieder einmal ist ein Urteil des BGH Schuld, das solche Netzsperren grundsätzlich erlaubt. Es kann also unter bestimmten Umständen von Access-Providern verlangt werden, dass sie bestimmte Inhalte für die Augen ihrer Nutzerinnen und Nutzer sperren. Eigentlich schien die Diskussion entschieden, da sich schon lange die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass Inhalte zu löschen viel effektiver ist als sie einfach nur auszusperren. Doch Dank des BGH wird dieser Klassiker der netzpolitischen Diskussionen wohl wieder neu aufflammen. > Weiterlesen

Anhörung zur Störerhaftung

Warum auch immer, der Wirtschaftsausschuss ist federführend für die Störerhaftung zuständig. Und heute war die Anhörung zu diesem Thema. Nicht zum Gesetzentwurf von LINKE und Grünen, sondern zum Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Bei der Störerhaftung geht es um nachfolgenden Sachverhalt: Wer einer anderen Person seinen/ihren Internetzugang zur Mitnutzung überlässt oder sein/ihr Netzwerk nicht ausreichend gegen Missbrauch schützt, kann unabhängig vom eigenen Verschulden für rechtswidrige Handlungen Dritter in Haftung genommen werden. Die Störerhaftung bezieht sich allein auf Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche. Bei der Störerhaftung – Haftung für bloßes Zurverfügungstellen eines Zugangs – handelt es sich um eine deutsche Besonderheit.

Die Bundesregierung will nun WLAN-Anbieter den Access-Providern (Zugangsvermittlern) gleichstellen. Im Prinzip. Im Detail dann nämlich – im Gegensatz zum Gesetzentwurf von LINKEN und Grünen – doch nicht. Im geänderten § 8 Abs. 4 TMG heißt es: „Diensteanbieter nach Absatz 3 können wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Beseitigung oder Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Diensteanbieter 1. angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Netzwerk ergriffen hat und 2. Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.“ Der Gesetzentwurf von LINKEN und Grünen hingegen formuliert: „(3) Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1) umfasst auch gewerbliche und nichtgewerbliche Betreiber von Funknetzwerken, die sich an einen nicht im Voraus namentlich bestimmten Nutzerkreis richten (öffentliche Funknetzwerke). (4) Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1) umfasst auch Ansprüche auf Unterlassung.“ > Weiterlesen

LINKE und Grüne gemeinsam gegen Störerhaftung

Seit Jahren herrscht beim Betreiben eines offenen WLANs rechtliche Unsicherheit. Seit Jahren wird die Politik hier zu einer Lösung gedrängt (Erst am Dienstag forderte der Verband eco, die Störerhaftung endlich zu beseitigen.). Seit Jahren ist nichts passiert. In ihrem Koalitionsvertrag (S.48) versprachen Union und SPD vollmundig, die Störerhaftung beim Betreiben eines offenen WLANs abzuschaffen. In der Digitalen Agenda (S.15) der Bundesregierung wurde diese Absichtserklärung noch einmal wiederholt. Allerdings sollte dies plötzlich nur für kommerzielle Betreiber öffentlicher WLANs gelten.  Private blieben außen vor. Eine konkrete Gesetzesinitiative steht allerdings bis heute aus, so dass wir nur raten können, was die Bundesregierung nun genau vorhat. Wann sie etwas vorlegt, steht sowieso in den Sternen. Solange wollen wir nicht warten. Darum hat DIE LINKE im Bundestag zusammen mit Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Problem der Störerhaftung endlich beseitigt. Und zwar nicht nur für Gewerbetreibende, sondern auch für private Personen. Der Gesetzentwurf basiert auf einem Entwurf, den die Digitale Gesellschaft bereits in der letzten Legislaturperiode allen Fraktionen zur Verfügung stellte und den DIE LINKE bereits damals mit leicht veränderter Begründung in den Bundestag einbrachte. Nächste Woche wird der Gesetzentwurf im Bundestag diskutiert. > Weiterlesen

Neelie Kroes: Freifunker sind keine Provider

Über den von EU-Kommissarin Neelie Kroes kürzlich vorgelegten  Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents und zur Änderung der Richtlinien 2002/20/EG, 2002/21/EG und 2002/22/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1211/2009 und (EU) Nr. 531/2012  ist schon viel geschrieben worden, vor allem im Hinblick auf die dort enthaltenen Regelungen zur Netzneutralität. Der Verordnungsentwurf enthält aber noch weitere Elemente, unter anderem Regelungen zu WLAN-Netzen. > Weiterlesen

Störerhaftung: Eine Nachfragen produzierende Meldung

Weil sich am gestrigen Tag in meinem Bundestagsbüro die Ereignisse überschlugen (wegen Änderungen der Tagesordnung mussten zwei Reden zu Protokoll geschrieben werden sowie der Boykott parlamentarischer Arbeit durch die Koalition im Rechtsausschuss kritisiert werden), blieb so gut wie keine Zeit in die Timeline von Twitter zu schauen.

Als ich dann doch einmal in die Timeline schauen konnte, musste ich feststellen, dass von @Netz4ktivisten auf eine Meldung verlinkt wurde. Dort heißt es:

„Das Haftungsrisiko für die Betreiber offener WLAN-Internetnetzwerke wird nicht beschränkt. Die SPD-Fraktion scheiterte am Mittwoch im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie mit einem Antrag (17/11145), der das Ziel hatte, das Potenzial von WLAN-Netzen (Wireless Local Area Network – „drahtloses lokales Netzwerk“) für den Internetzugang im öffentlichen Raum besser zu nutzen. Dazu sollten die Haftungsbeschränkung für sogenannte Access-Provider (Internet-Dienstleister wie Telefongesellschaften) auch auf andere WLAN-Betreiber erweitert werden. (…) Für den Antrag stimmte nur die SPD-Fraktion, CDU/CSU- und FDP-Fraktion lehnten ab, während sich die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen der Stimme enthielten.“

Offensichtlich unter Bezugnahme auf diesen Tweet postete @rawman81: „Was zum fick. Grüne und Linke haben sich enthalten.oO“. Und @matthiasgr setzte folgenden Tweet ab: „würde mich mal interessieren warum. Sehr bedauerlich, liebe @linksfraktion. @Halina_Waw was war da los?“ > Weiterlesen

Antrag zu Störerhaftung in den Bundestag eingebracht

Das Thema Störerhaftung ist nun auch im Bundestag angekommen. Am Donnerstag wird – im Rahmen von Reden zu Protokoll – ein Antrag der SPD beraten. DIE LINKE hat, wie hier bereits angekündigt, ebenfalls einen Antrag eingebracht, der hier nachlesbar ist.

Wer sich den Gesetzestext anschaut wird erkennen, dass wir als LINKE den von der Digitalen Gesellschaft e.V. den Fraktionen zur Verfügung gestellten Gesetzentwurf zur Vorlage genommen haben. Den konkreten Formulierungsvorschlag für die Änderung des Telemediengesetzes haben wir so belassen, an der Begründung haben wir ein wenig verändert. > Weiterlesen