Das Thema Störerhaftung ist nun auch im Bundestag angekommen. Am Donnerstag wird – im Rahmen von Reden zu Protokoll – ein Antrag der SPD beraten. DIE LINKE hat, wie hier bereits angekündigt, ebenfalls einen Antrag eingebracht, der hier nachlesbar ist.
Wer sich den Gesetzestext anschaut wird erkennen, dass wir als LINKE den von der Digitalen Gesellschaft e.V. den Fraktionen zur Verfügung gestellten Gesetzentwurf zur Vorlage genommen haben. Den konkreten Formulierungsvorschlag für die Änderung des Telemediengesetzes haben wir so belassen, an der Begründung haben wir ein wenig verändert.
Wir glauben, dass die Zeit der Prüfaufträge vorbei ist. Ein Angebot zur Lösung liegt auf dem Tisch. Jetzt obliegt es dem Bundestag das Angebot anzunehmen oder abzulehnen.
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